Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Wäschenbach, es war hörenswert, dass Sie die Funktion der Pflegestützpunkte ausdrücklich erwähnt haben und sich positiv dazu positioniert haben. Es war ein Kampf darum gewesen, ob die Pflegeberatung vor Ort in dieser Weise umgesetzt werden konnte oder nicht. Es ist gut, dass Sie das auch begrüßen.
Zum Thema Konnexität muss ich Ihnen allerdings sagen, es ist zwar hier im Haus immer wieder angekreidet worden, dass die Kommunen es auf das Land und das Land es auf den Bund schieben, aber die Mitfinanzierung durch die Pflegeversicherung ist ein zentraler Bestandteil und hängt damit zusammen, dass wir in der Pflegeversicherung eine Sozialversicherung haben, die bundesweit zuständig ist, sonst hätten wir die entsprechenden Strukturen. Um Parallelstrukturen und Parallelfinanzierungen zu vermeiden, ist es dann sinnvoll, die Hauptfinanzierungslast in dieser Weise abzudecken. So viel zum Thema Konnexität. Das darf man in dem Fall tatsächlich nach oben an den Bundesgesetzgeber weitergeben.
Das Gesetz sagt nur Vages, sagen Sie. Das Gesetz sagt aber auch explizit, dass weitere Gestaltungsschritte folgen müssen. Aus Sicht unserer Fraktion biete ich Ihnen ausdrücklich an, dass wir diese Gestaltung in der Ausschussberatung in Angriff nehmen.
Es ist richtig, dass im Mai die Empfehlungen vorgelegt worden sind, aber sie sind jetzt nicht so neu im Parlament – kaum neuer als ich in diesem Parlament –, und wir wissen, dass ein Gesetzgebungsprozess, der darauf aufbaut, in dieser Legislatur gar nicht mehr zu Ende käme. Es kann doch nicht Ihr Wunsch sein, dass wir diese Novelle in die nächste Legislatur verschieben.
Aber wir sollten uns gemeinsam darüber vereinbaren, was die Ziele sind. Die Punkte, die Sie genannt haben, waren sehr gut.
Ich will aus Sicht unserer Fraktion hervorheben, dass wir eine kommunale Regelung haben wollen, dass im Quartier, in der entsprechenden Gemeinde, in dem entsprechenden Stadtteil alles zusammen gesehen wird, von der Versorgung über die Mobilität, über die Pflegeangebote und die Unterstützungsangebote und vor allem aus Sicht der Betroffenen, ob der Betroffene in diesem Quartier seine Bedürfnisse decken und dann auch selbstbestimmt darüber entscheiden kann, ob er in einer Einrichtung leben oder weiterhin zu Hause in einer Wohngruppe leben will. Darüber haben wir heute schon gesprochen.
Also ist eine entsprechende Pflegestruktur – ich hoffe, daran arbeiten wir dann gemeinsam – im Quartier die Voraussetzung von Teilhabe und Selbstbestimmung.
Es ist natürlich schade, dass wir keinen weitergehenden Gesetzentwurf vorliegen haben. Auch wir hätten uns das ausdrücklich gewünscht, dass wir dieses Element – ich nenne es einmal Quartierskonzepte – in diesem Gesetzentwurf hätten abbilden können. Aber was hätten Sie gesagt, wenn wir das hier abgebildet hätten, und es hätte zu den Rahmenempfehlungen auf Bundesebene nicht gepasst, dann wäre die Kritik gekommen, dass wir hier Parallelstrukturen – das Wort wurde sogar von Ihnen genannt, glaube ich; das will ich jetzt aber nicht beschwören – aufbauen, die dem zuwiderlaufen, was von der Bundesebene kommt.
Lassen Sie uns gemeinsam darin eintreten. Das biete ich Ihnen ausdrücklich an. Lassen Sie uns gemeinsam den Rahmen setzen für ein weitergehendes Gesetz, das all diese Dinge berücksichtigt. Dabei waren einige der von Ihnen genannten Punkte wichtig.
