Protokoll der Sitzung vom 11.12.2009

Mitwirkung im Petitionsverfahren ist eine Pflicht, die von allen öffentlichen Einrichtungen beachtet werden muss. Lästiges Abtun von Petitionen hilft keinem, sondern es sollte die Chance ergriffen werden, auch eigenes Handeln infrage zu stellen, dies gegebenenfalls auch zu ändern oder eine Bestätigung des Vorgehens zu bekommen. Moderne Dienstleister hinterfragen sich auch immer wieder selbstkritisch.

Zum kundenorientierten Handeln von Verwaltung gehören auch verständliche Antragsformulare und Bescheide. Mit dem neuen Recht auf Informationszugang und dem Verbraucherinformationsgesetz können Bürgerinnen und Bürger seit 2008 noch mehr Transparenz einfordern. Das Netzwerk von Ansprechpartnern des Bürgerbeauftragten auf kommunaler, auf Landes- und auf grenzüberschreitender Ebene ist Basis für viele unbürokratische Hilfen und das Eingehen auf Petenten.

Sorgen bereiten sicherlich die Eingaben, die die Bundesagentur für Arbeit betreffen, was künftig noch verstärkt wird, wenn die Zukunft der ARGEn nicht gesichert sein sollte.

Die große Zahl von Eingaben, die mit dem SGB II in Zusammenhang stehen, betrafen oft die Kosten der angemessenen Unterkunft, Bewilligung und Fortzahlung von Arbeitslosengeld II, Gewährung von einmaligen Beihilfen, zum Beispiel bei Klassenfahrten, Wohnungsausstattungen, Fahrtkosten oder Bewerbungs- und Weiterbildungskosten sowie die Art und Weise der Bearbeitung.

Bei der Bearbeitung ist sicherlich ein großer Mangel, wenn die persönlichen Berater in den ARGEn nur eingeschränkt erreichbar sind.

Seit Januar 2005 trat das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Damit begann die segensreiche Arbeit der Härtefallkommission. Lösungen können – so zeigt es die Praxis – vermehrt zügig schon im Vorfeld der Härtefallkommission in den Ausländerbehörden gefunden werden. Letzte Woche verständigten sich die Innenminister bei ihrer Herbstkonferenz in Bremen beim Bleiberecht für langjährig geduldete Flüchtlinge in Deutschland. Die Duldung wird um zwei weitere Jahre verlängert.

Von dieser Regelung profitieren bundesweit rund 30.000 Menschen. Sie können zwei weitere Jahre bleiben und müssen nicht fürchten, Anfang des Jahres in den unsicheren Status der Duldung zurückzufallen.

Die SPD-Fraktion begrüßt hier eine Liberalisierung und fordert zugleich eine endgültige gesetzliche Lösung beim Bund.

Mit großen und kleinen Anliegen wandten sich wieder Hunderte Inhaftierte der Justizvollzugsanstalten an den Bürgerbeauftragten. Der 2008 in der Justizvollzugsanstalt Trier durchgeführte Sprechtag hat in der Nachbereitung einige Verbesserungen bewirkt. Grundsätzlich hat die Strafvollzugskommission als Unterausschuss des Petitionsausschusses in den letzten Jahren in allen Justizvollzugsanstalten Einblick gewinnen können. Der Bürgerbeauftragte sorgt nachhaltig durch das persönliche Gespräch vor Ort mit den Inhaftierten und der Leitung und dann auch im Justizministerium dafür, dass der Strafvollzug ein Stück mehr auf die Rechte achtet und die Zeit der Haft humaner gestaltet wird.

Die räumlichen Verhältnisse haben sich durch die geringere Belegung und auch die Neubaumaßnahmen in Wittlich weiterhin verbessert, doch die Probleme beispielsweise bei Arbeitsmöglichkeiten durch die Wirtschaftskrise sind spürbar.

Der Bericht des Bürgerbeauftragten geht auch auf die Weiterentwicklung des Petitionsrechts ein. Bürgerbeauftragter Ullrich Galle hat sich schon seit Jahren mit der Thematik der öffentlichen Petitionen beschäftigt und begrüßt den Vorstoß der SPD-Fraktion; denn er sieht hier einen Meilenstein für das Petitionswesen und auch eine Stärkung der Demokratie.

Die SPD-Fraktion hat sich in ihrer Klausur auf dem Hambacher Schloss vor wenigen Wochen klar für die Erweiterung des Petitionsrechts um die öffentliche Petition ausgesprochen. Petitionen, die von allgemeinem Interesse sind, können per Internet von einer größeren Zahl von Bürgern unterstützt und diskutiert werden. Wir wollen vorangehen, das Petitionsrecht zeitgemäß weiterzuentwickeln und auch die positiven Entwicklungen und Erfahrungen von der Bundesebene auch auf die Landesebene übertragen.

