Protokoll der Sitzung vom 28.04.2010

Herr Strutz, hier kann man wirklich überlegen, ob es dabei bleiben soll oder man nicht doch einmal darüber reden soll, ob eine Einwilligung erforderlich ist für ein derart doch massives Vorgehen in der Öffentlichkeit.

Dann geht es um die Regelung ausreichender Bußgelder – das ist hier gesagt worden – für den Fall von Verstößen, und es geht – ich denke, auch das ist sehr wichtig – um die Prüfung einer Regelung für eine Verbandsklage betroffener Bürgerinnen und Bürger.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich finde es gut und wichtig, dass diese Fragen heute hier diskutiert worden sind.

(Licht, CDU: Ja!)

Unmittelbar zuständig sind der Bund, der Bundesgesetzgeber und die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Unser Land wird dazu eigene Vorschläge für einen effektiven und umfassenden Schutz der Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger machen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD – Vizepräsident Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bevor ich das Wort weitergebe, begrüße ich als Gäste auf der Zuschauertribüne Mitglieder des Männergesangvereins Hüttenhofen. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Des Weiteren darf ich Mitglieder der IPA, der International Police Association, begrüßen. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Das Wort hat nun Herr Kollege Haller von der SPDFraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte zwei Punkte ansprechen. Das, was wir heute diskutie

ren, nämlich die Erfassung von WLAN-Netzwerken, findet schon seit drei Jahren auch in Deutschland statt. Das müssen wir anerkennen. Skyhook Wireless, ein USamerikanisches Unternehmen, tut dies seit drei Jahren in Deutschland und speichert genau dieselben Dinge. Sie machen es genauso wie Google: Sie fahren mit einem Auto durch die Straßen und scannen ohne Einwilligung alles ab. Der einzige Unterschied ist, dass sie keine Kamera auf dem Dach installiert haben.

Einen zweiten Punkt finde ich sehr beachtenswert. Die Daten, über deren Erhebung wir heute diskutieren, werden zum Teil schon ganz selbstverständlich genutzt. Ich würde sagen, auch in diesem Hohen Hause haben 30 % bis 40 % der Abgeordneten ein iPhone zur Kommunikation, mit dem man alles tun kann, unter anderem auch telefonieren. Bei diesem iPhone – das ist Ihnen sicherlich auch schon aufgefallen – ist die Software Google Maps vorinstalliert. Mit Google Maps können Sie tolle Sachen machen: Wenn Sie unterwegs sind, haben Sie immer einen Stadtplan bei sich, aber Sie können auch metergenau Ihren Standort lokalisieren.

Die interessante Frage lautet nun: Wie funktioniert so etwas? – Dabei wird der Aspekt der Datenverquickung sehr interessant. Das iPhone fragt ab, in welcher Mobilfunkzelle sich der Nutzer gerade befindet, welcher Sendemast also für ihn zuständig ist. Damit erhalte ich einen Radius von 500 Metern Genauigkeit. Des Weiteren befindet sich in diesem kleinen iPhone ein GPSEmpfänger, der allerdings relativ ungenau funktioniert. Ein genauer GPS-Empfänger verbraucht sehr viel Strom. Aber der Akku soll schließlich lange halten.

Die dritte Datenquelle, die sehr interessant ist, ist das WLAN-Netzwerk. Wenn ich meinen Standort über das iPhone abfrage, wird automatisch von dem iPhone eine Anfrage an den Server von Skyhook Wireless in den USA weitergeleitet, mit der sozusagen abgefragt wird, welche Adressen in meinem Umfeld zuzuordnen sind. Daraufhin erhalte ich die Meldung, dass ich mich beispielsweise in der Mainzer Innenstadt an einer bestimmten Stelle befinde, und damit kann ich den Standort sehr genau lokalisieren.

Was ich damit sagen möchte ist, seit 2008 ist dies möglich. Wir diskutieren darüber, und ich finde es auch toll, dass wir darüber diskutieren, weil es unglaublich wichtig ist. Allerdings wird auch ganz deutlich, wir selbst gehen ganz selbstverständlich mit Technik um.

