Ist es ein Zufall, dass gerade jetzt dieser Vorschlag unterbreitet wird? – Aber wer glaubt in diesem Hause schon an Zufälle.
Seitens der CDU-Fraktion haben wir eine Große Anfrage eingebracht, die sich intensiv mit der Situation der rheinland-pfälzischen Feuerwehren im Land auseinandersetzt. Die Landesregierung hat aufgrund der umfangreichen Recherchen, die notwendig waren, eine Fristverlängerung beantragt. Diese haben wir, wie es natürlich parlamentarischer Brauch ist, auch gerne gewährt. Dass unsere parlamentarische Fairness aber in der Art ausgenutzt wird, dass Rot-Grün die Fristverlängerung nutzt, um in Windeseile einen Gesetzentwurf vorzulegen,
Am 16. Oktober wurde der Gesetzentwurf eingebracht. Am 16. Oktober wurde uns die Antwort auf die Große Anfrage zugeleitet. Ein Zufall, meine Damen und Herren.
Wer glaubt, dass Rot-Grün diesen Gesetzentwurf selbst geschrieben hat, der glaubt noch an den Weihnachtsmann, Herr Pörksen.
Vielleicht ist es auch ein Zufall, dass die Computer nicht funktioniert haben. Herr Pörksen, vielleicht ist es auch ein Zufall, dass Ihnen Flüchtigkeitsfehler – – –
Fehler unterlaufen sind, weil das Gesetz vielleicht doch zu schnell mit der heißen Nadel gestrickt wurde.
Ich bedauere den Mitarbeiter im Innenministerium, der sicherlich den Entwurf schreiben musste, meine Damen und Herren.
Nach der ersten Sichtung der Ergebnisse unserer Großen Anfrage ist ein Rückgang der Mitgliederzahlen eklatant im Feuerwehrbereich, wie wir es schon befürchtet haben. Der Investitionsstau ist auch höher, als wir befürchtet haben. Die Tatsache, dass Sie in der Vergangenheit nichts unternommen haben, um hier gegenzusteuern, soll jetzt mit diesem Gesetzentwurf kaschiert werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Neben einigen guten Ansätzen, die es durchaus gibt, Herr Pörksen, gibt es aber auch viele Fragen zu Ihrem Entwurf. Besonders die kommunalen Spitzenverbände werden sicherlich hierzu in einer Anhörung, die wir beantragen werden, einiges zu sagen haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten vier Jahren war ich auf sehr vielen Veranstaltungen der Feuerwehren im ganzen Land unterwegs. Was mir dabei besonders auffällt, ist, dass viele Ehrenamtliche vor Ort besonders zwei Themen umtreiben.
Das eine Problem ist der Fortbestand und die Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Wehren, besonders die Tagesbereitschaft. Der viel beschworene demografische Wandel schlägt hier in vollem Umfang zu: weniger Jugendliche, wobei gleichzeitig alle Ehrenamtlichen mit 63 in die Alterskameradschaft wechseln müssen. Es ist daher absolut begrüßenswert, dass Feuerwehrangehörige nun auch über
das 63. Lebensjahr hinaus tätig sein können, wenn sie dies möchten, und dies nicht nur in Alters- oder Ehrenabteilungen. Solange es gesundheitlich möglich ist, können die älteren Feuerwehrmänner und -frauen auch weiterhin an Einsätzen teilnehmen und ihre Erfahrungen weitergeben.
Das zweite große Thema ist die Vereinbarkeit des Ehrenamts mit Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen und dem Beruf. Feuerwehrleute können ihr Kind nicht einfach zum Einsatz mitnehmen oder pflegebedürftige Angehörige bei einem längeren Lehrgang alleine zu Hause lassen.
Die Änderung im Brand- und Katastrophenschutzgesetz sehen nun einen Rechtsanspruch gegen die Gemeinde und Städte auf Ersatz für Kosten von Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen vor. Auch wird durch die Änderung die Vereinbarkeit des Ehrenamts mit dem Beruf gestärkt.
Meine Damen und Herren, der demografische Wandel wirkt sich auch auf unsere Wehren aus. Wir müssen daher das Gesetz den veränderten Bedingungen und den Erfahrungen aus der Praxis anpassen.
Der Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf ist dazu der richtige Weg, nachhaltige und kreative Lösungen zum Erhalt der Einsatzbereitschaft der Wehren zu finden.
Herr Seekatz, ich fordere Sie auf, nicht nur von der Vergangenheit zu „merkeln“ und herumzupöbeln, sondern kreativ an der Zukunft mitzuarbeiten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst einmal möchte ich mich herzlich bei den Koalitionsfraktionen für diesen gelungenen Gesetzentwurf bedanken. Ich glaube, vielleicht ist es im Moment das Einzige, in dem wir uns einig sind, dass der Brand- und Katastrophenschutz und das entsprechende Gesetz sich langjährig in Rheinland-Pfalz bewährt haben. Davon dürfen wir, glaube ich, alle ausgehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich erlaube mir an dieser Stelle, unseren Feuerwehren, insbesondere denen, die im Ehrenamt bei den Feuerwehren sind, aber auch im Hauptamt, genauso wie den Rettungsdienstorganisationen und dem Technischen Hilfswerk einen herzlichen Dank zu sagen.
Ich war in den letzten Wochen auf den Konferenzen des Deutschen Roten Kreuzes, des Technischen Hilfswerks, der Kreisfeuerwehr- und Stadtfeuerwehrinspekteure und habe dort meine Bewunderung zum Ausdruck gebracht, mit welchem Einsatz man dort jetzt in der Bewältigung und der Unterstützung bei der aktuellen Flüchtlingskrise wirklich rund um die Uhr im Einsatz ist. Das ist schon klasse, was diese Organisationen und die Menschen in diesen Organisationen leisten. Ich glaube, daran können wir feststellen, dass wir wirklich gut beraten sind – und das will dieses Gesetz –, Rahmenbedingungen für das Ehrenamt zu schaffen, unter denen man diese Tätigkeit danach ausüben kann.
Lieber Herr Seekatz, ich muss schon sagen, so, wie Sie hier argumentiert haben, war das gar kein Argumentieren. Sie haben ein paar Vorwürfe aneinandergereiht. Dies sind genauso inhaltsleer wie Ihre Begründung gegenüber dem Verfassungsgerichtshof in eigener Sache.
Lieber Herr Seekatz, ich würde mich freuen, Sie hin und wieder auch einmal bei diesen Feuerwehrveranstaltungen zu sehen. Deswegen freue ich mich sehr auf die Anhörung.
Hätten Sie nur hingehört, als Herr Klein, der Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbandes Ihnen – ich glaube sogar schriftlich – mitgeteilt hat, dass sie mit diesem Gesetz sehr zufrieden sind, dass sie die Inhalte sehr begrüßen.