Das heißt, ein modernes Jagdgesetz, wie wir es jetzt auf den Weg bringen wollen, muss unter Beteiligung aller gesellschaftlichen Gruppen formuliert werden. Deshalb wollen wir jetzt eine Anhörung durchführen und die verschiedenen Argumente der Anzuhörenden abwägen.
Das Koordinatensystem für die anstehende Behandlung des Gesetzentwurfs ist in § 3 des alten Bundesjagdgesetzes bereits vorgegeben und fast identisch in den jetzt vorliegenden rheinland-pfälzischen Gesetzentwurf übernommen worden.
Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu, und es ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Wer sind diese Eigentümer, mit denen wir uns unterhalten müssen? Das sind sehr viele Gruppen. Das sind unsere Bauern, über die heute schon gesprochen worden ist, die Winzer, die Waldbesitzer und in einem großen Umfang auch unsere waldbesitzenden Kommunen. Erst in Übereinkunft mit diesen Gruppen hat der zweite Rechtspartner, die Jägerschaft, ein delegiertes Recht. Um eine konstruktive, zielorientierte und moderne Ausgestaltung eben dieses Rechts geht es jetzt.
Herr Ministerpräsident, das ist das Problem. Wir müssen diskutieren und abwägen. – Ein paar wichtige Stichworte sind dabei: Zunächst einmal ist die Deregulierung zu nennen. Das Ziel einer Deregulierung ist zu
begrüßen. Man muss nur wissen, dies bedeutet eine besondere Verantwortung für alle an diesem Prozess Beteiligten. Es muss dann auch eine wirkungsvolle Vertretung aller Beteiligten in den entsprechenden Gremien möglich sein. Das heißt, die Jagdrechtsinhaber – Bauern, Winzer, Waldbesitzer und Kommunen – müssen in den entsprechenden Gremien gleichberechtigt vertreten sein.
Die Rückseite der Medaille „Deregulierung“ ist die Eigenverantwortlichkeit. Eigenverantwortlich, nicht staatlich festgelegte Abschussvereinbarungen und Teilabschusspläne – um den Fachausdruck zu verwenden – zwischen Grundeigentümern und Jagdausübungsberechtigten sind richtig, und sie sind ein hohes Gut, wenn es um selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Handeln in der Umgebung geht. Sie müssen dann aber auch eingehalten werden, und dazu müssen wirksame Instrumente im Gesetz verankert sein.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist der Erstentwurf eines Landesjagdgesetzes nach den neuen Vorgaben der Föderalismusreform. Wir werden sorgfältig darüber diskutieren müssen. Die waidgerechte Jagd ist für viele Jägerinnen und Jäger eine Pflicht, der sie aus ihrem Selbstverständnis heraus nachkommen. So soll es auch dann noch sein, wenn am Ende der Diskussion ein ausgewogener Gesetzentwurf unter Beteiligung aller Gruppen vorliegen wird.
(Beifall der CDU – Ministerpräsident Beck: Sehr vernünftige Position! Mal sehen, wie Sie dazu stehen! Ich finde die Position vernünftig, aber ich kenne Ihre Truppe hier!)
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach 30 Jahren – die Frau Ministerin hat teilweise von 60 Jahren gesprochen – darf, ja muss ein Gesetzgeber ein Gesetz überprüfen und aktuelle Entwicklungen berücksichtigen. Deshalb ist es richtig und gut, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf für ein neues Landesjagdgesetz vorlegt. Es ist auch gut, dass sich Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland mit dieser Thematik intensiv auseinandersetzt und die neu gewonnenen Kompetenzen der Länder nutzt.
Rheinland-Pfalz ist das waldreichste Bundesland. Insofern tragen wir eine besondere Verantwortung und müssen eine Vorreiterrolle einnehmen. Ich weiß, dass die Kolleginnen und Kollegen in den anderen Bundesländern sehr aufmerksam verfolgen, wie wir mit dieser Thematik umgehen.
Die zurückliegenden Monate haben gezeigt, dass es beim Landesjagdgesetz unterschiedliche Interessenlagen gibt. Die Landesregierung hat dies in dem vorlie
genden Entwurf berücksichtigt. Auch meine Fraktion hat im Vorfeld eine Fülle von Gesprächen mit Vertretern aller Interessengruppen geführt, die sich direkt oder indirekt mit der Jagd befassen. An dieser Stelle danke ich allen Gesprächspartnern für ihre offenen Worte.
