Peter Wilhelm Dröscher

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die demografische Entwicklung ist in dieser Plenarsitzung gleich zweimal vertreten. Anlass für diese Aktuelle Stunde ist für die SPD-Fraktion das gerade fertiggestellte Gutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen. Dieses Gutachten heißt „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“.
Wegweisend in einem besonderem Sinn und Nachweis dafür, dass die Strategie und die praktischen Handlungsansätze der rheinland-pfälzischen Landesregierung in diesem für die Menschen besonders wichtigen Teilbereich der Querschnittsaufgabe der demografischen Entwicklung in die richtige Richtung weisen, ist dieses Gutachten, wenn man sich zugegebenermaßen nicht die 629 Seiten – die habe ich nicht gelesen, aber immerhin die 189 Seiten Kurzfassung – zu Gemüte führt. Das ist ein wesentlicher Erfolg der Kontinuität in der Sozialpolitik von Malu Dreyer bis hin zu Alexander Schweitzer.
Das Gutachten hat einige wenige grundlegende Feststellungen, bevor Empfehlungen ausgesprochen werden. Diese grundlegenden Feststellungen bestätigen in vielen Bereichen das, was wir eigentlich wissen. Es sind keine absolut neuen Erkenntnisse, aber es sind in ihrem Ansatz doch etwas stärker formulierte und aufrüttelnde Thesen. Nachdem vor 15 Jahren bereits einmal ein Gutachten zum Thema der Über- und Unterversorgung, aber bezogen auf einzelne Erkrankungen, erstellt wurde, beschreibt das Gutachten jetzt die Veränderungen, die durch die Herausforderungen des demografischen Wandels, durch technologischen Fortschritt und die Ausweitung von Angebotskapazitäten an unser Gesundheitssystem gestellt werden, die auch stärker als früher ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gelangt sind und die – das ist an diesem Gutachten für uns in RheinlandPfalz besonders interessant – auch die teilweise gefähr
dete Versorgungssituation insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen aufzeigt.
Wie gesagt, es ist keine absolut neue Erkenntnis, und wir haben in Rheinland-Pfalz auch dazu beigetragen – auch in Anhörungen –, dass in diesem Gutachten Dinge erscheinen, die wir hier in Rheinland-Pfalz schon auf den richtigen Weg gebracht haben, was Fachkräftemonitoring angeht, beispielsweise VERAH, Förderung der Fortbildung der medizinischen Fachangestellten zu Versorgungsassistenten in der Hausarztpraxis oder aber das Zukunftsprogramm „Gesundheit und Pflege“ und gestern in erster Lesung in diesem Haus das Heilberufegesetz, das gestern Abend bei dem Parlamentarischen Abend der Landesärztekammer ausdrücklich von Herrn Hessenauer gelobt wurde.
Zentrales Ziel eines patienten- und nutzerorientierten Gesundheitssystems müssen die Schaffung und Sicherstellung eines bedarfsgerechten Versorgungsangebots sein, das für alle Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zugänglich und erreichbar ist. So steht es auch in diesem Gutachten.
Dieses Gutachten beschreibt, dass unser deutsches System auch durch eine ausgeprägte sektorale Gliederung charakterisiert ist. Das ist etwas, was die Fachleute seit vielen Jahren angehen wollen. Es ist uns aber bisher noch nicht gelungen, vor allem die Sektorengrenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung und natürlich auch die Fehlverteilung der Kapazitäten zwischen ländlichem und städtischem Raum und zwischen hausärztlicher Grundversorgung und spezialisierter fachärztlicher Versorgung zu überwinden. Den Fachkräftemangel habe ich bereits angesprochen.
Es geht also zum einen darum, gleichzeitig auch den Abbau von regionaler und fachspezifischer Über- und Unterversorgung zu bewirken, zum anderen aber auch zukunftsweisende Konzepte für eine integrierte und besser vernetzte Versorgung zu entwickeln. Das Gutachten beschreibt vor allem die Bereiche ambulante und haus- und fachärztliche Versorgung.
Es fordert da einen sogenannten Landarztzuschlag. Ich empfehle, das einmal nachzulesen. 50 % Vergütungszuschlag auf alle ärztlichen Grundleistungen der Versorgungstufen 1 und 2 sind da gefordert. Es schlägt den Ankauf frei werdender Arztsitze durch die Kassenärztliche Vereinigung überall dort vor, wo ein erheblicher Anteil an Überversorgung vorhanden ist.
