Wir starten eine Kindergartenkampagne. Frau Ahnen ist aktiv bei der Umsetzung der Richtlinie für eine bessere Information im Bildungsbereich. Wir werden mit der Schulobstkampagne bei jedem Stück Schulobst das Thema der Ernährungsbildung mit transportieren. Das ist für uns die Hauptaufgabe einer solchen Aktivität.
Zusammengefasst kann ich sagen, wir haben im Bereich Lebensmittelverschwendung einen sehr ernsten Hintergrund. Ich bitte Sie alle, jeder von uns hat die Verantwortung, diese Situation zu beenden und politisch zu handeln. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss.
Es wird vorgeschlagen, den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1198 – und den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1221 – an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Schüler besser vor sexuellem Missbrauch schützen – Strafbarkeitslücke schließen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/1192 –
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenige Urteile rheinland-pfälzischer Gerichte der letzten Jahre haben in der Öffentlichkeit für solch ein Aufsehen gesorgt wie der Freispruch des Oberlandesgerichts Koblenz im Januar dieses Jahres für einen Lehrer, der 22 Mal Geschlechtsverkehr mit einer 14-jährigen Schülerin aus seiner Schule hatte. Der Grund, warum er freigesprochen wurde – Sie wissen es alle aus den Presseberichterstattungen –, ist folgender: Er war nur Vertretungslehrer. Er war nicht Klassen- oder Fachlehrer dieses Mädchens.
Dieses Urteil hat sehr viele emotionale Reaktionen hervorgerufen. Ich glaube, daran können wir uns noch alle lebhaft erinnern. Ich darf daran erinnern, der WEISSE RING und die Deutsche Kinderhilfe zeigten sich empört über das Urteil und haben in diesem Urteil ein falsches Signal gesehen. Der Sprecher des Landesschulelternbeirates sprach das aus, was viele im Land denken: Schule war für ihn bisher ein geschützter Raum, dem man Kinder bedenkenlos anvertrauen konnte. Durch das Urteil sei eine neue Situation eingetreten.
Zusammengefasst kann gesagt werden, das Urteil rührt am Nerv des Rechtsverständnisses, des Strafrechtsverständnisses vieler Menschen im Land. Es ist folgerichtig, dass viele den Gesetzgeber als gefordert ansehen. Ich zitiere dazu den Landesvorsitzenden des Deutschen Kinderschutzbundes. Er hat in einem Interview mit der „Rhein-Zeitung“ geäußert: „Wir brauchen klare Regeln, die jeder versteht“. Ich erkläre von hier aus, wir als CDULandtagsfraktion sehen das ganz genauso.
Wie kommen wir zu den klaren Regeln, die der Deutsche Kinderschutzbund einfordert? Das ist die Schlüsselfrage in diesem Zusammenhang. Das haben wir im Rechtsausschuss schon diskutiert. Der erste Ansatzpunkt, den Frau Ministerin Ahnen im Bildungsausschuss ansprach, ist das Thema „Schulrecht“. Man könnte hingehen und festlegen, jeder Schüler einer Schule steht zu jedem Lehrer in einem Obhutsverhältnis. Damit wäre der Tatbestand des § 174 Strafgesetzbuch problemlos in einem Fall wie dem unsrigen erfüllt.
Meine Kolleginnen und Kollegen, leider geht es nicht so einfach. Strafrecht ist an Schulrecht nicht gebunden. Wann ein Kind unter 16 Jahren im Sinne des Strafgesetzes einem Lehrer zur Erziehung anvertraut ist – das Wort „anvertraut“ ist das entscheidende Schlüsselwort im Gesetz –, bestimmt einzig und allein das Strafrecht selbst. Die Gerichte legen das Strafrecht so aus, wie sie es aus strafrechtlicher Perspektive für richtig halten.
Es gibt ein altes BGH-Urteil von 1963, das dem jetzigen Urteil des OLG Koblenz zugrunde liegt und das – ich zitiere Ministerin Ahnen – der Lebenswirklichkeit an den Schulen nicht gerecht wird.
