Bei Verlängerung der Aussprache durch die Redezeit der Landesregierung kann die zusätzliche Redezeit bei Aktuellen Stunden und Aussprachen zu Mündlichen Anfragen von der Opposition in vollem Umfang und bei den zwei Regierungsfraktionen geteilt in Anspruch genommen werden.
Wie in vielen Länderparlamenten üblich wird allen Fraktionen eine zweiminütige Redezeit eingeräumt, wenn die Landesregierung nach dem letzten Redner das Wort ergreift.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben uns hiermit erneut gemeinsam ein eigenes Regelwerk gesetzt. Im Rückblick auf so manche Diskussion der vergangenen Periode kann ich uns alle miteinander nur ermuntern, mit diesem Regelwerk respektvoll umzugehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will kurz für die CDU-Fraktion zu dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aller Fraktionen zur Änderung der Geschäftsordnung des Landtages Stellung nehmen.
Wie es so ist, wenn man etwas angeht, dann hat man eigene Vorstellungen. Wir sind mit einigen Vorschlägen in diese Beratungen hineingegangen. Wenn es das Ziel ist – ich denke das ist gut –, dass wir als Parlament in solchen Fragen zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen, dann muss man Kompromisse machen.
Bei der Kompromissfindung hat uns besonders wehgetan – das muss ich deutlich sagen –, dass wir die Ersetzung des d‘hondtschen Höchstzahlverfahrens durch das Verfahren nach Sainte Laguë/Schepers am Ende akzeptieren mussten. Es benachteiligt bei der derzeitigen Zusammensetzung des Landtages uns als einzige Oppositionspartei, während vor allen die GRÜNEN davon profitieren. Wir mussten allerdings anerkennen, dass das Verfahren beim Bund und einigen anderen Ländern Anwendung findet und sich die Koalition mit ihrer Mehrheit darauf verständigt hat und es im Zweifel bei der Entscheidung über die Geschäftsordnung hätte durchsetzen können.
Wir haben an dieser Stelle unsere Kräfte geschont und sie bei den Redezeiten eingesetzt. Ich denke, das haben wir erfolgreich getan. Wir sind einzige Oppositionsfraktion. Das muss sich ein Stück weit in den Redezeitansprüchen widerspiegeln, wenn sich die Regierung und die Regierungsfraktionen nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, die Opposition im Parlament schon über die gesetzten Regeln kleinhalten zu wollen.
Unsere Bemühungen waren erfolgreich. Die Regierungsfraktionen sind uns in einigen durchaus wichtigen Punkten entgegengekommen. Der Berichterstatter ist schon darauf eingegangen. Ich will es kurz machen. Zum einen wurde das, was in der letzten Periode für die einzige Regierungsfraktion galt, jetzt auf die einzige Oppositionsfraktion umgestellt. Wir haben danach bei allen Debatten, außer bei der Aktuellen Stunde und einer Aussprache zur mündlichen Anfrage, grundsätzlich einen 0,5-fachen Aufschlag auf die festgesetzte Grundredezeit. Schon in der vorläufigen Geschäftsordnung haben wir das geregelt. Jetzt soll es auch in der endgültigen festgeschrieben werden.
Der zweite Punkt betrifft die Redezeit bei Aktuellen Stunden und der Aussprache zu Mündlichen Anfragen. Hier haben die Fraktionen in der Regel eine Redezeit von fünf plus zwei Minuten, also insgesamt sieben Minuten. Die Regierung konnte und kann unbegrenzt reden. Sofern sie mehr als zehn Minuten geredet hat, entstand ein neuer Redezeitanspruch für die Fraktionen, und zwar so viel, wie die Regierung zehn Minuten überschritten hatte. Die zusätzliche Redezeit wurde dann zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Neu ist jetzt Zweierlei. Erstens gibt es einen zusätzlichen Redezeitanspruch des Parlaments, der schon nach sieben Minuten Redezeit der Regierung entsteht. Zweitens darf die Opposition allein dann genauso lange reden, wie die Regierung sieben Minuten überschritten hat. Die Regierungsfraktionen müssen sich diese Zeit teilen.
