Protokoll der Sitzung vom 19.01.2012

(Licht, CDU: Nach Indochina haben Sie vergessen! – Pörksen, SPD: Das kannst Du doch fragen!)

Ich will hier keine Vergleiche zwischen den Energien anstellen. Das ist nicht meine Zuständigkeit. Der Kollege Hürter hat natürlich eine Absicht dahinter, die ich sehr

richtig finde; denn wir müssen sehen, das Landschaftsbild ist ein wichtiger Gesichtspunkt, den besonders in der Vergangenheit viele angeführt haben, um auch Windanlagen kritisch zu betrachten. Aber ganz klar ist, wenn man vergleicht, welche massiven Auswirkungen auf unsere landwirtschaftliche Fläche, auf unseren Wald und überhaupt auf die Möglichkeit, Agrarrohstoffe zu nutzen, manche Energieträger haben, dann ist eine Windanlage im Wald vergleichbar – nichts geht ohne Eingriff – ein ganz, ganz kleiner Eingriff.

Insofern ist es wichtig, das auch immer wieder in die Diskussion mit dem Naturschutz einzubringen, dass man da keine Scheuklappensicht haben darf, sondern immer wieder die Gesamtbetrachtung der Wirkungen sehen muss. Ich denke, gerade auch für das Landschaftsbild ist eine solche Windanlage, die auch noch geordnet aufgestellt wird, breit akzeptiert werden kann, was auch die wirtschaftlichen Aspekte angeht, eine ganz gute Lösung, um das zu leisten, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, nämlich die Energiewende.

Danke.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Ramsauer.

Frau Ministerin, Sie sprachen von Zusammenarbeit mit den Kommunen und den entsprechenden Verbänden. Haben Sie auch entsprechende Kontakte und auch eine bündelnde Zusammenarbeit mit den Energieversorgern, mit den rheinland-pfälzischen Energieversorgern, mit Stadt- und Gemeindewerken und anderen Energieversorgern, die in kommunaler Hand sind, was die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Einspeisung dann auch in die entsprechenden Netze angeht?

Der Hintergrund des Solidarpakts ist, genau die Notwendigkeit dieser unterschiedlichen, auch regional sehr unterschiedlichen Möglichkeiten, Interessen und auch Fähigkeiten der Kommunen in die entsprechenden Nutzungsmöglichkeiten im Wald mit einfließen zu lassen. Insofern ist das die Kompetenz der Kommunen, die dann einfließt. So geht das dann auch, dass wir als Landeswaldbesitzer diese Rahmen vonseiten der Kommunen mit in die Ausbautätigkeiten oder in die Nutzungsmöglichkeiten hineinnehmen können. Ich denke, da ist es auch von dieser Seite her eine ganz positive Sache.

Damit ist diese Mündliche Anfrage beantwortet. Meine Damen und Herren, herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wir rufen aber noch eine weitere Mündliche Anfrage auf; denn die Landesregierung hat das Recht, in diesem Parlament so oft und so lange zu reden, wie sie möchte. Wenn sie das aber tut, dann bekommt das Parlament die Zeit, die die Regierung überzogen hat, ebenfalls zur Verfügung gestellt.

Deshalb rufe ich jetzt die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Hans-Josef Bracht (CDU) , Unterschiedliche Berichte zu den Finanzströmen im Nürburgringprojekt – Nummer 4 der Drucksache 16/809 – betreffend, auf. Herr Kollege Licht, oder Herr Kollege Bracht? – Herr Kollege Licht, Sie haben das Wort.

Unterschiedliche Berichte zu den Finanzströmen im Nürburgringprojektprojekt.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Mittel vonseiten des Landes sind im Jahr 2011 mit welcher Verwendung an welchen Empfänger im Rahmen des Nürburgringprojekts geflossen?

2. Welche Konditionen (beispielsweise zinslose Darle- hen) wurden dabei wem und durch welche Stelle eingeräumt?

3. Welche Gremien der Landesregierung bzw. des Parlaments wurden dabei wann in welcher Form beteiligt?

4. Welche Mittel sind im Jahr 2012 bzw. 2013 im Nürburgringprojekt eingeplant?

Für die Landesregierung antwortet Minister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit Blick auf die Überschrift der Mündlichen Anfrage zu unterschiedlichen Berichten gehe ich davon aus, dass sich diese auf die Berichterstattung in der Presse vom Dezember 2011 einerseits sowie die aktuelle Berichterstattung im „SPIEGEL“ andererseits beziehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Darstellung vom Dezember das erst Ende Dezember 2011 ausgereichte Gesellschafterdarlehen noch nicht berücksichtigen konnte.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen der Mündlichen Anfrage Nummer 4 wie folgt.

Zu Frage 1: Im Jahr 2011 sind seitens des Landes insgesamt 65,255 Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen oder Zuschuss an die Nürburgring GmbH geflossen. Diese Mittel betrafen einen Betrag in Höhe von 40,405 Millionen Euro als Gesellschafterdarlehen für die

Umschuldung der Verluste aus früheren Formel-1Rennen, die zuvor über den Liquiditätspool des Landes finanziert wurden, einen Betrag in Höhe von 3,2 Millionen Euro als Zuschuss an die Nürburgring GmbH zur Tourismusförderung aus der Spielbankabgabe, einen Betrag in Höhe von insgesamt 8,15 Millionen Euro – nämlich 3,2 Millionen Euro im April und 4,95 Millionen Euro im Dezember – als Gesellschafterdarlehen an die Nürburgring GmbH zur Deckung eines Teils der in der konsolidierten Mittelfristplanung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young ausgewiesenen Liquiditätsunterdeckung in den Jahren 2010 bis 2015 und einen Betrag in Höhe von 13,5 Millionen Euro als Zuschuss an die Nürburgring GmbH zur Durchführung der Formel-1-Veranstaltung 2011 am Nürburgring.

