aufmerksam gemacht, dass sich hier für sie gegebenenfalls eine sehr schwierige Entwicklung abzeichnet. Von Beteiligten an diesem Konsensprozess wurde uns gesagt, dass man gerade in diesen schwierigen Bereichen – da geht es um die Frage, welche Bauanforderungen an die Heime gerichtet werden – den Konsens in dem dann vorgelegten Entwurf der Durchführungsverordnung nicht wiedergefunden hat.
Diese Durchführungsverordnung ist umfangreich; sie umfasst fast 80 Seiten. Sie enthält viel Gutes und Richtiges, aber ich habe nur gut fünf Minuten Redezeit und will mich deshalb auf das begrenzen, was uns am Herzen liegt und wo wir den Eindruck haben, es sollte im Ministerium noch einmal bedacht und ein Stück weit geändert werden, um den Belangen der Menschen, den Bewohnern in den Einrichtungen besser Rechnung zu tragen.
Wir wollen, dass Menschen in Einrichtungen in Zukunft besser wohnen können und Raum haben. Deshalb wollen Sie in dieser Durchführungsverordnung die Raumgrößen erhöhen, die für Einzel- und Doppelzimmer vorgesehen sind. Allerdings haben wir gerade an diesem Punkt keinerlei Übergangsfristen und bislang in diesem Entwurf der Durchführungsverordnung keinen Bestandsschutz. Das würde im Zweifel bedeuten, dass etwa drei Viertel der Einrichtungen in Rheinland-Pfalz den neuen Maßstäben der Durchführungsverordnung nicht entsprechen würden. Sie müssten sich spätestens nach einem Jahr bei Ihnen gemeldet haben und Anträge auf Ausnahmegenehmigungen stellen, weil sie dies nicht bewerkstelligen können.
Unser Problem ist auch, dass es für diese Ausnahmegenehmigungen in der Durchführungsverordnung keinerlei Kriterien gibt. Es ist allein dem Ermessen des Sachbearbeiters in der Beratungs- und Prüfbehörde überlassen, ob diese Ausnahmegenehmigung erteilt wird oder nicht. Unterstellt, sie würde nicht erteilt, würde das erhebliche Eingriffe in die Lebenssituation der Menschen bedeuten. Es müsste quasi im laufenden Betrieb umgebaut werden.
Gerade bei den kleinen, oft in der Region gut verwurzelten Einrichtungen wäre es fraglich, ob sie überhaupt mit verminderter Platzzahl weiterbetrieben werden könnten.
Wir haben die Sorge, dass es zum Ersten eine unverhältnismäßige Belastung für die Heimbewohner geben würde und zum Zweiten, dass es teurer wird und zum Dritten, dass es passieren könnte, dass dadurch wichtige Plätze in Einrichtungen und vielleicht sogar ganze Einrichtungen wegfallen müssten.
Das halten wir für eine Wirkung, die man klug bedenken und möglichst vermeiden sollte. Wir sind deshalb der Auffassung, dass man, bevor man jetzt endgültig diese Durchführungsverordnung abschließt, das Evaluationsverfahren abwartet.
Als dieses Gesetz erarbeitet und der Beschluss hier im Plenum gefasst wurde, war man sich einig, dass es auch aufgrund dieser ganz neuen Wege, die man in Rheinland-Pfalz bereit ist zu gehen, wichtig ist, dieses Gesetz in seinen Wirkungen zu beobachten und zu schauen, ob
das erreicht wird, was mit diesem Gesetz erreicht werden soll, und ob es gegebenenfalls Bedürfnisse zu ändern gibt.
Frau Ministerin, ich habe Respekt. Sie haben an diesem Platz schon gesagt, selbstverständlich seien Sie dafür offen, wenn es Gründe gibt, Dinge nachzusteuern oder zu verändern, dies zu tun, wenn die Evaluation dies erbringt.
Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass man mit einer Durchführungsverordnung diesen Evaluationsprozess und diesen Bericht abwartet, der zum Ende des Jahres vorliegen müsste, um dann zu sehen, ob wir nachsteuern müssen. Wenn wir nachsteuern müssen, dann haben wir quasi ein endgültiges Gesetz. Dann macht es Sinn, wirklich endgültig die Durchführungsverordnung zu verabschieden.
Es gelten die auf dem alten Heimaufsichtsgesetz beruhenden Verordnungen weiter – die Heimmindestbauverordnung, die Heimmindestpersonalverordnung und anderes mehr –, sodass kein rechtsfreier Raum und kein Schaden für Betroffene entstehen kann. Wir hielten dies zum Ersten für den richtigen Weg, und zum Zweiten halten wir es auch aufgrund der großen Zahl der betroffenen Einrichtungen für notwendig, an eine Bestandsschutzregelung zu denken, um diejenigen Heime, für die es mit extremem Aufwand und mit großer Betroffenheit für die alten Menschen verbunden wäre, ihre Räume zu vergrößern, davon auszunehmen.
