Natürlich auch ein herzliches Dankeschön den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die ein Klima des Vertrauens und der Kooperation im Interesse der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mitgetragen haben. Ich mache das schon relativ lange. Es ist immer wieder eine gute Sache, wie wir in diesem Ausschuss zusammenarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch auf einige Aspekte eingehen, die mich besonders im Petitionswesen beschäftigen. Das Petitionswesen ist zum einen eine Form des persönlichen Rechts- und Interessenschutzes der persönlichen Betroffenheit von Bürgerinnen und Bürgern.
Zum anderen entwickelt es sich immer mehr auch zu einer Form der politischen Teilhabe bzw. des Partizipationsrechts. Hier haben wir öfter einmal Probleme in der Wahrnehmung der Grenzen und Möglichkeiten des Petitionsrechtes, zum einen die Erwartung der Bürgerinnen und Bürger als eine Art Notrufsäule, mit deren Hilfe den Bürgerinnen und Bürgern bei Sorgen geholfen wird und auch politische Vorschläge zur Geltung gebracht werden können, auf der anderen Seite die Einschätzung auch als „stumpfes Schwert“, da wir als Ausschuss natürlich weder einen Verwaltungsakt noch einen Gerichtsbeschluss verändern oder aufheben können.
Das spezielle Problem war im Berichtsjahr – Sie können es auf den Seiten 13 und 14 im Bericht nachlesen – die Zusammenarbeit mit einigen Bereichen der kommunalen Selbstverwaltung. Dazu vielleicht noch einige Worte.
Adressaten unserer Anfragen sind in diesem Fall die Regierung, die Behörden des Landes, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, soweit sie der Aufsicht des Landes unterstehen.
Dazu zählen auch juristische Personen des Privatrechts, nicht rechtsfähige Vereinigungen und Personen, soweit sie ebenfalls unter der Aufsicht des Landes öffentlichrechtliche Tätigkeiten ausüben. Die Rechte des Ausschusses können unmittelbar gegenüber den genannten Einrichtungen – allerdings nur gegenüber den Leiterinnen oder Leitern der Behörde – geltend gemacht wer
den. Dies führt manchmal auch zu dem Problem, wer unterschriftsbefugt ist. Aber wichtig ist, dass unsere Rechte eher Informationsrechte sind als Rechte der Durchsetzung. Dies führt in vielen Fällen zu Problemen.
Die Befugnisse des Parlaments, sich über den Petitionen zugrunde liegende Sachverhalte zu informieren und Auskünfte zu verlangen, sind stark, aber die Durchsetzungsbefugnisse sind schwächer ausgeprägt. Dies führt manchmal zu Problemen.
Wir haben in diesem Zusammenhang viele Gespräche geführt, und es ist gelungen, einige kleinere Streitereien zu befrieden. Dazu gehört auch, dass ich im Jahr 2009 ein Gespräch mit Vertretern des Städtetages geführt habe und dort das eine oder andere vermitteln konnte. In diesem Zusammenhang möchte ich ein herzliches Dankeschön an den Direktor beim Landtag richten, der durch seine Sachkenntnis wesentlich dazu beigetragen hat, dass dies mit vernünftigen Argumenten möglich war.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss möchte ich noch einige Denkanstöße geben. Der Rechtsfrieden in unserem Land ist allein mit staatlicher Macht bzw. allein durch mit staatlicher Macht durchsetzbare Entscheidungen nicht zu gewährleisten; denn der mündige Bürger ist auch ein kritischer Bürger. Die Akzeptanz staatlichen Handelns erfordert zunehmend eine neue Kommunikationskultur und auch entsprechende Konfliktlösungsstrategien. Ich denke, dass die Frage der Mediation auch in diesem Bereich an Gewicht gewinnen wird.
Neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit wird auch die Frage der Zweckmäßigkeit behördlichen Handelns noch mehr in den Mittelpunkt treten. Weniger in der Öffentlichkeit sind dabei die vielfältigen sensiblen Bemühungen des Bürgerbeauftragten und des Petitionsausschusses um Vermittlung in schwierigen, mit Emotionen und persönlichen Konflikten belasteten Situationen. Dabei geht es auch um die Annäherung von Interessenlagen zwischen Bürgern und Behörden, im Ergebnis oftmals klärend und Akzeptanz für staatliches Handeln vermittelnd.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine spannende Frage für die Weiterentwicklung des parlamentarischen Petitionswesens ist, ob die auch für RheinlandPfalz von der SPD-Fraktion initiierte Einführung des Instruments der öffentlichen Petitionen zu einer Veränderung bzw. einer Entwicklung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung des Parlaments führt. So weit zu der Entwicklung.
Wenn es erlaubt ist, möchte ich mit einem Zitat aus einem schönen kleinen Heft abschließen: „25 Jahre Südtiroler Volksanwaltschaft – Ihr gutes Recht im Umgang mit Behörden“. Mit Genehmigung des Präsidenten möchte ich ein Zitat daraus vorlesen. Es ist eines von etwa zehn, die in diesem Heft stehen:
Beamte sollen hilfreich und höflich sein. Soweit Ihr Fall in ihren Aufgabenbereich fällt, haben sie zu beraten und darüber aufzuklären, welche Lösung möglich ist und wie dabei verfahren wird. Korrektheit und Höflichkeit gehören dabei auch zu den Dienstpflichten.
Öffentliche Ämter sind Dienstleistungsunternehmen. Sie bieten einen Dienst, für den die Bürger Steuern bezahlt haben. Darum haben sie Anrecht auf ordentliche Behandlung und gute Beratung in Wort, Schrift, E-Mail und Telefongespräch – Klartext statt Ausreden. Die Antwort sollte möglichst genau und vollständig sein. –
Vielen Dank, Herr Berichterstatter. Es war gut, dass Sie dieses Zitat aus Südtirol erwähnt haben. Dies sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, die wir uns alle merken sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf zunächst Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Ich begrüße Mitglieder des FDP-Ortsverbandes Kirchen mit einem Kleinkind, das sehr aufmerksam und interessiert zuhören wird, das darf ich Ihnen versichern. – Herzlich willkommen!
(Beifall im Hause – Ramsauer, SPD: Ein Christkind! – Ministerpräsident Beck: In dem Alter hat man noch gute Nerven!)
Das Wort hat nun Herr Kollege Ernst von der CDUFraktion. Es wurde eine Grundredezeit von zehn Minuten vereinbart.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wieder liegt er uns vor, der Bericht des Bürgerbeauftragten. Das Werk offenbart, bezogen auf die qualitativen Inhalte der Eingaben, aus meiner Sicht wenig Neues oder gar Überraschendes. Die Zahl der Eingaben ist im Jahr 2008 zwar wieder gestiegen, aber darin erkenne ich keine Entwicklung, die Sofortmaßnahmen notwendig macht.
Keinen akuten Handlungsbedarf sehe ich auch nach der Bewertung der Eingaben der kreisfreien Städte und der Landkreise. Der Vergleich der reinen Zahlen der Eingaben, die aus Städten bzw. aus Landkreisen kommen, lässt aus meiner Sicht keine Trends erkennen.
Irritierender finde ich allerdings die Zahl der unerledigten Eingaben. Dies sind immerhin 2.039, und das ist aus meiner Sicht nicht zufriedenstellend. Auch diese Aufgaben müssen erledigt werden.
