Protokoll der Sitzung vom 12.11.2015

Meine Damen und Herren, das zeugt nicht gerade von hohem Verantwortungsbewusstsein und gelebter Solidarität.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die jetzt vereinbarte Pauschale in Höhe von monatlich 848 Euro je Flüchtling ist ein Kompromiss, der die Kommunen etwas besser stellt als bisher. Das kann aber noch nicht das letzte Wort zur Lösung der Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung sein. Deshalb fordert die CDU eine nachträgliche Spitzabrechnung der tatsächlichen Kosten. Nur so werden die wirklichen Kosten der Kommunen abgedeckt.

Bleibt zu hoffen, dass mit dem näherrückenden Wahltermin die Einsicht der Landesregierung diesbezüglich weiter wächst und auch im Hinblick der im nächsten Schritt anstehenden Maßnahmen der Integration sie ihre Verantwortung umfänglich wahrnimmt.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Sahler-Fesel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stehen heute in der ersten Beratung der Änderung des Landesaufnahmegesetzes, welches dem Grunde nach die Umsetzung der zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden ausgearbeiteten Eckpunkte zum Umgang mit den Bundesgeldern hier verwirklicht.

Ich möchte an der Stelle zunächst einmal den Verhandlungspartnern, der Landesregierung und den Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, danken, die partnerschaftlich in einer sehr schwierigen Konstellation den Kompromiss ausgehandelt haben.

Herr Kessel, Sie sagten richtig, es wurde ein hoher Druck vonseiten der CDU auf die Verhandlungspartner ausgeübt, um der Landesregierung nach dem Motto „alles oder nichts“ unmögliche Zugeständnisse abzuringen.

(Zuruf des Abg. Wolfgang Reichel, CDU)

Sie wissen selbst, dass die Aufgabe eine kommunale Aufgabe ist, deren Kosten sich Land und Kommunen teilen. Endlich beteiligt sich auch der Bund mit namhaften Beträgen an der Aufnahme von Asylbewerbern, übrigens nicht aus eigener Einsicht, auch nicht, weil die stellvertretende Bundesvorsitzende der CDU besonders viel geworben hätte,

(Zuruf des Abg. Alexander Licht, CDU)

sondern auf Druck der Bundesländer federführend durch unsere Ministerpräsidentin, die diesen Kompromiss abgerungen haben, sodass der Bund zumindest einmal die Verantwortung für die Verfahren übernimmt und eine Pauschale von 670 Euro je Flüchtling und je Monat bezahlt. Übrigens geht der Bund davon aus, dass die Pauschale kostendeckend ist.

Dann ist es schon so, dass man nachweisen sollte – diese Rechnung habe ich bis heute nicht gesehen –, wie es sein kann, dass gerade in Rheinland-Pfalz alle Kommunen Kosten haben, die über 1.000 Euro pro Flüchtling liegen, während im Bundesdurchschnitt die Kosten ganz anders sind.

Da müssten sie in anderen Bereichen noch weiter unter 670 Euro liegen,

(Julia Klöckner, CDU: Das müssten Sie aber einmal belegen!)

wenn der Bund die Zahl von 670 Euro ausgerechnet hat.

Im Übrigen möchte ich nur zu Ihrer Info mitteilen – das dürfte Ihnen aber bekannt sein; zumindest einem der Herren, der bei Ihnen sitzt, ist es sehr gut bekannt –, die Kreisverwaltung Trier-Saarburg hat schon im Januar dieses Jahres eine Rechnung aufgestellt, was uns jeder Asylbewerber eigentlich kostet, übrigens auch inklusive der Kosten für die Krankenversicherung. Dabei kam heraus – ich vereinfache es ein wenig –, dass bei einer vierköpfigen Familie der Kreis mit einer Pauschale von 513 Euro noch ein leichtes Plus macht, bei Einzelreisenden legt er etwas drauf. Wenn Flüchtlinge in Sammelunterkünften untergebracht

werden, macht er sogar selbst bei Einzelpersonen 37 Euro plus. Daher ist es sehr seltsam, dass dann im Laufe der nächsten neun Monate bei derselben Kostenlage, nur, weil man weiß, es ist Geld vom Bund da, die Kosten auf einmal so hoch aufgelaufen sind.

