Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU unterstützt natürlich diesen Solidarpakt, wenn er jetzt auf den Weg kommt. Das ist eine gute und vernünftige Sache. Es ist aber nicht so neu, wie sich das jetzt hier anhört. Ich will einmal aus der Verbandsgemeinde Schweich berichten, aus der ich komme. Dort haben wir das schon vor drei oder vier Jahren auf den Weg gebracht. Wir haben 18 Gemeinden. Fünf davon haben Standorte, die Windenergie nutzen können. Die anderen haben das nicht. Wir haben folgenden Beschluss gefasst: Alle Gemeinden, die die Pachteinnahmen haben, zahlen 15 % der Pachteinnahmen an die Verbandsgemeinde, sodass alle Gemeinden davon etwas haben und auch finanziell entlastet werden.
Diese Dynamik in der Geschichte mit der Windkraft ist dadurch gekennzeichnet, dass unsere Kommunen eine miserable Finanzausstattung haben und es kaum noch einen ausgeglichenen Haushalt gibt.
Die Unternehmen aber, die Windkraft bauen – das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, liebe Kolleginnen und Kollegen – zahlen mittlerweile für 400 Quadratmeter oder vielleicht 500 Quadratmeter 50.000 Euro bis 60.000 Euro Pacht im Jahr. Dass die Gemeinden da eine Dynamik entwickeln, um die Gelder zu bekommen, um ihre Haushalte in Ordnung zu bringen, ist ganz normal. Da kommt eine Dynamik auf, die gut ist. Das befürworten wir auch.
Frau Ministerin, man muss jetzt einmal schauen, ob das Land ordentliche Regelungen trifft. Es ist noch nicht ganz klar, ob die Gemeinden eigentlich 15 % oder 20 % an die Verbandsgemeinden oder den Kreis abgeben dürfen, wenn sie keine ausgeglichenen Haushalte haben. Wenn eine Gerichtsentscheidung käme, weiß man nicht, wie sie letztlich ausgeht. Dürfen auf der anderen Seite die Gemeinden Kredite aufnehmen, wenn sie stark verschuldet sind, um Genossenschaften zu gründen, um Energie-GmbHs zu gründen und nicht nur für die Eigenversorgung, sondern auch für die Allgemeinversorgung tätig zu werden? Diese Sachen müssen geklärt werden. Ich glaube, dann gehen die Solidarpakte automatisch in eine gute und schnelle Richtung. Davon werden wir alle profitieren. Das Land muss hier nur seine Hausaufgaben machen und schauen, dass die Kommunalaufsicht sowohl für die Kommunen bei den Kreisen
als auch von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hier vernünftige Rahmenbedingungen setzt. Da sind die Kommunen so gut drauf, die werden das schneller entwickeln, als wir das hier meinen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zu Punkt 9 der Tagesordnung mit dem ersten Thema:
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Teilnahme am Kommunalen Entschuldungsfonds ist zurzeit ein Thema, welches in vielen Gemeinderäten und Kreistagen ganz wichtig ist und stellenweise sehr emotional behandelt wird. Das ja, das nein? Wie schaffen wir es, unseren Eigenanteil zu bringen? Wie kann man das erreichen? – Alle diese Diskussionen sind sicherlich hilfreich und müssen auch geführt werden. Ich glaube
allerdings, letztendlich gibt es für die Kommunen, die mit ihrem Geld entsprechend verantwortungsvoll umgehen wollen, die mit ihrem Haushalt verantwortungsvoll umgehen, keine Alternative zur Teilnahme am Entschuldungsfonds.
Die Haushaltssituation der Kommunen in Deutschland ist durchweg schlecht, auch in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Maßnahmen und Schritte unternommen, um hier Abhilfe zu schaffen.
Von 2003 bis 2006 den Beistandspakt, der 2007 durch den Stabilisierungsfonds ersetzt wurde, dann 2004 die Einführung eines ganz stringenten Konnexitätsprinzips, welches damals hier im Landtag einstimmig beschlossen wurde, 2010 die Reformagenda zur Verbesserung der kommunalen Finanzen mit zahlreichen Bestandteilen, zum Beispiel einer Optimierung des Kreditmanagements, Zinsgarantien und längere Laufzeiten für Liquiditätskredite, Änderungen im Finanzausgleichsgesetz, die kommunale Verwaltungsreform und andere Bestandteile.