Vor dem Hintergrund dieses aufgetürmten Arbeitsberges sollten wir auch die Einführung elektronischer Petitionen in unserem Land betrachten. Der Standpunkt der CDU ist ganz klar: Wir sind grundsätzlich nicht dagegen. Doch wir sollten dieses Thema wohlüberlegt und ohne Zeit
druck angehen. Die Einführung elektronischer Petitionen könnte zu weiteren Mehrbelastungen, zu steigendem Personalbedarf und zu weiteren Kosten für den Landtag führen. In unsere Bewertung sollten wir die Erkenntnisse von Experten anderer Bundesländer, des Bundestages und auch der Verantwortlichen anderer Staaten einbeziehen.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir noch ein paar Bemerkungen zum Aufbau und Wesen dieses Berichts. Ich bedauere, dass er von seinem Charakter her nicht ein klarer Wegweiser für uns ist, sondern ein reiner Arbeitsbericht. Ein Indiz dafür ist die Auflistung der anerkannten Begutachtungsstellen für Fahreignung in Rheinland-Pfalz. Als Wegweiser, dem wir politische Handlungsfelder entnehmen könnten, ist er zudem – wie wir finden – aufgebläht, und viel unnötiger Stoff macht das Lesen schwer.
So weiß ich zum Beispiel nicht, was der 60. Geburtstag des Bürgerbeauftragten darin zu suchen hat. Als neues Format für Danksagungen nach eingegangenen Glückwünschen ist er jedenfalls nicht geeignet.
Ebenso überflüssig sind für mich auch die zweieinhalb Seiten mit dem Abdruck der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Ich weiß, viele Eingaben haben indirekt mit den Menschenrechten zu tun, aber oft nur sehr indirekt; sonst wären sie nicht zulässig.
Verärgert bin ich etwas über Überfrachtungen des Werkes: Nehmen wir die jährlich wiederkehrende Unterscheidung zwischen zulässigen und unzulässigen Eingaben. Im Bericht wird hervorgehoben, dass die unzulässigen Eingaben mit 1.590 einen Höchststand erreicht haben. Davon waren allerdings 1.176 Legislativeingaben, für die der Bürgerbeauftragte nicht zuständig ist. Diese fallen in die Zuständigkeit des Petitionsausschusses.
Übrigens, wenn man es richtig überlegt, so waren also diese Eingaben nicht unzulässig, sondern der Bürgerbeauftragte war nur nicht zuständig.
Man könnte damit einverstanden sein, dass der Bürgerbeauftragte diese Eingaben dennoch in seinen Bericht aufnimmt, weil er sie weitergeleitet hat, wären da nicht die Seiten 6 und 7 mit drei Absätzen; denn warum muss der Leser das gleiche Thema noch einmal über sich ergehen lassen? Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, notwendig ist das allemal nicht!
Um aber nicht missverstanden zu werden, möchte ich abschließend eines klarstellen: Meine Kritik richtet sich gegen die Machart des Berichtes, nicht gegen die Arbeit des Bürgerbeauftragten und seiner Mitarbeiter. Bei allen im Büro von Ullrich Galle fühlen wir uns gut aufgehoben. Wohltuend ist auch das Arbeitsklima im Ausschuss – Herr Kollege Dröscher hat es schon erwähnt –, und die Arbeit ist äußerst sachorientiert und zielgerichtet. Für das Engagement und die Kooperationsbereitschaft möchte ich mich bei allen ganz herzlich bedanken.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Aussprache zum Jahresbericht 2008 bietet Gelegenheit, auch grundsätzlich über 35 Jahre Arbeit des Bürgerbeauftragten zu reflektieren. Diese 35 Jahre stehen für bürgernahes Petitionsrecht mit dem Bürgerbeauftragten und dem Petitionsausschuss.
Seit 1974 haben wir in Rheinland-Pfalz die Institution des Bürgerbeauftragten, zunächst mit Dr. Johannes Baptist Rösler. Ihm folgte 1987 Walter Mallmann. Seit 15 Jahren ist Ullrich Galle erfolgreicher Bürgerbeauftragter.
