Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie eine gründliche Prüfung der Vertragskonstruktion besonders auch im Hinblick auf die Grundsätze der Sparsamkeit und der Wirtschaftlichkeit vornehmen wird. Das Ministerium verfügt zum gegenwärtigen Zeitpunkt über keine Hinweise, dass es sich bei der sich abzeichnenden Personalie beim MDK um keine reine Personalentscheidung handeln könnte, wie es der Abgeordnete Wäschenbach formuliert hat. Die angesprochenen Grundsätze der Haushaltsführung werden vom Ministerium einbezogen, sobald ein Vertragsentwurf vorgelegt wird.
Zu Frage 2: Der MDK Rheinland-Pfalz wurde über viele Jahre in der Konstellation einer sogenannten Doppelspitze geführt, das heißt, die Geschäftsführung bestand während dieser Zeit aus einem Hauptgeschäftsführer und einem stellvertretenden Geschäftsführer. Unterstützt wurde die Geschäftsführung zudem durch die sogenannte Leitende Ärztin des MDK. Man kann also nicht von einer Neuerung sprechen. Vielmehr will der MDK offenbar die über Jahre vorhandene quantitative Besetzung der Geschäftsführung wiederherstellen.
Seit der fristlosen Kündigung des damaligen Geschäftsführers am 16. Oktober 2013 ist die Postition des Hauptgeschäftsführers bekanntlich verwaist. Die kommissarische Geschäftsführung wird seither durch die stellvertretende Geschäftsführerin in kommissarischer Leitung wahrgenommen, die zudem auch die Aufgabe der Leitenden Ärztin
beim MDK nach wie vor ausführt. Mit anderen Worten, die Leitende Ärztin des MDK hat seit dem 16. Oktober 2013 die Aufgaben der Geschäftsführung, der stellvertretenden Geschäftsführung und der ärztlichen Leitung des MDK – alles in Personalunion – übernommen. Ich halte es für nachvollziehbar, dass der Verwaltungsrat des MDK allein schon aus Fürsorgegründen und zur dauerhaften Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung und Aufgabenerfüllung nunmehr tätig geworden ist.
Für die Zwischenzeit halte ich fest, dass die alleinige Übernahme von drei Aufgabenbereichen durch eine Person vermutlich zu haushalterischen Einsparungen beim MDK geführt hat. Zudem ist die neue Stelle der stellvertretenden Geschäftsführung nach Auskunft des MDK für einen befristeten Zeitraum ausgeschrieben. Es handelt sich auch hierbei um eine Entscheidung des Verwaltungsrates des MDK; denn die Selbstverwaltung des MDK wählt nach § 280 Abs. 1 Nr. 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch den Geschäftsführer und seinen Stellvertreter. In welchem hierarchischen Verhältnis die künftig die Geschäftsführerebene des MDK leitenden Personen stehen werden, wird der Verwaltungsrat ebenfalls als eine Selbstverwaltungsangelegenheit regeln.
Zu Frage 3: Der MDK ist eine Einrichtung der gesetzlichen Krankenkassen und ist der organisatorisch selbstständige und fachlich unabhängige sozialmedizinische Beratungsund Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und ihrer Versicherten. Die Ärzte des Medizinischen Dienstes sind bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben als Gutachterinnen und Gutachter nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen und unterliegen keinem Einfluss des MDK-Verwaltungsrates, der gesetzlichen Krankenkassen oder der Geschäftsführung des MDK. Vor diesem Hintergrund hat es keine Auswirkungen auf die Unabhängigkeit der Gutachter, ob der MDK Rheinland-Pfalz über einen oder zwei Geschäftsführer bzw. stellvertretende Geschäftsführer verfügt.
Das vom Fragesteller erwähnte Anforderungsprofil ist der Landesregierung nicht bekannt und musste dieser weder vorgelegt noch zur Kenntnis gegeben werden. Die Landesregierung geht aber davon aus, dass sich der Verwaltungsrat des MDK bei seiner Personalauswahl umfassend von den Erfordernissen der Bestenauslese leiten lassen wird.
Wie wird die Landesregierung die Entscheidungen des MDK, die die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung tangieren und zu Mehrausgaben von Versichertengeldern führen, beeinflussen oder korrigieren?
