Welche Kosten verursacht der Alternativunterricht, der den Schülern angeboten werden muss, die nicht von dieser muslimischen Lehrerin unterrichtet werden wollen?
Es wird – so habe ich Ihnen das eben auch gesagt – im Fach Sozialkunde ein gleichwertiges Unterrichtsangebot durch eine andere Fachlehrkraft gemacht. Das verursacht insofern keine Kosten, als dass es immer eine Frage ist, wie vor Ort Lerngruppen organisiert werden. Ich meine, mit der Logik kann man natürlich jedes Angebot, das in einer Schule gemacht wird, mit entsprechenden Kosten versehen. Das ist eine Frage der Organisation vor Ort und eine Frage der Unterrichtsverteilung auf die Lehrkräfte.
Frau Ministerin, im Anschluss an die Frage von Frau Kollegin Lejeune möchte ich Sie fragen, ob nicht gerade, wenn das Symbol Kopftuch in der Wissenschaft und in der Rechtsprechung verschiedenen Deutungen unterliegen kann, es dem Bewusstsein eines liberalen Rechts
staates entspricht, dass man am Einzelfall misst, wie jemand ihren ihr als Beamtin oder als Angestellte obliegenden Pflichten nachkommt, ihre Arbeit zu machen und dies in Rheinland-Pfalz vorbildlich gemacht wird.
Herr Abgeordneter Hartloff, erstens stimme ich Ihnen ausdrücklich zu. Zweitens war mir im Nachdenken auch in den letzten Tagen und Wochen über diese Problematik der Begriff der Liberalität noch einmal ein besonders wichtiger, ich sage das an dieser Stelle auch, ich meine nicht Beliebigkeit. Wir können an dieser Stelle sicherlich keine Beliebigkeit vertragen. Aber Liberalität im Sinne des Umgangs mit dem klaren Ziel der Annäherung, der Verständigung und der Integration scheint mir das Gebot der Stunde zu sein. Das habe ich versucht, heute deutlich zu machen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Günter Eymael und Herbert Mertin (FDP), Ungewöhnliche Finanzierung der Erlebniswelt Nürburgring – Nummer 3 der Drucksache 15/3162 – betreffend, auf. Wer trägt vor? – Herr Eymael, bitte schön.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass vor dem Hintergrund der ungewöhnlichen Finanzierungsmethoden
des Gesamtprojekts Erlebnisregion Nürburgring der Finanzminister gleichzeitig die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürburgring GmbH innehat?
2. Warum war der 3-Millionen-Euro-Kredit der Nürburgring GmbH an die Motorsport Resort Nürburgring GmbH (MSR) grundbuchmäßig nicht abgesichert?
3. Welche Geschäfte müssen nach welcher gesellschaftsrechtlichen Grundlage den Aufsichtsgremien der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) und der RIM zur Information und Entscheidung vorgelegt werden?
4. Wann wurde der Aufsichtsrat der ISB über die stille Einlage in Höhe von 29 Millionen Euro der RIM sowie die 9 Millionen Euro im Rahmen eines Konsortialkredits informiert?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Eymael und Mertin wie folgt:
Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung: Die Standardfinanzierung für das vom Nürburgring verantwortete Projekt ist der staatlich garantierte Kredit gegen marktkonforme Bürgschaftsgebühr. Diese ist jederzeit problemlos umsetzbar und natürlich nicht ungewöhnlich. Die alternativ geplante Finanzierung bei Privatisierung des Projekts „Nürburgring 2009“ ist sicherlich nicht ganz einfach zu verstehen und deshalb erläuterungsbedürftig.
Deshalb habe ich über die Sachverhalte auch im Landtag und in den Ausschüssen vielfach berichtet, so zuletzt in der vorletzten Landtagssitzung am 5. Februar dieses Jahres und auch in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr am 17. Februar 2009.
