Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu guter Letzt möchte ich auch noch etwas zu dem sagen, was die Kosten anbelangt. Ich möchte nicht, wie meine Vorredner, was natürlich auch anzuerkennen ist, auf die Gesamtkosten eingehen, sondern mir hat besonders gut gefallen, dass in Rheinland-Pfalz damals das Konnexitätsprinzip in der gemeinsamen Regierungszeit eingeführt wurde und deshalb die Kommunen durch diese Volkszählung in keiner Weise belastet werden. Alle entstehenden Kosten werden vom Land wieder erstattet. Das finde ich sehr schön, und das ist sehr gut für Kommunen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die drei Vorredner haben es mir sehr einfach gemacht. Im Innenausschuss haben wir sehr intensiv über dieses Thema gesprochen. Wir sind eine Stunde hinter dem Zeitplan, sodass ich nur noch zwei bis drei kurze Bemerkungen machen möchte.
Ich möchte damit anfangen, dass ich 1987 ein glühender Gegner der Volkszählung gewesen bin. Mein Ortsbürgermeister, der ein anderes Parteibuch hatte, hat mich als Volkszähler verpflichtet. Dann musste ich mithelfen, diese Volkszählung umzusetzen. Heute sehe ich das alles ein wenig anders.
Ich denke, dass dieser registergestützte Zensus notwendig ist, dass wir ihn in Rheinland-Pfalz sehr gut vorbereitet haben und auch in der Frage der finanziellen Beteiligung und Zusammenarbeit mit den Kommunen sehr gute Regelungen gefunden haben. Herr Auler, da teile ich ausdrückliche Ihre Einschätzung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in den Verhandlungen im Bundesrat zwei Dinge mit bewegen können, die für Rheinland-Pfalz sehr wichtig sind. Das Erste war, dass wir die Ebene der Verbandsgemeinden mit einbinden können. Andere Bundesländer sind kommunal anders organisiert als wir in RheinlandPfalz. Wir sind sehr kleinräumig organisiert. Wir haben ein hohes Interesse daran, dass auch diese Daten repräsentativ in den Zensus mit einfließen. Das ist uns gelungen in den Fachgremien. Liebe Frau Marx, da möchte ich Ihnen ganz herzlich danken. Das war sehr wichtig für uns. Damit sind diese Ergebnisse erst für uns richtig verwertbar.
Das Zweite ist – das ist schon gesagt worden –, wir haben auch auf der finanziellen Ebene intensiv mit verhandelt. Durch Bundesratsinitiativen konnten wir den Bund in die Finanzierung mit einer erheblichen und stolzen Summe hineinnehmen, was für Rheinland-Pfalz einen Vorteil von 11,3 Millionen Euro gegenüber den ersten Ansätzen ausmacht. Ich glaube, das ist ein schönes Verhandlungsergebnis, mit dem wir auch sehr zufrieden sein können.
Ich denke, dass wir die datenschutzrelevanten Dinge, wie es schon angesprochen wurde, im Griff haben. Davon bin ich fest überzeugt. Das wird problemlos funktionieren.
Wenn man sich insgesamt die zweieinhalbjährige intensive Vorbereitungszeit anschaut, so sind wir gut aufgestellt. Wir werden neue Daten nach 1981 und 1987 bekommen, die das Arbeiten für uns alle auch als Parlament deutlich erleichtern werden. Herr Presl, Sie haben die Frage gestellt, wie denn die absoluten Zahlen am Schluss der Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland sind. Vielleicht ist es tatsächlich so, dass 1 bis 1,5 Millionen weniger da sind, als wir es momentan vermuten, 5 % davon in Rheinland-Pfalz. Das sind Datengrundlagen, die dann verändert werden müssen und durch diesen registergestützten Zensus, glaube ich, auch so aufbereitet werden können, dass dann auch das Parlament und die Landesregierung, alle, die es müssen, damit umgehen können.
Vielen Dank für die intensive Unterstützung auch in den Beratungen im Innenausschuss. Ich glaube, wir können ein Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir dann am Ende auch gut arbeiten können.
Drucksache 15/4677 – in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen! – Danke schön. Das war einstimmig.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Das war einstimmig. Vielen Dank.
…tes Landesgesetz zur Änderung der Landeshaushaltsordnung (LHO) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 15/4748 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Für die CDU-Fraktion darf ich den vorliegenden Gesetzentwurf in aller Kürze begründen. Eigentlich ergibt sich alles Notwendige aus dem vorliegenden Text.
Wir hätten gerne mit diesem Gesetzentwurf eine Veränderung in der Landeshaushaltsordnung, insbesondere in § 76 Abs. 1. Es geht darum, dass die Bücher der Landesregierung bereits zum 30. Juni geschlossen werden sollen. Unsere Erfahrungen in den Haushaltsberatungen der letzten Jahre waren einfach die, dass die Abschlüsse immer später gekommen sind, zum Teil erst in der 50. Woche eines Jahres. Das macht den Haushalt insgesamt intransparent.
Wir denken, dass diese Änderung der Landeshaushaltsordnung ein notwendiger Schritt wäre, um für den Landtag insgesamt eine verbesserte Beratung zu ermöglichen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, ich glaube, wir sind uns einig, wenn ich sagen darf, dass wir Änderungen in der Landeshaushaltsordnung primär nicht aus parteipolitischer Sicht diskutieren sollten. Deswegen bin ich dankbar für die Sachlichkeit.
