Protokoll der Sitzung vom 17.03.2010

diese Halbierung nicht mehr haben. Sie argumentieren damit, dass sie dann die Nachrücker nicht benennen können, die es immer wieder gibt. Es gibt angeblich mehr Nachrücker als jemals zuvor. Auch da muss man unter dem Gesichtspunkt „neue Einführung, neue Prüfung“ das nachher in einer Beratung überprüfen. Ich halte deswegen viel davon, dies im Innenausschuss intensiv zu beraten.

Ich will auf das Vierte hinweisen. Uns fehlt noch der Erfahrungsbericht der kommunalen Spitzenverbände. Der war angekündigt. Dieser müsste eingearbeitet werden. Ich denke, man kann jetzt nicht einfach abstimmen, sondern muss diese Fragen in der Tiefe prüfen. Sie sind es wert. Diesen Katalog, den Herr Abgeordneter Noss erweitert hat, müsste man auf dem Tisch haben, weil damit auch Rechtsfragen verbunden sind. Diese Rechtsfragen müssen im Sinne einer geordneten Beratung für die Bürgerinnen und Bürger, die das nachher handhabbar vorfinden müssen, entsprechend tief gehen. Wir werden das konstruktiv begleiten.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4310 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsauschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf.

…tes Landesgesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4342 – Erste Beratung

Im Ältestenrat wurde vereinbart, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsauschuss zu überweisen.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Landesjagdgesetz (LJG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4341 – Erste Beratung

(Pörksen, SPD: Halali!)

Für die Landesregierung hat Frau Ministerin Conrad das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Jagd hat in Rheinland-Pfalz eine große

kulturelle, ökologische und ökonomische Bedeutung. Dies ist ein Leitgedanke der anstehenden Jagdrechtsnovelle.

Wir entwickeln das Jagdrecht zeitgemäß weiter, und wir halten an bewährten Grundsätzen und Traditionen fest.

Zum Hintergrund: Das bestehende Jagdrecht besteht als Rahmengesetz des Bundes seit 1976, wesentliche Inhalte sogar seit 1953. Seit dieser Zeit haben sich erhebliche Veränderungen ergeben. So hat sich die Landnutzung stark verändert. Denken wir zum Beispiel an den naturnahen Waldbau. Es gibt neue Erfahrungen der Jagdpraxis und wildbiologische Erkenntnisse. Wir haben heute andere Wildpopulationen als früher. Der Tier- und Artenschutz hat an Bedeutung gewonnen. Er ist nicht zuletzt Verfassungsauftrag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht zuletzt hat sich auch die Lebenssituation von Jägern und Jägerinnen erheblich verändert, denken wir nur an die Anforderungen an berufliche Mobilität. Natürlich unterliegen sie auch allen Phänomenen der demografischen Entwicklung.

Die Föderalismusreform von 2006 eröffnet den Ländern die Möglichkeit, das Jagdrecht weitgehend selbst zu gestalten. Wir machen davon Gebrauch, zumal die Bundesregierung wiederholt angekündigt hat, dass sie das Jagdrecht nicht ändern und anpassen will. Dabei hält der vorliegende Gesetzentwurf an den bewährten Traditionen fest, vor allen Dingen an Grundsätzen wie zum Beispiel der Bindung des Jagdrechts an das Grundeigentum, dem Reviersystem, dem Zusammenschluss der Grundbesitzenden zu Jagdgenossenschaften oder der Bejagungspflicht und der Verpflichtung zur Duldung der Jagdausübung.

Ich habe mich im Vorfeld dieser Jagdrechtsnovelle für länderübergreifende Grundsätze stark gemacht, um einer Zersplitterung des Jagdrechts entgegenzuwirken. Die weit überwiegende Zahl der Bundesländer ist diesen Grundsätzen gefolgt. Insofern bleiben 80 % in diesem Jagdrecht auch erhalten.