Wir müssen als Politiker die Verantwortung für diese Lebenswirklichkeit übernehmen und müssen ihr gerecht werden. Wir müssen alle sehr ernsthaft über eine Klarstellung im Strafgesetzbuch nachdenken.
Ich bin dankbar dafür, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion das schon sehr frühzeitig ausgehend von der Reaktion in der Bevölkerung auf dieses Koblenzer Urteil aufgenommen hat. Ich bin dankbar dafür, dass die bayerische Staatsministerin der Justiz, Frau Merk, eine Gesetzesinitiative im Bundesrat auf den Weg gebracht hat.
Ich denke, nachdem es sich um ein rheinlandpfälzisches Urteil handelt und rheinland-pfälzische Bürgerinnen und Bürger betroffen hat, stünde es uns in Rheinland-Pfalz gut an, wenn Rheinland-Pfalz aktiv würde. Deswegen gibt es heute diesen Antrag im Plenum.
Das ist der Kern des Ganzen. Wir sollten überlegen, wie wir die Bemühungen anderer, die schon in Gang gekommen sind, flankieren können. Ich hatte erwähnt, dass wir es im Ausschuss schon beraten haben. Wir haben dort feststellen müssen, die Tücke liegt im Detail. Das kann kein Hinderungsgrund sein, unsere Köpfe mit dem Ziel weiter anzustrengen, dass § 174 des Strafgesetzbuches so ergänzt wird, dass jede Erziehungsperson mit Weisungsbefugnis erfasst wird und sich in einem Fall wie dem unsrigen strafbar macht und nicht straffrei davonkommt.
Herr Minister, Sie hatten im Ausschuss angesprochen, dass Sie eine Umfrage bei den Ländern gestartet haben, um bei Ihren Kolleginnen und Kollegen anderer Bundesländer deren Meinungsbild einzuholen. Sie wollten außerdem die Justiz unseres Landes ansprechen und dort abfragen, wie Gerichte und Staatsanwaltschaften unseres Landes dieses Problemfeld sehen. Sie hatten damals gesagt, sie wollten dazu bis Ende März Bericht erstatten. Dieses Versprechen oder diese Zusage konnten Sie bisher noch nicht einlösen. Vielleicht bietet die vertiefte Beratung unseres Antrages im Rechtsausschuss Gelegenheit, dies nachzuholen.
Lassen Sie uns wegen der Erregung der Bevölkerung zu diesem Thema diesen Vorgang nicht auf die lange Bank schieben. Die Menschen draußen erwarten zu Recht, dass sie verstehen, was im Gesetz steht. Sie verdienen
ein Recht, das sie verstehen, das einem solchen Fall gerecht wird und keine Strafbarkeitslücken offen lässt.
In diesem Sinne plädiere ich für die Überweisung an den Ausschuss. Ich würde mich freuen, wenn die Kolleginnen und Kollegen der anderen beiden Fraktionen diesen Weg mitgehen würden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren uns im Rechtsausschuss alle einig, das ist ein wichtiges Thema, das auch verlangt, dass die Aktivitäten, die auf Bundesebene dafür entfaltet werden müssen – Sie haben zu Recht ausgeführt, Strafrecht ist Bundesrecht –, eine enge Abstimmung in den Bundesländern erfordern. Dementsprechend sind die zuständigen Minister hier – der Justizminister und die Bildungsministerin – sowohl in der Kultusministerkonferenz als auch in der Justizministerkonferenz aktiv geworden. Ich sage Ihnen zu, wir sollten uns im Ausschuss auch darüber unterhalten, ob Ihr Antrag tatsächlich so zielführend ist, wie Sie das hier formuliert haben.
