Auch der in einer Studie des Bundesinstituts für Berufsbildung zutage geförderten Tatsache, dass in vielen Bundesländern 40 % der Hauptschüler die Schule ohne konkreten Berufswunsch verlassen, kann unser gemeinsamer Beschluss entgegenwirken. Daher werden wir diesem Antrag zustimmen.
Ich begrüße zunächst Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag, und zwar Mitglieder des SPD-Ortsvereins Maifeld. Herzlich willkommen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin sehr froh, dass dieser Antrag mit der Umformulierung, wie sie der Ausschuss vorgenommen hat, im Hohen Haus völlig unstrittig ist, weil ich meine, dass das Anliegen, das hinter dem Antrag steht, unstrittig sein sollte, da es durchaus eine Reihe von Initiativen gibt, auf die man bei der Umsetzung des Antrags aufsetzen kann.
Es ist bereits darauf hingewiesen worden, dass wir mit dem Schuljahr 2004/2005 den sogenannten Berufswahlkompass als ein Instrumentarium für die Schulen eingeführt haben und er an einer Reihe von Praxistagschulen inzwischen schon zum Einsatz kommt. Die Zielstellung dieses Berufswahlkompasses oder vergleichbarer Maßnahmen ist ebenfalls erläutert worden.
Die Zielsetzung ist eine Dreifache. Es ist die Selbstvergewisserung für die Schülerinnen und Schüler, es ist die Information, die damit auch für Lehrkräfte und andere Personen gegeben wird, die Schülerinnen und Schüler bei ihrer Berufswahlentscheidung begleiten, und es ist zum Dritten auch für die Eltern die Möglichkeit, aktiver an diesem Prozess teilzunehmen.
Insofern begrüße ich alle Maßnahmen, die der Dokumentation und Weiterentwicklung im Bereich der Berufsorientierung dienen und letztlich dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler besser ein individuelles Berufseignungsprofil entwickeln können, wodurch der berufliche Entscheidungsprozess vorbereitet wird.
Ich bin deshalb für die Umformulierung dankbar, weil nicht nur der Berufswahlkompass zum Einsatz kommt. Es gibt z. B. auch einen Schülerpass zur Berufswahl der ALISA-Stiftung, es gibt einen Berufswahlpass der Freudenberg-Stiftung, und es gibt auch Berufswahlportfolios, die in den Schulen zum Einsatz kommen.
Weniger angenommen wird der Profilpass, der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung in Auftrag gegeben worden ist, weil er sehr aufwendig ist. Im Moment beteiligen sich daran acht Schulen. Man muss sehen, ob das auch ein Instrumentarium sein kann.
Die Handwerkskammern haben ebenfalls entsprechende Portfolios, z. B. Flexkom für Auszubildende. Insofern sollte meiner Meinung nach nicht der Ansatz sein, ein bestimmtes Instrumentarium verbindlich zu machen, sondern verbindlich sollte gemacht werden, dass Instrumentarien, die aber durchaus unterschiedlich sein können, in den Schulen regelmäßig zum Einsatz kommen. In dem Sinne verstehe ich auch die Umformulierung des Ausschusses.
In diesem Bemühen wollen wir seitens der Landesregierung selbstverständlich die Schulen unterstützen, weil wir ein Interesse daran haben, all das zu tun, was zu einer besseren Berufsorientierung beiträgt. Ein solches Dokumentations- und Informationssystem kann dazu sicherlich auch beitragen. Insofern werden wir uns selbstverständlich, wenn das Hohe Haus den Antrag beschlossen hat, zügig an die Umsetzung machen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Jugend – Drucksache 15/3045 – ab. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Die Beschlussempfehlung ist einstimmig angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP „Verbesserung der Berufsorientierung durch den ‚Schülerpass’“ – Drucksache 15/2923 – unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag einschließlich der Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/3048 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 11. Dezember 2008 ist der ursprünglich als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2009/2010 eingebrachte Antrag an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur überwiesen worden. Der Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur hat den Antrag in seiner 23. Sitzung am 22. Januar 2009 beraten.
‚Der Landtag fordert die Landesregierung auf, die rheinland-pfälzischen Hochschulen weiterhin dabei zu begleiten, die erforderlichen Vorbereitungen und Abstimmungen dafür zu treffen, dass spätestens im kommenden Jahr ein leistungsfähiges Campus Management System an allen Hochschulen in Rheinland-Pfalz eingerichtet ist.’“
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch bei diesem Antrag – das wird Sie auch nicht wundern – haben wir im Ausschuss Konsens erreicht. Sie stellen also fest, wenn die FDP einen Antrag stellt, wird entsprechend einer substanziellen Diskussion oft Einigkeit herbeigeführt.
Der Ausgangspunkt dieses Antrags war die Anhörung der Präsidenten anlässlich der Haushaltsberatung. Dann hat man als Parlamentarier mit Interesse festgestellt, dass die Universität Mainz ein hervorragendes Campus Management System aus eigener Kraft installiert hat. Viele Präsidenten, die dort versammelt waren, haben darauf hingewiesen, dass sie auch gerne an ihrer Hochschule ein solches notwendiges Campus Management System einführen würden. Daraufhin haben wir diesen Antrag gestellt und im Ausschuss beraten und haben uns von der Landesregierung auch informieren lassen, dass sie wohl unverzüglich – es war ja sehr zeitnah – begonnen hat, mit den Hochschulen zu sprechen, ein solches System an allen Hochschulen einzuführen.
