Wenn Sie, wie Sie gesagt haben, vielfältige Möglichkeiten haben wollen und Wahlfreiheiten schaffen wollen, dann muss man dazu erst einmal in der Lage sein, damit man überhaupt wählen kann.
Wenn nicht genügend Betreuungsplätze in Kindertagesstätten zur Verfügung stehen, kann man nicht wählen. Deswegen müssen Sie erst einmal in ausreichender Form geschaffen werden. Wir wollen nicht 150 % schaffen, sondern bedarfsgerecht. Es ist einmal ausgerechnet worden, dass das ungefähr 40 % sein würden. Wahrscheinlich wird es mehr sein, wenn Eltern sehen, wie qualitativ gut Kindertagesstätteneinrichtungen sind und wie gut ihre Kinder dort mit Gleichaltrigen aufwachsen können, welche Lernmöglichkeiten sich bieten, welches Bildungspotential und welche Möglichkeiten sie mit Kindern haben.
Wir müssen das auch im Hinblick auf unser Flächenland Rheinland-Pfalz sehen, in dem es in vielen Dörfern überhaupt keine gleichaltrigen Kinder mehr gibt. Insofern
Noch ein Punkt dazu: Sie sprechen ein merkwürdiges Gedankengut an, wenn es um die Frage geht, ob man sein Kind in eine Kindertagesstätte gibt. Ich möchte auch die nicht diskriminiert wissen, die ihr Kind in eine Kindertagesstätte geben. Als ich Ihre Rede gehört habe, kam mir das ein bisschen so vor.
Ich habe auch zwei Kinder. Sie sind beide in die Kindertagesstätte gegangen und gehen nun beide in die Schule, so, wie es sich gehört. Aber ich gebe doch als Mutter meine Erziehungskompetenz nicht dadurch auf, dass ich morgens – um wie viel Uhr auch immer – mein Kind in einer Kindertagesstätte abgebe. Was steckt denn da für eine merkwürdige Intention dahinter?
(Beifall der SPD – Frau Huth-Haage, CDU: Das hat doch keiner gesagt! Davon redet doch keiner! – Pörksen, SPD: Sie sollten nicht so viel Sauerampfer essen!)
Sie haben den Abbruch der Sitzung in Berlin noch einmal thematisiert. Dazu kann man nur sagen: Wer hat denn die Mehrheit in Berlin? Wer trägt denn die Regierung? – Wenn die Regierung eine Abstimmung gewinnen will, müssen vor allem die eigenen Leute da sein. Das ist hier so.
Ich erinnere an den verzweifelten Versuch, die Landesverfassung zu ändern. Es waren nicht einmal die Abgeordneten Ihrer eigenen Fraktion anwesend, als Sie in Bezug auf die Gymnasien die Landesverfassung ändern wollten. So ist das an anderer Stelle auch. Man muss eben sehen, wie das ist.
Ich plädiere noch einmal dafür: Wehren Sie sich in Berlin gegen das unsoziale Betreuungsgeld! Es soll nicht einmal jedem zur Verfügung stehen; nicht jeder soll es bekommen. Hartz-IV-Empfänger zum Beispiel sollen es nicht bekommen. Dafür belohnt es aber die Notarsgattin oder die Managerin, die gut verdient und es überhaupt nicht braucht.
Da nimmt man Mitnahmeeffekte in Kauf. Es gibt negative Anreize. In jeder wissenschaftlichen Untersuchung steht das. Auch in der Nationalen Bildungsstudie heißt es jetzt wieder, dass es negative Anreize gibt und Familien aus eher bildungsfernen und sozial schwachen Schichten aus finanzieller Not gezwungen werden, dieses Betreuungsgeld anzunehmen, wodurch die Kinder von der Kindertagesstätte ferngehalten werden.
Liebe Mitglieder der CDU in Berlin, wehren Sie sich dagegen! Schaffen Sie es ab! Es ist unsinnig. Es ist viel wichtiger, das dafür vorgesehene Geld in den Ausbau der Kindertagesstätten zu stecken.
„Nachtflüge trotz Verbot? – Umgang der hessi- schen Landesregierung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts und Auswir- kungen auf Rheinland-Pfalz“ auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 16/1331 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Presseüberschriften aus der letzen Woche wie „Nachtflüge nur fast verboten“ und „Nachtflüge: Skandal erster Güte“ oder Kommentare wie „Zugelärmt und ausgelacht“ beschreiben den ungeheuerlichen Umgang der Hessischen Landesregierung mit Tausenden von Menschen in dieser Region und ihrem Recht auf Nachtruhe und Gesundheit.
Allein im Mai gab es über 200 Ausnahmegenehmigungen für Nachtflüge in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:05 Uhr. Darunter waren 137 Starts – zwei um 0:00 Uhr, einer sogar noch danach, angeblich mit Freigaben vor 23:00 Uhr. Ich sage: Das ist ein klarer Beleg dafür, dass die Menschen hier ohne Skrupel betrogen werden.