Für das Parlament beginnt der Gesetzgebungsprozess heute offiziell. Meine Fraktion hat bereits im Umweltausschuss angekündigt, dass wir eine Anhörung zum Landesjagdgesetz durchführen wollen. Wir wollen alle Verbände anhören, bevor wir endgültig über den Gesetzentwurf entscheiden, weil wir so die notwendige Transparenz im Gesetzgebungsverfahren bekommen. Diese Initiative meiner Fraktion ist von allen Gesprächsteilnehmern begrüßt worden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Jagd ist letztlich Mittel zum Zweck. Ein Landesjagdgesetz muss in erster Linie die Interessen der Gesamtbevölkerung sowie der Grundeigentümer berücksichtigen, wobei natürlich auch hier der Satz gilt: Eigentum verpflichtet. – Es verpflichtet die Eigentümer, aber auch die Jägerinnen und Jäger zur Nachhaltigkeit und zur Gewährleistung der ökologischen Ausgewogenheit einer Tier- und Pflanzenwelt, die vom Menschen in Unordnung gebracht wurde und nun vom Menschen im Gleichgewicht gehalten werden muss. Das Landesjagdgesetz hat unmittelbar mit dem Erhalt der Artenvielfalt in der Tierwelt, aber auch in der Pflanzenwelt zu tun. Der Wald als wichtiger ökologischer Lebensraum, als Sauerstoff- und Rohstofflieferant sowie als Wasserspeicher muss auch im Zentrum eines Landesjagdgesetzes stehen. Die Bürgerinnen und Bürger, die sich vielleicht fragen, was sie mit einem solchen Gesetz zu tun haben, müssen wissen, dass eine moderne Jagd moderner Umwelt- und Artenschutz ist.
Die Bevölkerung erkennt die Folgen der Jagdgesetzgebung beispielsweise auch an der Anzahl der Wildunfälle oder an den Abschussregelungen für Haustiere, die streng reglementiert bleiben.
Natürlich müssen bei der Jagd auch die Interessen der Bauern und der Winzer berücksichtigt werden. Wildschäden gilt es zu vermeiden. Auch dies gelingt nur mit den entsprechenden Regelungen im Landesjagdgesetz.
Ein gutes Landesjagdgesetz verschafft den Jägerinnen und Jägern Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb ist es auch notwendig, dass die Grenzen aufgezeigt werden und klare Richtlinien für die Jagd enthalten sind. Ich denke, gerade dieser Aspekt muss Grundlage der weiteren Diskussion sein.
Die Jägerinnen und Jäger habe eine wichtige Aufgabe zu schultern. Sie stehen im Dienst der Allgemeinheit. Sie müssen die Interessen der Gesellschaft und die Interes
Die Jägerinnen und Jäger stellen an sich selbst zu Recht einen hohen Anspruch. Einigen Wünschen der Jägerinnen und Jäger trägt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung Rechnung. Traditionelle Begrifflichkeiten, wie zum Beispiel „Waidgerechtigkeit“ oder „Hoch- und Niederwild“, sind nun doch im Gesetzentwurf enthalten. Aus Respekt vor der Tradition halte ich die Aufnahme für berechtigt. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Traditionen immer wieder aufs Neue mit Leben und Inhalt gefüllt werden müssen.
Die ehrenamtlichen Jägerinnen und Jäger sind Teil eines Gesamtkomplexes Lebensraum Wald. Ich habe Respekt vor der Arbeit der Jägerinnen und Jäger; denn die Ausübung der Jagd ist nicht nur die Pflege eines Hobbys, sondern darüber hinaus ein wichtiger Beitrag für die Gesellschaft. Zu Recht haben die Jäger in den Gremien der Jagdbeiräte ein gewichtiges Wort mitzureden. Aber die anderen Gruppierungen stellen die Mehrheit.
Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen ist viel über die Pachtdauer diskutiert worden. Im vorliegenden Gesetzentwurf ist von einer grundsätzlichen Mindestpachtzeit von acht Jahren die Rede, die in begründeten Fällen auf fünf verringert werden kann. Ich halte das für einen tragfähigen Kompromiss.
Jedem Verpächter ist es möglich, länger laufende Pachtverträge abzuschließen. Sicher ist dies auch meistens im Interesse aller Beteiligten, dies gerade dann, wenn man bereits gute Erfahrungen mit dem Vertragspartner gemacht hat.