(Zuruf der Abg. Julia Klöckner, CDU)

Bei der Spitzabrechnung bin ich ganz bei Ihnen. Es würde mich sehr freuen, wenn der Bund ab dem 1. Januar 2016 spitz abrechnet; denn er geht davon aus, dass die Verfahren fünfeinhalb Monate dauern, und für diese Zeit zahlt er auch die Pauschale in 2016.

Wir haben heute und auch gestern schon genügend darüber gestritten, wie lange es denn wirklich dauert. Erst ab dem Januar 2017 wird laut der Vereinbarung spitz abgerechnet.

Was tut das Land? – Das Land – sei’s drum, was der Bund tut – gibt die Hälfte der Pauschale on top auf die Landespauschale obendrauf und zahlt somit ab dem 1. Januar 2016 insgesamt 848 Euro je Flüchtling bis zum Abschluss des Verfahrens. Die weiteren Kosten werden mit einer Pauschale zum Jahresbeginn jeweils mit 35 Millionen Euro abgegolten und auch entsprechend abgerechnet und umgerechnet.

Die Flüchtlingsmilliarde des Bundes – 48 Millionen Euro – wird komplett weitergegeben, 24 Millionen Euro noch in 2015 und 24 Millionen Euro in 2016. In 2015 zahlt das Land noch einmal zusätzlich 20 Millionen Euro, sodass haushaltswirksam 2015 der Betrag von 44 Millionen Euro an die Kommunen geht.

Das Land verzichtet für das Jahr 2015, ab dem März 2015, auf die Absenkung der Pauschale, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz des Bundes möglich wäre; denn dafür bräuchte man nur Kosten in Höhe von 498 Euro zu erstatten. Auch diese 2,5 Millionen Euro gehen komplett zulasten des Landes, also zugunsten der Kommunen. Auf gut Deutsch gesagt, um es einfach auszudrücken, mit diesen Änderungen leistet die Landesregierung einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung der kommunalen Haushalte.

Dass das die CDU-Opposition nicht anerkennt, ist schade, aber ich habe es nicht wirklich anders erwartet. Herr Kessel, Sie haben einige Dinge in den Raum gestellt. Wir haben noch weitere Beratungen im Ausschuss – dies ist die erste Lesung –, und dort kann man noch einmal darauf eingehen. Aber eines zeigt es mir deutlich: Sie glauben nicht daran, dass Sie ab Mai nächsten Jahres regieren; denn dann würden Sie von diesen Forderungen eingeholt und könnten sie nicht umsetzen.

Schönen Dank für diese Beruhigung.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun Frau Spiegel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin meiner Kollegin Frau Sahler-Fesel sehr dankbar, dass sie noch einmal sehr detailliert auf die einzelnen Zahlen eingegangen ist und sie auch völlig zu Recht angesprochen hat, dass sich das Land und die Kommunen natürlich in diesem Bereich bisher finanziell engagiert haben. Neu ist, dass sich glücklicherweise jetzt auch der Bund an diesen Kosten beteiligt und an dieser Stelle eine Lösung gefunden wurde.

Herr Kessel, Sie hatten diese Lösung angesprochen, aber ich möchte schon dazu sagen, wir mussten natürlich erst einmal abwarten, was auf Bundesebene herauskommt, bevor wir in die Verhandlungen eintreten konnten. Ich bin allen Vertreterinnen und Vertretern, die für das Land und für die Kommunen an den Verhandlungen teilgenommen haben, sehr dankbar, dass eine sehr gute Lösung gefunden wurde. Ich glaube, es ist eine Lösung, die einen guten Kompromiss darstellt, der auch für die kommunalen Spitzenverbände auf jeden Fall ein sehr gutes Ergebnis darstellt, meine Damen und Herren.