(Hartloff, SPD: Wir sind auf der Höhe der Zeit! – Glocke des Präsidenten)

Wir drücken auf einen Knopf und finden es toll, was die Technik alles kann. Wir müssen uns darum bemühen, dies zukünftig genauer zu hinterfragen.

(Beifall der SPD)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Kohnle-Gros.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vielen Dank, Sie haben nun die fachliche Erklärung zu dem geliefert, was ich vorhin gemeint habe: Die Leute müssen selbst dafür sorgen, dass sie ihre Netze schützen; denn die Technik erlaubt all diese Dinge, und deswegen muss man wissen, wie man verhindern kann, dass man lokalisiert wird und jemand anderes auf die Daten zugreifen kann. Dies wird eine der wesentlichen Aufgaben sein.

Ich möchte noch einen Satz zu den Ausführungen von Herrn Justizminister Dr. Bamberger sagen. Das, was Sie nun für die Gesetzgebung entwickelt haben, ist alles schön und gut. Aber ich denke, Google Street View ist schon ein Stück weiter. Das Unternehmen hat schon Deutschland abgefahren, und sie haben schon die Rohdaten erfasst. Es stellt sich nun die Frage: Wie weit würden Sie gehen, wenn Sie Verstöße feststellen würden? Würden Sie verhindern, dass die Daten nach Deutschland überspielt werden und benutzt werden können? – Das ist die entscheidende Frage an dieser Stelle; denn in der Theorie haben wir diese Dinge in der Tat aufgearbeitet.

Ich würde Ihnen auch gern den Rat geben, sich einmal das Gutachten des Datenschutzbeauftragten – er kann selbst im Plenum nicht sprechen – genau durchzulesen; denn in dieser Vorlage für die beiden Ausschüsse ist noch einmal sehr schön ein Punkt dargestellt, bei dem es an einigen Stellen vielleicht eine Diskrepanz gibt zwischen dem Gutachten von Herrn Professor Dreier und Frau Professorin Spiecker einerseits und der Meinung der Datenschutzbeauftragten in Deutschland andererseits. Es gibt durchaus einige Diskrepanzen, die für Google sprechen, und das sollten wir vielleicht auch mit bedenken, bevor wir endgültig den Stab brechen.

Ich möchte ein Beispiel nennen. Auch Sie haben soeben die Höhe der Filmkameras genannt, die auf den Autos installiert sind. Sie haben die Frage aufgeworfen, ob man damit in den Garten oder in andere private Räume hineinfilmen und Daten erheben kann. Wenn ich sage, das Filmen ist ab einer Höhe verboten, die höher ist als die menschliche Größe, könnte man auch daraus ableiten, dass das Filmen erlaubt ist, solange die Kamera auf dem Niveau der menschlichen Größe installiert ist.

(Glocke des Präsidenten)

Sie gehen nach dem Gutachten davon aus, dass dies überhaupt nicht erlaubt ist, und ich glaube, man müsste sich noch einmal genau anschauen, was dort schon festgeschrieben und auch begutachtet untersucht ist, damit man keinen Fehler macht.

(Beifall der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Somit ist der zweite Teil der Aktuellen Stunde erledigt.

Wir kommen nun zum dritten Thema der

AKTUELLEN STUNDE

„Umgang der Landesregierung mit Hinweisen und Warnungen von Ermittlungs- und Strafver- folgungsbehörden zu Geschäftspartnern der Nürburgring GmbH“ auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4504 –

Das Wort hat Herr Kollege Baldauf von der CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nürburgring hält uns in Atem, und dies auch nach über einem Jahr heftiger Debatten und Ermittlungen. Zuzuschreiben hat sich dies einzig und allein diese Landesregierung. Nun schlagen wir ein weiteres Kapitel auf in der Serie von systematischer Vertuschung, Verschleierung und Verheimlichung. Diesmal geht es um den Umgang dieser Landesregierung mit deutlichen Warnungen von Landesbehörden vor den zweifelhaften Geschäftspartnern am Nürburgring. Es steht fest, dass die Behörden des Landes die Herren Michael Merten, Norman Böhm und Urs Barandun überprüften, und es steht genauso fest, dass die Beurteilungen aus diesen Überprüfungen der Landesregierung vorgelegt wurden. Sie wusste über Wochen und Monate immer mehr, als sie auf bohrende Fragen der Opposition überhaupt zugegeben hat.