Ich mache dann nachher in der zweiten Runde weiter.
Herzlichen Dank.
Ich möchte an das anknüpfen, was Herr Staatssekretär Langner gesagt hat, nämlich dass dieses Gutachten noch weitere Wirkungen entfalten kann. – Es kann nicht nur, es muss weitere Wirkungen entfalten; denn die Anregungen sind zum Teil so stark belegt, dass wir die Chancen nutzen müssen.
Ich möchte noch einige kleine Punkte aus dem reichhaltigen Empfehlungskatalog ansprechen. Zum Thema der stationären Versorgung und der Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Behandlungen kann ich sagen, das wollen wir schon lange. So ist beispielsweise das lokale Gesundheitszentrum Meisenheim, das erwähnt wurde, ein kleiner Weg dorthin.
Es wird auch noch einmal eine Diskussion über die grundsätzliche Reform der Investitionsförderung geben. Die monistische Finanzierung wird ein Diskussionspunkt werden.
Ich nenne weiterhin den Bereich Notfallversorgung, die räumliche und fachliche Zusammenfassung von ärztlichem Bereitschaftsdienst, Rettungswesen und Notaufnahme der Krankenhäuser, gesteuert durch eine zentrale Leitstelle, die die Versorgungsebene festlegt.
Ich nenne des Weiteren die pflegerische Langzeitversorgung, einen Bereich, in dem ich lange gearbeitet habe. Dabei geht es natürlich auch um die Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes und um die Förderung der Solidar- und Hilfepotenziale von Familien und sozialen Netzwerken. Es geht um neue Formen der stationären Übergangsversorgung. Zu der Kurzzeitpflege muss es auch Ergänzungen vom stationären in den ambulanten Bereich hinein geben.
Letztlich – dies wird auch heute Nachmittag noch einmal ein Thema sein – wird auch gefordert oder empfohlen, mehr Gemeinwesen und quartiersorientierte Konzepte, Stichworte Teilhabe und Sozialraumorientierung. Zum Thema sorgende Gemeinschaften wird es demnächst eine Veranstaltung bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung geben.
Es gibt sehr viele Anregungen, und ich denke, auch wenn ich nicht mehr dabei bin, haben wir noch genug zu tun in diesem Hause.
Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, als ich Ihren Antrag gelesen habe, habe ich dies zunächst mit einer gewissen Sympathie getan, weil er viele Dinge beschreibt, die wir gemeinsam für wichtig halten. Aber im weiteren Lesen hat sich dann doch die Einsicht durchgesetzt, dass wir heute diesem Antrag bei aller Sympathie nicht zustimmen können.
Herr Kollege Konrad hat schon deutlich gesagt, Sie wollen mit diesem Antrag zeigen, dass die Landesregierung und die die Regierung tragenden Parteien in diesem Land keine Strategie zur Bewältigung des demografischen Wandels hätten. Das ist nicht der Fall.
Fred Konrad hat das Thema schon eingehend behandelt. Deshalb nutze ich ein bisschen die Zeit – es ist heute meine letzte Rede –, noch ein paar persönliche Anmerkungen zum Thema zu machen.
„Zusammenland Rheinland-Pfalz“ – ein Logo, gut für Generationen. Der Anspruch, der hinter diesem Logo und hinter diesem Begriff steht, ist, den Wandel zu gestalten. Wir, das heißt die Landesregierung und die sie tragenden Parteien, wollen diesen Wandel gestalten. Wir haben auch in der Vergangenheit schon eine ganze Reihe von Schritten in diese Richtung getan.
Ich möchte ein paar Herausforderungen des Zusammenlebens der Generationen beschreiben, zunächst einmal etwas ungeordnet und nur stichwortartig.
Es geht um Versorgungslücken und Handlungsbedarf in der Pflege. Es geht natürlich auch um den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, vor allem auf Bundesebene. Es geht um alternative Wohnformen und Quartierskonzepte, um die kommunale Verantwortung für eine generationengerechte Infrastruktur.
Es geht auch um zivilgesellschaftliches Engagement. Gemeinwesenorientierte Seniorenarbeit, zukunftsorientierte Generationenpolitik sind die Stichworte. Beteiligungsorientierte Versorgungsstrukturen werden wichtiger und auch die Personenorientierung im Hilfemix.