Schuld sind offiziell entweder das Wetter – zu starker Rückenwind – oder IT-Störungen. Aber ich sage Ihnen auch klar: Aus Sicht der SPD-Landtagsfraktion haben diese Ausnahmen Methode. In Wahrheit kalkulieren die Fluggesellschaften nämlich ganz bewusst mit den sogenannten Ausnahmemöglichkeiten nach dem Planfeststellungsbeschluss.
Was ist die Antwort von Hessens neuem Verkehrsminister Rentsch? – Die Genehmigungen, sagt er, seien rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Verspätungen auf Gründen beruhten, die außerhalb des Einflussbereichs des jeweiligen Luftfahrtverkehrsunternehmens lägen. Dieses systematische Vorgehen bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen durch die Hessische Landesregierung ist kein Zufallsergebnis sogenannter unglücklicher Umstände, sondern der fortgesetzte schamlose Betrug – ich sage es noch einmal – an Tausenden von Menschen in der Rhein-Main-Region.
Warum ist das so? – Erinnern wir uns daran, was die Grundlage dafür war, dass dieser Flughafenausbau kam. Grundlage war eine ganz klare Bedingung, nämlich die Einhaltung eines strikten Nachtflugverbots. Das war das Ergebnis der Mediation. Statt das einzuhalten und sich daran zu orientieren, hat die damalige Landesregierung unter Roland Koch Wortbruch begangen und die Menschen getäuscht.
Sie hat nämlich über ihre wahren Absichten getäuscht, den wirtschaftlichen Profit, egal wie es den Menschen unten geht, ganz oben anzusiedeln. Dann haben sie auf dieser Basis 150 Flugbewegungen pro Nacht, allein 17 davon zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr, festgelegt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat dann diesen Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt. Die Landesregierung hat, angeblich weil sie Rechtssicherheit wollte, Revision gegen dieses Urteil eingelegt.
Dieser Betrug setzt sich nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im April dieses Jahres aus unserer Sicht fort. Wenn Sie sich erinnern: Schon in der mündlichen Verhandlung gab es ganz klare Aussagen zum Schutz der Nachtruhe in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr – das galt auch für die Nachtrandstunden – und somit einen klaren Auftrag an die Hessische Landesregierung, diesen Planfeststellungsbeschluss in einem ordentlichen, rechtlich sauberen Verfahren unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg zu bringen.
Stattdessen wird weiter dem Lobbyismus gefrönt, und den Fluggesellschaften wird Tor und Tür für Ausnahmeregelungen geöffnet. Es wurde nichts Weiteres gemacht, als den Planfeststellungsbeschluss kosmetisch mit einem selbst erfundenen Planklarstellungsverfahren zu überarbeiten. Das ist aus unserer Sicht ein dreister Wortbruch. Das ist aus unserer Sicht eine unglaubliche Ignoranz der Rechtsprechung und vor allen Dingen der Rechte der Bürgerinnen und Bürger.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen fordert die SPD-Landtagsfraktion ganz klar eines: Das Allermindeste ist die Einhaltung eines strikten Nachtflugverbots. Es kann nicht sein, dass dieses Gebot unterlaufen wird mit einem System auf Kosten der Menschen, die hier leben und dringend ihren Schlaf brauchen. Außerdem wollen wir deutlich machen: Wir brauchen eine Obergrenze bei den Flugbewegungen insgesamt. Stellen Sie sich vor, was passiert, wenn das dritte Terminal ausgebaut wird. Das kann nicht wie auf einer nach oben offenen Richter-Skala weitergehen. Die Menschen hier können das nicht mehr aushalten. Die Belastungsgrenze ist längst überschritten.
Deswegen werden wir uns gemeinsam mit der Landesregierung dafür einsetzen, dass in Berlin die rechtlichen Voraussetzungen dafür geändert werden. An die CDUFraktion habe ich die Bitte: Arbeiten Sie im Interesse der Menschen in dieser Region daran mit! Zucken Sie nicht mit den Schultern, sondern machen Sie Ihren Einfluss geltend, und helfen Sie mit, dass sich das ändert!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Als sich das Bundesverwaltungsgericht vor wenigen Wochen für ein dauerhaftes Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen ausgesprochen hat, klang die eine oder andere Headline in der Tagespresse durchaus euphorisch. Es wurde die Hoffnung geweckt, nun kehrt zumindest in der vorgeschriebenen Zeit zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr Ruhe am Nachthimmel ein.