Ich komme zum Dritten, was ich für das Wichtigste halte. Wir haben ein Letztrederecht des Parlaments im Parlament bei der Aussprache zu Mündlichen Anfragen und Aktuellen Stunden geregelt. Wenn die Regierung ans Rednerpult geht, wenn der Redezeitanspruch der Fraktionen ausgeschöpft ist – sie darf jederzeit reden –, dann muss es im Parlament möglich sein, dass das Parlament noch einmal zu Wort kommt. Dies wird bei Aktuellen Stunden und bei Aussprachen zu Mündlichen Anfragen dadurch geregelt, dass dann ein Redezeitanspruch von je zwei Minuten für die Fraktionen entsteht.
Ich denke, das ist der wichtigste Aspekt, den wir erreicht haben, dass nämlich das Parlament im Parlament das letzte Wort haben kann.
Meine Damen und Herren, ich glaube, das sind die wichtigsten Dinge. Dazu kommt noch, dass eine Experimentierklausel für Informations- und Kommunikationstechnologien eingeführt wird. Über diesen Weg soll ein Livestream zunächst aus der Enquete-Kommission Bürgerbeteiligung und ab Frühjahr nächsten Jahres über Debatten im Parlament ermöglicht werden. Das ist ein Ergebnis dieser Regelung. Ein mögliches Ergebnis dieser Regelung ist auch die elektronische Zustellung von Vorlagen. Das soll ermöglicht werden. Der Berichterstatter hat dargestellt, dass wir uns auf eine Archivordnung des Landtages, auf Grundsätze zur Behandlung von öffentlichen Petitionen, auf Grundsätze für Immunitätsangelegenheiten und auf die Einführung eines Lobbyistenregisters geeinigt haben.
Ich würde sagen, alles in allem waren es konstruktive Gespräche, die von gegenseitigem Respekt zwischen den Fraktionen in ihren Rollen geprägt waren. Das hat gut getan, nachdem es leider in der vergangenen Periode nicht immer so war. Ich würde mich freuen, wenn dieser Stil zwischen den Fraktionen, insbesondere auch zwischen den Geschäftsführern in der ganzen Periode Bestand hat. Ich werde mich darum bemühen.
Mehrere gemeinsame Initiativen in dieser Plenarsitzung, neben dieser Geschäftsordnung auch die Resolution zum Rechtsextremismus oder der Antrag zu Basel III, der noch auf der Tagesordnung steht, zeigen von diesem Bemühen. Lassen Sie uns bei aller Notwendigkeit, sich in Sachfragen strittig auseinanderzusetzen, in gemeinsam interessierenden und als Demokraten gemeinsam berührenden Dingen zu gemeinsamen Lösungen kommen. Die Geschäftsordnung ist ein erster und guter Anfang. Die CDU-Fraktion stimmt der Geschäftsordnung zu.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Geschäftsordnung des Landtags definiert die Verfahrens- und Organisationsregeln des parlamentarischen Betriebs und unsere gemeinsamen parlamentarischen Abläufe. Das ist sozusagen der gemeinsame Boden, auf dem wir uns in diesem Hohen Hause bewegen. Deshalb ist es eine gute ungeschriebene Tradition, dass die Geschäftsordnungen im Einvernehmen mit allen Fraktionen miteinander beraten und beschlossen werden. Ich bin erfreut, dass wir auch diesmal eine gemeinsame Grundlage gefunden haben. Dafür meinen ganz herzlichen Dank an alle Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die dazu beigetragen haben!
Mein besonderer Dank gebührt aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung für die Mühe in der Koordination und in der Unterstützung unserer Arbeit.
Die nun vorliegende Geschäftsordnung ist keine radikal neue, sondern sie ist eine Weiterentwicklung der alten. Wir haben sie – ich denke, das kann man mit Fug und Recht behaupten – den Erfordernissen unserer Zeit mit
dem Ziel angepasst, die Arbeit dieses Hohen Hauses transparenter und bürgernäher zu gestalten. Ich glaube, wir haben dieses Ziel erreicht. Darüber freuen wir uns.
Viele Punkte sind von den Vorrednerinnen und Vorrednern angesprochen worden. Ich will drei Punkte kurz erwähnen, die aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN von besonderer Bedeutung sind.
Zunächst einmal möchte ich die Änderung des Auszählverfahrens hervorheben. Herr Kollege Bracht, nicht dass wir uns falsch verstehen, aber ich möchte schon deutlich machen, dass wir das d’Hondt-Höchstzahlverfahren nicht deshalb abschaffen, weil uns das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angeblich bevorzugt, sondern weil das d’Hondt-Höchstzahlverfahren ungerecht ist und weil wir uns mit der Verankerung des Verfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers in der Geschäftsordnung das aktuellste, fairste und transparenteste Auszählverfahren gegeben haben, das es derzeit gibt.
