Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß, das Wort der Zwangsfusionen gefällt nicht. Diese Wortwahl, wir setzen ein Gesetz um – ich sage es ganz klar –, ist ein Euphemismus, nichts anderes. Das, was faktisch hinten herauskommt, sind Zwangsfusionen, die nicht gewollt sind. Das steht einmal fest.
Ich sage auch ganz klar, ein gut durchdachtes Gesetz zu vollziehen, ist völlig in Ordnung. Dagegen wird niemand sein. Aber das hier ist kein gut durchdachtes Gesetz.
Es ist ein Gesetz mit Fehlern. Deswegen ist es falsch, das zu vollziehen. Deswegen sage ich ganz klar, es zeugt von Kleinmut, hier nicht den Weg und den Kurs zu ändern. (Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Ihr habt überhaupt keinen Mut! Null Mut!)
Jeder Ausnahmegrund, den Sie jetzt hier mittels eines Gutachters suchen – das steht fest –, erspart Ihnen viel Ärger vor Ort bei den Zwangsfusionen, aber klar ist auch, jede Fusion weniger bringt Sie von dem Ziel, das Sie sich mit Ihrem eigenen Gesetz gesetzt haben, ein ganzes Stück weiter weg. Das macht deutlich, diese Reform ist gescheitert.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin schon etwas erstaunt und muss mich aus regionaler Betroffenheit ganz kurz zu Wort melden.
Die Fusion wurde heute im Großen und Ganzen, auch von Ihnen, liebe Kollegin Frau Beilstein, schlechtgeredet. Ich darf aus der „Rhein-Zeitung“ zitieren. Dort haben Sie gesagt: Es ist eine vermurkste Situation im ganzen Land. –
Aber Frau Beilstein, einmal ganz konkret: Sie haben zwei freiwilligen Fusion zugestimmt, Cochem/CochemLand und Treis-Karden.
Da war alles schön, da hat alles geglänzt. Da hieß es vor Ort: Ach, wir haben die Fusion durchgesetzt. – Sie müssen sich einmal fragen, was Sie wollen.
Diese kleinen Fusionen auf den kleinen Ebenen sind ein wichtiger und ein richtiger Schritt.– Das wollte ich dazu sagen. Sie müssen sich überlegen, was Sie wollen, was Sie auf kommunaler Ebene wollen und was Sie auf Landesebene wollen.
Die CDU hat noch 45 Sekunden Redezeit. Ich erteile der Abgeordneten Frau Schneider für die Fraktion der CDU das Wort.
Herr Köbler, ich zitiere aus dem Wahlprogramm der GRÜNEN, von dem Sie heute nichts mehr wissen wollen: „Wir GRÜNE wollen die Kommunalreform zusammen mit den Menschen gestalten und nicht über ihre Köpfe hinweg. Die Identifikation der Menschen mit ihrem Umfeld ist für ihre Bereitschaft zur Partizipation und Wahrnehmung von ehrenamtlicher Arbeit von zentraler Bedeutung. Daher darf eine Gebietsreform nicht gegen den Willen der Bevölkerung von oben durchgesetzt werden.“
Frau Abgeordnete Schneider, Sie haben zwar die Redezeit eingehalten, aber Sie haben ein Tablet benutzt. Ich will darauf hinweisen, dass wir das hier nicht zugelassen haben. Das kann nicht außerhalb der Regel zugelassen werden. – Es spricht nun Herr Abgeordneter Köbler.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Da ich kein Tablet benutzen darf, versuche ich es aus dem Kopf. Das Landtagswahlprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2011 wurde im Dezember 2010 beschlossen.
Daraus gibt es folgendes Zitat: Wir wollen die Gebietsreform weiter voranbringen und die kommunale Landkarte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gestalten. Wir sind der Auffassung, dass 20 Kreise und fünf kreisfeie Städte in Rheinland-Pfalz genügen und Verbandsgemeinden nur in Ausnahmefällen unter 13.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben sollten. Das könnte zum Beispiel die Größe einer Gebietskörperschaft sein. Bei der Ausgestaltung der Gebietsreform wollen wir die Bürgerinnen und Bürger beteiligen. –
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder der Königlich-Bayerischen-Josefs-Partei Ludwigshafen-Mundenheim und unseren ehemaligen Kollegen und Vizepräsidenten, Herrn Peter Schuler. Seien Sie herzlich willkommen!
…tes Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1216 – Erste Beratung
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesgesetz zur Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes soll den Zugang beruflich qualifizierter Personen zum Studium an den Verwaltungsfachhochschulen weiter öffnen. Durch die letzte Novelle des Hochschulgesetzes im Jahr 2010 haben sich die unmittelbaren Hochschulzugangsmöglichkeiten für beruflich qualifizierte Personen verbessert. Rheinland-Pfalz nimmt eine Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Durchlässigkeit akademischer und beruflicher Bildung ein. Darauf sind wir sehr stolz.
Unter dem Aspekt der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung wurden verzichtbare Hürden wie Probestudium oder Hochschulzugangsprüfung abgebaut. Auch in der Innen- und Steuerverwaltung soll der Zugang beruflich qualifizierter Personen zu den internen Verwaltungsfachhochschulen, der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und der Fachhochschule für Finanzen erleichtert werden.
Auf das Probestudium wird verzichtet. Qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der beruflichen Bildung erhalten nunmehr nach zweijähriger Berufstätigkeit den allgemeinen Zugang zu Fachhochschulen. Sie werden von Anfang an als regelhafte Studierende an den Verwaltungsfachhochschulen integriert. Wie die übrigen Studentinnen und Studenten unterliegen sie den gleichen Studien- und Prüfungsvoraussetzungen bis zum Abschluss der Laufbahnprüfung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, darüber hinaus wird das bisher geltende Erfordernis der Affinität, das heißt die Förderlichkeit für den Öffentlichen Dienst sowohl bezüglich der Berufsausbildung als auch der anschließenden Berufstätigkeit, gestrichen.
Die damit verbundene stärkere Öffnung der Verwaltungsfachhochschulen für besonders qualifizierte Berufstätige dient auch der Nachwuchsgewinnung für die öffentliche Verwaltung. Das ist ein Thema, das immer wichtiger wird. Durch die weitere Öffnung der Verwaltungsfachhochschulen erhalten die Dienstherren mehr Spielraum bei der Personalauswahl für den Zugang zum dritten Einstiegsamt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel, über den wir schon an anderer Stelle heute intensiv diskutiert haben, vorteilhaft, da die Nachwuchsgewinnung bei den geburtenschwachen Jahrgängen an Bedeutung gewinnt.
Eine nähere Ausgestaltung der anzupassenden gesetzlichen Regelungen durch Rechtsverordnung soll unmittelbar nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung folgen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gleichzeitig ist das Gesetz im Hinblick auf den Wegfall der Laufbahngruppen an das neue Dienstrecht anzupassen. Mit dem Neuerlass des Landesbeamtengesetzes und der Laufbahnverordnung entfallen die Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
ab dem 1. Juli 2012. Sie wissen es. Dem Land werden durch die Änderungen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Durch den Wegfall des Probestudiums ist vielmehr mit einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands und insoweit mit einer Entlastung zu rechnen.