Pflegesicherheit, Betreuungssicherheit, Barrierefreiheit, Mobilitätsmöglichkeit und Versorgungsmöglichkeit im Quartier ist die Voraussetzung, dass diese Dinge greifen. In dieses System müssen die BeKo-Stellen und die Gemeindeschwester plus selbstverständlich einbezogen werden. Dass diese Stellen jetzt miteinander direkt verbunden wären, so wie Sie es fordern, halte ich nicht für sinnvoll, vielmehr muss beides in ein kommunales oder quartiersbezogenes Konzept Eingang finden.
Deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen, damit wir auch hier eine wirkliche Perspektive und Vision für die künftige Pflege in Rheinland-Pfalz entwickeln können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr. Damit ist die erste Beratung des Gesetzentwurfs beendet.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, ist dies so beschlossen.
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und Übergangsregelungen zur Vorbereitung der Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5580 – Erste Beratung
Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Carsten Pörksen das Wort.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es handelt sich vorliegend um ein sogenanntes Artikelgesetz, das zwei unterschiedliche Regelungsbereiche weiterentwickeln soll. Es geht zum einen um die interkommunale Zusammenarbeit und zum anderen um Regelungen für Übergangszeiträume bei bereits beschlossenen oder in der Umsetzung befindlichen Gebietsänderungen, auf die ich gleich noch zu sprechen kommen werde.
Die interkommunale Zusammenarbeit ist einem ständigen Wandel unterworfen. In den letzten Jahren hat auch die Anstalt öffentlichen Rechts zunehmend an Bedeutung gewonnen. Daher ist vonseiten der Kommunalpolitik die
Anregung an uns herangetragen worden, auch die Gesetze dieser neuen Situation anzupassen. Bisher musste in Zweckverbänden, die gebildet werden, die Mehrheit abgebildet sein durch den Gemeinderat, durch den Stadtrat oder den Kreistag. Öffentliche Einrichtungen wie Zweckverbände und Anstalten öffentlichen Rechts werden der anderen Seite zugerechnet mit der Folge, dass nur Mehrheitsbeschlüsse auf der Basis der kommunalen Gebietskörperschaften herbeigeführt werden können.
Da aber auch Anstalten öffentlichen Rechts und Zweckverbände der öffentlichen Hand zugerechnet werden können und sollen, schlagen wir als Gesetzgeber nun vor, dass dieses auch im Gesetz seinen Niederschlag finden soll, um die interkommunale Zusammenarbeit weiterzuentwickeln und weiter zu verbessern, die wir alle wollen.
Im zweiten Teil geht es um die Übergangszeiträume. Dabei handelt es sich um die zu bildenden neuen Verbandsgemeinden Bad Münster am Stein-Ebernburg, AlsenzObermoschel, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr und Hettenleidelheim. In diesen Gebietskörperschaften steht die Wahl der Bürgermeister in einem Zeitraum an, der noch vor der Umsetzung der jeweiligen Entscheidung über eine Gebietsveränderung liegt, in einem Fall neun Monate, in weiteren Fällen sechs Monate und in einem Fall 16 Monate. In einem weiteren Fall wäre es über den Zeitraum von zwei Jahren hinausgehend, dort wird eine andere Regelung vorgeschlagen. Dort wird vorgeschlagen, dass in diesem Fall der Bürgermeister für drei Jahre gewählt werden kann. Die Regelwahlzeit beträgt acht Jahre.
Diese Regelung führt dazu – das ist auch der Wunsch aus den Gebietskörperschaften heraus –, dass nicht jetzt neue Bürgermeister gewählt werden, die dann zum Zeitpunkt der Umsetzung der Gebietskörperschaften als hauptamtliche Beigeordnete weiterbeschäftigt werden müssten, es sei denn, sie würden erneut als Bürgermeister gewählt werden. Die Regelung sieht vor, dass Beauftragte von den jeweiligen Kreistagen eingesetzt werden bzw. – im Falle der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel – von der ADD; denn dort besteht der Sonderfall, dass, wenn es zu einer Umsetzung der Regelung kommt, die ADD für diesen Bereich zuständig ist.