Vielen Dank für die Frage. Ich denke, ich habe gerade in meinen Ausführungen deutlich gemacht, dass wir lediglich die Rechtsaufsicht haben. Wir werden den Vertrag dann, wenn er uns vorliegt, auf die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit hin überprüfen. Ich stelle aber darüber hinaus noch einmal fest und möchte das auch ausdrücklich betonen, dafür, dass der MDK mit der beabsichtigten Einstellung eines stellvertretenden Geschäftsführers unwirtschaftlich handeln würde, haben wir zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Anhaltspunkte, ganz im Gegenteil. Ich habe Ihnen dargelegt, über die Jahre, seit dem 16. Oktober 2013 bis zum heutigen Tag, wurden sogar massiv Gelder eingespart. Wenn der Vertrag vorliegt, wird selbstverständlich die Prüfung als Rechtsaufsicht aus unserem Hause erfolgen.
Mir liegen jetzt noch zwei Zusatzfragen vor, und ich beabsichtige, danach die Frageliste zu schließen, weil wir dieses Thema schon zum wiederholten Male im Landtag diskutieren und keine neuen Aspekte aufkommen.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, auch wenn wir uns wiederholen, möchte ich Sie zur Vertiefung fragen: Welche Aufgaben hat der Verwaltungsrat des MDK im Sinne der Selbstverwaltung, und welche Einwirkungsmöglichkeiten hat das Ministerium, also Sie als Rechtsaufsicht?
Der Verwaltungsrat des MDK handelt im Sinne der Selbstverwaltung. Er hat diese Entscheidung zu treffen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat lediglich die Rechtsaufsicht, und diese Rechtsaufsicht wird von uns auch entsprechend wahrgenommen. Alles andere obliegt dem Verwaltungsrat.
Ich verweise auch noch einmal auf die mittlerweile 11 oder 12 Kleinen Anfragen, die wir schon diskutiert haben, und ich verweise des Weiteren auf die umfänglichen Diskussionen im Sozialpolitischen Ausschuss, in dem wir diese Auffassung auch immer wieder breit dargelegt haben.
Vielen Dank. Frau Ministerin, gerade weil wir dieses Thema zum wiederholten Male diskutieren und dabei als Aufgabe des MDK die objektive Patientenvertretung erwähnt wird, würde ich Sie bitten, noch einmal dazu Stellung zu nehmen, welche Aufgaben der MDK hat und wer der Vertragspartner des MDK ist, ob das die Patienten oder die Kassen sind oder ob das die Landesregierung ist.
Vielen Dank für die Frage, Herr Dr. Konrad. Es geht in der Tat um die unabhängige und objektive Patientenvertretung, und es geht um die Neutralität des MDK. Die Landesregierung ist kein Vertragspartner, sondern die Landesregierung hat lediglich die Rechtsaufsicht über den MDK. – Vielen Dank.
Ich rufe nun die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Schweitzer und Wolfgang Schwarz (SPD) , Landesgartenschau – Nummer 5 der Drucksache 16/5802 – betreffend, auf.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die vierte Landesgartenschau wurde am 18. Oktober beendet. Kurz zuvor habe ich das Bewerbungsverfahren für die fünfte Landesgartenschau in Rheinland-Pfalz im Jahr 2022 eröffnen können. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesgartenschau war ein großer Erfolg. Sie war eines der großen Projekte in diesem Jahr, das in das gesamte Umland ausgestrahlt und viel Aufmerksamkeit für die Region der Südpfalz erzielt hat. Die Anzahl der Besucher belief sich auf 823.427, und das ist eine sehr beachtliche Zahl, im Übrigen auch verbunden mit einer einmalig hohen Anzahl von Dauerkarten.
Aber der Erfolgt bemisst sich natürlich an vielen Faktoren, von denen die Besucherzahlen nur ein sehr kleiner Indikator sind. Die Besucherzahl lag in Landau um mehr als ein Drittel über den kalkulierten Zahlen. Wichtig sind aber natürlich auch die Impulse für die Wirtschaft und den Einzelhandel und vor allem die langfristige Entwicklung für Stadt und Region. In Landau entsteht ein sehr gutes neues Stadtquartier.
Ganz wichtig ist sicherlich auch die Lösung des Problems der Konversion, nämlich die Beseitigung einer problematischen militärischen Altlast und deren Folgen. Insofern kann man sagen, es war sicherlich ein voller Erfolg.
Zu Frage 2, den touristischen Auswirkungen: Die Stadt Landau erarbeitet derzeit erst die Bilanz. Dazu müssen alle Nachfragen und Rückmeldungen beispielsweise der Hotels noch eingearbeitet werden. Im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Stadt werden erst dann die belastbaren Daten zu den touristischen Auswirkungen bekannt werden. Ich sage gleich noch etwas zu den Schätzungen.
