Im Ergebnis halte ich fest, es gab ein schönes Zitat von Herrn Staatssekretär Barbaro in der Rechnungsprüfungskommission, das ich, glaube ich, hier erwähnen kann, ohne die Vertraulichkeit zu brechen: Im Landeshaushalt gibt es Anlass zu Sorge. – Recht hat er.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als neues Mitglied der Rechnungsprüfungskommission möchte ich an den Anfang meiner Ausführung zunächst meine ersten
Eindrücke von diesem Gremium wiedergeben. Die sind zunächst durchweg positiv. Unser Vorsitzender, Herr Dr. Weiland, hat durch eine stringente und zielorientierte Sitzungsleitung gefallen. An dieser Stelle auch noch einmal von meiner Seite her vielen Dank.
Es wird dank der Ergebnisse des Rechnungshofs in Verbindung mit den Stellungnahmen der Landesregierung sehr sachlich und konstruktiv diskutiert, und im Ergebnis stehen dann Empfehlungen der Rechnungsprüfungskommission, die unsere zukünftige Haushaltsführung hoffentlich sparsamer, effektiver und trotzdem qualitativ hochwertig ausgestalten.
Zunächst zur Landeshaushaltsrechnung 2013. Hier stellt sich vor allen Dingen die Frage, ob wir noch auf Kurs im Hinblick auf die Schuldenbremse 2020 und einer insgesamt sparsamen Haushaltsführung sind. Das strukturelle Defizit verringerte sich weiter um fast 300 Millionen Euro auf – die Zahl wurde schon genannt – 554 Millionen Euro. Damit konnte innerhalb von nur drei Jahren das strukturelle Defizit von 1,5 Milliarden Euro um etwa 1 Milliarde Euro reduziert werden.
Von 2014 wissen wir, dass das Ist-Ergebnis eine weitere Reduzierung beinhaltet. Auch das wurde schon erwähnt. Das hat natürlich etwas mit dem niedrigen Zinsniveau zu tun, aber auch mit den umfangreichen Sparbemühungen dieser Landesregierung. Indiz hierfür ist der sehr mäßige Anstieg der bereinigten Gesamtausgaben 2013, nämlich um 1,1 %. Damit liegt das Land Rheinland-Pfalz deutlich unter dem Ausgabenanstieg der Bundesländer insgesamt in Deutschland. Hier beträgt der Anstieg immerhin 3,2 %. Trotzdem – auch darauf hat der Vorsitzende schon hingewiesen – liegen noch erhebliche Konsolidierungsbemühungen vor uns, denn die Zinsen werden natürlich nicht ewig niedrig bleiben, und außergewöhnliche Herausforderungen – wir haben gestern ganz, ganz viel dazu diskutiert –, wie die Unterbringung von Menschen, die auf der Flucht sind. Diese Unterbringung wollen wir sicherstellen. Solche Herausforderungen sollten von einem soliden Landeshaushalt immer verkraftbar sein.
Nicht unerwähnt soll eine schon bekannte Herausforderung benannt werden, und zwar der deutliche Anstieg der Versorgungslasten in den nächsten Jahren. Insbesondere ab dem Jahr 2020 drängen die geburtenstarken Jahrgänge in die Rente. Gleichzeitig fehlt es an berufstätiger Bevölkerung. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich die Flüchtlingsthematik noch einmal in einem ganz anderen Licht dar.
Kommen wir zu den Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs. Wie immer lohnt es sich für jeden einzelnen Abgeordneten, der hier sitzt, sich intensiv mit diesen auseinanderzusetzen; denn Fingerzeige, wie wir einer sparsamen
und trotzdem effektiven Haushaltsführung gerecht werden, finden sich genug. So macht es Sinn, den Bootsbestand der Wasserschutzpolizei zu reduzieren und sich einer intensiven Organisationsuntersuchung dieser Behörde zu widmen. Gelockt wird mit dem Hinweis, ca. 25 Stellen könnten entbehrlich sein.
Interessant sind auch die Ausführungen des Rechnungshofs zu dem Konversionsprojekt Gräfensteiner Park. Hier gilt es, vergaberechtskonform zu handeln und klare Kriterien festzulegen, ob und unter welchen Voraussetzungen Projektsteuerleistungen bei städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen gefördert werden können und sollen.