Wir haben noch etwas in der Vergangenheit häufiger diskutiert. Es geht auch um inklusionsorientierte Versorgungslandschaften mit ausgebauten haushaltsnahen Dienstleistungen.
Aus dieser Aufzählung wird schon deutlich, dass die Kommunen eine besondere Rolle bei der Bewältigung des demografischen Wandels spielen. Die sinkenden Bevölkerungszahlen und die, wie die Fachleute sagen, dreifache Alterung, nämlich die Zunahme der Hochaltrigkeit, der absolute Anstieg der Anzahl älterer Menschen sowie das überproportionale Anwachsen der Älteren bezogen auf das Verhältnis von Jüngeren und Älteren sind Hauptkennzeichnungen des demografischen Wandels.
Aber diese Veränderungen zeigen sich auf kommunaler Ebene noch gemeinsam mit gesellschaftlichen Veränderungen, einem sozio-ökonomischen Strukturwandel mit Prozessen sozialer und ethnischer Segregation, mit der Veränderung privater Beziehungsformen, mit Singularisierung und mit einer Vielfalt des Alters.
Also die Kommunen spielen eine wesentliche Rolle.
Wie gehen wir mit der kommunalen Infrastruktur um, die angesichts rückläufiger Bevölkerungszahlen niemand mehr braucht? Wie gehen wir mit Dorfgemeinschaftshäusern, mit der Wasserversorgung, mit Kindergärten, mit der geringen Auslastung von Wohnfolgeeinrichtungen um? Wie gehen wir mit der Gefährdung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge um?
Ich denke, wir müssen neue Handlungskonzepte entwerfen, neue Konzepte zum Erhalt und zur Auslastung von Infrastrukturleistungen, neue Standortkonzepte für Kitas und Grundschulen.
Wir müssen interkommunale Versorgungsnetzwerke überdenken und aufbauen. Wir müssen über die Funktion von Grund- und Mittelzentren nachdenken.
Wir müssen über Kooperationen zwischen Gebietskörperschaften nachdenken. Dazu hat der Herr Innenminister heute Morgen schon einige wesentliche Anmerkungen gemacht. Ein wesentlicher Bereich in diesem Spektrum ist das Wohnen zu Hause in ländlichen Regionen. Wie schaffen wir es, dass es dezentral, kleinteilig und mobil funktioniert? Wie funktionieren Kooperationen mit anderen Kommunen bei Schulen, Kinderheimen usw.? Wie können wir Nahräume erhalten und alternative Wohnformen umsetzen?
Zur Quartiersentwicklung haben das Deutsche Zentrum für Altersfragen und das Kuratorium Altershilfe eine Untersuchung gemacht. Sie haben versucht, die Sozialraumorientierung mit Zielen zu versehen, die Anpassung der Infrastrukturen des Alltags, der Hilfen und der Selbsthilfepotenziale an die Zukunft. Als Ziel 1 wird das wertschätzende soziale Umfeld genannt. Als Ziel 2 werden tragende soziale Infrastrukturen genannt. Als Ziel 3 wird die generationsgerechte räumliche Infrastruktur genannt. Bedarfsgerechte Wohnangebote sind Ziel 4. Ziel 5 sind die bedarfsgerechte Dienstleistung und Angebote. Ziel 6 ist die wohnortnahe Beratung und Begleitung.
Ich gebe einen Hinweis dazu. Das Konzept „Gut leben im Alter“, das vor einigen Jahren schon von der Landesregierung veröffentlicht wurde, zeigt viele der Ansätze, die in diesen Zielen noch einmal formuliert werden. Den demografischen Wandel gemeinsam gestalten, das ist der eigentliche Hintergrund.
Frau Thelen hat heute Morgen schon den Fachtag Kommunale Pflegestrukturplanung zur Sozialraumentwicklung angesprochen, den die Landeszentrale für Gesundheitsförderung heute in einer Woche durchführen wird. Da wird ein Begriff geprägt, der in der Zukunft sicher eine große Rolle spielen wird, nämlich der Begriff „Sorgende Gemeinschaften“.
