Protokoll der Sitzung vom 21.09.2006

.......................................................................................................................... 280, 328, 342 Abg. Baldauf, CDU:...................................................................................................................... 306, 314, 318 Abg. Bracht, CDU:................................................................................................................................ 277, 320 Abg. Burgard, SPD:..................................................................................................................................... 340 Abg. Dr. Rosenbauer, CDU:................................................................................ 270, 293, 302, 305, 306, 308 Abg. Dr. Schmitz, FDP:................................................................................ 271, 291, 292, 300, 301, 303, 308 Abg. Dröscher, SPD:.................................................................................................................................... 338 Abg. Ernst, CDU:.......................................................................................................................................... 339 Abg. Eymael, FDP:....................................................................................................................... 278, 334, 345 Abg. Frau Anklam-Trapp, SPD:.................................................................................................................. 344 Abg. Frau Baumann, SPD:.......................................................................................................................... 335 Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD:.............................................................................. 274, 285, 289, 315, 319 Abg. Frau Dr. Lejeune, FDP:....................................................................................................................... 267 Abg. Frau Ebli, SPD:.................................................................................................................... 292, 303, 306 Abg. Frau Elsner, SPD:........................................................................................................................ 309, 313 Abg. Frau Fink, SPD:................................................................................................................................... 332 Abg. Frau Hayn, CDU:......................................................................................................................... 286, 287 Abg. Frau Huth-Haage, CDU:.............................................................................................................. 268, 277 Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU:.................................................................................................... 267, 270, 282 Abg. Frau Morsblech, FDP:................................................................................. 271, 273, 275, 284, 288, 316 Abg. Frau Schäfer, CDU:..................................................................................................... 309, 313, 332, 347 Abg. Frau Schellhaaß, FDP:................................................................................................................ 310, 311 Abg. Frau Schleicher-Rothmund, SPD:..................................................................................... 270, 274, 278 Abg. Frau Schmitt, SPD:..................................................................................................................... 324, 326 Abg. Frau Schneider, CDU:......................................................................................................... 336, 343, 346 Abg. Hartloff, SPD:............................................................................................................................... 277, 307 Abg. Keller, CDU:................................................................................................................................. 269, 290 Abg. Kuhn, FDP:.......................................................................................................................................... 275 Abg. Lammert, CDU:.................................................................................................................................... 279 Abg. Noss, SPD:................................................................................................................................... 265, 266 Abg. Pörksen, SPD:..................................................................................................................... 278, 279, 281 Abg. Schreiner, CDU:.......................................................................................................... 275, 276, 323, 327 Abg. Weiner, CDU:............................................................................................................................... 276, 277 Beck, Ministerpräsident:..................................................................................................................... 294, 296 Bruch, Minister des Innern und für Sport:................................................................ 265, 266, 267, 282, 283 Dr. Auernheimer, Staatssekretär:.............................................................................................................. 346 Frau Ahnen, Ministerin für Bildung, Frauen und Jugend:....................... 271, 272, 273, 274, 275, 287, 317 Frau Conrad, Ministerin für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz:................................................. 311 Hering, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau:....................................... 330, 337 Präsident Mertes:.................................................................265, 266, 267, 268, 269, 270, 271, 272, 273, 274............................................................................................................................................... 275, 276, 277, 278 Prof. Dr. Zöllner, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur:.. 268, 269, 270, 271

Schumacher, Ständiger Vertreter des Chefs der Staatskanzlei:............................................ 276, 277, 278 Vizepräsident Bauckhage:..................................................279, 280, 281, 282, 283, 284, 285, 286, 287, 288...............................................................................................289, 290, 291, 292, 293, 294, 296, 300, 301, 302...............................................................................................303, 304, 306, 307, 308, 309, 310, 311, 313, 314.............................................................................................................................................................. 315, 316 Vizepräsident Schnabel:.............................................................337, 339, 340, 342, 344, 345, 346, 347, 348 Vizepräsidentin Frau Klamm:.............................................317, 318, 319, 322, 324, 326, 327, 329, 331, 332....................................................................................................................................................... 334, 335, 336

7. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 21. September 2006

Die Sitzung wird um 09:31 Uhr vom Präsidenten des Landtags eröffnet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich begrüße Sie sehr herzlich zur 7. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz.