Wir halten es natürlich für selbstverständlich, dass man in den Fällen, in denen in den Einrichtungen ohnehin größere Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, erwartet, dass die Zimmer in der Größenordnung angepasst werden. Selbstverständlich muss dies für Neubauten sowieso gelten, aber ich bitte doch auch darum, die Situation der Einrichtungen zu beachten.
Ich bin auch überzeugt, dass das Wohl der Menschen in den Einrichtungen nicht in erster Linie von den Quadratmetern ihres Wohnraumes abhängt, sondern von der Frage, ob sie Zuwendung und Aufmerksamkeit erhalten und ob sie auch ansonsten ein gutes Raumangebot haben, wo sie sich über Tag aufhalten können. Ich denke, daher kann man an der Stelle durchaus akzeptieren, wenn Einrichtungen fortbestehen.
Wir akzeptieren auch voll und ganz, wenn Sie sagen, dass künftig nicht mehr Drei- und Vierbettzimmer fortgeschrieben werden sollen. Sie haben Übergangsfristen vorgesehen, dass sie zurückgebaut werden. Ich denke, das ist heute eine berechtigte Erwartung von Menschen, die ihren letzten Lebensabschnitt in einer Einrichtung verbringen sollen. Wir wären froh, wenn wir über diesen Antrag noch einmal im zuständigen Ausschuss beraten könnten. Uns wurde auch bereits zugesagt, dass wir später auch noch die Information über die endgültige Ausgestaltung der Durchführungsverordnung bekommen.
Ich möchte Gäste im Landtag begrüßen. Es sind Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis I von RheinlandPfalz, dem Wahlkreis Betzdorf, anwesend. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im rheinland-pfälzischen Landtag zum 1. Januar 2010 – an diesem Datum trat das Gesetz in Kraft – mit dem Landeswohnformen- und Teilhabegesetz die Rechte älterer und behinderter Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, auf eine neue und der gesellschaftlichen Entwicklung angepasste Grundlage gestellt. Schon der Name „Landeswohnformen- und Teilhabegesetz“ weist auf die Ziele hin.
Das alte Heimgesetz bildete die Wünsche und auch die Möglichkeiten eines auch unter Einschränkungen und Behinderungen leb- und erlebbaren Höchstmaßes an Selbstbestimmung und Teilhabe nicht mehr ab. Die im Juli angelaufene Evaluation des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes durch Herrn Professor Dr. Klie wird uns Hinweise darauf geben, inwieweit dieses Vorhaben gelungen ist und an welcher Stelle wir das Gesetz noch weiterentwickeln müssen.
Eingebunden in diese Evaluation sind auch die Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes, nämlich die Durchführungsverordnung, die wir heute in diesem Antrag besprechen. Die Durchführungsverordnung wird die Heimmindestbauverordnung, die Heimmindestpersonalverordnung und die Heimmitwirkungsverordnung ersetzen, die ebenfalls nicht mehr den Ansprüchen dieser Zeit entsprechen.
Die Durchführungsverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung im Ministerium und soll möglichst Ende des Jahres in Kraft treten. Auf diese Durchführungsverordnung bezieht sich der Antrag der CDU.
Nun hat ein Anhörungsverfahren im Allgemeinen den Zweck, kritische Punkte und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Das ist auch in diesem Fall so geschehen, und die Landesregierung wird in Abstimmung mit den regierungstragenden Fraktionen die Rückmeldungen der angehörten Verbände und Träger auswerten und in den Entwurf der Durchführungsverordnung einarbeiten – dies ist zum Teil auch schon geschehen –, soweit sie mit der Zielsetzung des Gesetzes auch vereinbar sind. Frau Staatsministerin Dreyer hat auch zugesagt, im Sozialpolitischen Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.
Die CDU hat sich nun aus den Rückmeldungen die Punkte herausgezogen, von denen sie sich im Besonderen einen Aufmerksamkeitswert versprach. Frau Thelen, mitten in einem Prozess der Beteiligung und Abstimmung liegt uns heute ein Antrag vor, der Ängste schürt und der im Kern die Lebenschancen der betroffenen Menschen hinter vordergründigeren Interessen zurückstellt.
Selbst der Bundesverband privater Altenheime wertet die Durchführungsverordnung als grundsätzlich richtig und zeitgemäß, und natürlich nehmen wir die Fragen der Übergangszeiten und des Bestandsschutzes ernst. Auch das Argument zur Ausgestaltung der Durchführungsverordnung bezüglich der Einrichtungen nach § 5 des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes haben wir aufmerksam aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ob Bestandsschutz oder Verlängerung der Übergangszeiten, neue Einrichtungen erfüllen meist schon die Regelungen der Durchführungsverordnung. Die fünfte Generation der Alteneinrichtungen, das Modell KDA – ein Modell der Wohngemeinschaften, das vom KDA kreiert wurde –, zeigt Wege in die Zukunft der stationären Einrichtungen auf. Die Nutzungszeiten von stationären Einrichtungen – das wissen alle, die damit ernsthaft zu tun haben – liegen selten ohne große Veränderungen über 30 Jahre. Für viele Einrichtungen stehen also ohnehin grundlegende Sanierungen in den nächsten zehn Jahren an. Deshalb halte ich es für eher unerheblich, ob wir die Übergangsfristen noch verlängern oder ob wir den Bestandsschutz für alte Einrichtungen garantieren.