Wir haben uns parteiübergreifend über weitsichtige Richter gefreut. Damit, so dachten wir, weisen sie die Politik, die Flughafenbetreiber und die Luftverkehrsindustrie deutlich in die Schranken. Viele Menschen gingen davon aus, ein Gerichtsurteil manifestiert das Verbot endgültig, und damit wird unsere Region vor einer weiter steigenden, extremen Belastung wenigstens in der Nacht ein wenig besser geschützt. Es sollte endlich eine Politik verboten werden, die über die Köpfe der Menschen hinweg gemacht wurde, ohne die Belastungen durch den Fluglärm hinreichend ernst zu nehmen und die gesundheitlichen Beeinträchtigungen genügend zu gewichten. Viele Bürgerinitiativen, die fast 15 Jahre lang sehr engagiert gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens gekämpft haben und immer noch jeden Montag weiterkämpfen, haben sich nicht ohne Grund über ihren Erfolg gefreut, auch wenn gerade sie vor zu viel Optimismus gewarnt haben.
Das Leipziger Urteil sollte insgesamt ein guter Tag für die Region sein. So habe nicht nur ich selbst es bei einer der letzten Aktuellen Stunden im Landtag formuliert.
Aber – das stellen wir heute fest – Nachtflugverbot heißt nicht wirklich Nachtflugverbot. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger haben sich nicht nur bei mir im Büro gemeldet und sich massiv über die Nichteinhaltung des Nachtflugverbots beschwert. Ich habe dies zum Anlass genommen und eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, in der ich unter anderem wissen wollte, welche Erkenntnisse der Landesregierung zur Einhaltung des Nachtflugverbots vorliegen, unter welchen Bedingungen eine Umgehung des Nachtflugverbots möglich ist und welche rechtlichen Möglichkeiten die Landesregierung sieht, gegen die unzulässigen Nachtflüge vorzugehen.
Ich fasse die Antwort kurz zusammen. Es gibt Nachtflüge, und die Landesregierung hat leider keine rechtlichen Möglichkeiten, dagegen vorzugehen; denn, so heißt es in der Antwort weiter, der Planfeststellungsbeschluss von 2007 bestimmt bereits Voraussetzungen, unter denen ein Nachtflug auch in der Zeit von 23:00 Uhr bis 5:00 Uhr möglich ist.
Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: Verspätete Starts können demnach im Einzelfall durch die örtliche Luftaufsichtsstelle genehmigt werden. Landungen sind unter anderem möglich aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. – Das heißt nichts anderes, als dass das Leipziger Nachtflugverbot nur ein eingeschränktes Teilnachtflugverbot ist.
Detaillierte Listen im Internet geben aktuell für jeden Tag Aufschluss darüber, dass auch in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 5:00 Uhr nicht nur vereinzelte Flüge, sondern aktuell von Anfang bis Mitte Juni mindestens 40 Flüge pro Nacht stattfanden. Rechnen wir noch die Flüge in den Nachtrandzeiten hinzu, die das Gericht ausdrücklich, aber eben auch nur in einem gewissen Umfang genehmigt hat, dann können wir nochmals knapp 130 Flüge dazu addieren. Insgesamt ist dies eine ernüchternde Bilanz.
Meine Damen und Herren, wir sollten das so nicht hinnehmen; denn Ausnahmen können nicht unbegrenzt erteilt werden, sonst wird das Nachtflugverbot tatsächlich ausgehöhlt. Das kann nicht sein. Eine Aushöhlung war nämlich nicht die Intention des Leipziger Urteils; denn die Richter haben ausdrücklich das Schutzbedürfnis der Menschen in der Nacht in den Vordergrund ihrer Urteilsbegründung gestellt.
Deshalb muss die Landesregierung, auch wenn sie nach eigenen Angaben keine rechtlichen Möglichkeiten sieht, gegen die Nachtflüge vorgehen und die aktuellen Ausnahmen sehr konkret hinterfragen. Hier müssen detaillierte Begründungen eingefordert werden.
Ich sage mit aller Vorsicht: Ich kann mir kaum vorstellen, dass an jedem Abend heftigste Gewitter oder ähnliche Wetterkapriolen dazu führen, dass Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen. Ich halte dies zumindest für fragwürdig.
Aber dem muss nachgegangen werden. Darauf haben die Menschen in unserer Region ein Recht. Ich erwarte, dass auch die Landesregierung aktiv wird.
Liebe Kollegin, wir sind im rheinland-pfälzischen und nicht im hessischen Landtag. Sie wissen gar nicht, was wir tun. Ein Beleg dafür, dass es sich lohnt, immer wieder zu kämpfen und nicht einfach alles hinzunehmen, ist die Entscheidung der europäischen Verkehrsminister der EU-Kommission, beim Thema „Betriebsbeschränkungen“ einen Riegel vorzuschieben.
Die ursprünglichen Pläne, dass die EU Nachtflugverbote aufheben kann, sind vom Tisch. Damit bleiben lärmbedingte Beschränkungen eindeutig Sache der Mitgliedsstaaten. Das ist eine positive Entwicklung.