Aber mir ist etwas Zweites ganz wichtig. Ich denke, das ist das, Renate Pepper, was wir auch in der EnqueteKommission in den letzten Monaten gelernt haben. Wir müssen sehr viel stärker an den Selbstdatenschutz der Nutzer gehen, das heißt, wir müssen uns Instrumente überlegen, wie wir an diejenigen herangekommen, die diese Dinge nutzen, die durchaus vor allem gute Seiten haben, aber auch Risiken und Gefahren bergen, wie wir das mit den Eltern, den Schülern, den Erwachsenen, den Älteren und den Verbrauchern – wenn ich einmal den Oberbegriff nehme – in Zukunft hinbekommen, dass diese Menschen sehen, wo der rote Knopf und die Stelle ist, an der ich aufhören muss, persönliche Dinge ins Netz zu stellen und Sicherungsmaßnahmen zu vergessen.
Übrigens ist das bei den LAN-Netzen durchaus möglich. Ich kann mein Codewort, den Schlüssel, den ich verwende, so gestalten, dass er nicht als Hausname oder Familienname genutzt wird, sondern verschlüsselt ist. Wie kann ich mich selbst, meine Daten, meine Geschäfte, die ich im Internet betreibe, schützen? – Deswegen müssen wir schauen, wie wir Kompetenzen auf allen Ebenen stärken können und dass wir staatlicherseits als Verbraucherschützer – wer auch immer – Regelungen finden.
Der dritte Punkt, der mir wichtig erscheint: Wir müssen dann auch schauen, dass sich die Menschen, die sich durch die Geschichten beschwert fühlen, ein Stück weit wehren. Diese Widerspruchsrechte und Widerspruchsmöglichkeiten müssen bekannt gemacht werden. Wir haben das in der Enquete-Kommission so besprochen. Ich habe als Unterlage einen Bogen hereingegeben, damit er sich in den Akten befindet.
Wir müssen es bekannt machen und immer wieder die Verbraucher und Nutzer darauf hinweisen und motivieren, sich gegenüber denjenigen, von denen sie sich beschwert fühlen, zur Wehr zu setzen. Ich glaube, dann wird ein Stück weit ihr Image angekratzt und sie überlegen, wie weit sie im Einzelfall gehen. Damit müssen wir ein Stück weit den Weg zwischen Freiheit und Sicherheit im Netz austarieren. Das ist auch unsere Aufgabe als Parlament.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir begrüßen es sehr, dass wir aufgrund des Antrags der Sozialdemokraten erneut die Möglichkeit haben festzustellen, dass wir als Gesetzgeber dringendst gefordert sind, Auswüchse, die sich zunehmend im Bereich des Datensammelns ergeben, zu regeln. In der bisherigen Debatte ist wegen der technischen Möglichkeiten, die sich hinter diesem System verstecken, nämlich der Vernetzung von persönlichen Daten, ein bisschen zu kurz gekommen – vielleicht wird es Herr Kollege Wehner noch erläutern –, dass man sozusagen ein Persönlichkeitsprofil erstellen kann.
Herr Kollege Pörksen, es macht mich schon nachdenklich, dass Sie trotz dreimaligen Widerspruchs keine Antwort von Google bekommen haben. Es scheint so zu sein, dass es dort über Sie bereits ein sehr tiefes Persönlichkeitsprofil geben muss; denn ich habe schon beim ersten Mal eine Antwort bekommen, unterschrieben von dem Headquarter in den USA mit dem sehr ausführlichen Bemerken, dass man zwar meinen Widerspruch zur Kenntnis genommen hat, man ihn aber gar nicht braucht, weil man die Daten noch gar nicht ins Netz gestellt hat.
Was mir in der Debatte noch fehlt, ist ein Stück die Möglichkeit zu sehen, insbesondere bei uns in den ländlichen Regionen, durch die Fahrten durch die Dörfer eindeutig zu identifizieren, in welchem Haus welche Person mit welchem WLAN-Netz arbeitet. Wenn man heute dies auf die kleinen und mittelständischen Unternehmen überträgt, die in den Regionen tätig sind, dann ist es über diese Möglichkeit leichter zu identifizieren, mit welchen WLAN-Netzen die Unternehmen arbeiten. Dann ist das Thema, diese Netze zu nutzen, um auch an Betriebsgeheimnisse und andere Dinge der Unternehmen zu kommen, sicherlich nur noch ein kleiner Schritt. Auch das ist ein Aspekt, der dazu aufruft, dass wir uns möglichst schnell damit befassen.
Herr Kollege Pörksen, Sie hatten mir angekündigt, dass sich Ihre Fraktion in Kürze damit befassen wird, wie wir gemeinsam eine Novelle anstoßen, vielleicht auch für das, was Frau Kollegin Kohnle-Gros gesagt hat, nämlich noch einmal zu sensibilisieren, vielleicht nicht in dem Sinne, wie es Herr Wagner als unser Landesdatenschutzbeauftragter als Bildungsaufgabe verpflichtend festgeschrieben haben möchte, aber doch von der Richtung her, dass wir gemeinsam daran arbeiten, wie wir ein höheres Maß an Sensibilität erreichen und vor allen Dingen, dass wir eine Umkehr der Beweislast – so will ich es einmal nennen – erreichen, dass nämlich nicht erst Daten ohne unser Wissen erfasst werden und wir dann gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen, sondern dass der Weg umgekehrt sein muss, dass man zunächst von uns als Betroffene die Einwilligung haben muss, dass diese Daten erfasst werden können, damit
Das ist vielleicht etwas blauäugig. Das gebe ich zu. Aber man sollte ein bisschen daran denken, dass wir eine Verpflichtung denjenigen gegenüber haben, die sich – meine Vorredner haben es erwähnt – gar nicht in der Lage sehen, sozusagen mit Widerspruch sich gegen die Verwertung ihrer Daten zu wehren.
Was mich besonders nachdenklich stimmt, ist, dass die aktuelle Untersuchung – der eine oder andere von Ihnen hat es vielleicht gelesen – von PriceWaterhouseCoopers mitteilt, dass nur 25 % der Unternehmen bei uns in Deutschland überhaupt, was Datenschutz anbelangt, in Weiterbildung investieren und eine möglichst intensive Befassung mit dem Thema „Datenschutz“ vornehmen. Auch da gibt es in dem erwähnten Sinne Handlungsbedarf.
Ich würde mich freuen, wenn wir möglichst schnell gemeinsam dieses Thema angehen, nicht allein wegen Google und der von Herrn Wagner so zitierten Datenkrake, sondern aus der generellen Überlegung, dass wir ein Anrecht darauf haben zu wissen, was mit unseren Daten geschieht, bevor sie irgendwo veröffentlicht werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst der SPD-Fraktion dankbar, dass dieses – wie ich finde – wichtige Thema heute auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt worden ist.
Das Unternehmen – wir wissen es – schickt Fahrzeuge mit aufmontierten Kameras durch unsere Städte und Dörfer und lässt so gut wie alles, was dort zu sehen ist, flächendeckend fotografieren: Straßenzüge, Plätze, Bauwerke, Restaurants, Fahrzeuge. Es werden auch Personen abgebildet, zum Teil als Beiwerk, zum Teil aber auch im Zentrum oder Vordergrund des Bildes.
Die Gesichter werden zum Teil verpixelt, die Personen sind aber nicht selten trotz dieser Verpixelung auch durch ihre Statur und Kleidung erkennbar.
Weil die Kameras in einer Höhe von fast drei Metern fotografieren, werden Daten erfasst, etwa Einblicke in Gärten oder Höfe, die den privaten Bereich von Menschen betreffen. Die Bilder und Daten werden in die USA verschickt. Was dort damit geschieht, entzieht sich unserer sicheren Kenntnis.
Im Auftrag der Landesregierung haben die beiden Rechtsprofessoren Herr Dreier und Frau Spiecker in einem umfassenden und, wie ich finde, sorgfältigen Gutachten festgestellt, dass diese Praxis von Google gegen bereits jetzt bestehendes Recht des Datenschutzes verstößt und auch unter den Aspekten des Schutzes der Privatheit und der Persönlichkeit Bedenken begegnet.
Meine Damen und Herren, die WLAN-Problematik war nicht Gegenstand dieses Gutachtens. Wir wissen auch nicht, ob das Unternehmen Google in dem mit den Gutachtern geführten Gespräch diese Praxis des Scannens auch der WLAN-Netzwerke überhaupt erwähnt hat.
Am 22. April 2010 haben – es ist gesagt worden – der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in einer gemeinsamen Presseerklärung mitgeteilt, dass Google-StreetView-Fahrzeuge auch mit einem Scanner zur Erfassung von Daten über WLAN-Netze ausgestattet waren. Diese Praxis ist durch das Unternehmen Google gegenüber dem zuständigen Hamburger Datenschutzbeauftragten inzwischen eingeräumt worden.
Nach Auskunft des hamburgischen Datenschutzbeauftragten liegt diesem allerdings weder eine schriftliche Antwort auf Fragen über die genauen technischen Vorgänge bei der Erfassung der WLAN-Netze vor noch ist den Datenschutzbehörden die Besichtigung eines Google-Street-View-Fahrzeugs ermöglicht worden.
Nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand ist davon auszugehen, dass neben der örtlichen Erfassung, neben dem Verschlüsselungsstatus der Geräte und der weltweit eindeutigen MAC-Adresse auch der vom Betreiber vergebene Name für die Funkstation gespeichert wird. Nach Auffassung der Datenschutzbeauftragten handelt es sich um die Erfassung und Speicherung von personenbezogenen Daten.
Der insoweit zuständige hamburgische Beauftragte hält das Vorgehen von Google für nicht akzeptabel. Er kritisiert vor allem, dass das Erfassen der Daten über WLAN-Netze zu keinem Zeitpunkt Gegenstand der Gespräche mit Google Deutschland gewesen sei. Deshalb hätten die Betreiber von WLAN-Netzen auch zu keiner Zeit Kenntnis von der heimlichen Erfassung und Speicherung der Angaben über das Netzwerk gehabt.
Meine Damen und Herren, es ist überhaupt keine Frage und wird auch von dem hamburgischen Datenschutzbeauftragten so gesehen, dass die Betroffenen ein ganz besonderes Interesse daran haben, die öffentliche Verbreitung von Daten insbesondere über den Verschlüsselungsstatus zu verhindern. Diese Angaben sind
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Schaar, hat Google aufgefordert, die, wie er sagt, bisher rechtswidrig erhobenen Daten über WLAN-Netze umgehend zu löschen und die Fahrten für Google Street View zu stoppen.
Nach Auffassung der Bundesministerin für Verbraucherschutz, Frau Aigner, lässt Google hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten jede Sensibilität vermissen.
Meine Damen und Herren, ich habe deutlich gemacht, dass die Vorgehensweise von Google nicht hinnehmbar ist. Google muss hier zuallererst für die notwendige Transparenz und Offenheit sorgen.
Google verweist auf die Praxis anderer Unternehmen. Ich halte das für unerheblich. Dass die Betroffenen im Einzelfall davon ausgehen mögen, ihre Daten würden öffentlich, bedeutet meines Erachtens noch nicht auch das Einverständnis eines jeden Einzelnen damit, dass sie auch gesammelt, verwertet und für die Zwecke eines großen privaten Unternehmens nutzbar gemacht werden.
Meine Damen und Herren, worum geht es? Es geht um nicht weniger als um den Schutz der Privatheit und der Persönlichkeit. Das sind ganz essentielle und exzistenzielle Grundrechte unserer Verfassung und unserer verfassungsmäßigen Ordnung.
Wir wissen, das Bundesverfassungsgericht hat in einer ganzen Reihe von Entscheidungen – ich nenne nur das Volkszählungsurteil und das jüngst ergangene Urteil zur Vorratsdatenspeicherung – die Bedeutung des unantastbaren Bereichs privater Lebensgestaltung betont. In seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung hat das Gericht seine Bedenken gerade auch gegen die massenhafte Speicherung von Daten geltend gemacht.
Was für den Staat gilt, haben auch mächtige, weltweit operierende private Unternehmen für ihr geschäftliches Verhalten mit zu bedenken.
Dazu gehört bei der massenhaften Sammlung sensibler Daten auch Offenheit und Kommunikationsbereitschaft den Bürgerinnen und Bürgern und ihren zum Datenschutz berufenen Vertretern gegenüber. Auch dies hilft bei dem Selbstdatenschutz eines jeden Einzelnen, Frau Kohnle-Gros. Ohne diese Offenheit lässt sich das überhaupt nicht leisten.
Meine Damen und Herren, es ist schon gesagt worden, die Freie und Hansestadt Hamburg hat gestern für einen besseren Schutz bei der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht öffentliche Unternehmen einen Antrag zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes bei dem Bundesrat eingebracht. Wir prüfen derzeit, ob wir den Antrag unterstützen werden.
Über die Konsequenzen aus dem vorgenannten Gutachten der Professoren Dreier und Spiecker erarbeitet mein Haus derzeit eine Ministerratsvorlage. Auch dort geht es um die Frage einer Initiative im Bundesrat.
Es geht dabei unter anderem um die folgenden Punkte: Verpflichtung des Unternehmens zu einem entsprechenden Hinweis an die Betroffenen, auch an die Behörden, die Datenschutzbeauftragten und die Öffentlichkeit, rechtzeitig vor dem systematischen Abfilmen und Scannen; um die Verpflichtung, Personen und Kraftfahrzeuge vor Einstellung in das Internet auf den Bildern zu anonymisieren; um die Verpflichtung, nicht anonymisiertes Bildmaterial rechtzeitig zu löschen; es geht um ein umfassendes Widerspruchsrecht der Betroffenen gegen Filmen und Scannen.
Herr Strutz, hier kann man wirklich überlegen, ob es dabei bleiben soll oder man nicht doch einmal darüber reden soll, ob eine Einwilligung erforderlich ist für ein derart doch massives Vorgehen in der Öffentlichkeit.