Ich sage Ihnen auch, nach Ihrem Antrag ist fraglich, ob dadurch überhaupt die Strafbarkeitslücke geschlossen werden kann. Wir sind uns einig, es darf nicht sein, dass in einem solchen Fall ein Freispruch erfolgt. Wir sind uns aber wahrscheinlich auch einig, wenn ich Ihre Äußerungen richtig deute, dass man diese Entscheidung auch anders hätte treffen können, wie sie zuvor das Landgericht getroffen hat; denn Sie zitieren zu Recht ein Urteil aus dem Jahr 1963. Die Lebenswirklichkeit – nämlich das Anvertrautsein, das Obhutsverhältnis – war sicher 1963 in der Schulwirklichkeit eine andere als heute.
Wenn Sie dann in Ihrem Antrag formulieren, dass Sie Strafbarkeit für all diejenigen wollen, die Weisungsbefugnisse besitzen und die so begründete Abhängigkeit zu einem sexuellen Verhältnis ausnutzen, sage ich Ihnen, das ist ein Rechtsbegriff, der wahrscheinlich genauso der Auslegung durch Gerichte zugänglich ist, wie es jetzt mit dem Anvertrautsein der Fall ist. Für mich in meinem Rechtsverständnis – wie Sie das zu Recht angesprochen haben, auch sicher das vieler Bürgerinnen und Bürger – ist ein Vertretungslehrer einem Schüler gegenüber, der da sitzt, durchaus weisungsbefugt, und der Schüler ist ihm auch zur Ausbildung anvertraut, und es besteht da auch ein Abhängigkeitsverhältnis. Wenn er es ausnutzt, erfolgt eine Strafbarkeit.
Also noch einmal, ich weiß nicht, ob Ihr Antrag geeignet ist, diese Strafbarkeitslücke zu schließen. Wir sollten uns darüber unterhalten, und wir sollten uns auch darüber unterhalten, ob tatsächlich eine Strafbarkeitslücke vorliegt oder ob diese Entscheidung des OLG Koblenz eine
singuläre Entscheidung ist, die nicht mit dem Rechtsempfinden der allermeisten Menschen und auch nicht der Vorinstanz in Einklang zu bringen ist. Die Tücke liegt da im Detail. Es ist richtig, dass es ein konzertiertes Vorgehen gibt, zumal Sie nicht beantragt haben, dass die Landesregierung im Bundesrat eine Initiative eines anderen Landes, die durchdacht ist oder möglicherweise durchdacht ist, unterstützt, sondern eine eigene ergriffen werden soll. Da bieten Sie leider keinen Formulierungsvorschlag an, der geeignet ist, das Ziel zu erreichen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste! Anlass der heutigen Debatte ist nicht der sexuelle Übergriff des Lehrers auf die Schülerin, Anlass ist vielmehr das letztinstanzliche Urteil, mit dem der Lehrer anders als in den zwei Vorinstanzen von diesem Vorwurf freigesprochen worden ist. Es ist einfach, auf ein solches Urteil, das vielleicht auch der allgemeinen Stimmung in der Bevölkerung entspricht, mit einem Ruf nach Ausweitung der Strafbarkeit zu reagieren. Die Fraktion der CDU begehrt die Ausweitung der Strafbarkeit auf alle Fälle, in denen ein Verhältnis von Weisungsbefugnis besteht, und behauptet, es bestehe eine Strafbarkeitslücke. Bereits das Bestehen dieser Strafbarkeitslücke ist zweifelhaft.
Eines ist ganz klar, das Verhalten dieses Lehrers ist unentschuldbar. Er ist untragbar im Schulbereich, und es ist disziplinarrechtlich mit einer Entfernung aus dem Schuldienst zu ahnen.
Ich erlaube mir jedoch, diesem Ruf nach mehr Strafbarkeit im Sinne der Rechtsstaatlichkeit einige Fragen entgegenzuhalten. Welche Konsequenzen hätte eine Ausweitung des Anwendungsbereichs von § 174 StGB in dem von Ihnen, sehr geehrte Fraktion der CDU, beantragten Sinne? Welche Fälle und welche Lebensverhältnisse wären alle davon umfasst? Kann eine solche Ausweitung wünschenswert sein?
