Wir haben es unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger und der Beteiligten getan, so, wie wir Reformen in Rheinland-Pfalz gestalten, und dies mit einer vorbildlichen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, wie es kein Bundesland bislang gemacht hat, weder mit Planungszellen noch mit Bürgerkongressen. Herr Minister Bruch hat soeben berichtet, wo er sich überall den Diskussionen und Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern gestellt hat.
Man kann sicherlich kritisieren, dass nun nicht alles auf einen Schlag erfolgt und es nicht ganz so umfassend ist, wie man es in den 70er-Jahren gemeinsam in diesem Parlament getragen hat. Dieses gemeinsame Handeln war aber in diesem Fall nicht zu erlangen, und deshalb ist es ein kleinerer, ein erster, aber ein wichtiger Schritt, wie wir unsere kommunale Situation den heutigen Gegebenheiten anpassen. Dem werden in der nächsten Legislaturperiode sicher weitere Schritte folgen, und dies wird, wenn es nach der SPD geht, auch wieder im Zusammenwirken mit den Bürgerinnen und Bürgern erfolgen. Dann werden wir eine weitere gute kommunale Entwicklung in Rheinland-Pfalz mit vielen Beteiligten erreichen. Dafür steht die SPD, und dies tut sie mit diesen beiden Gesetzen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4940 – ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der CDU – Drucksache 15/4955 – ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4488 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderungen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Damit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD gegen die Stimmen der CDU und der FDP angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über das Zweite Landesgesetz zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und FDP – Drucksache 15/4961 – ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4489 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme des Änderungsantrags – Drucksache 15/4961 –. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Wer ist dagegen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und der FDP gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landes gesetzes zur Bildung eines Sondervermögens „Wissen schafft Zukunft – Sonderfinanzierung“ Gesetzentwurf der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4567 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – Drucksache 15/4929 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dieses Haus hat mit Beschluss des Landtags vom 27. Mai 2010 den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Rechtsausschuss überwiesen. Dort ist der Gesetzentwurf beraten worden.
Die SPD-Landtagsfraktion empfiehlt die Zustimmung, die CDU- und die FDP-Landtagsfraktion empfehlen die Ablehnung.
Vielen Dank für die Berichterstattung. Ich bitte um Wortmeldungen. – Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Krell für die SPD-Fraktion. Es ist eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Sachverhalt, über den wir heute diskutieren, also dieser Gesetzentwurf, ist Ihnen bekannt. Es geht darum, im Rahmen des Hochschulpaktes II Gelder zur Verfügung zu stellen, und zwar rund 120 Millionen Euro in das Sondervermögen, das das Land Rheinland-Pfalz für „Wissen schafft Zukunft – Sonderfinanzierung“ bereitgestellt hat, zusätzlich zu überführen.
Hintergrund ist, dass wir in den Jahren 2011 bis 2015 zusätzlich von rund 20.000 Studienanfängerinnen und Studienanfängern auszugehen haben. Diesen Anfängerinnen und Anfängern wollen wir ein qualitativ hochwertiges Studium ermöglichen. Insofern glaube ich, ist es in diesem Haus unstrittig, dass der Hochschulpakt II eine sinnvolle Angelegenheit ist. Wir als SPD-Fraktion schlagen vor, mit diesem Gesetzentwurf diese 120 Millionen Euro von den insgesamt 400 Millionen Euro bis 2013 in das Sondervermögen zu überführen.
Der Grund dafür ist, dass wir den Hochschulen im Land eine verlässliche Perspektive bieten wollen. Damit stellen wir den Hochschulen – das möchte ich nochmals ausdrücklich erwähnen – in diesem Zeitraum unter dem Strich gesehen nicht mehr Geld zur Verfügung, als im Hochschulpakt II ohnehin geplant war. Aber wir geben den Hochschulen jetzt die verlässliche Perspektive, dass das Geld bereitgestellt ist und so möglichen negativen Unwägbarkeiten wie der Haushaltssituation in Bund und Land entzogen ist.
Insbesondere die CDU wirft uns in aller Regelmäßigkeit vor, wir würden die Situation an unseren Hochschulen schönfärben. Worauf sich das gründet, weiß ich nicht. Ich denke, unsere Hochschulen machen eine hervorragende Arbeit.
Aber Schönreden tun wir nicht. Vielmehr ist es wahr, dass wir gerne noch viel mehr in diesen Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre investieren würden. Aber die schwierigen finanziellen Spielräume lassen es kaum zu.
Ebenfalls ist es so – dafür danke ich der Landesregierung in diesem Zusammenhang ausdrücklich –, dass wir hier in Rheinland-Pfalz nicht darüber reden, dass das Sparen im Bildungsbereich kein Tabu sein dürfe. Im Gegenteil, Bildung, in diesem Fall Hochschulbildung, wird nach wie vor nach besten Möglichkeiten von der Landesregierung unterstützt. Auch wir leisten mit diesem Gesetz, das wir heute verabschieden wollen, einen Beitrag, weil es nämlich ein verlässliches Signal für unsere Hochschulen ist.