Gleichwohl möchte ich vor dem Hintergrund, dass wir uns in den vergangenen Jahren gerade dann, wenn es
um Änderungen in der Landeshaushaltsordnung gegangen ist, eigentlich immer im Vorfeld verständigt haben, sagen, dass ich umso erstaunter war, dass Sie jetzt als Fraktion einen Gesetzentwurf einbringen. Das ist natürlich Ihr gutes Recht. Das können Sie machen.
Ich möchte der Präsidentin nicht vorgreifen. Sie wird den Vorschlag machen, dass wir den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung überweisen. Ich möchte aber schon ein paar Dinge richtigstellen, die Sie eben auf der Basis Ihres Gesetzentwurfes genannt haben.
Sie sagen darin, dass der Zeitpunkt der Vorlage der Landeshaushaltsrechnung in den letzten Jahren immer später nach hinten verschoben worden ist. Wenn Sie sich das aber im Detail anschauen, so sehen Sie, dass das nicht so ist.
Im Jahr 2008 haben wir die Haushaltsrechnung am 4. Dezember vorgelegt bekommen. Das stimmt. 2007 war es ein ähnlicher Zeitraum, nämlich der 28. November 2006. 2005 und 2004 war es immer in diesem Rhythmus. Das hat Gründe.
Ich habe die Landeshaushaltsordnung dabei. Die 1.156 Seiten sind nicht das Problem, sondern vor allen Dingen die Vielzahl der inzwischen zu erstellenden Anlagen und Übersichten, zum einen basierend auf der Landeshaushaltsordnung, zum anderen basierend auf dem, was der Rechnungshof zusätzlich fordert.
Dann lässt sich vieles nicht willkürlich verkürzen und in der Zeit einholen, sondern es braucht eine entsprechende Sorgfalt, um es aufzustellen. Ich glaube, gerade bei der Landeshaushaltsrechnung ist das wichtig.
Sie sagen in Ihrem Gesetzentwurf, man bräuchte auch eine Regelung der Abschlüsse der Bücher. Auch hier ist es so, dass die Bücher in den vergangenen Jahren zwischen April und Mai abgeschlossen wurden. Ich denke, da braucht es keine zusätzliche Regelung für irgendetwas, was ohnehin schon so gehandhabt wird.
Ich denke, wir sollten das in aller Ruhe im Haushalts- und Finanzausschuss beraten. Ich darf aber noch einmal darauf hinweisen, dass die Haushaltsrechnung nicht das einzige Instrument ist, um Kontrollmöglichkeiten für den Landeshaushalt zu ermöglichen.
Wir haben eine Vielzahl von weiteren Möglichkeiten. Ich will insbesondere den Finanzhilfe-, aber auch den Beteiligungsbericht nennen. Gerade der Budgetbericht ist zu nennen, der halbjährlich aufgelegt wird. Ich glaube, den haben wir zuletzt im Haushalts- und Finanzausschuss im April dieses Jahres debattiert. Das war der Budgetbericht zum 31. Dezember.
Frau Kollegin Kohnle-Gros, da geht es ganz konkret um die Umsetzung des Landeshaushaltes, um den Ausgabenstand und die Ausgabenentwicklung bei Personal, bei den Verwaltungskosten usw. Das ist ein weiteres
Kontrollinstrument. Insofern kann ich Ihrem Vorwurf – das steht da drin –, der Landeshaushalt sei dadurch nicht transparent und kontrollierbar, überhaupt nicht zustimmen.
Im Übrigen wurde diese Regelung nicht von dieser jetzigen Landesregierung erfunden, sondern es gab sie schon zu Zeiten der Vorgängerregierung in enger Abstimmung mit dem Landesrechnungshof. Ich habe bis heute keine Hinweise des Landesrechnungshofes, dass er da Probleme sieht. Er ist heute nicht da. Er wird die Debatte trotzdem zur Kenntnis nehmen. Er wird sich mit Sicherheit in den Beratungen im Haushalts- und Finanzausschuss einbringen.
Mit Blick auf die Uhr – wir haben schon so viel Verspätung – kürze ich es jetzt ab. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der CDU ist gut gemeint, glaube ich. Man legt hier gewisse Daten fest. Das betrifft den Abschluss der Bücher zum 30. Juni. Das betrifft insgesamt die Haushaltsrechnung, die bis zum 30. September erfolgen soll. Aber er ist nicht ganz realistisch.
Ich glaube, man muss sehen, dass wir Wert darauf legen, dass die Bücher korrekt vorgelegt werden und die Haushaltsrechnung stimmig ist. Regierung und Ministerien brauchen gewisse Zeiten, um das korrekt umzusetzen.
Ich sage Ihnen, mir ist es lieber, wenn die Qualität in Ordnung ist, die Zahlen stimmen und man über das spricht, was im Jahr zuvor tatsächlich eingetroffen ist. Wir sollten nicht unter Druck setzen und hätten es dann mit falschen Zahlen zu tun. Dieser Antrag ist zwar gut gemeint, aber in der praktischen Umsetzung schwierig. Wenn die CDU tatsächlich einmal in die Regierungsverantwortung käme, dann würden Sie zu diesem Thema ganz anders argumentieren. Wir warten die Diskussion im Ausschuss, vermutlich Haushalts- und Finanzausschuss, ab und werden sehen, was das für ein Ergebnis bringt. Wir sehen darin mehr Probleme.