Über die vorgenannten Maßnahmen wurde in verschiedenen Sitzungen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie des Wirtschaftsausschusses berichtet. Zur Umschuldung der Verluste aus früheren Formel-1Rennen hat der Finanzminister Dr. Kühl in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 19. August 2010 berichtet. Die Spielbankabgabe wurde in der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 18. Januar 2011 angesprochen. In der Sitzung hat der damalige Wirtschaftsminister auf Grundlage der konsolidierten Mittelfristplanung auch auf den Betriebsmittelbedarf der Nürburgring GmbH in Höhe von 35 Millionen Euro hingewiesen. Das Gleiche wurde auch im Haushalts- und Finanzausschuss am 20. Januar 2011 berichtet.

Die Veranschlagung in Höhe von 13,5 Millionen Euro für das Formel-1-Rennen im Jahr 2011 wurde ebenfalls in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. Januar 2011 genannt.

Zu Frage 2: Die Gesellschafterdarlehen wurden bis auf Weiteres zins- und tilgungsfrei gewährt. Die Zuschüsse wurden mit der jeweils im Zuschussbescheid genannten Zweckbindung gewährt. Die Gesellschafterdarlehen hat das Ministerium der Finanzen als Vertreter des Gesellschafters Land der Nürburgring GmbH gewährt. Die Mittel zur Tourismusförderung wurden vom Wirtschaftsministerium bereitgestellt. Der Formel-1-Zuschuss wurde durch mein Haus gewährt.

Zu Frage 3: Die oben aufgeführten Mittelzuführungen im Jahr 2011 sind von den haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen abgedeckt. Die bei der Aufstellung des Haushalts zu beteiligenden Gremien der Landesregierung und des Landtags wurden nach dem üblichen Verfahren bei den Beratungen zur Verabschiedung des Haushalts beteiligt. Eine darüber hinausgehende Beteiligung des Parlaments im Haushaltsvollzug ist nur im Falle über- oder außerplanmäßiger Ausgaben in den Fällen des § 37 Landeshaushaltsordnung vorgesehen.

Zu Frage 4: Wie sich aus der Haushaltsaufstellung der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2012/2013 ergibt, der vorgestern im Haushalts- und Finanzausschuss betreffend den Einzelplan 20 beraten wurde, sind für das Jahr 2012 ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 8 Millionen Euro sowie ein Zuschuss zur Tourismusförderung in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgesehen.

Für das Jahr 2013 ist ein Gesellschafterdarlehen in Höhe von 5 Millionen Euro sowie ein Zuschuss zur Tourismusförderung in Höhe von 3,2 Millionen Euro vorgesehen.

Gibt es Zusatzfragen? – Herr Kollege Licht.

Herr Minister, hat die Landesregierung gegenüber der EU-Kommission mitgeteilt, dass die Spielbankabgabe in Höhe von jährlich 3,2 Millionen Euro als Teil der Pacht zu betrachten ist, und wenn ja, mit welcher Begründung?

Wir betrachten dies nicht als Teil der Pacht.

Ich frage, ob Sie das der Kommission mitgeteilt haben, und wenn ja, mit welcher Begründung.

Ich kann die Frage nicht ganz verstehen. Die Pacht wird doch von der Nürburgring Automotive GmbH an uns bezahlt?

Die Fragen stelle ich. Deswegen – –

(Heiterkeit bei der CDU – Pörksen, SPD: Nein! – Zuruf von der SPD: Sinnvolle Fragen stellen!)

Herr Minister, ich kann es Ihnen erklären.

Herr Licht, ich kann die Frage nicht – – – Ich werde noch einmal mit den Kolleginnen und Kollegen in der Regierung reden. Dann bekommen Sie Nachricht.

(Licht, CDU: Herr Präsident, darf ich die Frage vielleicht noch einmal wiederholen?)

Nein. Es kommen noch die anderen Kollegen dran. Sie können sich selbstverständlich wieder melden. – Herr Kollege Bracht.

Herr Minister, nachdem im Haushaltsausschuss dazu noch keine Auskunft gegeben werden konnte, die Frage heute noch einmal: Wie hoch ist der Stand der zins- und tilgungsfreien Gesellschafterdarlehen an die Nürburgring GmbH derzeit insgesamt?

Für das Jahr 2011: 65,255 Millionen Euro,

(Bracht, CDU: Das hatten Sie gesagt!)

vorgesehen für 2012: 19,4 Millionen Euro, Bestand Gesellschafterdarlehen Nürburgring GmbH seit dem 21. August 2007: 83,205 Millionen Euro.

(Bracht, CDU: Inklusive der jetzt – – –?)

Bis einschließlich Dezember 2011.

Eine weitere Zusatzfrage des Kollegen Gies.

(Das Mikrofon von Abg. Gies, CDU, funktioniert nicht.)

Der Kollege Gies hat kein Mikrofon, liebe Technik.

(Abg. Gies, CDU, erhebt sich von seinem Platz und spricht ohne Mikrofon)

Herr Minister, 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben damals dem Übergang von der GmbH zur NAG widersprochen. Es sind zumindest 16 Mitarbeiter nach unserem Kenntnisstand rücküberwiesen worden an die GmbH. Ich stelle an die Landesregierung die Frage: Stehen Mittel zur Verfügung für diese 16 Mitarbeiter, wenn ja, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum?