Protokoll der Sitzung vom 24.06.2010

(Schreiner, CDU: Trotzdem wurde es gemacht!)

Meine Damen und Herren, das geht in dieser Form einfach nicht.

Krönender Abschluss war dann der 24. Juni mit den widersprüchlichen Aussagen auch hier im Plenum. Meine Damen und Herren, das spricht nicht für die Glaubwürdigkeit der Regierung, sondern ich bleibe dabei, kollektives Wegschauen, Verniedlichen und Verschleiern.

Vielen Dank.

(Beifall der FDP und der CDU)

Für die Landesregierung hat Herr Wirtschaftsminister Hering das Wort.

(Baldauf, CDU: Der muss wieder die Kohlen aus dem Feuer holen!)

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Licht, CDU: Genau vor einem Jahr, Herr Hering!)

Der Rechnungshof hat in dieser Woche ein Gutachten vorgelegt – es wurde häufig als Rechnungshofbericht

bezeichnet –, in dem er vorliegende Fakten ausgewertet und Bewertungen vorgenommen hat.

Der Respekt gegenüber dem Rechnungshof erwartet natürlich, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, was natürlich auch geschehen wird. Er hat zum Teil Bewertungen vorgenommen, die von der Landesregierung so nicht geteilt werden. Das bezieht sich auf die häufig diskutierte Frage: War es zulässig gewesen, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bei Geschäftspartnern einer privat organisierten GmbH anzufordern? –

Wir sind der Auffassung, dass dies nicht zulässig ist, wenn bei der Geschäftsanbahnung an einer privatrechtlich organisierten GmbH Bundeszentralregisterauszüge angefordert werden.

(Licht, CDU: Quatsch!)

Es war bisher auch nie Praxis in diesem Land gewesen.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU – Eymael, FDP: Ach was!)

Keine Vorgängerregierung hat das in vergleichbaren Fällen getan.

(Zurufe von der CDU)

Wir halten es auch für gut, an dieser Praxis festzuhalten.

(Licht, CDU: Noch keine Vorgängerregierung hat 80 Millionen Euro nach Liechtenstein gebracht!)

Bezüglich der Sicherheit der Bareinlage sind unter der Beratung der Landesbank in Liechtenstein – –

(Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin)

Ich bitte um etwas Ruhe.

von renommierten Anwaltsbüros die Kriterien erarbeitet worden, die gewährleisten, dass die Anlage sicher ist. Das ist auch so festgestellt worden.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Das Geld ist von der Hinterlegung zurückgeführt worden.

(Keller, CDU: Es war immer sicher! – Zuruf des Abg. Dr. Schmitz, FDP)

Wenn man unter Fehlverhalten rechtswidriges Verhalten und teilweise strafbares Verhalten von Bankmitarbeitern unterstellt, dann ist jede Geldanlage nicht sicher. Auch das muss berücksichtigt werden.

(Zurufe von CDU und FDP: Oh!)

Unbestreitbar – das ist mehrfach auch an dieser Stelle zugestanden worden – sind seitens der Landesregierung Fehler gemacht worden.

(Zuruf des Abg. Schreiner, CDU)

Diese Fehler sind zugestanden worden. Aus diesen Fehlern sind auch die Konsequenzen gezogen worden.

(Licht, CDU: Sagen Sie einmal welche!)

Finanzminister Deubel ist von seinem Amt zurückgetreten.

(Schreiner, CDU: Warum haben Sie es gemacht?)

Es ist auch zugestanden worden, dass man dieses Finanzkonstrukt früher hätte beenden müssen,

(Licht, CDU: Wann denn?)

die Reißleine früher hätte ziehen müssen.

(Licht, CDU: Warum haben Sie nicht? – Schreiner, CDU: Warum haben Sie immer weitergemacht?)

Unbestreitbar hat es seitens des ehemaligen Finanzministers falsche Einschätzungen und Bewertungen gegeben, die er dann dem Ministerrat weitergegeben hat.

(Zuruf von der CDU: Genau!)

Eines hat hier immer stattgefunden: Die Informationsweitergabe in der Regierung hat funktioniert.

(Eymael, FDP: Was?)

Alle Hinweise, die es gegeben hat, sind den zuständigen Stellen unmittelbar zugeleitet worden.

(Licht, CDU: Die sind unterschlagen worden!)

Sie sind von dort ausgewertet worden und unmittelbar, nachdem Erkenntnisse vorlagen, mit diesen Ergebnissen an die zuständigen Stellen – das ist damals Finanzminister Deubel gewesen, gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH – weitergegeben worden. Das hat in jedem Falle funktioniert. Auch das konnte in den Ausschüssen, auch im Untersuchungsausschuss, nachvollzogen werden.

(Licht, CDU: Das ist auch falsch!)

Es hat zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse gegeben über das Vorliegen von Geldwäsche oder von strafbaren Handlungen. Das ist untersucht worden. Ich darf den schon einmal eben angesprochenen Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Hund aus einem Vermerk von ihm zitieren, den Kollege Bamberger im Rechtsausschuss dargestellt hat.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Hund hat in seinem Vermerk – neben der Tatsache, dass vorher alle Informationen seitens der Landesregierung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden, wenn überhaupt nur

der Ansatz war, dass diese für die interessant sein könnten – ausgeführt: „Spätestens seit Februar 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz den Sachverhalt Nürburgring aufgrund der Medienveröffentlichungen in ständiger Prüfung auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten. Solche Tatsachen konnten jedoch weder die damalige zuständige Dezernentin, der Zentralstellenleiter noch ich selbst erkennen.

Auch vonseiten der Polizei gab es meines Wissens keine tragfähigen Erkenntnisse.“ Das ist die Aussage des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Hund, der mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das intensiv begleitet und ausgewertet hat. Das sind auch die Informationen, die der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben, meine Damen und Herren.