Protokoll der Sitzung vom 14.05.2009

Der Berichterstatter ist noch nicht anwesend. Somit verzichten wir auf die Berichterstattung. Zwischen den Parlamentarischen Geschäftsführern wurde vereinbart, dass keine Aussprache durchgeführt wird.

Deshalb kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3192 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Auch diese Abstimmung war einstimmig.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3193 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 15/3378 –

Änderungsantrag der Fraktion der FDP – Drucksache 15/3385

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Abgeordneten Dötsch das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde durch Beschluss des Landtags vom 26. März 2009 an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und den Rechtsausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 23. April 2009 und der Rechtsausschuss in seiner 29. Sitzung am 7. Mai 2009 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet, dass der Gesetzentwurf angenommen wird.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Dötsch.

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Das Wort hat Herr Abgeordneter Weiner.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Als der Gesetzentwurf im März in der ersten Beratung im Plenum war, gab es aus unserer Sicht noch eine Reihe offener Fragen, deren Beantwortung wir zur Bedingung für unsere Zustimmung machten. Herr Staatssekretär Kühl hat im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu den ungeklärten Punkten Rede und Antwort gestanden.

Da nach Auskunft der Landesregierung Bayern und Schleswig-Holstein als die beiden ersten Bundesländer die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen getroffen haben, fehlt es noch an Erfahrungswerten aus anderen Ländern. Umso wichtiger war es für uns, dass wir einen Vergleich von alter Bundesregelung und neuer Landesregelung erhalten.

Die Landesregierung hat uns leider sehr knapp vor der Ausschusssitzung eine 18-seitige Synopse vorgelegt. Wir bitten, die Unterlagen in Zukunft früher vorzulegen, damit wir ausreichend Zeit haben, diese zu prüfen.

Dass die CDU im Ausschuss dennoch ihre Zustimmung signalisiert hat, lag vor allem daran, dass die Landesregierung mündlich folgende drei Zusicherungen gab:

1. Schon bei der bisherigen Regelung seien die vorhandenen Fördertöpfe meist nicht ausgeschöpft worden, sodass die jetzt vorgenommene Ausweitung des Förderkatalogs vermutlich nicht dazu führen werde, dass es Verlierer gebe, die in Zukunft keine Zuschüsse erhielten, weil der Topf leer sei.

2. Die Reduzierung der Förderhöchstgrenze von 90 % auf 75 % habe in der Praxis, so die Landesregierung, keine Auswirkungen, weil schon seit Jahren keine Förderzusagen über 75 % gewährt worden seien.

3. Sollte es doch noch vereinzelt Maßnahmen geben, die mit über 75 % Zuschuss bewilligt sind, aber noch nicht abgerechnet wurden, so garantiere die Landesregierung, dass der Maßnahmenträger durch die Gesetzesänderung keine Nachteile habe.

Deshalb haben wir dem Gesetz Zustimmung signalisiert.

Meine Damen und Herren, die Aussage der Landesregierung, dass die Fördertöpfe meist nicht ausgeschöpft wurden, obwohl die Gemeinde- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz bei Weitem nicht in perfektem Zustand sind, muss uns zu denken geben. Dieser Umstand ist eher ein Beleg dafür, dass viele Baumaßnahmen deshalb unterbleiben, weil den Kommunen die restlichen 25 % an Komplementärmitteln fehlen. Das Grundproblem der schlechten Finanzausstattung der Kommunen bleibt bestehen.

Es gibt ein zweites Problemfeld. Der Schülerlandtag hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt. Auch der ADAC hat mit seiner bundesweiten Studie aufgerüttelt. Viele Busse, die zur Schülerbeförderung eingesetzt werden, sind überaltert, neigen zu Mängeln und haben eine veraltete Sicherheitsausstattung und zum Teil noch keine Sicherheitsgurte. Es liegt im Interesse der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler und aller anderen Nutzer des ÖPNV, dass die Modernisierung der Busflotte wieder in den Förderkatalog aufgenommen wird, wie dies im Übrigen auch in mehreren anderen Bundesländern derzeit geschieht und umgesetzt wird.

Die CDU wird deshalb den entsprechenden Änderungsantrag der FDP unterstützen.