Das haben wir zunächst wirklich mit Genugtuung gehört und aus diesem Grund den Antrag so modifiziert, wie
Frau Hayn es eben dargelegt hat. Wir haben auch Einigkeit gehabt. Das bedeutet mit anderen Worten: Das, was die Landesregierung jetzt umsetzt, die Installierung von Campus Management Systemen an allen Hochschulen, wird von dem Ausschuss unterstützt. Es wird auch klar, dass es eine zeitliche Vorgabe gibt. Wenn die Landesregierung dies in diesem Zeitraum umsetzen wird, wird es natürlich den Ausschuss freuen.
Noch zwei Sätze dazu. Campus Management Konzepte sind von ganz großer Bedeutung für die Hochschulen selbst. Das heißt, die Verwaltungsabläufe müssen rationalisiert werden. Da gibt es Handlungsbedarf an den Hochschulen selbst. Es geht natürlich auch um die Servicequalität für die Studierenden. Wir haben das Hauptanliegen, dass die Studierenden in angemessener Form zu jeder Zeit über Abläufe verlässlich informiert werden, was zum Teil leider immer noch nicht der Fall ist.
Wenn der Antrag also so beschlossen wird und die Landesregierung ihr Versprechen einhält, sind wir auf einem guten Weg.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuhn hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Einigkeit über den Antrag besteht, was die Campus Management Systeme an unseren Hochschulen anbelangt. Die Notwendigkeit dieser Software ist unbestritten. Die Anforderungen an die Hochschulen nehmen unentwegt zu.
Das liegt zum einen an den zunehmenden Studierendenzahlen, die wir natürlich begrüßen, zum anderen geht es darum, Qualitätssicherung an den Hochschulen zu machen. Auch da ist diese Software hilfreich. Darüber hinaus geht es um Fragen der Finanzierung. Ich weise nur auf den Hochschulpakt hin, wo diese Software hilfreich sein kann. Auch im Rahmen des BolognaProzesses, wo wir in hohem Maße mit der Modularisierung unserer Studiengänge zu tun haben, ist diese Software gut anzuwenden.
Insofern: Wir können dieses System gebrauchen, wenn es darum geht, Bewerber an den Hochschulen zu verwalten, wenn es darum geht, die Anmeldungen anzunehmen. Sie wissen ja, dass zu Beginn des Semesters oft Probleme auftauchen. Insofern macht es durchaus Sinn, dieses System zu implementieren.
Auch die Verwaltung kann davon profitieren, indem sie die Prüfungen darüber organisiert, Studienkonten führt und überhaupt die Organisation von Prüfungen über diese Software anstellt.
Weil das alles so ist, ist es zunächst nicht die Landesregierung gewesen, sondern sind es in der Autonomie die Hochschulen dieses Landes gewesen, die sich darangemacht haben, diese Campus Management Systeme zu installieren, zumindest an den Universitäten. Meinem Kenntnisstand nach sind es die Fachhochschulen, die sich jetzt darauf verständigt haben, projektweise auch diese Dinge umzusetzen.
Wie dem auch sei, wir unterstützen diese Sache, weil es hilfreich und auf der Höhe der Zeit ist, für die Fachhochschulen und die Universitäten solche Systeme zur Verfügung zu haben.
Deswegen werden wir auch den Antrag, wie er hier vorliegt, unterstützen, dass wir nämlich die Hochschulen darin begleiten, dieses System so bald wie möglich an ihren Hochschulen einzuführen. Dabei muss man natürlich sehen, dass es Unterschiede macht, je nachdem, an welcher Hochschule diese Systeme implementiert werden. Das muss man abwägen. Es muss auf die jeweilige Universität, auf die jeweilige Fachhochschule zugeschnitten sein.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, möchte ich mir noch eine Anmerkung erlauben, und zwar, was die Autonomie der Hochschulen anbelangt. Es flattern immer wieder solche Anträge bei uns auf den Tisch – heute von der FDP-Fraktion –, wo wir im Grunde genommen in die Autonomie der Hochschulen eingreifen. Denn es ist eine genuine Aufgabe der Hochschule, diese Systeme zu implementieren.
Ich möchte das schon herausstellen. Wenn wir heute die Landesregierung auffordern, diesen Prozess zu begleiten, greifen wir darin ein. Ich sage das deswegen, weil wir den Begriff der Autonomie für die Hochschulen nicht wie eine Monstranz vor uns hertragen wollen, sondern es muss immer passgenau sein, wann man dort von diesem Weg abweicht.
Ich sage das vor allen Dingen vor dem Hintergrund der Diskussion um die Anmeldezahlen. Sie haben jetzt die Diskussion mitbekommen, was die ZVS anbelangt. Die ZVS ist von den CDU-Ländern mutwillig zerschlagen worden. Jetzt haben wir beispielsweise in Frankfurt die Situation, dass bei den Erstsemestern 20 % der Plätze nicht belegt werden können. Es macht also keinen Sinn, einfach auf die Autonomie zu pochen und dann nicht dafür zu sorgen, dass die entsprechenden Zulassungen an den Hochschulen gewährleistet sind. Also, mit Augenmaß plädieren wir durchaus dafür, von diesem Weg abzuweichen. Der Antrag findet unsere Zustimmung.