Protokoll der Sitzung vom 07.12.2011

Hierzu ist zu sagen, nach der letzten Sitzung gab es eine Einschätzung des Innenministeriums, die dahin gehend lautete, für die Rechtsposition eines Bürgerbegehrens in Osthofen sei aus rechtlichen Gründen kein Raum. – Diese Einschätzung stand im Raum.

Darüber hinaus gab es eine sehr kontrovers geführte Diskussion, in der viele Argumente ausgetauscht wurden. Auch Herr Kollege Licht hat daran wesentlich mitgewirkt, weil er eine Unsicherheit verspürte, wie es weitergehen soll. Letztendlich haben sich aber alle drei Fraktionen dazu durchgerungen, eine weitere Sondersitzung durchzuführen, die heute stattgefunden hat. Von daher war gar kein Platz für eine Forderung der CDU, das gesamte Verfahren auszusetzen, allein schon aufgrund der damit einhergehenden Konsequenzen.

In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie weiter, SPD und GRÜNE hingegen wollten mittels Gesetzesbeschluss Fakten schaffen, um einen Bürgerentscheid zu vereiteln.

Liebe Kollegen von der CDU, die CDU als eine Partei des Bürgerrechts! – Selbst am helllichten Tage kann man dazu nur sagen: Gute Nacht, mein lieber Großvater! – Ich glaube, mehr kann man in dem Moment gar nicht sagen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir vor etwa zwei Jahren die Bürgerrechte weiter gefestigt haben. Wir haben die Fristen von zwei auf vier Monate verlängert, wir haben das Bürgerbegehren bzw. den Bürgerentscheid hinsichtlich der Quoren entsprechend herabgesetzt. – Wer hat dagegen gestimmt? Die CDU! Nur die CDU.

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Verwaltungsreform Mittel eingestellt, um eine Bürgerbeteiligung im großen Umfang durchzuführen. – Wer hat beantragt, dies wieder zurückzunehmen? – Nur die CDU. Das ist Ihre Bürgerbeteiligung, wie Sie sie sich vorstellen. Auf der einen Seite kommt von Ihnen nur Bla-Bla, und wenn es darum geht, es umzusetzen, kommt gar nichts. Dann verfallen Sie wieder auf alte Verfahrensmuster.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Des Weiteren schreiben Sie: „Zwischenzeitlich hat ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtags klar formuliert, dass ein Bürgerbegehren auch nach der Entscheidung der beiden Räte in Eich und Osthofen für eine Fusion zulässig ist.“

Ich zitiere aus Seite 15 des entsprechenden Gutachtens. Darin steht eindeutig:

„Nicht von der Hand zu weisen ist auch, dass bei der rechtlichen Beurteilung des vorliegenden Falls Unwägbarkeiten bestehen (…). Vor diesem Hintergrund wird

die Entscheidung über das weitere Schicksal des Gesetzentwurfs auch und gerade eine Frage der politischen Abwägung etwaig widerstreitender Rechtspositionen sein.“

Darin steht nichts von „ganz klar“ und „unweigerlich“ und „es muss so sein“. Das haben Sie so ausgelegt, es entspricht aber nicht dem, was der Wissenschaftliche Dienst geschrieben hat.

Frau Beilstein schreibt weiter: „Die Expertise (…) habe die Bedenken der CDU-Landtagsfraktion und der Bürgerinitiative in allen Belangen bestätigt.“ Auch das wird durch die Aussage auf Seite 15 des Gutachtens nicht so gesehen.

In Ihrer Pressemitteilung schreiben Sie weiter: „Es sei klar geworden, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen (…) mit ihrem Anliegen gescheitert seien, gegen die Betroffenen ein Fusionsgesetz durchzupeitschen.“

Liebe Kollegen, wo wurde in diesem Verfahren etwas durchgepeitscht? – Das müssen Sie mir einmal sagen. Von Durchpeitschen kann gar keine Rede sein. Wir haben das Verfahren so gewählt, wie es sich gehört. Wir haben eine Anhörung durchgeführt, weil Unklarheiten bestanden.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Darüber hinaus haben wir eine vernünftige Lösung gefunden. Es wurde nichts durchgepeitscht, aber auch gar nichts.