Wir stärken die Eigenverantwortung von Grundbesitzern und Jagdausübungsberechtigten vor Ort und schaffen größere Flexibilitäten bei den Handlungsmöglichkeiten. Zur Verbesserung der Verpachtbarkeit von Jagdbezirken erhalten Grundstückseigentümer, aber auch Jägerinnen und Jäger größere Möglichkeiten. So soll die Mindestpachtdauer jetzt grundsätzlich acht Jahre betragen, die in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu fünf Jahre verkürzt werden darf. Ich weise ausdrücklich darauf hin, selbstverständlich sind damit auch längere Pachtzeiten als früher oder bisher möglich.

(Pörksen, SPD: 100 Jahre, wenn Sie wollen!)

Nicht ganz.

Die zulässige Höchstzahl von Jagdpächtern in einem Jagdbezirk wird an die Regelungen benachbarter Bundesländer angepasst, oder wir verzichten auch auf Vorgaben einer zulässigen Anzahl von Jagderlaubnisscheinen für sogenannte mitjagende Jäger und Jägerinnen,

aber natürlich nur im Rahmen der ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Jagd.

In der Summe werden diese Regelungen natürlich die Entscheidung zur Pacht, aber auch der Verpachtung erleichtern und geben Jägerinnen und Jägern einen besseren Zugang zur Jagdausübung. Zur Deregulierung und Stärkung der Eigenverantwortung gehört auch, dass künftig die bisherige behördliche Abschussfestsetzung grundsätzlich durch eine Abschussvereinbarung zwischen Verpächtern und Pächtern ersetzt werden soll. Die Behörde schreitet nur dann ein, wenn öffentliche Belange – zum Beispiel ein Tierseuchengeschehen – oder berechtigte Ansprüche der Landbewirtschaftung – Stichwort „Wildschäden“ – beeinträchtigt sind.

Der vorgelegte Gesetzentwurf greift natürlich im Besonderen Belange der Jägerinnen und Jäger auf und verbessert die Jagdpraxis. Traditionell begründete Regelungen, wie zum Beispiel Beachtung der insbesondere dem Tierschutz dienenden Grundsätze der Waidgerechtigkeit oder die Unterscheidung von Hoch- und Niederwild, bleiben erhalten.

(Pörksen, SPD: Sehr vernünftig!)

Die revierübergreifende Hege und Bejagung von Wildarten mit großen Lebensräumen, wie Rot-, Dam- oder Muffelwild, wird durch eine verpflichtende Mitgliedschaft benachbarter Revierinhaber und -inhaberinnen in sogenannten Hegegemeinschaften erleichtert. Rot-, Dam- und Muffelwild dürfen auch künftig nur in sogenannten Bewirtschaftungsbezirken bewirtschaftet werden, sprich gehegt werden, ein großes Anliegen gerade auch des Grundstückseigentums, der Bauern- und Winzerverbände. Die Grenzen dieser Gebiete sollen jedoch an veränderte Lebensräume angepasst werden können. Das Gesetz schafft hierfür die Grundlagen.

Selbstverständlich berücksichtigt unser Entwurf für ein neues Landesjagdrecht gerade auch Belange – ich habe einen eben genannt – der Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer. Dem dienen zum Beispiel alle Regelungen zur besseren Verpachtbarkeit, aber auch der Grundsatz „Schadensvermeidung vor Schadenserstattung“. Dieser bleibt im Jagdrecht und wird künftig auch im Gesetz verankert. Sind Belange der Allgemeinheit – das habe ich eben genannt – oder der Landnutzung erheblich beeinträchtigt, setzt die Behörde künftig Mindestabschusspläne fest, die im Übrigen aufgrund eines Vorschlags aus der Jägerschaft mit der Verpflichtung zum körperlichen Nachweis auch zur besseren Kontrolle dessen, was erlegt worden ist, verbunden werden.