Die Wirtschaftlichkeit und das Überleben von Einrichtungen hängt auch wesentlich von der Konkurrenzfähigkeit am Markt ab. Das wird sich von selbst regeln.
Ich komme nun zur Qualifizierung von Mitarbeitern. Wer nicht mehr lernen will – dies gilt für viele Bereiche im Leben –, erstarrt und verliert den Anschluss. Die auf Berücksichtigung der persönlichen Kompetenzen angelegten und flexibel gestalteten Regelungen zur Qualifizierung der Leitungspersonen und Fachkräfte sind wichtige Faktoren einer Zukunftssicherung und guten Versorgung alter und behinderter Menschen. Wozu also dieser Antrag der CDU? – Die Antwort lautet: Er ist reine Effekthascherei mitten in einem Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Träger und Verbände.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich den Worten von Herrn Dröscher weitgehend anschließen. Ich glaube, im Prozess einer Anhörung ist es wichtig, auch die verschiedenen Schritte des weiteren Ablaufs einzuhalten und nicht in diesen Prozess mit einem Antrag hineinzugrätschen.
Ich glaube – so habe ich jedenfalls bisher den Prozess der Anhörung und auch der Möglichkeit der Stellungnahmen verstanden –, dass es bisher sehr gut gelungen ist zu versuchen, die Standards in einem gemeinsam entwickelten Prozess weiterzuentwickeln, sich dabei aber auch – und auch das wurde schon gesagt – stärker als bisher am tatsächlichen Betreuungsbedarf zu orientieren und das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe so zu gestalten, dass man die Bewohnerinnen und Bewohner, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut beteiligt und begleitet.
Ich glaube, dass es gelungen ist, behutsam und Schritt für Schritt vorzugehen, aber dennoch auch Punkte herauszustellen, die aus heutiger Sicht einer Weiterentwicklung bedürfen. Ich möchte ein Beispiel nennen. Ich glaube nicht, dass es heute noch zeitgemäß ist, wenn wir Drei- bis Vierbettzimmer haben. Das ist ein Standard, der weiterentwickelt gehört. Um es einmal an dem Beispiel des Selbstbestimmungsrechts für ältere Menschen deutlich zu machen: Wenn Sie eine Nachteule und eine Frühaufsteherin in einem Zimmer zusammenlegen, ist es mit dem Selbstbestimmungsrecht, was das Aufwachen und Zubettgehen angeht, nicht weit her, und insofern glauben wir, dass die Drei- und Vierbettzimmer perspektivisch – nicht von heute auf morgen, aber perspektivisch – abgeschafft werden müssen, meine Damen und Herren.
Ich glaube auch, dass es in diesem Prozess wichtig ist – auch das ist schon geschehen –, dass man die Beteiligten ernst nimmt. Ich würde gern einige Punkte aufführen, die auch von Seiten der Beteiligten genannt wurden und die auch durch das Landesgesetz stärker gefördert werden sollen.
Zum einen geht es darum, die Barrierefreiheit auch zu realisieren, weil es in unserer alternden Gesellschaft immer mehr mobilitätseingeschränkte Personen und aufgrund der demografischen Entwicklung quantitativ immer mehr Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geben wird, und zu schauen, dass wir die Rahmenbedingungen für diese Personen verbessern. Ich denke, auch da ist das LWTG vorangegangen, um das auch ausdrücklich zu fördern und zu unterstützen.
Ein anderer Punkt, den ich für wichtig halte, der auch gestern in der Debatte bei dem Antrag zur Pflege aufge
kommen ist, ist der Gesichtspunkt, dass es wichtig ist, dass wir die gemeinschaftlichen Wohnformen besser fördern und unterstützen, Stichwort „Mehrgenerationenhäuser“, Stichwort aber auch „genossenschaftliche Wohnformen“. Ein dritter wichtiger Punkt, den ich noch einwerfen möchte, wäre, dass wir die Teilhabe der Menschen, die in den Einrichtungen leben, verbessern und weiterentwickeln, dass wir eben durch Strukturen wie barrierefreie Gemeinschaftsräume Strukturen schaffen, in denen Teilhabe stattfinden kann, und zwar von allen Bewohnerinnen und Bewohnern.
Ich glaube, zusammenfassend ist zu sagen, dass wir damit auf einem guten Weg sind und wirklich die weiteren Schritte im Prozess nach der Anhörung einhalten sollten und nicht durch einen Antrag, der eher auf die Effekthascherei abzielt, hineingrätschen sollten.