Weiterhin schreiben Sie: „Die jetzige Diskussion um Eich und Osthofen zeige auch, dass die von der Landesregierung propagierte Kommunal- und Verwaltungsreform nicht funktionieren werde, wenn vor Ort nur Alibibefragungen durchgeführt würden und dann aus parteitaktischen Gründen von der Bevölkerung nicht gewollte Fusionen umgesetzt werden sollten.“

Sie unterstellen also den Räten, den Bürgermeistern, den ehrenamtlich und hauptamtlich kommunalpolitisch Tätigen in Osthofen, sie hätten eine Alibibefragung durchgeführt. – Das ist schon sehr weitgehend, so etwas hört man gern. Es gibt einem durchaus Grund, darüber nachzudenken.

Darüber hinaus sprechen Sie von „parteitaktischen Gründen“. Liebe Kollegen, wie waren denn die Stimmenmehrheiten bei der Abstimmung? – Außer der CDU haben alle Fraktionen dem zugestimmt. Nur die CDU wollte es partout nicht. Daraus nun zu schließen, es würden parteitaktische Spiele betrieben, ist schon ein ziemlich starker Winkelzug, den ich so nicht nachvollziehen kann.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Weiterhin schreiben Sie: „Die jetzige Diskussion um Eich und Osthofen belege auch, dass es für die Landesregierung bis zu den geplanten Zwangsfusionen, noch ein langer Weg‘ sei.“ Ich sage Ihnen ganz deutlich, wir ha

ben ein gültiges Gesetz, das aussagt, dass bis zum 30. Juni 2012 eine Freiwilligkeitsphase besteht, in der die Kommunen die Zeit nutzen können und entsprechende finanzielle Vorteile haben. Daneben steht aber auch klipp und klar in dem Gesetz, dass es sich nicht lohnt, das Ganze aussitzen zu wollen; denn nach dem 30. Juni nächsten Jahres werden Fakten geschaffen.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Da sind wir aber einmal gespannt!)

Diese Fakten stehen im Gesetz und werden auch so durchgeführt. – So viel dazu.

Ansonsten glaube ich, Sie haben versucht, einen Ballon steigen zu lassen. Der Ballon ist nicht gestartet. Die Verwaltungsreform geht mit gutem Erfolg weiter. Es wird immer wieder gesagt, wir müssen etwas ganz Neues machen. Frau Klöckner sagt immer, wir müssen innehalten und etwas Neues starten. – Ich sage Ihnen, Sie hatten in der CDU vier Jahre lang Zeit, sich konstruktiv zu beteiligen. Was haben Sie gemacht? – Sie haben an jeder Ecke ein Stöckchen hingehalten, Hürden aufgebaut und 1.000 Ausreden gesucht.

(Ramsauer, SPD: Nichts haben Sie gemacht! Gar nichts!)

Nichts haben Sie gemacht, gar nichts, und nun kommen Sie hinterhergelaufen. Das ist aber kein Weg, wie man Politik macht.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Bracht, CDU: Wo wollten Sie eine Beteiligung zulassen? Nirgendwo!)

Ich erteile Herrn Kollegen Köbler von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst auch im Namen meiner Fraktion meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass wir heute die freiwillige Bildung der neuen Verbandsgemeinden Braubach-Loreley und Otterbach-Otterberg vollenden und per Gesetz verabschieden werden. Ich glaube, dies ist ein guter Tag für die betroffenen Regionen, und dies sollten wir entsprechend würdigen.

Die Durchführung der Verfahren sowie die parlamentarische Beratung haben gezeigt, dass es sehr wohl möglich ist, die zwingend notwendige Gebietsreform, die diese Landesregierung weiter vorantreiben wird – daran gibt es keinen Zweifel –, gemeinsam mit den kommunalpolitisch Aktiven vor Ort und gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern zu gestalten. Dies hat in der Verbandsgemeinde Braubach-Loreley bzw. OtterbachOtterberg hervorragend funktioniert. Dabei sind die ver

schiedenen Instrumente der Bürgerbeteiligung entsprechend angewandt worden, und daher bin ich sehr froh, dass wir diese positiven Beispiele heute zur Verabschiedung bringen.

Ich kann nur sagen, es werden nicht die Letzten sein. In dieser Kommunalreform werden die allermeisten Gebietsreformen in großem Einvernehmen und mit einer guten Beteiligung vor Ort auf den Weg gebracht, und dafür möchte ich den Kommunen, die sich konstruktiv daran beteiligen, ein herzliches Dankeschön aussprechen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir werden die Kommunal- und Verwaltungsreform weiter voranbringen und die derzeit laufende Gebietsreform auf Verbandsgemeindeebene definitiv abschließen. Wir werden auch eine zweite Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform in dieser Legislaturperiode vorbereiten, in der wir auch über die Kreisebene und die kreisfreien Städte sprechen werden. Wir werden aber bei diesem Prozess die Bürgerinnen und Bürger aktiv beteiligen und werden das, was die Menschen vor Ort sagen und denken, ernst nehmen.