Eine größere Flexibilisierung ist aber in Zeiten, in denen die jüngeren Menschen aus beruflichen Gründen immer weniger Zeit für das Ehrenamt mitbringen, und bei abnehmender Bevölkerungszahl dringend notwendig. Ich kann auch nicht wirklich erkennen, warum eine geringere Pachtdauer eine geringere Verantwortungshaltung mit sich bringt. Ich schätze nach den Diskussionen der vergangenen Monate den Ehrencodex der Jägerinnen und Jäger so hoch ein, dass sie sich mit vollem Engagement der Hege und Pflege ihres Jagdgebietes widmen, egal ob sie dieses auf fünf, acht oder 20 Jahre betreuen. Auch das Interesse der Verpächter dürfte entsprechend sein, dass sie langfristige Pachtverträge abschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion wird den Gesetzgebungsprozess mit großem Engagement mit allen Interessierten weiter diskutieren. Manche Details gilt es vielleicht noch zu hinterfragen und eventuell zu ändern. Wir freuen uns auf einen konstruktiven und sicher auch in Teilen kritischen Dialog im Umweltausschuss, in der Anhörung und dann abschließend wieder im Parlament.
Die Menschen in Rheinland-Pfalz haben ein modernes Landesjagdgesetz verdient. Die Landesregierung hat mit der Vorlage des Entwurfs einen großen Schritt in die
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das Thema „Jagd“ ist stark emotional besetzt, derzeit außerhalb dieser Mauern offenbar ganz besonders, obwohl von Natur aus die meisten der verschiedenen Beteiligten sehr viele Sympathien für den jeweils anderen haben und oft sogar mehrere Seiten in einer Person zusammentreffen.
Tierschutz, Landschaftsschutz, wirtschaftliche Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie Traditionen stehen nicht immer, aber oft im Interessenkonflikt miteinander. Auch ich habe sehr viel Sympathie für alle Seiten. Sowohl mit Herz als auch mit Verstand möchte ich am liebsten allen Vieren eine maximale Interessenwahrung verschaffen.
Leider schließt sich das in wesentlichen Teilen gegenseitig aus. Ein ausgewogener Kompromiss ist deshalb notwendig.
Da ist sehr hilfreich, dass die Neufassung des Gesetzentwurfs wesentlich besser formuliert und besser gegliedert ist als der erste. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, die dies bewirkt haben, danke ich ausdrücklich.
In § 51 ist jetzt allerdings gut sichtbar, wie viel die Landesregierung durch Rechtsverordnung im Detail regeln will. Dort sind 39 Tatbestände aufgezählt, die zu bestimmen, zu regeln, einzuschränken, festzulegen, vorzugeben, abzugrenzen oder auszuschließen sind.
Fast alle Stellungnahmen der betroffenen Verbände drückten den Wunsch nach Entbürokratisierung aus. Dies ist keine. Es wurde auch zu Recht von Interessenvertretern bemängelt, dass man Gesetzen in vielen Punkten nicht trauen könne, solange man nicht wisse, ob sich unter den Verordnungen nicht trojanische Pferde befinden. Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, wo der Verordnungswald gelichtet werden kann.
Damit bin ich bei einem der wichtigsten Punkte überhaupt. Meine Damen und Herren, die FDP begrüßt es, wenn dereguliert wird und vieles in Verträgen zwischen den Grundeigentümern, also den Jagdgenossenschaften, und den Jagdpächtern, also den Jägern, geregelt werden kann, weil sich Interessenkonflikte damit indivi
duell und situationsbezogen lösen lassen und weil die Lage in verschiedenen Gegenden von Rheinland-Pfalz – auch in verschiedenen Jahren – sehr unterschiedlich ist und sein kann.
Die angewachsenen Wildbestände auf durch Flächenverbrauch immer geringer werdendem Lebensraum lassen in der Land- und Forstwirtschaft die Wildschäden wachsen. Wenn wir Vertragsfreiheit und Eigenverantwortung von beiden Seiten wollen, sollten auch beide Seiten jeweils ihre eigene getrennte Organisation haben. Scharf abgegrenzt voneinander sind sie ohnehin nicht. Sowohl in den Jagdgenossenschaften als auch in den Hegeringen sind jeweils Mitglieder, die beide Seiten in Personalunion repräsentieren. Beide Seiten müssen aber gleichgewichtige Chancen haben. Deshalb begrüßen wir es, dass das Gesetz die Abschussregelung im § 31 weitgehend den Vertragsparteien überlässt. Allerdings sollten die Jagdgenossenschaften nach unserer Vorstellung auch schon während der Entstehung beteiligt werden und nicht nur am Ende zustimmungspflichtig sein.