Protokoll der Sitzung vom 11.11.2009

Frau Kollegin Morsblech hat zu Recht die Kostenfrage angesprochen. In dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion steht nicht nur, dass das in 2010 21,5 Millionen Euro zusätzlich erfordert, sondern dieser enthält auch eine Abschätzung über die mittelfristige Perspektive bis zum Jahr 2016. Dann wird deutlich, dass man je nachdem, welches System man umsetzt, Anfangsinvestitionen und wieder Einnahmen und damit auch Rückläufe an den Landeshaushalt hat. Das stellt sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren dar. Das ist detailliert in dem Finanzierungsplan genannt.

Das ist auch ein kleiner Unterschied. Man muss es eben sagen, wie es finanziert wird, weil auch sonst die Lernmittelfreiheit ein Versprechen wäre, das nicht umsetzbar ist. Wir wollen es aber umsetzen. Deswegen wollen wir an dieser Stelle Klarheit.

Ich habe überhaupt nicht mehr verstanden, dass die CDU dem Änderungsantrag der FDP zugestimmt hat, die mit ihrem Änderungsantrag die komplette Lernmittelfreiheit einführen will. Das heißt, die Zustimmung der CDU an dieser Stelle war eigentlich eine Abstimmung gegen das eigene Gesetz. Ich richte meine Kritik gar nicht an Sie. Sie haben gesagt, was Sie wollen. Die Zustimmung der CDU an dieser Stelle war für mich nicht mehr einsichtig. Ich bin bisher davon ausgegangen,

dass Sie hinter dem eigenen Gesetzentwurf stehen. Bei der Haushaltsberatung haben Sie aber gesagt, dass Sie an dieser Stelle etwas anderes wollen.

Ich komme zum Einführungsplan. Man kann das unterschiedlich machen. Der Einführungsplan, der vorgesehen ist, ist eine sehr bewusste Entscheidung. Wir sagen, wir wollen mit der Gruppe anfangen, die potenziell durch die Kosten für Schulbücher am stärksten belastet ist. Das ist die Gruppe der Eltern, die Kinder in der Sekundarstufe I haben.

Wir haben uns das sehr bewusst überlegt, weil wir versuchen wollen, wie unsere Familienentlastung möglichst viele in dieser Gesellschaft erreicht. Die Kinder, die jetzt in die Grundschule kommen, profitieren von den beitragsfreien Kindertagesstätten. Hier geht es um erhebliche finanzielle Beiträge. Von diesen haben die Eltern, die Kinder in der Sekundarstufe I haben, nicht profitiert. Insofern ist es auch aus dieser Komponente heraus logisch, mit dieser Gruppe anzufangen.

Die Erweiterung im Bereich der berufsbildenden Schulen ist auch kein kleiner Unterschied. Insofern meine ich, das sind ziemlich viele Kleinigkeiten. Wenn es vielleicht die Bereitschaft gegeben hätte, Antworten zu geben und zu sagen, was man eigentlich meint, dann hätte man auch über das eine oder andere reden können. Das war an dieser Stelle nicht so.

Deswegen bin ich dankbar, dass die SPD heute einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der Lernmittelfreiheit nicht nur ankündigt, sondern diese vielen Unterschiede, die ich genannt habe, diese vielen „Kleinigkeiten“ machen diesen Gesetzentwurf erst realisierbar und umsetzbar. Dafür bin ich dankbar.

(Beifall der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 15/3496 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der FDP abgelehnt.

Wir kommen nun zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3953 –. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Jugend – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Das ist einstimmig so beschlossen.

Entsprechend der Bitte der SPD-Fraktion ist gemäß § 51 Abs. 2 GOLT der Beschluss zu fassen, die Landesregierung zu ersuchen, die erforderliche Kostenschätzung nach dem Konnexitätsausführungsgesetz (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes) vorzulegen und gleichzeitig die kommunalen Spitzenverbände im Rahmen der gesetzlich vor

gesehenen Möglichkeiten zu beteiligen (§ 5 Abs. 2 des Gesetzes). – Das ist einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landeswahl- gesetzes und des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3471 – Zweite Beratung

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 15/3984 –

Die Fraktionen sind übereingekommen, dass eine ausführliche Berichterstattung durch den Kollegen Lammert durchgeführt und dann direkt abgestimmt wird.

Herr Kollege Lammert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Durch Beschluss des Landtags vom 24. Juni 2009 ist der Gesetzentwurf der Landesregierung, „Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes und des Abgeordnetengesetzes Rheinland-Pfalz“, an den Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Rechtsausschuss mitberatend überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 24. September beraten. Ich darf kurz schwerpunktmäßig einige Inhalte des Gesetzentwurfs aufzählen. Es gibt eine Vielzahl von Einzelpunkten, die dort geregelt sind.

Ich darf mich ganz kurz auf sechs Punkte beschränken:

Punkt 1: Bei der Briefwahl ist eine Glaubhaftmachung der Verhinderung nicht mehr erforderlich. Das heißt, Sie können jetzt jederzeit Briefwahl bei Landtagswahlen beantragen.