Der Verfasser dieses Begriffes ist mir nicht ganz unbekannt. Ich habe mit Thomas Klie über viele Jahre zusammengearbeitet. Er hat im Land mit dafür gesorgt, dass wir bei der Vorbereitung des Landesgesetzes über Teilhabe und Wohnformen eine Grundlage gerontologischer Art hatten. Thomas Klie hat zu diesem Thema ein Buch geschrieben unter dem Titel „Wen kümmern die Alten?“.
Er weist auf einige Aspekte hin, die sehr wichtig sind, dass die Themen Sorge, Pflege und hohes Alter nicht an die Medizin, die Pflegeheime oder die Pflegeversicherung delegiert werden dürfen, sondern das politische, aber auch gesellschaftliche Themen sind, Inklusionsziele nicht einfach nur rein technisch gesehen werden müssen, sondern wir verhindern müssen, dass Menschen mit Behinderungen behindert werden. Das ist eine wichtige Geschichte.
Es geht um die Menschen mit Pflegebedarf und eine neue Sicht zum Thema Demenz, Demenz als Weg aus dem Leben, der auch akzeptiert werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, kein anderes Land in Nord- und Westeuropa hat so viele pflegende Angehörige wie die Bundesrepublik. Wir arbeiten sehr viel mit osteuropäischen Pflegekräften. Das ist ein Aspekt, bei dem wir neue Überlegungen anstellen müssen.
Die Pflege der Eltern oder des Partners kann zur Zerreißprobe für das eigene Leben werden. Die Angehörigen müssen wir noch mehr in den Blick nehmen. Pflege ist – das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – nicht nur eine Frage der Gesundheitspolitik, sondern ein Querschnittsthema ganz besonders der Familienpolitik. Das sind einige Aspekte, die in der Zukunft eine Rolle spielen werden.
Ich habe es vorhin schon gesagt, das ist meine letzte Rede vor diesem Hohen Hause. Sie haben es vielleicht gemerkt, am Anfang war doch ein bisschen Nervosität mit dabei.
Das Thema der alternden Gesellschaft verfolgt mich seit etwa 1970. Damals habe ich in meinem ersten Beruf ein Konzept zum Thema Essen auf Rädern entworfen. Das ist lange her. In den 80er-Jahren habe ich mich mit der demografischen Entwicklung auf der Grundlage einer Längsschnittuntersuchung aus einem Bonner Institut beschäftigt, wo wir zum ersten Mal entdeckt haben, wie sich die Alterskohorten entwickeln. Dann kamen die Themen Demenz, Pflegeversicherung und Geriatrie hinzu.
Ich habe gestern Abend Herrn Schuhmann getroffen, der mich daran erinnert hat, dass ich zwei Jahre vor meiner Wahl in den Landtag schon einmal im Sozialministerium zu einer Expertenanhörung zu diesem Thema eingeladen war.
Seit 1996 – es sind noch einige in diesem Landtag, mit denen ich im Bereich Sozialpolitik seit damals zusammenarbeite – gehöre ich diesem Landtag an. Das sind 18 gute Jahre, wie ich schätze.
Deshalb sage ich ein herzliches Dankeschön an alle, mit denen ich in dieser Zeit zusammenarbeiten durfte, manchmal auch gestritten habe. Letztendlich haben wir, denke ich, viel gemeinsam bewegt.
Meine erste Rede im Landtag – das ist ziemlich genau 18 Jahre her – war geprägt dadurch, dass ich einen ziemlichen Spagat machen musste. Es kam jemand, der Erfahrung in der Altenpflegeausbildung hatte, der selbst Schulen geleitet hatte, in eine Fraktion, in der die Meinung zu der Ausbildung in den Pflegeberufen nicht immer die war, die ich mitgebracht habe. Aber ich denke, damals ist der Spagat gelungen.
Heute war es etwas einfacher, auf Wiedersehen zu sagen bei allen im sozialpolitischen Bereich, aber auch bei allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Landtag, bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung, die über diese 18 Jahre für mich eine Art Heimat im Landtag darstellten.
Heute Morgen habe ich noch gesagt, ich gehe frohen Mutes, aber so ein bisschen Wehmut ist doch dabei.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir besprechen heute den Fünften Bericht zur Lage der behinderten Menschen und über die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz. Wir haben 2002, also in der vorletzten Wahlperiode, in diesem Haus das Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz beschlossen, und zwar unter dem Leitbild „Benachteiligungen beseitigen, Teilhabe gewährleisten und Selbstbestimmung ermöglichen“.