(Beifall der CDU – Dr. Rosenbauer, CDU: So ist das!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das LKA gelangte offensichtlich zu der Gesamtbeurteilung, dass die Herren Merten und Böhm „über keine nachvollziehbare solide und sichere Finanzierungsbasis verfügen“. Ich darf weiter zitieren: „Bei lebensnaher Betrachtung“ – so das LKA – „sind solche Firmengeflechte geeignet, die Haftungsverantwortung intern bis zur Nichtdurchsetzbarkeit von Schadenersatzforderungen zu verschieben.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das alles stammt aus dem Herbst 2008. Dann passiert das, wozu die Landesregierung bis heute keine nachvollziehbaren, ehrlichen Antworten gibt: Trotz der vorliegenden deutlichen Warnungen des LKA, trotz des Scheiterns des abenteuerlichen Pinebeck-Finanzierungsmodells für den Nürburgring im ersten Anlauf und trotz der längst entbrannten heftigen öffentlichen Kritik übernimmt die Landesregierung unter Federführung des Finanzministers einen zweiten Anlauf zu dieser von Anfang an mysteriösen Finanzierung. –

Herr Ministerpräsident, Sie und alle Vertreter Ihrer Landesregierung sind uns bis heute die Antwort schuldig geblieben, weshalb Sie so gehandelt haben. Der jüngste „SPIEGEL“ erklärt sich das so, dass das Fiasko viel mit dem Regierungsstil des rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten zu tun hat,

(Beifall der CDU)

bei dem gute Nachrichten und persönliche Beziehungen oft wichtiger sind als gesunde Skepsis und kritische Kontrolle und bei dem, wie vertrauliche Dokumente belegen, selbst eine deutliche Warnung des Landeskriminalamtes folgenlos bleiben kann, wenn sie nicht in die Richtung passt, die vom Regierungschef vorgegeben ist.

(Ministerpräsident Beck: Dass Sie einmal den „SPIEGEL“ zitieren, hätte ich auch nicht geglaubt!)

Doch zurück in den Mai 2009: Ein weiterer LKA-Bericht zu den Geschäftspartnern am Nürburgring. Referatsleiter Hertinger im Innenministerium legt ihn Herrn Abteilungsleiter Laux vor und empfiehlt die Information des Staatssekretärs Lewentz. Laux will den Bericht über Lewentz, so die „RHEINPFALZ“ vom 26. April, an Bruch weiterleiten, doch Lewentz streicht eigenhändig den Namen des Ministers. – Weshalb tut er das? Was sind seine Motive?

Nur wenige Tage später, Ende Mai 2009, erhalten die Polizeibehörden weitere brisante Informationen über ein Treffen in Zürich. Dabei geht es auch um eine angebliche Beteiligung des Finanzministers, aber um noch sehr, sehr viel mehr. Deubel bestreitet die Anwesenheit, und was tut Herr Lewentz? – Laut „RHEINPFALZ“-Bericht vermerkt ein Polizeikommissar, „nach Auffassung des Herrn Staatssekretärs möge man es dabei belassen“.

(Hartloff, SPD: Was wollen Sie daraus konstruieren?)

Ich stelle fest, soweit öffentlich bekannt, hat der Innenstaatssekretär mindestens zweimal versucht, in einer längst politisch hochbrisanten Lage extrem wichtige Informationen mit gewichtigen Verdachtsmomenten gegen längst zweifelhafte Geschäftspartner der Landesregierung zurückzuhalten, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Hartloff, dafür ist er der Öffentlichkeit und vor allem dem Parlament eine Erklärung schuldig. An mindestens zwei Stellen hätte Lewentz eingreifen können, nein, eingreifen müssen.

Ich fasse zusammen: Es drängt sich der Verdacht auf, dass Staatssekretär Lewentz bewusst in grober Weise seine Amtspflichten verletzt hat. Wenn er diese Vorgänge nicht sehr bald schlüssig erklären und begründen kann, dann, Herr Ministerpräsident, ist dieser Mann in seinem Amt nicht mehr tragbar. Dann sind Sie gefordert, die nötigen Konsequenzen zu ziehen.

Vielen Dank.