Liebe Kollegen, in diesem Artikelgesetz geht es um ein neues Gebührenrecht für die Entsorgung von Sonderabfällen bzw. gefährlichen Abfällen. Das bestehende aktuelle Gebührenrecht ist in der Tat bürokratisch und aufwendig. Ich glaube, dass hier eine Erneuerung geboten ist. Ich glaube, das ist Konsens in diesem Haus.
Es geht dabei nicht um technische Kosten, sondern um reine Verwaltungskosten der damit betrauten Landesgesellschaft.
Wie war es bisher? – Bisher wurden diese Verwaltungskosten durch einen prozentualen Aufschlag gedeckt. Dafür waren aber sehr umfängliche Belegprüfungen nötig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, klar ist, die Gebührenkosten müssen kostendeckend sein. Darüber hinaus ist offensichtlich mit den Verbänden bzw. der betroffenen Wirtschaft Einvernehmen in Verbindung mit dem neuen Gebührenmodell erzielt worden. Das ist löblich und zu unterstützen.
Wir halten vonseiten der CDU-Landtagsfraktion diesen Gesetzentwurf für diskussionswürdig. Wir würden diesen Gesetzentwurf deshalb gern an den Wirtschaftsausschuss überweisen wollen; denn im Detail können wir dort noch Näheres erörtern. Ich glaube, das ist bei aller positiven Grundhaltung nötig.
Lieber Herr Dr. Mittrücker, wir sind in der ersten Lesung, da ist es durchaus üblich, dass ein Gesetz an den Ausschuss überwiesen und dort noch einmal beraten wird.
Auch von meiner Seite aus möchte ich sagen, in dem Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht das Ziel, die Unternehmen weiter von bürokratischen Hemmnissen zu entlasten und das auf ein Minimum zu reduzieren, was an Bürokratie noch ansteht.
Diese Gesetzesnovelle ist in meinen Augen ein ganz klarer Beitrag zum Bürokratieabbau; denn sie verschafft mehr Rechtsklarheit und -sicherheit ganz besonders bei den Berechnungsgrundlagen und schafft deutliche Erleichterungen innerhalb der Verfahren mit ganz klaren Vorteilen für die Unternehmen, aber auch für unsere Sonderabfall-Management-Gesellschaft.
Durch die Deregulierung und Vereinfachung des ganzen Verfahrens – Sie haben es angesprochen; bedeutend weniger Papier, vieles geht über das Netz – ergibt sich auch ein reduzierter Aufwand für beide Institutionen, also die Unternehmen und die SAM. Es reduziert den Aufwand und damit auch die Kosten.
Die SAM lenkt in Rheinland-Pfalz und kontrolliert als zentraler Ansprechpartner für alle Erzeuger und Entsorger von andienungspflichtigen Sonderabfällen die Sonderabfallströme. Die Rechtsgrundlagen dafür bilden zunächst einmal die europa-, die bundes-, aber auch die landesrechtlichen Bestimmungen. Interessant wird es dann, wenn diese Sonderabfallströme über die Landesgrenzen hinaus transportiert werden.
Die SAM hat aber auch den Auftrag, zu beraten und über Möglichkeiten der Vermeidung und Verminderung sowie der Verwertung von Sonderabfällen zu informieren.
Kerngeschäft der SAM ist aber, dass sie andienungspflichte Sonderabfälle auf Antrag und Vorschlag der Entsorgungspflichtigen bestimmten Anlagen zuweist. Dafür – das hat Herr Dr. Mittrücker angesprochen – nimmt sie eine Gebühr, die sich aber aus dem Gesamtengagement der SAM ergeben muss, Herr Dr. Mittrücker.
Diese Gebühr war früher prozentual berechnet und hat sich an den Kosten des Entsorgungsvorgangs orientiert, der manchmal völlig intransparent war und Schwierigkeiten in der Darlegung bereitet hat.
Durch die Novellierung wird das Verfahren wesentlich transparenter. Der Aufwand für die Entsorgungsunternehmen wird geringer. Das habe ich schon angesprochen.
Hinzu kommt, dass der Bund seit 2010 im Rahmen der Nachweisverordnung E-Government eingefordert hat, das heißt, die ganzen Daten werden elektronisch übermittelt. Wenn wir dieses Gesetz nicht geändert hätten, hätten wir zusätzlich zu dieser elektronischen Informations- und Datenübertragung alles noch einmal per Papier anfordern müssen. Das wäre für die Unternehmen absolut unzumutbar.