Punkt 2: In § 29 Abs. 2 des Landesgesetzes wird geregelt, dass die Verteilung der Sitze statt des bisherigen Proportionalverfahrens nach Hare/Niemeyer jetzt durch das Devisorverfahren mit Standardrundungen nach Sainte-Laguë/Schepers geregelt wird.

Punkt 3: § 37 Abs. 1: Dort ist geregelt, dass Kandidaten, die für eine Liste kandidieren, nicht mehr Mitglied einer anderen Partei oder Wählervereinigung sein dürfen.

Punkt 4: Mitgliedschaft im Landtag erfolgt in der Zukunft kraft Gesetzes ohne eine ausdrückliche Annahmeregelung, und zwar in der ersten Sitzung des Landtags.

Punkt 5: Staatliche Mittel, also sogenannte Wahlkampfersatzkosten, für Wählervereinigungen werden von 2,05 Euro auf 2,80 Euro angehoben.

Punkt 6: Der Einsatz von Wahlgeräten soll zunächst abgewartet werden, bis auf Bundesebene eine entsprechende Regelung gefunden wird.

Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen der Vertreterinnen und Vertreter der SPD, CDU und FDP, den Gesetzentwurf anzunehmen. Der mitberatende Haushalts- und Finanzausschuss und der Rechtsausschuss haben sich dieser Beschlussempfehlung angeschlossen.

Danke schön.

(Beifall im Hause)

Vielen Dank, Herr Kollege Lammert.

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Es wird unveränderte Annahme empfohlen.

Wer dem Gesetzentwurf – Drucksache 15/3471 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank, auch das war einstimmig. Somit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Punkt 10 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Neufassung des Ausführungsgesetzes zu Artikel 10 GG und zur Fortentwicklung verfassungsschutzrecht- licher Vorschriften vom 16. Dezember 2002 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP – Drucksache 15/3973 – Erste Beratung

Gemäß Absprache im Ältestenrat findet die Behandlung ohne Aussprache statt. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke schön. Dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Anpassung des Landesrechts an das FGG-Reformgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/3961 – Erste Beratung

Zwischen den Fraktionen wurde vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache zu behandeln. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. Findet das Zustimmung? – Ich sehe allgemeines Nicken. Dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu Punkt 12 und Punkt 13 der Tagesordnung, die gemeinsam aufgerufen und beraten werden sollen:

Arbeit und Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen (AdR) im Zeitraum Juli 2007 bis Juni 2008 Besprechung des Berichts der vom Landtag entsandten Mitglieder des Ausschusses der Regionen (Drucksache 15/2760) gemäß Beschluss des Landtags vom 22. April 1999 zu Drucksache 13/4100

Arbeit und Arbeitsergebnisse des Ausschusses der Regionen (AdR) im Zeitraum Juli 2008 bis Juni 2009 Besprechung des Berichts der vom Landtag entsandten Mitglieder des Ausschusses der Regionen (Drucksache 15/3797) gemäß Beschluss des Landtags vom 22. April 1999 zu Drucksache 13/4100

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Herr Kollege Dincher, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem hier heute schon recht heftig und kontrovers über die Finanzen diskutiert wurde, denke ich, dass wir uns bei einem Thema, bei dem es nicht primär um das Geld geht, letztendlich einigen können.

Meine Damen und Herren, das Gebilde Europa, welches von vielen als eine weit entfernte Institution mit nur geringer Bindung zum Lebensraum von Bürgerinnen und Bürgern angesehen wird, erfährt durch die Einrichtung des Ausschusses der Regionen einen sehr viel direkteren Zugang zu den Menschen vor Ort.

Der Ausschuss ist das Sprachrohr der Regionen und Kommunen im Rahmen der europäischen Politik. Er verknüpft über seine Beratungs- und Anhörungsfunktion die EU-Politik mit den regionalen und kommunalen Strukturen und Belangen und damit auch deren Identitäten.

Welche Bedeutung diese regionalen Identitäten in der EU-Politik haben, zeigt sich dann auch am Vertrag von Lissabon; denn mit dem Inkrafttreten des LissabonVertrages wird dem Ausschuss durch die Klagemöglichkeit vor dem EuGH ein Mittel an die Hand gegeben, das weit über die bisherigen Instrumentarien hinausragt und damit die Position der Regionen deutlich stärken wird.

Meine Damen und Herren, bei der differenzierten Betrachtung der beiden Berichte – es sind ja zwei Berichte in diesem Fall – begrüßen wir ausdrücklich den Einsatz der Kollegin Morsblech als stellvertretendem Ausschussmitglied in der Fachkommission für Kultur und Bildung; denn auf ihr Betreiben hin wird die Kommission in den nächsten Tagen in Trier zusammenkommen und sich dort mit dem Thema der Integration von Migranten durch Bildung beschäftigen.

(Beifall bei SPD und FDP)