Krönender Abschluss war dann der 24. Juni mit den widersprüchlichen Aussagen auch hier im Plenum. Meine Damen und Herren, das spricht nicht für die Glaubwürdigkeit der Regierung, sondern ich bleibe dabei, kollektives Wegschauen, Verniedlichen und Verschleiern.
Der Rechnungshof hat in dieser Woche ein Gutachten vorgelegt – es wurde häufig als Rechnungshofbericht
Der Respekt gegenüber dem Rechnungshof erwartet natürlich, sich intensiv damit auseinanderzusetzen, was natürlich auch geschehen wird. Er hat zum Teil Bewertungen vorgenommen, die von der Landesregierung so nicht geteilt werden. Das bezieht sich auf die häufig diskutierte Frage: War es zulässig gewesen, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister bei Geschäftspartnern einer privat organisierten GmbH anzufordern? –
Wir sind der Auffassung, dass dies nicht zulässig ist, wenn bei der Geschäftsanbahnung an einer privatrechtlich organisierten GmbH Bundeszentralregisterauszüge angefordert werden.
von renommierten Anwaltsbüros die Kriterien erarbeitet worden, die gewährleisten, dass die Anlage sicher ist. Das ist auch so festgestellt worden.
Wenn man unter Fehlverhalten rechtswidriges Verhalten und teilweise strafbares Verhalten von Bankmitarbeitern unterstellt, dann ist jede Geldanlage nicht sicher. Auch das muss berücksichtigt werden.
Unbestreitbar – das ist mehrfach auch an dieser Stelle zugestanden worden – sind seitens der Landesregierung Fehler gemacht worden.
Unbestreitbar hat es seitens des ehemaligen Finanzministers falsche Einschätzungen und Bewertungen gegeben, die er dann dem Ministerrat weitergegeben hat.
Sie sind von dort ausgewertet worden und unmittelbar, nachdem Erkenntnisse vorlagen, mit diesen Ergebnissen an die zuständigen Stellen – das ist damals Finanzminister Deubel gewesen, gleichzeitig auch Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH – weitergegeben worden. Das hat in jedem Falle funktioniert. Auch das konnte in den Ausschüssen, auch im Untersuchungsausschuss, nachvollzogen werden.
Es hat zum damaligen Zeitpunkt keine Erkenntnisse gegeben über das Vorliegen von Geldwäsche oder von strafbaren Handlungen. Das ist untersucht worden. Ich darf den schon einmal eben angesprochenen Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Hund aus einem Vermerk von ihm zitieren, den Kollege Bamberger im Rechtsausschuss dargestellt hat.
Der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Hund hat in seinem Vermerk – neben der Tatsache, dass vorher alle Informationen seitens der Landesregierung an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden, wenn überhaupt nur
der Ansatz war, dass diese für die interessant sein könnten – ausgeführt: „Spätestens seit Februar 2009 hatte die Staatsanwaltschaft Koblenz den Sachverhalt Nürburgring aufgrund der Medienveröffentlichungen in ständiger Prüfung auf zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten. Solche Tatsachen konnten jedoch weder die damalige zuständige Dezernentin, der Zentralstellenleiter noch ich selbst erkennen.
Auch vonseiten der Polizei gab es meines Wissens keine tragfähigen Erkenntnisse.“ Das ist die Aussage des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Hund, der mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das intensiv begleitet und ausgewertet hat. Das sind auch die Informationen, die der Landesregierung zu diesem Zeitpunkt vorgelegen haben, meine Damen und Herren.