Protokoll der Sitzung vom 24.09.2015

Beginn des Sommers, die Partei „Der III. Weg“ neben anderen Parteien als einen zentralen Akteur des rechtsextremen Spektrums identifiziert.

Können Sie uns aus Ihrer Wahrnehmung als Vorsitzender der Innenministerkonferenz darstellen, wie das zu einer Veränderung des Agierens des Bundesamtes für Verfassungsschutz und anderer Sicherheitsorgane führt? Gibt es gestärkte und gesteigerte Aktivitäten der Sicherheitsorgane mit Blick auf diese Partei?

Ich glaube, man darf mit Fug und Recht behaupten, dass auch bei den Bundesbehörden diese Partei „Der III. Weg“ voll im Fokus ist. Das hat sich in den letzten Monaten aufgebaut. Wir haben durchaus die Vermutung, dass ein Grund der Gründung einer solchen Partei auch ist, was passiert, wenn die NPD verboten wird, es ein Auffangbecken gibt, es ein Sammellager gibt. Da scheinen mehrere zu konkurrieren. Die Partei „Der III. Weg“ geht dort im Moment sehr öffentlichkeitswirksam im negativsten Sinne, aber öffentlichkeitswirksam vor. Wir gehen mit all den Möglichkeiten, die auch die Bundesebene, das Bundesamt für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt etc. hat, natürlich dagegen vor, sammeln die Erkenntnisse.

Sie haben schon einmal angeregt, wenn eine Partei den Kriterien unterliegt, die wir für die NPD geprägt haben, dann muss es irgendwann auch denkbar sein, über solche Konsequenzen nachzudenken.

Wir hoffen, dass wir dieses NPD-Verbotsverfahren zu einem Erfolg führen, wohl wissend, dass wir damit nicht die Gesinnung in den Köpfen beenden werden. Die werden sich dann wieder neue Wege suchen, auch Wege, um an legale Gelder des Staates heranzukommen. Dieser Gesamtzusammenhang wird sehr genau beobachtet.

Meine Damen und Herren, damit ist die Mündliche Anfrage beantwortet.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Gerd Schreiner (CDU), Offene Handwerkerrechnungen im Zuge des Insolvenzverfahrens am Nürburgring – Nummer 4 der Drucksache 16/5599 – betreffend, auf.

Wer trägt vor? – Herr Licht, bitte.

Offene Handwerkerrechnungen im Zuge des Insolvenzverfahrens am Nürburgring. Hierzu fragen wir die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung als Gläubiger der Nürburgring GmbH und als politisch verantwortliche

Exekutive für eine gute Strukturpolitik in der Region Eifel die rechtlichen Voraussetzungen dafür, offene Rechnungen von Handwerkern und anderen Firmen im Rahmen des Insolvenzverfahrens wenigstens teilweise zu begleichen?

2. Wie beurteilt die Landesregierung die Auffassung der Insolvenzverwalter, die Forderungen des Landes nachrangig zu stellen, was die Begleichung von Handwerkerrechnungen erleichtern würde?

3. Welche Folgen hätte nach Kenntnis der Landesregierung eine solche Nachrangigstellung der Forderungen des Landes für den Landeshaushalt?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, den durch offene Rechnungen betroffenen Firmen außerhalb des Insolvenzverfahrens einen Ausgleich zukommen zu lassen, nachdem die Insolvenz der Nürburgring GmbH durch das Handeln der Landesregierung zu verantworten ist?

Herr Barbaro, Sie antworten für die Landesregierung. – Bitte schön.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen wie folgt:

Wegen des sachlichen Zusammenhangs erlaube ich mir, die Fragen 1 und 2 gemeinsam zu beantworten.

Namens der Landesregierung habe ich von dieser Stelle aus in der 99. Sitzung des Landtags am 2. Juli 2015 ausführlich über den Sachstand berichtet, und in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3526 wurden der Sachverhalt und die Einschätzung der Landesregierung hierzu nochmals ausführlich schriftlich dargelegt. Insofern darf ich Bezug nehmen auf die dort gemachten Ausführungen.

Ich hatte im Juli ausgeführt, dass der Bundesgerichtshof formuliert hat, dass jede Rückforderung erstrangig angemeldet werden muss. Hierauf hat auch die Bundesregierung hingewiesen. Ich hatte dargelegt, dass nicht die Kommission Rang und Höhe hinsichtlich der Anmeldung vorgegeben hat, sondern der Bundesgerichtshof in dessen Auslegung des europäischen Rechts.

Im Ergebnis hatte ich dargelegt, dass nach bindendem Recht in Deutschland staatliche Beihilfen nicht niedriger eingestuft werden können als nicht bevorrechtigte Forderungen.