Ist eine Tierart regional gefährdet – das ist sicherlich auch im Interesse des Naturschutzes und des Artenschutzes –, setzt die Behörde künftig Höchstabschusspläne fest oder versagt den Abschuss ganz. Die Novelle trägt den höheren Anforderungen des Tier- und Artenschutzes Rechnung. So wird die Liste der Tierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, unter Berücksichtigung des Artenschutzes verkürzt, die Jagd im Umkreis von Grünbrücken – wir wollen ja Wanderungsbrücken haben – sowie die Jagd auf Wasserwild mit bleihaltiger Schrotmunition verboten. Die Tierseuchenbekämpfung wird als

Auftrag für die Jagd verankert. Dem Schutz des Wildes vor Schmerzen und Leiden wird man durch bessere Regelungen zum Beispiel zur Aufsuche des Wildes nach oder bei der Jagd oder zur Versorgung verletzter Tiere – denken Sie an das Unfallwild – durch Dritte gerecht werden. Das Töten von Hunden und Katzen ist nur noch dann zulässig, wenn andere Maßnahmen der Gefahrenabwehr nicht greifen, um nur einige Beispiele zu nennen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein ausgewogener Lösungsansatz zwischen den vielfältigen und, wie Sie alle wissen, zum Teil divergierenden Interessen. Grundlage dieses Interessenausgleichs waren ein umfangreiches Anhörungsverfahren sowie zahlreiche und sehr intensive Gespräche mit den berührten Verbänden und Institutionen, natürlich auch den Jägerinnen und Jägern. Viele Anregungen und Hinweise sind in den vorgelegten Gesetzentwurf eingeflossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, RheinlandPfalz ist als waldreichstes Bundesland, und nicht nur deswegen, ein attraktives Jagdland, und Rheinland-Pfalz bleibt ein attraktives Jagdland. Unsere Jagdrechtsnovelle steht dafür.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin Conrad.

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Dr. BornSiebicke das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren!

(Pörksen, SPD: Erste Rede!)

Um es vorweg zu sagen, wir haben bis jetzt ein gutes Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz gehabt. Das soll aber nicht den Blick darauf verstellen, wie Frau Ministerin Conrad ausgeführt hat, nach mehr als 30 Jahren Jagdgesetzgebung dieses zu überprüfen und fortzuschreiben. Allerdings gebietet es dann die politische Vernunft, ein solches Gesetz vorsichtig und wohlüberlegt anzugehen. Dies scheint – mit Verlaub – im laufenden Verfahren etwas schwierig geworden zu sein.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Na, na!)

Nach der ersten Präsentation eines Entwurfes entstand leider der Eindruck – wir mussten einfach sagen, das ist auch so in den Medien transportiert worden –,

(Pörksen, SPD: Sie sind schuld!)

dass es möglich ist, Herr Pörksen, in den Verbandsmedien

(Pörksen, SPD: Ich habe sie gelesen!)

gut –, mit der Regierung ein Gesetz auszuhandeln. Das hat verständlicherweise zu Irritationen und auch zu Unmut geführt; denn das hat das Anliegen der Jagd, das vielschichtig ist und zwischen vielen Belangen unserer Gesellschaft auszutarieren ist, nicht verdient. Nun liegt uns jetzt aber der neue Gesetzentwurf vor, und wir können die Diskussion jetzt da führen, wo sie hingehört, hier bei uns im Parlament.

(Beifall der CDU)

Den Anspruch des Gesetzes für die kommende Diskussion muss sein, die Eigenverantwortung der Grundbesitzer und der Jäger zu stärken, die Belange der Grundeigentümer im Jagdgesetz vermehrt Berücksichtigung finden zu lassen, die Rahmenbedingungen für die Jagdpraxis zu verbessern – wir leben in einer veränderten Kulturlandschaft mit veränderten Ansprüchen auch der Menschen – und den Anforderungen von Tier- und Artenschutz Rechnung zu tragen.

Die CDU-Fraktion legt Wert darauf, dass es im Gesetzgebungsverfahren zu einer ganzheitlichen Lösung kommt.