Spannend und lohnend ist immer wieder die Beschäftigung mit Aufgabenbereichen, die sich in einem gewaltigen Strukturveränderungsprozess befinden, Beispiel Landwirtschaft. Kaum ein gesellschaftsrelevanter Unternehmensbereich hat sich in den letzten Jahrzehnten durch massive Intensivierungen, durch die Prämisse Wachsen und Weichen, so dramatisch verändert.
Frau Höfken hat gestern beim Parlamentarischen Abend beispielhaft angeführt, 1984 hatten wir noch über 20.000 Milchviehbetriebe, zurzeit sind es unter 2.100. Daran kann man erkennen, was ich mit diesem Hinweis meine.
Insofern macht es Sinn, dass sich auch hier der Rechnungshof beispielsweise mit dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Rheinpfalz beschäftigt hat und nachfragt, wie sich ein solches Dienstleistungszentrum verändern muss, um diesen neuen Fragestellungen gerecht zu werden.
Das Stichwort Werkstätten ist angesprochen worden. Ich kann nur ausdrücklich unterstreichen, was Herr Dr. Weiland, Herr Dr. Alt aber auch Herr Schreiner gesagt haben. Hier gilt es, darauf zu achten und den einstimmigen Beschluss der Rechnungsprüfungskommission noch einmal hervorzuheben, dass sich die Landesregierung bitte zeitnah und intensiv dieser Thematik und einer zufriedenstellenden Lösung für alle Beteiligten widmet. Das will ich an dieser Stelle ausdrücklich sagen.
Zum Kommunalbericht – wir haben nur noch fünf Minuten statt zehn Minuten Redezeit – hätte ich auch gern das eine oder andere gesagt, weil es sich lohnt, etwas dazu zu sagen. Das muss ich heute ausfallen lassen.
Ich komme zum Schluss. Die Beratungen der Rechnungsprüfungskommission waren sehr informativ und ertragreich. Den Entlastungsbeschlüssen kann gefolgt werden.
Wir kommen zur Abstimmung und stimmen ab über die Nummer I auf Seite 1 der Drucksache 16/5583, ich nehme
Wer der Beschlussempfehlung Nummer I 1 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist einstimmig, damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen.
Wer der Beschlussempfehlung Nummer I 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch dies ist einstimmig, somit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wer der Beschlussempfehlung Nummer I 3 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Auch dieser Beschlussempfehlung stimmen alle drei Fraktion zu, sodass sie einstimmig beschlossen ist.
Wer der Beschlussempfehlung Nummer I 4 – ich lese sie vor – „Der Landtag erteilt der Landesregierung nach § 114 Landeshaushaltsordnung Entlastung für das Haushaltsjahr 2013.“ zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen diese Empfehlung? – Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen. Damit ist der Landesregierung die Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 erteilt.
Wer der Beschlussempfehlung Nummer I 5 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Das ist auch einstimmig, somit ist die Beschlussempfehlung ebenfalls mit den Stimmen aller drei Fraktionen angenommen.
Der Kommunalbericht 2015 – Drucksache 16/5150 – hat mit dieser Beratung ebenfalls seine Erledigung gefunden.
Novellierung der Düngeverordnung – umweltgerecht und praxisnah für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5618 –
Ursprünglich war eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Wenn ich das richtig sehe, wird dieser Tagesordnungspunkt heute ohne Aussprache behandelt.
Der Antrag ersetzt den Antrag – Drucksache 16/5035 – und den Alternativantrag – Drucksache 16/5092 –.
Ich komme zur Abstimmung. Wer dem Antrag der Fraktionen der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5618 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Enthaltungen gibt es nicht. – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der CDU und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/5548 –
EU muss Dauergrünland praxisgerecht definieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5231 –
Die Fraktionen haben beschlossen, den Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich nehme an, auf die Berichterstattung wird auch verzichtet. – Ja, auf die Berichterstattung wird auch verzichtet.
Wir stimmen zuerst über den Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/5162 – sowie die Beschlussempfehlung mit der unverminderten Annahme ab.