Am 22. September 2010 haben sich dann die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung dahin gehend verständigt, in einer gemeinsamen Erklärung ab 2012 einen sogenannten Kommunalen Entschuldungsfonds einzurichten, im Übrigen ein Instrument, welches in dieser Form, in dieser Ausgestaltung bundesweit einmalig ist.
Durch die Teilnahme an diesem Kommunalen Entschuldungsfonds haben die teilnehmenden Kommunen die Möglichkeit, sich von zwei Dritteln ihrer per 31. Dezember 2009 bestehenden Liquiditätskredite inklusive der damit einhergehenden Zinszahlungen zu befreien. Die Laufzeit dieses Fonds wird 15 Jahre betragen, von 2012 bis zum Ende 2026. Das Gesamtvolumen, das aufgelegt wird, beträgt 3,825 Milliarden Euro, ein gigantischer Betrag.
Erforderlich ist hierzu eine jährliche Annuität von 255 Millionen Euro, die je zu einem Drittel von den teilnehmenden Gruppierungen – das wären zum einen der Landeshaushalt, das Land Rheinland-Pfalz, darüber hinaus die Solidargemeinschaft der kommunalen Familie über den kommunalen Finanzausgleich, dazu die teilnehmenden Kommunen – aufzubringen ist. Das heißt, jede teilnehmende Kommune hat per anno jeweils einen Betrag von 85 Millionen Euro zu konsolidieren, damit sie an diesem Fonds teilnehmen kann.
Die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen, damit auch über den kommunalen Finanzausgleich die entsprechenden Auszahlungen getätigt werden können, haben wir im Übrigen gestern in der ersten Lesung getroffen.
Die Kommunen haben natürlich eine Übergangsfrist, in der sie beitreten können. Spätestens bis zum 31. Dezember 2013 muss die Entscheidung gefallen und der Vertrag unterschrieben sein, damit die Kommunen
hieran teilnehmen können. Die beiden Jahre, die zunächst fehlen, können nachgeholt werden. Erforderlich zur Teilnahme ist ein auf jede teilnehmende Kommune abgestimmter Konsolidierungsvertrag, in dem sehr genau aufgelistet wird, wie die entsprechenden Konsolidierungsschritte erbracht werden müssen. Ich glaube, das ist auch ganz wichtig, weil wir verschiedene Kommunen haben. Hier ist erforderlich, dass jeweils abgestimmt gehandelt werden soll.
Dieser Konsolidierungsvertrag bedarf der Zustimmung der jeweiligen Vertretungskörperschaft des Kreistags, des Gemeinderats oder des Stadtrats und beschreibt intensiv die jeweiligen Konsolidierungsschritte. Dieser Vertrag wird durch die Kommunalaufsicht dann entsprechend genehmigt.
Zurzeit läuft auch die Diskussion für oder gegen den Kommunalen Entschuldungsfonds. Von den Kritikern wird eingebracht, der Kommunale Entschuldungsfonds erfasse nur Kredite aus der Vergangenheit bis zum 31. Dezember 2009, lasse neue Kredite außer Kraft und würde damit nicht in die Zukunft hineinwirken, sondern nur in die Vergangenheit. Das ist zum Großteil richtig, allerdings müssen wir eines bedenken: Die Zinszahlungen, die wir sparen, schlagen sich im jeweiligen Haushalt nieder. Darüber hinaus werden hier, wenn es richtig gemacht wird, Konsolidierungsschritte ergriffen, die ausreichend sind
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Landesregierung, es war schon klar, dass Sie sich für diesen Kommunalen Entschuldungsfonds gern feiern lassen würden.
Vielmehr werden wir die Konstruktionsfehler beim Namen benennen. Ich möchte auch einen Blick auf die Historie werfen. Es ist nicht die SPD gewesen, die plötzlich ihr Herz für die Kommunen entdeckt hat.
Es war der Rechnungshof, der es deutlich gemacht hat. Auf CDU-Initiative sind im Jahr 2010 zahlreiche Resolutionen in den Kommunen verabschiedet worden.
Wir haben im Mai 2010 die Landesregierung aufgefordert, endlich wieder einmal einen Gemeindefinanzbericht vorzulegen,