In der Diskussion ist ein ziemlich fragwürdiger Vorwurf aufgetreten, auf den ich noch einmal eingehen möchte. Wenn es erlaubt ist, zitiere ich den Kollegen Rosenbauer wörtlich aus dem Plenum vom 27. Mai dieses Jahres: „Es ist ein Haushaltstrick, weil Sie nächstes und übernächstes Jahr Probleme mit den Schulden bekommen, die Sie aufnehmen müssen. Da werden wir genau hinschauen“, hat er gesagt.
Richtig, okay. Dann vielen Dank für diese Zustimmung. Da möchte ich Ihnen einmal Folgendes sagen: Wenn Sie davon ausgehen, dass diese Landesregierung – sie sagen Sie – im nächsten Jahr 2011 und im Jahr 2012 Schulden ausgleichen muss, die sie dann aufnehmen müsste, dann ist das jetzt schon von Ihnen, Herr Generalsekretär, ein frühes Eingeständnis der Wahlniederlage.
Ich möchte aber zwei andere Punkte ansprechen. Herr Schreiner, auch Sie haben zugestimmt. Das ist schon eine bemerkenswerte Tatsache. Zu dem Sachverhalt an sich möchte ich aber anmerken, Sie behaupten, es sei ein Haushaltstrick. Aber belegen tun Sie ihn nicht.
Gewiss, das Sondervermögen ist keine alltägliche Angelegenheit. Aber es ist ein legitimes und auch transparentes Instrument, um finanzielle Angelegenheiten zu regeln. Das Haushaltsrecht sieht es auch vor.
Sie haben mir bei der ersten Beratung vorgeworfen, die finanziellen Aspekte gar nicht oder nur ungenügend berücksichtigt zu haben. Das mag vielleicht sein, aber es liegt daran, dass es gar nicht so viel dazu zu sagen gibt, weil es uns vor allen Dingen auf etwas grundlegend anderes ankommt.
Wir werden mit der Übertragung der genannten Summe den Hochschulen unseres Landes für die kommenden Jahre eine verlässliche Perspektive zur Umsetzung des Hochschulpaktes II geben. Nicht allein die Bereitstellung der Mittel, sondern vor allem auch die Perspektive, die sich bei den Hochschulen damit verbindet, sind die entscheidenden Kriterien für unser Vorgehen.
Die Hochschulen begrüßen die Vorgehensweise insbesondere auch deshalb, weil sie andere Planungszyklen als der Landeshaushalt haben. Ich habe in der Diskussion bereits darauf hingewiesen, Stellenbesetzungen, Berufungsverfahren und sonstige organisatorische Dinge können jetzt auf den Weg gebracht werden. Das ist Planungssicherheit, wie wir sie verstehen.
Ich möchte nochmals deutlich machen, dass wir unter Planungssicherheit etwas anderes verstehen als etwa die CDU/FDP-Regierung in Hessen, wo unter der Überschrift „Planungssicherheit“ im kommenden Jahr 30 Millionen Euro gestrichen werden. Dass wir mit diesem Gesetz einen anderen Weg beschreiten, ist unmittelbar klar. Deswegen bitte ich auch um Unterstützung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Krell, wie Sie gesagt haben, es ist absolut unstrittig – nicht bei der SPD-Fraktion, nicht bei der CDU-Faktion und auch nicht bei der FDP-Fraktion strittig –, dass der Hochschulpakt II eine gute Sache ist.
Ich finde es auch sehr ehrenwert von Ihnen, dass Sie heute deutlich gesagt haben, dass es nicht darum geht, den Hochschulen mehr Geld zur Verfügung zu stellen, obwohl sie es dringend brauchen, sondern dass es nur darum geht, ihnen das Geld zuzubilligen, was ihnen vertraglich sowieso zusteht. Der haushaltstechnische Weg, den Sie dort beschreiten, ist allerdings nicht gangbar.
Was Sie hier tun, und der einzige Grund, weswegen Sie das tun, ist, dass Sie damit die Schuldenbremse ausbremsen wollen. Sie wollen jetzt Schulden machen, damit Sie sich in den nächsten Jahren hinstellen können, was für eine tolle Konsolidierungsleistung Sie erbracht haben. Diesen Trick machen FDP und CDU nicht mit.
Herr Kollege, Sie führen das Argument an, dass Sie damit Haushaltsunwägbarkeiten aus dem Weg gehen wollen, und vor allen Dingen die Formulierung, dass Sie damit den Hochschulen eine verlässliche Perspektive geben wollen. Dass die Hochschulen das begrüßen – ich habe diese Meldungen auch gelesen –, liegt schlicht und ergreifend daran, dass die Hochschulen mit dieser SPD-geführten Landesregierung ihre Erfahrungen gemacht haben, Herr Kollege.