In der Zwischenzeit hat die EU-Kommission in Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten Dr. Werner Langen ausgeführt – ich zitiere –: Auf jeden Fall können staatliche Beihilfen nicht niedriger eingestuft werden als nicht bevorrechtigte Forderungen. –

Insofern hat die Antwort der Europäischen Kommission

fast schon wortgleich die Ausführung der Landesregierung vom 9. Juli oder vom 5. Juli bestätigt. Insofern gibt es eine Einschätzung der Landesregierung, die kongruent ist und auch auf einer Einschätzung der Bundesregierung basiert. Es gibt eine gleichlautende Auffassung der Europäischen Kommission, und es gibt eine eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Insofern bin ich dankbar für die Anfrage; denn sie hat Möglichkeit gegeben, das noch einmal hervorzuheben.

Die Landesregierung verkennt nach wie vor nicht, dass die Entscheidung des BGH in der juristischen Literatur nicht unumstritten ist. Es steht daher dem Insolvenzgeschäftsführer und dem Sachwalter grundsätzlich frei, eine andere Rechtsauffassung zu haben und eine Änderung der BGHRechtsprechung zu erwirken zu suchen. Dennoch kann sich die Exekutive, kann sich die Landesregierung nicht einfach über die höchstrichterliche Rechtsprechung hinwegsetzen, sondern diese ist für sie nach wie vor bindend. Auch insofern kein neuer Sachvortrag.

Zu Frage 3: Es ist derzeit nicht seriös abzuschätzen, wann das Verfahren abgeschlossen sein wird. Erst dann wird eine Verteilung der Erlöse stattfinden, und erst dann steht fest, wer in welcher Höhe welche Forderung ersetzt bekommt, und erst dann kann seriös die Auswirkung auf den Haushalt beziffert werden.

Zu Frage 4: Wie bereits an dieser Stelle im Juli dieses Jahres ausgeführt und in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 3526 – Drucksache 16/5366 – ausführlich dargelegt, gibt sich die Landesregierung mit der aktuellen Situation nicht zufrieden. Gegenüber den Ausführungen vom Juli 2015 hinsichtlich des Bestrebens, mit der Kommission eine Lösung herbeizuführen, gibt es auch keinen neuen Sachvortrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Zusatzfragen? – Der Kollege Licht.

Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie das gemeinsame Handeln der Landesregierung, der Insolvenzverwalter in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission in dieser Frage und mit der Konsequenz, dass die Insolvenzverwalter nach wie vor die Auffassung haben, dass die Forderungen der Landesregierung nachrangig zu stellen sind?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Rückfrage. Ich habe mich wahrscheinlich etwas undeutlich ausgedrückt. Deswegen bin ich gerne bereit, das noch einmal zu wiederholen.

Erstens, wir sind an die Rechtsprechung des BGH gebun

den.

Zweitens, es steht einem Sachwalter völlig frei, eine andere Rechtsauffassung zu haben als der Bundesgerichtshof.

Drittens, es steht einem Sachwalter, einem Insolvenzverwalter völlig frei zu versuchen, die Rechtsprechung des BGH zu ändern.

Solange sie aber nicht geändert ist, kann die Exekutive nicht einfach darüber hinweggehen.

Ich hatte darüber hinaus im Juli ebenso wie in der Beantwortung Ihrer Kleinen Anfrage ausgeführt, dass wir uns in der Sache einig sind, dass wir mit dem Zustand, nämlich der Verpflichtung, erstrangig anzumelden, nicht einverstanden und nicht zufrieden sind und deshalb versuchen, eine andere Lösung herbeizuführen.

Insofern ziehen wir an einem Strang, aber es gibt rechtliche Begebenheiten, über die sich eine Regierung in einem Rechtsstaat nicht ohne Weiteres hinwegsetzen kann.

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bevor ich dem Kollegen Licht zu einer zweiten Zusatzfrage das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, Sachverhalte, die nun sehr eindeutig geklärt worden sind, erstens in der Vorläuferanfrage und zweitens jetzt in dieser Runde, bitte nicht noch einmal zum Gegenstand von Fragen zu machen.

Herr Abgeordneter Licht, jetzt haben Sie das Wort.

Gut, ich will nicht interpretieren, was Sie jetzt gesagt haben.

(Carsten Pörksen, SPD: Das steht Ihnen auch nicht zu!)

Das brauchen Sie auch nicht.

Nein, nein, das mache ich auch nicht.

Herr Staatssekretär, würden Sie die Antwort der Bundesregierung auf das, was Sie hier berichtet haben, sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs stützend, dass dieser Sachverhalt auf dem Rechtsweg noch nicht ausgehandelt ist, bestätigen?

Vielen Dank für die Rückfrage, Herr Abgeordneter.

Das sagte ich vorhin. Es steht den Sachwaltern frei, dass sie versuchen, eine andere Rechtsprechung des BGH zu erwirken. Das begrüßen wir auch. Das können sie nur vor dem BGH. Das lässt sich schlecht durch Empathie herbeiführen.

Solange aber der BGH diese Entscheidung gefasst hat, ist eine Exekutive, ist eine Landesregierung in einem Rechtsstaat an geltendes Recht gebunden. Das ist zumindest unsere Auffassung.