Dr. Rösler verstarb am 31. März dieses Jahres. Er hat nachhaltig dieses Amt geprägt. Zu Beginn seiner ersten Amtszeit versprach er, die neue Institution des Bürgerbeauftragten zu dem zu machen, was sie nach Ansicht des Gesetzes und seiner Meinung nach sein sollte: eine Einrichtung unbürokratischer Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger im Verkehr mit den staatlichen Behörden. Dies ist ihm eindrucksvoll gelungen. In den Nachrufen zu seinem Tod wurde deutlich, sein Wirken aus demokratischer und sozialer Überzeugung heraus widmete sich persönlichen Schicksalen und den vielfältigen Belangen der Menschen. Dankbar sollten wir auf Dr. Röslers besonderen Einsatz als erstem Bürgerbeauftragten schauen.
Mehr als 100.000 Eingaben von 1974 bis heute belegen, dass diese unmittelbare Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich an den Bürgerbeauftragten und damit indirekt an den Landtag zu wenden, hohe Akzeptanz, ja Vertrauen findet und gerne rege genutzt wird. Eine hohe Zahl bedeutet aber auch tausendfache Unzufriedenheit von Bürgern gegenüber den öffentlichen, den kommunalen und den Landeseinrichtungen.
Die hohe Erfolgsquote von 70 % macht sicherlich den Bürgerinnen und Bürgern auch Mut, sich an das Büro des Bürgerbeauftragten Ullrich Galle mit seinen Mitarbeitern zu wenden.
Der Jahresbericht zeigt Erfolge, aber auch Grenzen des Machbaren auf. In den Eingaben geht es vom Maschendrahtzaun bis zu Fragen der Friedhofssatzungen, von hohen Anschlussgebühren bis zum Streit über Kinderspielplätze.
Herr Kollege Ernst, Sie haben die Zahl der unerledigten Petitionen angeschnitten. Ich denke, einmal liegt es an der intensiven Bearbeitung im Büro des Bürgerbeauftragten, aber auch teilweise an der Verschleppung durch Behörden auf den verschiedensten Ebenen. Ich denke, Ziel ist es immer, am Schluss einen Erfolg für den Bürger zu haben. Da ist Standhaftigkeit oder etwas Ausdauer vonnöten.
Sie haben auch darüber gesprochen, dass im Jahresbericht der 60. Jahrestag der Menschenrechte nochmals so ausführlich dargestellt wurde. Ich denke, es ist gera
de an einem so besonderen Jahrestag wie dem 60. Jahrestag der Menschenrechte allemal wert, dies auch in Erinnerung zu rufen.
Sie haben die Machart dieses Berichtes angesprochen. Schauen Sie beispielsweise einmal in das Bundesland Thüringen. Sie haben uns mehr oder weniger in ihrem Bericht als Vorbild genommen. Unser Bericht ist sehr ausführlich. Ich denke, es ist ein gutes Recht dieses Hohen Hauses, informativ und ins Detail über die Arbeit aufgeklärt zu werden.
Nach wie vor sind auch die rund 30 Sprechtage des Bürgerbeauftragten, die großen Anklang finden, Beleg von seiner großen Bürgernähe. Der Bürgerbeauftragte ist vor allem Zuhörer, Ratgeber und Organisator von Hilfe und Aufklärung. Menschen mit Behinderungen, Menschen im Strafvollzug, Asyl suchende Menschen, Menschen in materieller Not und Menschen in sozialer Bedrängnis wissen es zu schätzen, wenn sie beim Bürgerbeauftragten mit Respekt Gehör und meist auch Hilfe finden.
Bürger fühlen sich gegenüber öffentlichen Verwaltungen oft ohnmächtig und auch nicht kundenfreundlich beraten und informiert. Es zeigt sich immer wieder, mehr und verständliche Kommunikation ist sicherlich ein Schlüssel zu mehr Zufriedenheit der Kunden.
Mitwirkung im Petitionsverfahren ist eine Pflicht, die von allen öffentlichen Einrichtungen beachtet werden muss. Lästiges Abtun von Petitionen hilft keinem, sondern es sollte die Chance ergriffen werden, auch eigenes Handeln infrage zu stellen, dies gegebenenfalls auch zu ändern oder eine Bestätigung des Vorgehens zu bekommen. Moderne Dienstleister hinterfragen sich auch immer wieder selbstkritisch.