Bereits hier wird deutlich, dass noch umfänglicher Klärungsbedarf besteht. Eine weitere Frage: Ist die von Ihnen behauptete Ausweitung der Strafbarkeit überhaupt geeignet, um das von Ihnen postulierte Ziel zu erreichen, nämlich Schülerinnen und Schüler besser vor sexuellem Missbrauch zu schützen? – Mir erscheint Ihr Antrag daher nicht durchdacht und wenig hilfreich in der Debatte.
Junge Menschen werden am besten dadurch vor sexuellem Missbrauch geschützt, dass Sie eine geschützte und
vertrauensvolle Umgebung vorfinden, nicht durch den populistischen Ruf nach mehr Strafbarkeit. Die Schule ist ein zentraler Raum im Leben eines jungen Menschen. Sie ist ein geschützter Ort, in dem Schülerinnen und Schüler aufwachsen, lernen und sich ausprobieren können. Schülerinnen und Schüler müssen vor jeder Art von Übergriffen durch Erzieherinnen und Erzieher geschützt werden, auch gegen Übergriffe sexueller Natur. Das leistet die Schule auch. Schulen sind sichere und behütete Räume. Das hat auch eine bundesweite Umfrage bestätigt. Die wenigen relevanten Fälle, in denen es doch einmal zu sexuellen Übergriffen kommt, werden mit den vorhandenen Straftatbeständen im Strafgesetzbuch ausreichend erfasst.
Diese Umfrage, die ich eben angesprochen habe, stammt allerdings aus dem Jahr 1994. Sie ist möglicherweise überholt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU, deshalb wundere ich mich über Ihren Antrag. In der Februar-Sitzung haben wir nämlich genau dieses Thema im Rechtsausschuss behandelt. Herr Minister Hartloff hat über eine aktuelle Umfrage berichtet, die derzeit läuft und mit der der Handlungsbedarf abgefragt werden soll, und zwar nicht nur in RheinlandPfalz, sondern auch bei allen anderen Justizverwaltungen.
Parallel dazu haben die Länder in der Kultusministerkonferenz vereinbart, ihre schulrechtlichen Bestimmungen auf diesen Aspekt hin zu überprüfen: Sind unter Umständen Konkretisierungen oder klarstellende Vorschriften erforderlich? – Zudem fragt das Land RheinlandPfalz derzeit bei seinen Schulen nach, ob diese den Bedarf einer gesetzlichen Änderung sehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns doch bitte zunächst einmal abwarten, was diese umfänglichen Prüfungen und Abfragen ergeben. Sie wollen die Landesregierung dazu auffordern, eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Strafgesetzbuches zu ergreifen. Sie tun dies hier und jetzt, ohne dass die entsprechende Tatsachenbasis gegeben wäre. Sie wollen die Strafbarkeitsvorschriften verschärfen, ohne dass es einen nachweisbaren Bedarf dafür gibt, meine Damen und Herren. Das ist reiner Populismus.
Dieser Populismus tut unserer Rechtsordnung nicht gut. Wir haben im Rechtsausschuss ein Vorgehen vereinbart. Wir sollten uns daran halten und nicht den zweiten Schritt vor dem ersten tun. Wir werden Ihrem Antrag, das Thema in den Rechtsausschuss zu verweisen und es dort zu gegebener Zeit erneut auf die Tagesordnung zu setzen, daher zustimmen. Wir hoffen, dass wir es dort in der gebotenen Sachlichkeit und Ausführlichkeit diskutieren können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich will zu dem Antrag der CDU sagen, dass wir uns im Rechtsausschuss zweimal mit der Frage befasst haben. Wir haben das gesagt, was Frau Raue eben schon einmal vorgetragen hat. Lasst uns bei uns die Praxis befragen, das heißt, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften, welche Fälle es denn sind und welche Vorschläge es denn aus der Praxis heraus gibt, wie man vielleicht Paragrafen verbessern kann.