Wir werden damit Unzulänglichkeiten in der spiegelbildlichen Abbildung der Mehrheitsverhältnisse des Parlaments im Plenum und in den Ausschüssen beseitigen. Auch in anderen Landtagen wird dies aktuell diskutiert. Viele Landtage wenden im Moment noch das Verfahren nach Hare/Niemeyer an. Auch das Verfahren ist übrigens gerechter als das, was wir mit d’Hondt bis heute hatten. Es steht aber unserem Landtag sehr gut an, dass wir nach dem Bundestag und dem Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nun das dritte deutsche Parlament sind, das diesen überfälligen Wechsel vollzieht.
Der zweite Punkt, den ich erwähnen möchte, sind – das ist auch schon durch meine Vorredner geschehen – die Liveübertragungen der Plenardebatten über das Internet. Darauf will ich mich aber nicht beschränken, weil ich meine, dass wir mit der neu eingeführten Experimentierklausel nun die Möglichkeit haben, moderne Kommunikationstechnologien auszuprobieren, um die Arbeit des Landtags den Bürgerinnen und Bürgern – für die leisten wir unsere Arbeit – in Rheinland-Pfalz noch näherzubringen. Wir haben verschiedene Möglichkeiten der Beteiligung, der Einbeziehung der Menschen. Wir werden dazu vielfältige Möglichkeiten eröffnen.
Darüber hinaus werden wir die Möglichkeit eröffnen, Drucksachen in der Zukunft komplett papierlos zu versenden. Meine Damen und Herren, das ist nicht nur aus Effizienzgesichtspunkten wichtig, sondern das ist auch aus ökologischer Sicht ein wichtiger Schritt. Ich hoffe, dass wir alle davon häufig Gebrauch machen können.
Meine Damen und Herren, als Drittes möchte ich auf das von uns eingeführte Lobbyistenregister eingehen. Der Austausch zwischen Politik und Interessenvertreterinnen und -vertretern ist für eine funktionierende Demokratie ganz wichtig. Der Einfluss von organisierten Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse hat in den vergangenen Jahren bundesweit sehr stark zugenommen. Lobbyistentätigkeit muss – das ist unsere feste Überzeugung – im politischen Bereich für die Öf
fentlichkeit transparent sein. Interessengruppen, die im Landtag ihrer Aufgabe nachgehen und für ihre Interessen werben, sollen sich in der Zukunft registrieren lassen. Durch die Herstellung einer solchen größtmöglichen Transparenz werden wir es hinbekommen, dass die unlauteren Versuche der Einflussnahme neutralisiert und jeglicher böser Schein von vornherein vermieden werden können.
Ich bin froh, dass wir uns gemeinsam auf eine solche Geschäftsordnung einigen konnten. Ich meine, dass wir damit eine gute Grundlage für ein kollegiales parlamentarisches Miteinander geschaffen haben. Wir werden der Geschäftsordnung auch zustimmen.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/639 –. Die Beschlussempfehlung empfiehlt die Annahme. Deshalb frage ich: Wer stimmt dieser Beschlussempfehlung zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Geschäftsordnung für den Landtag Rheinland-Pfalz einstimmig verabschiedet worden. Damit haben wir uns eine Geschäftsordnung für die 16. Wahlperiode gegeben.
Unterrichtung des Landtags über Sachstand und Entwicklung der Cash Settlement & Ticketing GmbH (CST) Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/561 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute den Antrag unter der Drucksache 16/561, der an die Stelle eines Antrags der CDUFraktion getreten ist. In den zurückliegenden Beratungen im Innenausschuss haben wir einen gemeinsamen Antrag hinbekommen. Ich freue mich, dass das möglich war. Ich will aber in der Berichterstattung nicht den Wortbeiträgen, die von Herrn Baldauf und später von mir kommen, vorgreifen.
Ich gehe davon aus, dass zunächst Herr Kollege Baldauf das Wort erhält und danach Herr Kollege Hoch. – Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank, dass Sie mich schon erwähnt haben. Sie haben vorweg schon etwas zur Historie ausgeführt. Daher müssen wir jetzt auch nicht damit anfangen, wer es erfunden hat,
sondern wir sind ebenfalls froh, dass es uns gelungen ist, dem Haus einen gemeinsamen Antrag vorzulegen.