Wir halten dies für eine vernünftige, kostengünstige und sinnvolle Lösung. Es geht in der Regel um kleinere Zeiträume. Bei den 16 Monaten ist es etwas zu lang, aber man ist auch seitens der Kommunalaufsicht der Auffassung, dass dies gerade noch zuträglich ist; denn es wäre schließlich unverständlich, einen Bürgermeister für 16 Monate zu wählen, da ansonsten der Zeitpunkt des Übergangs in eine neue Gebietskörperschaft wegen der Größenordnung neu festgelegt werden müsste. Ich glaube, dies ist auch im Sinne der Kommunen, die davon betroffen sind, eine vernünftige Regelung. Wir werden im Ausschuss weiter darüber beraten.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute zum wiederholten Male unter anderem über die Verbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg, und mit Ihrem heutigen Gesetzentwurf wollen Sie auf eine Gebietsänderung vorbereiten, ohne jedoch gleichzeitig das Ziel dieser Gebietsänderung zu nennen.
Sie haben den Gesetzentwurf für das zweite Halbjahr 2014 angekündigt, und – sehr peinlich für die Landesregierung – bis heute liegt er nicht vor.
Sie hatten ihn durchaus verschickt im Frühjahr dieses Jahres und in eine Anhörung der örtlichen Beteiligten gegeben, und Sie müssen offensichtlich nun fürchten, dass Sie einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf vorgelegt haben, und arbeiten mit aller Kraft daran, ihn zurückzuhalten.
Bis heute liegt er uns nicht vor, und die Befürchtung, die wir mit uns herumtragen, ist, dass Sie das Ganze auf die Zeit nach der Landtagswahl verschieben wollen.
Aber man muss ganz klar sagen – und das ist auch unsere Forderung aus der CDU heraus –, geben Sie den Menschen endlich eine Zukunftsoption. Dort wird Politik vor Ort gemacht, und man möchte auch einmal wissen, wohin diese Politik führt.
Wir sollen heute mit diesem Gesetzentwurf eine Übergangszeit regeln, obwohl das Ziel dieser Übergangszeit noch überhaupt nicht feststeht. Daher fordere ich Sie auf, dass Sie den Entwurf aus dem Frühjahr rechtssicher machen und ihn endlich vorlegen, damit wir in diesem Parlament zeitnah im Sinne der Menschen für eine Zukunft der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg entscheiden können.
Als Frau Kollegin Dickes ans Mikrofon getreten ist, wusste ich schon, ich kann sofort die blaue Karte ziehen; denn natürlich führt sie Diskussionen auch dieses Mal wieder in der Art, wie sie es auch sonst immer tut.
zurzeit das Gesetz noch nicht einbringen können. Es liegt an dem Verbandsbürgermeister der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, der mit seiner Stimme die Mehrheit verhindert hat, um dieses Gesetzgebungsverfahren voranzutreiben. Allein daran liegt es, und wo er politisch zu verorten ist, wissen wir doch alle; das ist oft genug an dieser Stelle gesagt worden.
Wenn sich der Verbandsbürgermeister anders verhalten würde, würde der Gesetzentwurf, den Sie auch kennen, heute auf dem Tisch liegen, er könnte beraten werden, und man könnte es so durchziehen, wie wir es vorgehabt haben.
Sie wissen, wohin es gehen soll: Zum 1. Januar 2017 soll es umgesetzt werden, und das ist immer noch unser Ziel. Ob wir es erreichen, hängt von der Person ab, die ich gerade angesprochen habe.
Ich möchte nun gar nicht darauf eingehen, was ich in den letzten eineinhalb Jahren in dem Bereich erlebt habe. Das dürfte Ihnen auch bekannt sein. Noch in den letzten Tagen haben Sie lesen können, was in der Zeitung stand. Beseitigen Sie die Ursache, dann haben wir ganz schnell das Gesetz vorliegen, und wir haben zum 1. Januar 2017 eine verfassungsrechtlich einwandfreie Lösung.
Ob das jetzige Gesetz verfassungswidrig ist, weiß ich doch überhaupt nicht. Das Verfassungsgericht entscheidet zurzeit in anderen Bereichen, ob diese Gebietsänderungen verfassungsgemäß sind oder nicht. Aber nur die Androhung einer Ortsgemeinde, das sei verfassungswidrig, reicht mir nicht aus, um zu sagen, dass gleich das ganze Gesetz verfassungswidrig sei. Ganz so einfach geht es wahrscheinlich doch nicht.