Zu schriftführenden Abgeordneten berufe ich die Kollegen Arnold Schmitt sowie Bernhard Henter.

Entschuldigt sind für heute die Abgeordneten Michael Hörter, Hedi Thelen sowie Jeanette Wopperer. Herr Ministerpräsident Beck muss um 16:00 Uhr zur Vorbereitung der Sitzung des Bundesrates nach Berlin. Des Weiteren sind Staatssekretär Dr. Karl-Heinz Klär sowie Staatssekretär Martin Stadelmaier entschuldigt und ab Mittag Staatsminister Professor Dr. Ingolf Deubel.

Auf der Tribüne können wir die Belegschaft der Kanzlei Dr. Luppert & Becker aus Kandel, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Mainzer Landtagsseminars sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme der IHK Mainz begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich hoffe, Sie sind alle fit und frisch für die Abwicklung der Tagesordnung. Wir beginnen mit Punkt 11 der Tagesordnung:

Fragestunde – Drucksache 15/272 –

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hans-Jürgen Noss und Carsten Pörksen (SPD), AntiTerror-Datei – Nummer 1 der Drucksache 15/272 – betreffend, auf.

Ich erteile Herrn Abgeordneten Noss das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern hat das Bundeskabinett die Grundzüge der neuen Anti-Terror-Datei beschlossen. Vor diesem Hintergrund und den vorhergehenden Diskussionen in der Öffentlichkeit fragen wir die Landesregierung:

1. Welches waren die Gründe, die die Landesregierung bewogen haben, der nun vereinbarten Konzeption der Datei als erweiterte Indexdatei zuzustimmen?

2. Mit welchen Maßnahmen wird die Landesregierung sicherstellen, dass der gemeinsame Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf eine gemeinsame Datei dem Trennungsgebot des Grundgesetzes entspricht?

3. Nach welchen Kriterien wird bestimmt, wer eine Zugriffsberechtigung auf die gespeicherten Daten haben wird?

4. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung der sogenannten AntiTerror-Datei?

(Abg. Harald Schweitzer, SPD: Was der alles wissen will!)

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Bruch. – Bitte schön.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für die Landesregierung darf ich die Mündliche Anfrage wie folgt beantworten:

Zu Frage 1: Die frühzeitige Erkennung möglicher Gefahren durch den internationalen Terrorismus, ihre erfolgreiche Abwehr und die schnellstmögliche Ermittlung der Tatverdächtigen erfordern den bestmöglichen Einsatz aller Instrumente zur Gewinnung und zum Austausch von Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern. Dazu gehört insbesondere auch die Zusammenführung und die schnelle Verfügbarkeit von Informationen über verdächtige Personen.

Die Landesregierung unterstützt daher die schnellstmögliche Einrichtung einer gemeinsamen Anti-Terror-Datei der Polizeien und Nachrichtendienste von Bund und Ländern. In dem Beschluss der Sonderkonferenz der Innenminister und -senatoren von Bund und Ländern vom 4. September 2006, der die Eckpunkte für einen Gesetzentwurf des Bundesministers des Innern zur Errichtung einer gemeinsamen Antiterror-Datei festlegt, findet sich die Landesregierung insgesamt bestätigt. Es wird keine verfassungsrechtlich bedenkliche Volltextdatei geben, sondern eine Indexdatei, in der neben den Grunddaten, die zur Identifizierung einer Person erforderlich sind, auch die sogenannten erweiterten Grunddaten erfasst werden. Diese erweiterten Grunddaten sollen den Sicherheitsbehörden auch eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung ermöglichen. Hierzu gehören die Angaben über die Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung, was selbstverständlich ist, aber auch Telekommunikations- und Internetdaten, die Berufsausbildung, die Reisebewegungen und bekannte Aufenthalte an Orten mit bestimmtem, möglicherweise auch terroristischem Hintergrund wie beispielsweise Ausbildungslagern sowie – und dies war lange Zeit umstritten – auch die Religionszugehörigkeit der Personen.