Zu Frage 3, den Auswirkungen auf das Land und die Region: Durch die Landesgartenschau hat die Stadt Landau für ihre städtebauliche und verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung einen signifikanten Impuls erhalten und festigt sich außerdem als Wirtschaftsstandort in der Region Südpfalz ähnlich wie Trier-Petrisberg. Mit dem neuen Stadtquartier für 1.500 Menschen mit 909 Wohnungen und 300 neuen Arbeitsplätzen gibt es einen enormen Entwicklungsschub.
Das neue Quartier wurde über zwei Fußgänger- und Radbrücken angeschlossen und mit dem angrenzenden Landschaftsschutzgebiet Ebenberg sowie dem Gewerbegebiet verknüpft. Dabei ist sicherlich ein wichtiger sozialer Punkt, dass es mit dem neuen Freizeit- und Sportcampus auch Möglichkeiten für die gesamte Bevölkerung, auch des Umlandes, ausweist und eine hohe Lebensqualität garantiert. Mit den neuen Park- und Grünanlagen wird die Wohn- und Aufenthaltsqualität der Bewohner der ganzen Stadt deutlich verbessert, und die Verkehrssituation konnte durch die Sanierung und den barrierefreien Ausbau des Hauptbahnhofs sowie den Bau eines weiteren Haltepunktes Landau Süd und eines Verteilerkreises entlastet werden.
Im Zuge der Entwicklung des neuen Stadtquartiers gibt die Stadt Landau an, in den kommenden Jahren private und kommunale Folgeinvestitionen von bis zu 400 Millionen Euro vorzunehmen. Durch die eingesetzten Fördermittel von Stadt und Land in Höhe von insgesamt 35 Millionen Euro ergibt sich eine Hebelwirkung mit einem Faktor von etwa 1 : 9 – das heißt, ein beachtlicher Hebel –, und die wirtschaftliche und gesellschaftliche Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen wird natürlich erst zu einem späteren Zeitpunkt wirklich beurteilt werden können, wenn die Daten ausgewertet werden können. Es gibt eine vorläufige Schät
zung basierend auf Erfahrungswerten von etwa 26 Millionen Euro für den Einzelhandel, die Gastronomie, den Tourismus und die Hotellerie, aber – wie gesagt – dies muss natürlich noch überprüft werden.
Zu Frage 4: Sie haben gefragt: Wie will die Landesregierung zukünftige Gartenschauen umsetzen? – Wir haben seit dem 2. Oktober bereits den Start des Bewerbungsverfahrens. Das bestehende Konzept der Landesgartenschauen wurde überarbeitet; wir haben mit den Abgeordneten in diesem Hohen Hause des Öfteren darüber diskutiert. Die Prozesse sind nun so gestaltet, dass dafür die größtmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit Berücksichtigung findet.
Das gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch die Durchführungsgesellschaft und die Veranschlagung von Fördermitteln in den Einzelplänen. Die Einflussnahmen der Fördergesellschaften wurden auf die fachliche Kompetenz und die gartenschauspezifische Erfahrung ausgerichtet und die Einflussmöglichkeiten des Landes im Gegenzug an die Aufsichtspflicht angepasst. Insgesamt soll die Prozesssteuerung durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und die finanzierenden Ressorts intensiv und kontinuierlicher erfolgen. Das erfolgt so, wie wir es gemeinsam diskutiert haben, und zwar auch unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse der Prüfung des Landesrechnungshofes und der gemachten Erfahrungen.
Neben den strukturellen und organisatorischen Änderungen wurden Inhalte und Ziele der Landesgartenschau weiterentwickelt. All die Themen, die jetzt schon umgesetzt worden sind, werden verstetigt. Inklusion, Demografie, Klimawandel, klimaneutrales Wohnen, umweltschonende Mobilitätskonzepte, aber auch regionale Produkte und Dienstleistungen wurden in den Fokus gerückt.
Zu diesen Bewerbungsleitlinien, die schon auf der Startseite der Projektgesellschaft online sind, werden Erläuterungen am 23. November und am 24. November auch für den Ausschuss erfolgen.
Frau Ministerin, Sie haben angesprochen, dass es ein großer Schub für das in Landau befindliche Konversionsgelände war. Ist Ihnen bekannt, ob dieses Konversionsgelände jetzt komplett in eine Bebauung oder in eine andere Nutzung gekommen ist, oder sind noch Reste verblieben?