Danke schön.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

Ich erteile Herrn Kollegen Eymael das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesem Finanzierungsgesetz dann zustimmen, wenn man unserem Änderungsantrag zustimmt.

(Pörksen, SPD: Erpressung!)

Im Grundsatz geht es um den kommunalen Straßenbau und das Herabbrechen einer Vorgabe, die durch die Föderalismusreform gegeben worden ist. Betroffen sind die Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bei unseren Kommunen. Die Landes

programme fallen mit dem 31. Dezember 2009 weg. Eine Anschlusslösung muss her, ein Ausgleich für die entfallenden Landesprogramme. Aber die Mittel werden die gleichen bleiben. Es geht jetzt darum, wie die zugeordnet werden und welche Fördertatbestände letztlich erhalten bleiben. Die Fördertatbestände sind zum Teil ausgeweitet worden.

Ich begrüße ausdrücklich, dass jetzt auch Seilbahnen gefördert werden können.

(Beifall bei der FDP)

Der Ministerpräsident weiß, warum Seilbahnen gefördert werden können. Die Seilbahn in Bad Dürkheim ist seit vielen Jahren in der Diskussion. Vielleicht gelingt es uns, über die Gesellschafterstruktur einen Weg zu finden, wie eine solche Seilbahn mit gefördert werden kann.

Obwohl ich genau weiß, dass jetzt der Vorwurf kommen wird, Ihr seid es gewesen, die diese Förderung aufgegeben haben, nämlich die Förderung von Bussen und Straßenbahnen: Anfang des Jahrhunderts, 2001, wurde die aufgegeben. In der Zwischenzeit haben wir eine ganz schwierige Situation. –

Auch das ADAC-Gutachten sagt eindeutig, unsere Omnibusse, gerade die im Personennahverkehr eingesetzten, sind überaltert. Sie haben ein Alter von durchschnittlich 15 Jahren. Das war wohl auch in anderen Bundesländern so; denn auch in anderen Bundesländern, in denen die Förderung ursprünglich einmal eingestellt wurde, ist sie dann wieder geöffnet worden. Heute werden Förderprogramme in Bayern gefahren. Es sind wohl auch welche in Baden-Württemberg und Niedersachsen in Vorbereitung. Im Übrigen, im Saarland wurde die Busförderung nie unterbrochen.

Es geht uns auch vor der aktuellen Diskussion um die Verkehrssicherheit von Schulbussen darum. Wir erleben es immer wieder. Dieses Thema kommt jährlich hoch. Das Thema heißt: Wie kann ich Verkehrssicherheit in Schulbussen verbessern? –

Wenn ich mit einem überalterten Bestand durch die Gegend fahre, habe ich ein Problem. Dann habe ich ein richtiges Problem, die Sicherheit letztlich zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund wäre es sicherlich ein Anreiz für die Verkehrsbetriebe, ihren Omnibusbestand ein Stück weit zu modernisieren, schadstoffarme und barrierearme Busse anzuschaffen und damit einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit unserer Schülerinnen und Schüler zu leisten.

(Beifall des Abg. Creutzmann, FDP – Zuruf des Abg. Wirz, CDU)

Ich habe diese jährliche Diskussion um die Verkehrssicherheit von Schulbussen satt. Immer wieder geht es los. (Beifall bei der FDP)

Wir müssen irgendwo ein Stück weit reagieren und etwas verändern.

(Zurufe von der SPD)

Die Busse sind in den letzten Jahren im Durchschnitt immer älter geworden. Jetzt sind wir so weit, dass sie ein Alter erreicht haben, dass wir sagen: Jetzt gehen wir an die Förderung heran und öffnen sie. –

(Unruhe im Hause)

Im Übrigen hat das Verkehrsgewerbe – das weiß Herr Minister Hering auch – grundsätzlich Riesenprobleme.

(Ramsauer, SPD: Jetzt zu sagen, ich habe es satt, ist billig!)

Nein. Wir sind doch vier Jahre nicht mehr in der Verantwortung. Das stimmt nicht.

Die Busse sind in den letzten vier Jahren um vier Jahre älter geworden. Da können Sie machen, was Sie wollen. Da können Sie diskutieren, wie Sie wollen.

(Beifall bei der FDP)

Damit sind sie auch nicht sicherer geworden.