Tatsache ist, dass der Geschäftsführung der Nürburgring GmbH von der IPC bzw. Pinebeck seit Herbst letztes Jahres ein äußerst attraktives Kauf- und Mietangebot unterbreitet worden ist, dass die Nürburgring GmbH nach Abwägung der Vor- und Nachteile und in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Entscheidung traf, dieses Angebot nicht ohne weitere Prüfung einfach abzulehnen, sondern im Interesse der Gesellschaft, ihrer Mitarbeiter und der Region einer sorgfältigen weiteren Prüfung zu unterziehen, und dass die Nürburgring GmbH, gerade weil die von IPC unterbreiteten Konditionen sehr günstig sind und die hinter IPC stehenden Personen oder Unternehmen zunächst nicht bekannt waren, ihre Berater Redeker und Clifford Chance ausdrücklich beauftragte, eine Vorgehensweise auszuarbeiten, die etwaige Risiken für die Gesellschaft von vornherein und in vollem Umfang ausschloss.
Tatsache ist schließlich, dass die Rückzahlung der Barunterlegung in Höhe von 80 Millionen Euro niemals auch nur im Ansatz gefährdet war. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1: In den Beteiligungshinweisen des Landes für die Verwaltung von Beteiligungen ist festgelegt, dass Mitglieder der Landesregierung nur in Ausnahmefällen Aufsichtsratsmandate wahrnehmen sollen. Aufgrund der erheblichen landespolitischen Bedeutung der Nürburg
ring GmbH und insbesondere des Projekts „Nürburgring 2009“ habe ich auch nach meiner Ernennung zum Finanzminister auf der Grundlage eines Ministerratsbeschlusses im Jahr 2006 mein Aufsichtsratmandat bei der Nürburgring GmbH beibehalten, das ich in meiner vorherigen Position als Staatsekretär bereits seit dem Jahr 1997 wahrgenommen habe. Durch die Übernahme der Position des Aufsichtsratsvorsitzenden vom langjährigen Vorsitzenden, Herrn Staatssekretär a. D. Ernst Eggers, sollten meine langjährigen Erfahrungen in diesem Aufsichtsgremium gerade vor dem Hintergrund des Projekts der Nürburgring GmbH zum Nutzen der Gesellschaft und des Landes bestmöglich eingebracht werden. Wie sich heute zeigt, war dies auch sehr sinnvoll.
Zu Frage 2: Die Zustimmung im Aufsichtsrat der Nürburgring GmbH zur Kreditvergabe an die MSR über die Pinebeck/Nürburgring GmbH erfolgte unter der Maßgabe, den Kredit mit 2,5 Millionen Euro auf dem Grundstück des Motorsportdorfs in Drees und mit 0,5 Millionen Euro auf dem Grundstück des Personalhauses in Adenau grundbuchlich zu sichern. Zu diesem Zeitpunkt lagen mit Ausnahme einer am 31. Oktober 2008 nachgeholten Genehmigung eines Miteigentümers notariell beurkundete Bewilligungen der Grundstückseigentümer zur Eintragung dieser Grundschulden vor.
Die grundbuchliche Absicherung wurde in der Folge durch die Eintragung entsprechender Vormerkungen in die Grundbücher weiterbetrieben. Die tatsächliche Eintragung erfolgte aus Zeit- und Kostengründen nicht, da die Nürburgring GmbH ohnehin zusätzlich über einen Sicherungszessionsvertrag gesichert war.
Die tatsächliche Eintragung der Grundschulden hätte daher zu keiner echten Verbesserung der Position der Nürburgring GmbH als Gläubiger der MSR geführt. Ich verweise insofern auf die damals laufenden Verhandlungen zur endgültigen Finanzierung der MSR, die letztlich bereits am 22. Januar dieses Jahres zur Rückzahlung dieses als Zwischenfinanzierung gedachten Darlehens geführt haben.
Zu Frage 3: Hierzu möchte ich vorab noch einmal darauf hinweisen, dass ich selbst kein Mitglied des Aufsichtsrats der ISB bin. Lediglich bis 2006 war ich es. Ich berichte insofern auf der Grundlage von Informationen der ISB-Geschäftsführung.