(Beifall bei der SPD)

Die SPD-Fraktion will – ich hoffe, dies geschieht auch gemeinsam mit den anderen Fraktionen – im kommen

den Jahr die rechtlichen Voraussetzungen für öffentliche Petitionen schaffen. Die Kolleginnen und Kollegen der SPD im Petitionsausschuss erwarten auch hier weiterhin eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Beteiligten, dem Büro des Bürgerbeauftragten, der Landtagsverwaltung und auch den Ausschusskolleginnen und Ausschusskollegen der beiden anderen Fraktionen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Wunsch ist es heute, dass es 2010 weniger Petitionen und mehr zufriedene Bürger mit ihren Verwaltungen geben wird. Dem Bürgerbeauftragten Ullrich Galle, seinem Vertreter Herrn Schöpflin mit den kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung danke ich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich für die hervorragende Arbeit.

Dies ist mehr als eine Pflichterfüllung. Es ist Respekt vor der Bewältigung der nicht einfachen Aufgabe, Tausenden von Bürgerinnen und Bürgern zu vermitteln, dass sie mit ihren kleinen und großen Anliegen Resonanz finden. Einvernehmliche Abhilfe ist unermüdlich das Ziel.

Der Bürgerbeauftragte und der Petitionsausschuss stärkten 2008 und auch weiterhin die Stellung der Bürgerinnen und Bürger. Die Bürger wissen, Petitionsrecht ist ihr gutes Recht.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Ich erteile Frau Abgeordneter Rita Wagner das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst anlässlich der Debatte über den Jahresbericht 2008 die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Galle, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre beständige Arbeit meinen Dank und den Dank meiner Fraktion auszusprechen.

(Beifall der FDP)

Überall wo Menschen arbeiten, kommt es gelegentlich auch zu Fehlern. Das ist auch in Verwaltungen und Behörden nicht anders. Nicht immer jedoch greifen die Mechanismen, die vorab zur Korrektur geschaffen wurden. Es gibt manches Mal Einzelfälle, in denen ein besonderes Augenmerk und ein gewisses Fingerspitzengefühl erforderlich sind. Für diese Fälle existiert zum einen der Petitionsausschuss dieses Hohen Hauses, bei dem ich die Ehre besitze, ihm anzugehören.

Zum anderen ist jedoch – für den Bürger weitaus präsenter – das Amt des Bürgerbeauftragten geschaffen worden. Aus dem Bericht mit seiner Vielfalt an Daten und Zahlen geht deutlich hervor, welche Probleme und Nöte von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragen werden, sei es per Telefon, persönlich oder per E-Mail. Die Themen rangieren vom Alltäglichen bis hin zum

komplizierten Spezialfall, die im Einzelnen schon vorgetragen wurden.

Erwähnenswert ist die Zahl. Immerhin konnte der Bürgerbeauftragte bei den an ihn gerichteten Eingaben in etwa 70 % der Fälle weiterhelfen. Ein besonderes Augenmerk sollte die auffällige Häufung gleichartiger Anfragen zu identischen und ähnlich gelagerten Fällen erhalten. Dies trifft vor allem die Anfragen im sozialen Bereich, hinsichtlich der GEZ und beim Strafvollzug zu.

Bislang konnten durch eine offene Zusammenarbeit aller Beteiligten im Bereich des Strafvollzugs häufig zufriedenstellende Lösungen gefunden werden. Probleme in Bezug auf die GEZ beruhten offenbar überproportional auf erhöhtem Beratungsbedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger. Soziale Anfragen schließlich erfolgten sehr oft in Bezug auf den Themenkomplex Hartz IV. Hier ist vornehmlich die Verwaltung gefordert. Dabei ist allerdings anzumerken, dass sich die beteiligten Verwaltungen in Rheinland-Pfalz dem Bürgerbeauftragten gegenüber überwiegend höchst kooperativ aufstellen.

Dennoch zeigt der Bericht einige deutliche inhaltliche wie auch geografische Unterschiede. Diese bieten den verantwortlichen Stellen die Möglichkeit, ihre Strategien zur Herstellung einer bürgerfreundlichen Verwaltung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Ein weiteres Thema stellt die Weiterentwicklung des Petitionswesens in Bezug auf neue Medien dar. Die FDP-Fraktion verfolgt die bislang vorgestellten Pilotprojekte mit großer Aufmerksamkeit und steht einer maßvollen Fortentwicklung zur E-Petition grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Bereits heute bilden moderne Kommunikationsmittel wie Internet und E-Mail wichtige Werkzeuge für die Arbeit des Bürgerbeauftragten und des Landtags. Welche Konzepte man im Hinblick auf ein möglicherweise in Zukunft angedachtes Petitionswesen entwickeln wird, werden wir mit Interesse weiter begleiten.

