Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Unverändert, Entschuldigung, aber unvermindert in der Forderung auf jeden Fall.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist gegen diesen Antrag? – Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5231 –. Wer ist für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Ich rufe auf Punkt 38 der Tagesordnung:

Erhalt und Ausbau des rheinland-pfälzischen Straßennetzes leistungs- und bedarfsgerecht sicherstellen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4743 –

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5591 –

Zukunftsfähige Mobilität durch Investitionen in den Erhalt und bedarfsgerechten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sichern Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5620 –

Auch hier gibt es keine Aussprache, sondern eine direkte Abstimmung.

Wer dem Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4743 – zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktionen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5620 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 39 der Tagesordnung:

Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz – Steuerliche und finanzielle Anreize für Investitionen in die Einbruchsicherung schaffen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4938 –

dazu:

Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/5592 –

Es gibt einen Berichterstatter, Herrn Abgeordneten Schwarz. Bitte schön.

(Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit Beschluss des Landtags vom 30. April 2015 wurde der Antrag an den Innenausschuss – federführend – und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 53. Sitzung am 7. Mai 2015, in seiner 54. Sitzung am 2. Juni 2015, in seiner 56. Sitzung am 16. Juli 2015 und in seiner 57. Sitzung am 10. September 2015 beraten.

Am 16. Juli 2015 hat der Innenausschuss in seiner 56. Sitzung ein Anhörverfahren durchgeführt, zu dem er auch die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses eingeladen hatte.

Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung in dem mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss gemäß § 83 Abs. 6 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages nicht statt.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Herr Kollege Lammert. Wir haben eine Grundredezeit von fünf Minuten.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Wohnungseinbrüche in Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren stetig angestiegen. Auch in der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2014 stagniert die Zahl der Delikte in diesem Bereich mit über 5.800 Fällen auf einem hohen Niveau. Aktuelle Kleine Anfragen haben ergeben, dass auch im Jahr 2015 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen ist.

Leider ist die Aufklärungsquote in diesem Bereich bei den Tageswohnungseinbrüchen, bei den Wohnungseinbrüchen im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 von 15,7 auf 13,9 % gesunken.

Das ist ein historischer Tiefstand. Damit befinden wir uns im Land Rheinland-Pfalz leider am unteren Ende im Bundesvergleich.

Die CDU-Landtagsfraktion hat sich in diesem Jahr insbesondere im Rahmen der Woche der Inneren Sicherheit intensiv auch mit dem Thema Wohnungseinbrüche auseinandergesetzt. Wir haben dazu ein Positionspapier erstellt und haben uns auch intensiv mit einigen Forderungen beschäftigt, unter anderem mit der Bildung von Kommissariaten der Bandenkriminalität, was die Landesregierung zum Teil auch aufgegriffen hat, mit gezielten Fahndungsund Kontrollmaßnahmen, einer Verstärkung der Präventionsarbeit oder dem Einsatz von Früherkennungssystemen usw. Es gäbe noch vieles aufzuzählen, wo die Landesregierung endlich einmal tätig werden könnte.

(Beifall der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag, den wir heute abschließend beraten, greift zwei Forderungen auf, nämlich zum einen die steuerliche und finanzielle Förderung der Einbruchsicherung.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Hören Sie erst einmal zu, Herr Pörksen. Die Anhörung im Innenausschuss hat deutlich gezeigt, dass die Prävention eine der wichtigsten Maßnahmen bei der Verhinderung von Wohnungseinbrüchen ist.

(Carsten Pörksen, SPD: Das bestreitet auch niemand! Aber jetzt kommt’s!)

Das haben im Übrigen alle Anzuhörenden einmütig bestätigt.

(Beifall der CDU)

Hören Sie zu, Herr Pörksen!

Unser Antrag umfasst zum einen die Auflegung eines eigenen KfW-Programms „Einbruchschutz“, um die Wohnungsinhaber auch finanziell bei der Anschaffung von Dingen zu entlasten. Dieses KfW-Programm gibt es bereits für energieeffizientes Sanieren, wenn man beispielsweise Altbauten umbaut. Dazu gibt es schon entsprechende Zuschüsse und zinslose Darlehen. Nun hat auch der Haushaltsausschuss des Bundestages bereits im Mai dieses Jahres ein eigenes KfW-Programm entsprechend unserem Antrag beschlossen. Wir reden derzeit etwas verspätet über diesen Antrag, der auch im Ausschuss beraten wurde und immerhin aus dem April dieses Jahres stammt. Deswegen haben sich manche Dinge auch schon überholt. Wir sind froh, dass die Bundesregierung dieses KfW-Programm beschlossen hat, im Übrigen auch wieder auf Drängen und auf Fordern der Bundestagsfraktion der CDU/CSU. Leider war dort von der Landesregierung nicht viel zu hören, es war mehr oder weniger gar nichts zu hören.

(Beifall der CDU – Zuruf von der SPD: Wir sind nicht in den Fraktionssitzungen der CDU im Bundestag!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zudem fordern wir aber begleitend zu diesem Programm, dass Investitionen in die Einbruchsicherung künftig besser steuerlich geltend gemacht werden können. Uns geht es ganz speziell um Folgendes: Die Handwerkerkosten können bereits jetzt steuerlich abgesetzt werden. Ich denke, darüber sind wir uns einig. Gleiches soll aber unseres Erachtens auch für die Materialkosten gelten. Handwerkskosten ja, Materialkosten im Augenblick nein. – Darin sehen wir einen Widerspruch.

Dabei hilft auch der Verweis eines Sachverständigen aus den Reihen der SPD im Ausschuss, von Herrn Professor Dr. Wieland, nicht weiter, der grundsätzlich gesagt hat, dass Steuerprivilegierungen nur diejenige träfen, die auch Steuern bezahlen. Das würde bedeuten, dass grundsätzlich alle Privilegierungen entsprechend kassiert werden müssten; das kann aber nicht der Weg sein.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Dann sollten wir besser auch gleich alle Steuererleichterungen abschaffen.

Wenn also Handwerkerkosten auf der einen Seite abgesetzt werden können

(Carsten Pörksen, SPD: Nur die Lohnkosten!)

und die Materialkosten nicht – auch die Materialkosten sind oftmals relativ hoch, wenn man Kameras oder andere Dinge anbringen möchte –, dann ist dies für uns ein Widerspruch und eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden sollte.

(Beifall der CDU)

Ich komme nun zu Herrn Minister Lewentz. – Er steht hinten in der Ecke, aber ich denke, er wird mir zuhören. Lieber Roger Lewentz, ich möchte aus einer Pressemitteilung vom 23. April dieses Jahres zitieren.

(Julia Klöckner, CDU: Das interessiert ihn nicht!)

Jetzt hören Sie bitte genau zu. Herr Lewentz sagt dazu:

„In diesem Zusammenhang fordere ich“ – also Herr Minister Roger Lewentz – „auch erneut die steuerliche Absetzbarkeit von Materialkosten für Sicherungstechnik.“