Ich möchte an dieser Stelle aber auch die Gelegenheit nutzen, dem großartigen Engagement unserer Kommunen vor Ort noch einmal zu danken. Ich weiß, dass sehr viele Kommunen Herausragendes leisten und wir gemeinsam mit dem Land und den Kommunen an einem Strang ziehen und in einem konstruktiven Dialog und Austausch mit großer Leidenschaft, aber auch mit einem großen Pragmatismus zusehen, dass wir alle Menschen in RheinlandPfalz gut versorgen können.

Ich möchte an dieser Stelle auch all denjenigen danken, die sich in den Kommunen ganz konkret engagieren. Das sind nicht nur die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter oder diejenigen, die an der Spitze einer Kommune stehen, sondern es sind – das hat auch Frau Ministerin Alt soeben schon gesagt – viele Ehrenamtliche und viele Bürgerinnen und Bürger im Land. Es sind aber auch Verbände wie das Deutsche Rote Kreuz, die AWO, der ASB, die Caritas, die Diakonie und viele andere Verbände und Organisationen. Ohne ihre Unterstützung und ihr tatkräftiges Zupacken wäre die Situation in Rheinland-Pfalz nicht so gut, wie sie jetzt ist. Dafür gebührt ihnen mein herzlicher Dank an dieser Stelle.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die im Landesaufnahmegesetz nun auch festgeschriebenen 848 Euro sind meines Erachtens ein guter Kompromiss, und ich möchte auch noch auf einen anderen Aspekt eingehen, den auch Frau Ministerin Alt angesprochen hat. Es werden nun einige technische Dinge geklärt, damit unter anderem das Engagement von Menschen, die bereits im wohlverdienten Ruhestand sind, technisch wieder erleichtert werden kann. Das ist natürlich ein Schritt, den wir an dieser Stelle sehr begrüßen.

Schlussendlich bleibt natürlich zu hoffen, dass sich die CDU vielleicht auch überlegt, ob sie diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen möchte. Ich denke, all diese Dinge, über die wir heute gesprochen haben und die auch im

Landesaufnahmegesetz stehen, senden ein sehr positives Signal aus. Dies zeigt, dass wir alle an einem Strang ziehen und uns auf allen verschiedenen politischen Ebenen daran gelegen ist, eine gute Lösung für die Flüchtlinge, die zu uns kommen, zu finden.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, damit wird der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Integration, Familie, Kinder und Jugend – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen. Wenn sich dagegen kein Widerspruch erhebt, verfahren wir so.

Ich rufe nun Punkt 15 der Tagesordnung auf:

...tes Rechtsbereinigungsgesetz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5635 – Erste Beratung

Im Ältestenrat wurde vereinbart, dass dieser Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Er soll also direkt an den Rechtsausschuss überwiesen werden.Wenn sich kein Widerspruch erhebt, ist so beschlossen.

Ich rufe als Nächstes Punkt 16 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5697 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Brück das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es fällt uns nicht leicht, diese Schulgesetzänderung heute in den Landtag einzubringen. Die Agentur für Qualitätssicherung hat in den letzten zehn Jahren eine sehr gute Arbeit zur Fortentwicklung der Qualität unserer Schulen geleistet, und wir stehen dazu.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Wir haben die Arbeit der AQS als Instrument der externen Evaluation von Schulen für notwendig und wichtig gehalten.

Deshalb stimmen wir auch keinesfalls in das Triumpfgeheul derer ein, die die AQS schon immer für überflüssig hielten. Aber natürlich muss Politik auch ständig prüfen, welche Veränderungen notwendig und verantwortungsvoll vertretbar sind.

Die Evaluation von Schulen hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt von der allgemeinen Überprüfung der Qualität an Schulen bis hin zur Spezialisierung auf bestimmte Themen, der sogenannten Fokus-Evaluation. Gleichzeitig besteht die Notwendigkeit der strukturellen Einsparung zur Konsolidierung des Landeshaushalts – ein schwieriges Spannungsfeld. Es war richtig, die AQS vor zehn Jahren zu schaffen. Ohne die wertvolle Arbeit der AQS durch regelmäßige externe Evaluation an allen Schulen wäre es nicht möglich gewesen, den Schulen fundierte Rückmeldungen zu geben und Zielvereinbarungen zu Qualitätsentwicklungen jeder einzelnen Schule zu erarbeiten.