Ich denke, es versteht sich von selbst und löst auch gar keinen Widerspruch aus, dass das Gesetz dahin gehend angepasst wird, das Verfahren zeitgemäß und pragmatisch zu gestalten.
Im Anhörverfahren ist man auf die Ergänzungswünsche der Anzuhörenden, wie dem Landkreistag oder betroffenen Wirtschaftsverbänden usw., eingegangen. Ich denke, wir können im Rahmen des Ausschusses noch weiter darüber beraten.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung abfallrechtlicher Vorschriften steht die zeitgemäße Weiterentwicklung der Gebührenerhebung der SAM im Mittelpunkt. Ziel ist es, ein Gebührenmodell zu installieren, welches die Gebührenerhebung für alle Abfallwirtschaftsbeteiligten transparenter und einfacher gestaltet. Diesem Ziel wird sich in diesem Haus wohl kaum jemand verschließen wollen oder können.
Zu den Details der neuen Regelung ist schon umfangreich gesprochen worden. Für uns GRÜNE möchte ich daher noch einmal herausstellen, dass der Gesetzentwurf durch die Bank von den beteiligten Verbänden und Interessengruppen grundsätzlich begrüßt und einvernehmlich anerkannt wurde, dass durch die geplante gesetzliche Neuregelung erhebliche Effizienzpotenziale bei den betroffenen Abfallwirtschaftsbeteiligten und der SAM geschaffen werden.
Mit diesem Grundtenor haben unter anderem – ich nenne einige exemplarisch – die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz, der Verband der Chemischen Industrie, der Landesverband und der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft oder auch die kommunale Familie in Form des Landkreistages und des Städtetages jeweils ihre Stellungnahmen abgegeben. Diese
Den in diesem Zusammenhang vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungswünschen konnte ebenfalls einvernehmlich Rechnung getragen werden. Exemplarisch will ich hier nennen, dass die im Einzelfall zu erhebenden Gebühren nach der Menge der Abfälle gestaffelt werden können, um dadurch insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen, bei denen nur geringe Abfälle anfallen, nicht unverhältnismäßig zu belasten.
Dadurch werden auch Anreize zur Abfallvermeidung geschaffen. Also auch unter ökologischen Gesichtspunkten ist die Neugestaltung zu begrüßen.
Gerade vor dem Hintergrund der immer wieder angeführten Klagen von zu viel Bürokratismus gilt es, ausdrücklich lobend festzuhalten, dass der vorgeschlagene Weg der Vereinfachung dient. Hoffen wir also, dass dieses Beispiel auch an anderer Stelle Schule macht! Unsere Fraktion begrüßt deshalb diesen Gesetzentwurf uneingeschränkt.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Vorgeschlagen wird, den Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Mobilität in Rheinland-Pfalz zukunfts- und umweltgerecht gestalten Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/928 –
Mobilität in Rheinland-Pfalz zukunfts- und umweltgerecht gestalten Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1077 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 25. Februar, Plenarprotokoll 16/22, ist der ursprünglich
als Entschließungsantrag zum Landeshaushaltsgesetz 2012/2013 eingebrachte Antrag an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 11. Sitzung am 8. März 2012 beraten. Die CDU-Fraktion hat in diesen Beratungen Änderungsvorschläge unterbreitet, die mehrheitlich abgelehnt wurden.
Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Schmitt das Wort. Sie haben eine Grundredezeit von fünf Minuten.
Vielen Dank! Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben heute das besondere Vergnügen, noch einmal über den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Mobilität“ zu beraten, den wir schon im Rahmen der Haushaltsberatungen eingebracht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, wir bleiben auch heute bei unserer Position, dass wir die Mittel für eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur vor dem Hintergrund der Schuldenbremse auch zukünftig zielgerichtet und effizient mit den richtigen Prioritäten einsetzen müssen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kollege Henter, dies spiegelt sich eben auch in den Haushaltsansätzen dazu wider.
Trotz dieser Einsparungen kann der LBM seine Aufgaben nach wie vor wahrnehmen, und ich freue mich, dass wir immer noch weit über 300 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro im Haushalt veranschlagen können. Ich freue mich auch darüber, dass wir einen klaren Schwerpunkt auf den Erhalt vor Neubau gesetzt haben.