Im Gegensatz zu den Grunddaten, auf die bei einer Anfrage sofort zugegriffen werden kann, werden die erweiterten Grunddaten verdeckt im System hinterlegt. Die abfragende Stelle muss sich grundsätzlich mit der einstellenden Behörde in Verbindung setzen und unter Beachtung der bereichsspezifischen Übermittlungsbestimmungen um Freigabe der Daten bitten.

Ziel der Anti-Terror-Datei ist es nicht, die Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden zu ersetzen, sondern diese zu beschleunigen und zu verbessern. Nur in besonders gelagerten Fällen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leben, Gesundheit, Freiheit und Sachen von erheblichem Wert und auf Entscheidung des Behördenleiters oder einer speziell hierzu ermächtigten Person kann die abfragende Stelle unter Beachtung besonderer Dokumentationspflichten auf die erweiterten Grunddaten direkt zugreifen. Wenn man so will, wird damit eine Eilentscheidungsmöglichkeit eingeräumt.

Befürworter einer Volltextdatei mögen den nunmehr gefundenen Kompromiss einer erweiterten Indexdatei kritisieren. Hierbei dürfen sie jedoch nicht aus dem Auge verlieren, dass die nunmehr zu erwartende Anti-TerrorDatei im Hinblick auf die schnelle Verfügbarkeit von Daten aller Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder einen Fortschritt bei der Bekämpfung des Terrorismus darstellt, ohne dass mit diesem Instrument die von der Verfassung vorgegebenen Grenzen überschritten werden.

Zu Frage 2: Der Zugriff von Polizei und Verfassungsschutz auf die Daten der Anti-Terror-Datei, die ausschließlich Daten zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland enthalten wird, wird nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Das Bundeskabinett hat dies gestern beschlossen. Das Gesetz regelt, dass die anfragende Behörde grundsätzlich nur einen direkten Zugang zu den Grunddaten erhält, für weitergehende Informationen wie die erweiterten Grunddaten jedoch mit der eingebenden Behörde in Kontakt treten muss.

Darüber hinaus räumt das Gesetz den beteiligten Behörden die Möglichkeit ein, besonders geheimhaltungsbedürftige Daten so einzugeben, dass die abfragende Stelle über die vorhandenen Daten keinerlei Auskunft erhält, die angefragte Behörde jedoch sofort automatisiert über die Anfrage unterrichtet wird und nun ihrerseits den Kontakt zur anfragenden Stelle aufnehmen muss.

Ausgerichtet am jeweiligen Einzelfall und orientiert an der bereichsspezifischen Übermittlung wird die angefragte Behörde dann darüber befinden müssen, ob und welche Daten sie der anfragenden Behörde weitergibt. Um die im Gesetz geforderte unverzügliche Kontaktaufnahme mit der anfragenden Behörde zu gewährleisten, werden beim Verfassungsschutz Rheinland-Pfalz sowie bei der Polizei fachspezifische Erreichbarkeiten rund um die Uhr zu gewährleisten sein.

Zu Frage 3: Darin geht es um den Datenzugriff. Zur Teilnahme an der Anti-Terror-Datei sollen auf der Landesebene das Landesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt und die Staatsschutzdienststellen bei den fünf Polizeipräsidien berechtigt sein. Innerhalb dieser Behörden erhalten ausschließlich hierzu besonders Ermächtigte, mit der Aufklärung und Bekämpfung des internationalen Terrorismus beauftragte Bedienstete namentlich Zugriff auf diese Datei.

In den Eilfällen, die ich vorhin genannt habe, erfolgt der Zugriff auf die erweiterten Grunddaten erst aufgrund einer Entscheidung des jeweiligen Behördenleiters oder

eines von ihm damit beauftragten Beamten des höheren Dienstes.

Die Nutzung der Daten ist nur zulässig, soweit dies zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus erforderlich ist.

Zu Frage 4: Bei dieser Frage geht es um den Zeitpunkt der Fertigstellung der so genannten Anti-Terror-Datei.

Äußerungen des Bundesministers des Innern zufolge soll das sogenannte „Gemeinsame-Dateien-Gesetz“ des Bundes zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Nach den derzeitigen Planungen sollen die Vorbereitungen zur technischen Umsetzung bis zum 30. Juni 2007 abgeschlossen sein.

Zur fristgerechten Realisierung der Anti-Terror-Datei in Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung beim Ministerium des Innern und für Sport eine Projektgruppe eingerichtet.

In der Öffentlichkeit wird mehr über diese Anti-TerrorDatei geredet. Es gibt eine zweite mögliche Datei, die das Gesetz vorsieht, nämlich eine so genannte ProjektDatei, die für einen bestimmten Zeitraum für ein bestimmtes Projekt eingerichtet werden kann. Diese Datei gibt es bisher nicht. Sie muss erst geschaffen werden. Die Inhalte werden dann Analyseprojekte und ähnliche Dinge sein, die über das gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum konkret für einen bestimmten Fall eingerichtet werden. Darüber werden wir intern noch zu reden haben.

So weit meine Antwort.

Gibt es Zusatzfragen? – Bitte schön, Herr Kollege Noss.

Ich habe zwei Zusatzfragen. Sie sprachen eben davon, dass eine Projektgruppe eingerichtet wird. Ist das vorübergehend oder für eine längere Dauer? Welche zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden gebraucht, um hier im Land die Datei zu betreiben?

Es geisterten verschiedene Zahlen durch die Landschaft, wie viele Personen dort in etwa eingetragen werden könnten, wobei sich die Zahlen teilweise extrem widersprachen. Wie ist Ihre Einschätzung bezüglich der Anzahl der Personen, die aufgrund der Gegebenheiten, wie sie jetzt festgelegt wurden, letztendlich in der Datei Aufnahme finden werden?

Zur zweiten Frage kann ich keine verbindliche Auskunft geben, weil ich das überhaupt nicht übersehen kann. Da müssen wir die Arbeitsgruppe abwarten, die eingesetzt worden ist. Es geht um die Frage, wie viele Personen

überhaupt in einer solchen Datei sein können, wenn es um diese Personendatei geht.

Personelle und finanzielle Ressourcen? – Wir werden im höheren Dienst vier bis fünf Beamtinnen und Beamte benötigen. Darüber wird zu reden sein, und das wird auch der finanzielle Aufwand sein.

Es stellt sich dann die Frage, wie der finanzielle Aufwand sein muss, um die Datei einzurichten. Diese Datei muss zusammengebaut werden. Da wird es um Schnittstellen gehen. Die Dateien sind im Grunde genommen vorhanden. Wir haben Erkenntnisse von Personen bei verschiedenen Landesbehörden und der Bundesbehörde. Von daher wird auch diese Datei zusammenzuführen sein. Zu den finanziellen Auswirkungen kann ich noch keine Angaben machen.

Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Kohnle-Gros.

Herr Staatsminister, Sie haben an mehreren Stellen auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung angesprochen. Habe ich es in der Diskussion richtig verstanden, dass es bei der Frage der Volltextdatei vor allem um Interessen des Bundes ging, und zwar sowohl bei Otto Schily als auch bei Wolfgang Schäuble, nämlich die Zusammenarbeit mit anderen internationalen Behörden, die Bedenken hatten, wenn auch andere Behörden in der Bundesrepublik Deutschland Zugriff haben könnten? Sehen Sie diese Bedenken jetzt als ausgeräumt an?

Wie weit geht dies jetzt bei der Frage der Religionszugehörigkeit? Sie haben gesagt, diese ist jetzt enthalten. Das war auch ein Streitpunkt zwischen den Koalitionsparteien im Bund. Sehen Sie das jetzt als ausgeräumt an?

Zur zweiten Frage möchte ich sagen, die Religionszugehörigkeit wird eingestellt. Damit ist die Sache erst einmal klar. Das Merkmal wird enthalten sein.

Die Frage wird sein, wie die Pflege der Daten auszusehen hat. Die Religionszugehörigkeit kann man wechseln. Wir haben solche Erfahrungen mit Konvertiten. Sie wissen das. Wir werden das abwarten müssen.

Es gibt zwei Gründe, warum verfassungsrechtliche Bedenken vorhanden waren, nicht nur in sozialdemokratisch, sondern auch in CDU-geführten Bundesländern. Bedenken gab es durchgehend. Es war kein Problem der A- oder B-Länder, sondern ein Problem unserer Verfassung. Wie gehe ich mit den Möglichkeiten um, die mir die Volltextdatei geben würde?