Zur ISB: Der Aufsichtsrat der ISB hat seit 1994 unverändert die in § 10 des Gesellschaftsvertrages der ISB genannten Aufgaben, die im Wesentlichen aus folgenden Punkten bestehen: Der Aufsichtsrat berät und überwacht die Geschäftsführung. Er kann jederzeit Auskunft verlangen sowie die Bücher einsehen und prüfen. Er beschließt die Grundsätze und Richtlinien für die Geschäftsführung und gibt dieser eine Geschäftsordnung. Daneben bedürfen ungeachtet gesetzlicher Bestimmungen eine Reihe einzelner Tatbestände, die sämtlich außerhalb des Bereichs des laufenden Kerngeschäfts liegen, der Zustimmung des Aufsichtsrats. Dies sind die in § 10 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der ISB aufgeführten Tatbestände.
Daraus ergibt sich folgendes Fazit: Der Aufsichtsrat der ISB hat demnach gesellschaftsrechtlich keinen unmittelbaren Anspruch, in Entscheidungen der RIM eingebunden zu werden.
Zur RIM: Die RIM GmbH selbst verfügt über kein Aufsichtsgremium im Sinne eines Aufsichtsrats. Auf der Ebene der RIM bedarf die Eingehung von Beteiligungen gemäß § 6 Nr. 1 f des Gesellschaftsvertrags der Zustimmung der Gesellschafterversammlung.
Zu Frage 4: Mit Blick auf die vorgenannten Ausführungen war eine Vorlage an den Aufsichtsrat der ISB nicht erforderlich.
Herr Staatsminister, wir haben über die Frage der Absicherung des 3-Millionen-Euro-Kredits zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlichen Zusammensetzungen gesprochen. Sie haben jedes Mal gesagt, er sei grundbuchrechtlich abgesichert gewesen. Wieso haben Sie das, was Sie heute gesagt haben, nicht schon damals gesagt? Sie haben doch wissen müssen, dass er nicht grundbuchrechtlich abgesichert war.
Das ist erst dann der Fall, wenn die Grundschuld eingetragen ist. Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Kredit gegeben haben, war eine Grundschuld nicht, noch nicht einmal eine Vormerkung, eingetragen. Mit einer Zwangshypothek hätte jeder vorher da sein können. Sie haben schlichtweg nicht so informiert, wie Sie das heute getan haben. Wieso ist drei Monate lang keine korrekte Information des Parlaments erfolgt? Können Sie mir das erklären?
Ja. Lieber Herr Mertin, ich kann Ihnen das genau erklären, indem ich die Protokolle über vergangene Sitzungen vorlese. Ich habe immer, auch an dieser Stelle – zuletzt noch am 5. Februar – deutlich gesagt, dass am 8. Oktober, als bei der Nürburgring GmbH entschieden wurde, ja, wir können in Richtung eines Darlehens gehen, die notariellen Erklärungen oder Andienungen zur Eintragung einer Grundschuld vorlagen. An dieser Stelle habe ich ganz deutlich gesagt, diese lag am 7. Oktober vor.
Ich habe dann gesagt, dass die Eintragung einer Grundschuld selbstverständlich Zeit in Anspruch nimmt.
Der Kredit ist aber dann so schnell zurückgezahlt worden, dass die geplante endgültige Eintragung der Grundschuld gar nicht mehr stattfinden musste. Die Sicherheit war jederzeit gegeben.
Herr Staatsminister, ich zitiere aus einem Schreiben des Beraters der Nürburgring GmbH, nämlich Redeker, Sellner, Dahs & Widmaier, Rechtsanwälte, zum Darlehen Nürburgring gegenüber Pinebeck: Anders als üblich besteht nun ein gewisser Zeitraum von ca. 2 bis 4 Wochen, in dem Nürburgring nicht in Besitz des Grundschuldbriefes ist, also insoweit ungesichert ist.
Herr Kollege Billen, bitte formulieren Sie eine Frage. Ich bin schon sehr weit gegangen, weil ich Ihnen Ihr Interesse nicht wegnehmen wollte, aber Sie gehen mit dem Zitieren eines Briefes weit über das Fragerecht hinaus. Sie sollen fragen, nicht Herr Redeker.
Okay. Herr Staatsminister, ich frage Sie: War Ihnen dieser Brief, in dem dieses Zitat steht, bekannt?