Die Zusammenarbeit zwischen Petitionsausschuss und dem Bürgerbeauftragten gestaltet sich jedenfalls aus meiner bisherigen Erfahrung gut. Der vorliegende Bericht zeigt eine gleichartige Einschätzung vonseiten des Bürgerbeauftragten. Ich bin zuversichtlich, dass dies auch in Zukunft so sein wird. Ich darf Ihnen, Herr Galle, nochmals meinen recht herzlichen Dank aussprechen und für die Zukunft weiterhin alles Gute bei Ihrer Arbeit wünschen.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und bei der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit sind die Punkte 27 und 28 der Tagesordnung erledigt, oder gibt es den Wunsch, dies an die Ausschüsse zu überweisen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe Punkt 29 der Tagesordnung auf:

Zweiter Verbraucherschutzbericht Rheinland-Pfalz 2008/2009 Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 15/3581, Vorlage 15/3893) auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/3840 –

Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Ich bitte um Wortmeldungen! – Ich erteile Frau Abgeordneter Elsner das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Uns liegt der Zweite Verbrauchschutzbericht vor. Er hat eine noch breitere Palette als der erste. Er schildert die Aktivitäten der Landesregierung der letzten beiden Jahre in insgesamt 60 Themenbereichen. Den Mensch und seine Rechte in den Mittelpunkt zu stellen, hat für uns und die Landesregierung oberste Priorität beim Thema „Verbraucherschutz“.

Zu den Schwerpunkten dieser Arbeit gehören die Verbesserung und der Ausbau unabhängiger Beratungsangebote, die Reaktion auf aktuelle Bedürfnisse sowie die Erhöhung der Stärkung der Kundenrechte. Insbesondere auch die körperliche Unversehrtheit bezüglich Lebensmitteln und Schadstoffen in Spielzeugen, Kleidung und sonstiger Bedarfsgegenstände gehört dazu.

So ist zum Beispiel die Förderung der Verbraucherzentralen seit dem Jahr 2006 um über 30 % erhöht worden. Seit 2009 gibt es eine Grundförderung von 1,65 Millionen Euro und für Projektmittel in Höhe von 651.000 Euro. Mit diesen Mitteln wurden vor allem Beratungsangebote zur Lösung aktueller Probleme wie die Finanz- und Energieberatung oder zum Thema „Neue Medien“ geschaffen. Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde die Finanzberatung für die Verbraucher geschaffen. Die Förderung beträgt 2009 mehr als 66.000 Euro. Auch die Energieberatung wurde steigend gefördert. Im Jahr 2006 betrug sie noch 25.000 Euro. 2009 waren es dann schon 96.750 Euro. Ganz wichtig in diesem Kontext ist die Beratung im Gesundheits- und Pflegebereich. Die Beratungen der Verbraucherzentralen stiegen in verschiedenen Bereichen von 2006 bis 2008 um 25 %. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen informiert sein.

Genauso wichtig ist es, dass neben der unabhängigen Beratung auch eine verstärkte Verbraucheraufklärung erfolgt. Hierzu gehören die unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge.

Bei der Lebensmittelkennzeichnung wird von uns eine sogenannte Ampelkennzeichnung gefordert, die sich vermutlich nicht durchsetzen wird. Die Frist in der EU ist abgelaufen. Frau Aigner ist genauso wie die EU vor der Lobby der Industrie eingeknickt. Fest steht allerdings, die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen die Ampel mit Farben Rot Gelb und Grün. Hier sind die Nährwerte und Inhalte schnell erfassbar, leicht verständlich und vergleichbar.

Es ist eine alltagstaugliche Entscheidungshilfe bei der Zusammenstellung einer ausgewogenen Ernährung.

Im gesamten Verbraucherspektrum hat Lebensmittelsicherheit einen nach wie vor hohen Stellenwert. Festzuhalten ist: Auch der Verbraucherschutz muss sich den globalen Herausforderungen stellen. Rheinland-Pfalz nimmt hierbei einen Spitzenplatz ein.

(Beifall des Abg. Langner, SPD)

Unser Ziel ist es, dass mündige Bürgerinnen und Bürger, die sich nicht nur von skandalträchtigen Schlagzeilen beeindrucken lassen, ihr Lebensumfeld hinterfragen und entsprechend kritisch damit umgehen. Nur so kann es eine ständige Verbesserung für die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher geben.

An Information vor allem in Rheinland-Pfalz mangelt es nicht. Dennoch dürfen wir nicht die Hände in den Schoß legen nach dem Motto: „Es ist alles paletti!“. Im Gegenteil, der Verbraucherschutz in seiner ganzen Bandbreite muss ständig fortgeschrieben werden. Wir werden unser Möglichstes tun, dass auch künftig die Verbraucherinnen und Verbraucher optimal informiert und aufgeklärt werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Schäfer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Elsner, Sie gestatten mir, dass ich den Zweiten Verbraucherschutzbericht des Landes nicht in ganz so großartigen Farben darstelle, wie Sie das getan haben.