Ich sage auch dazu, es geht dabei nicht um das Ob, sondern es geht um das Wie. Es geht darum, wie wir uns zukunftsfähige kommunale Strukturen vorstellen, und dazu befinden wir uns in einem konstruktiven Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Eine Verweigerungshaltung, wie wir sie heute von der CDU in ihrer Pressemitteilung zur Kenntnis nehmen mussten, wird unsere Kommunen in der Zukunft nicht handlungsfähig erhalten. Sie erweisen den Kommunen damit einen Bärendienst, wenn Sie glauben, man könne durch Verweigerung und durch Stillstand eine Zukunftsfähigkeit auf der kommunalen Ebene erreichen. Das Gegenteil ist der Fall.

Wir werden die Kommunen nicht zukunftsfähig erhalten, wenn wir nicht auch auf kommunaler Ebene Reformprozesse anstoßen, bestenfalls im Einklang mit den Kommunalpolitikern und mit den Bürgerinnen und Bürgern. Wir werden immer versuchen, alle Interessen unter einen Hut zu bringen, aber wir werden auch klar sagen, dass es Veränderungen in den Gebietsstrukturen geben muss, um die kommunale Handlungsfähigkeit auch noch in zehn, 15 oder 20 Jahren zu erhalten, meine Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Noss hat deutlich ausgeführt, da versteht man die Pressemitteilung der CDU absolut nicht. Ich weiß nicht, ob Ihr Generalsekretär überhaupt weiß, wo Eich liegt, wie schön der Altrhein und der Wonnegau sind. Aber ich möchte das nicht weiter zitieren.

Es gibt klare kommunale Beschlüsse von den jeweiligen Räten, und es gibt nun im Nachgang, nachdem wir sozusagen in der ersten Lesung das Gesetz auf den Weg gebracht haben, eine Bürgerbewegung, die sich dort regt und noch eine entsprechende Bürgerbeteiligung machen möchte und einen Bürgerentscheid vorbereitet.

Es gibt nunmehr ein Gutachten, dass es möglich ist, diese Bürgerbeteiligung durchzuführen und ebenfalls einen Bürgerentscheid zu machen, ohne dass den Verbandsgemeinden dann, wenn es danach zu einer Fusion kommen mag, Nachteile entstehen. Genau dem hat die Koalition auch Rechnung getragen und, als das klar war, gesagt, wir warten diesen Bürgerentscheid ab.

Was werfen Sie uns eigentlich vor? – Das ist genau der Respekt vor den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch vor den parlamentarischen Verantwortungsträgern in den jeweiligen Verbandsgemeinden und Gemeinden vor Ort. Genau das haben wir getan. Deswegen ist Ihr Vorwurf absurd und führt an dieser Stelle komplett ins Leere.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend sagen, wir werden in den allermeisten Fällen gute Beispiele erleben, dass die Fusion der Verbandsgemeinden funktionieren wird, und zwar in großem Einvernehmen und so, dass Win-win-Situationen entstehen. Die Beispiele Braubach-Loreley und Otterbach-Otterberg sind sehr gute.

Wir werden diesen Weg der Kommunalreform, auch der kommunalen Gebietsreform, was die Verbandsgemeinden angeht, jetzt im ersten Schritt, was die Kreise und kreisfreien Städte angeht, im zweiten Schritt weitergehen. Wir werden, mehr als Sie es je gewagt haben, dabei Bürgerbeteiligung wagen und auch Bürgerbeteiligung respektieren. Es geht dabei um das Gestalten mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht um das Blockieren, wie es Ihre Marschrichtung ist.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Lewentz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei den Vorrednern bedanken, insbesondere bei Herrn Noss und Herrn Köbler. Es fällt mir schwer, Herrn Köbler an einer Stelle zu verbessern. Herr Köbler, Sie haben gesagt, wir wollen heute per Gesetz verabschieden. Ich glaube eher, wir schicken in eine gute Zukunft. Wir verabschieden nicht, wir schicken in eine gute Zukunft, und zwar zwei Verbandsgemeinden, Braubach-Loreley zum 1. Juli 2012 und Otterbach-Otterberg zum 1. Juli 2014.