2009 haben wir die UN-Konvention auf allen Ebenen – dem Bund und den Ländern – beschlossen. 2010 haben wir dann in Rheinland-Pfalz den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention als ersten Aktionsplan in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Da waren die Leitbilder ähnlich, nämlich „gesellschaftliche Barrieren abbauen, gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen“ und dann zusätzlich – ich möchte sagen – das Zauberwort Inklusion. Dieser Begriff eignet sich offenbar auch sehr als emotionalisierter und auch ideologisierter Diskussionsgegenstand.
Ich denke, wir müssen sachlich darüber reden, und zwar mit großer Empathie für die Menschen mit Behinderungen, aber an der Sache orientiert. Ich denke, dass wir 2013 oder 2014 – der Bericht stammt aus 2013 –, wenn wir uns die Frage stellen, welche Lebenswirklichkeit es in Rheinland-Pfalz für Menschen mit Behinderungen gibt und ob Rheinland-Pfalz auf dem Wege zur Inklusion ist, diese Fragen mit den im Fünften Bericht beschriebenen
Handlungsfeldern beantworten können. Wir sind auf dem Weg, aber die Aufgaben sind groß.
Wir werden 2015 den Aktionsplan wohl fortschreiben und ihn perspektivisch mit dem Umsetzungsbericht zusammenlegen. Das wäre wahrscheinlich die günstigste Lösung.
Das Leitbild ist bei den Betroffenen ganz klar: Leben wie alle, mittendrin von Anfang an.
Ich will einige der Handlungsfelder beschreiben. Zunächst zum Handlungsfeld „Erziehung und Bildung“. Wir haben zum gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen, das so früh wie möglich beginnen soll, gestern das Schulgesetz novelliert. Wir haben Inklusion in der Schule beschlossen. Wir haben zu Wahlrechten und Förderzentren Regelungen getroffen. Damit haben wir eine Entwicklung, die schon seit vielen Jahren mit den Schwerpunktschulen begonnen hat, mit einer neuen Qualität versehen.
Meine persönliche Einschätzung ist, dass der Prozess einer gemeinsamen Beschulung eine verantwortungsvolle Begleitung benötigt. Schulen, die sich dieses Ziel auf ihre Fahne schreiben, werden in der Zukunft sicher auch in der Schulleitung Förderschullehrer benötigen. Das ist eine Einschätzung, die ich einbringen möchte.
Wir haben die Lehrerausbildung geändert und zusätzlich 200 Stellen eingerichtet, sodass hier erste und gute Schritte gegangen worden sind.
Ein zweites Handlungsfeld ist der Bereich Arbeit. Positiv zu nennen sind die Integrationsfachdienste, die Integrationsfirmen, das Budget für Arbeit und auch die im Landesdienst gestiegene Beschäftigungsquote für Menschen mit Behinderungen, aber die Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen steigt wieder. Wir haben auch die Sorge, dass wir bei den Werkstattplätzen weiteren Bedarf haben oder Bedarf angemeldet wird. Wir müssen uns also auch darum kümmern. Wir müssen den Übergang von der Schule zum Beruf angehen. Es sind also noch viele Aufgaben zu leisten.
Ein weiterer Bereich ist der Bereich Wohnen. Hier lautet das Leitbild der Betroffenen: Wohnen wie ich mag. – Das Landeswohnformen- und Teilhabegesetz, das sich in der Evaluation befindet, ist ein Ansatz, weg von dem Heimgesetz alter Art zu kommen. Das persönliche Budget ist in Rheinland-Pfalz ein besonderer Ansatz. Wir werden auch weiter quartiernah ambulante Wohnformen stärken müssen. Wir werden die Dezentralisierung großer stationärer Einrichtungen begleiten und dafür sorgen müssen, dass das in der Praxis funktioniert.
Ein weiterer Punkt ist die Eingliederungshilfe. Wir haben gestern auch darüber gesprochen, dass die Diskussion über die Finanzierung der Soziallasten ganz besonders und die Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs, den wir in der Enquete-Kommission im Landtag besprechen, eine große Aufgabe ist. Die Große Koalition in Berlin ist dabei, das Teilhabeleistungsrecht neu zu ordnen. Wir fordern eine zeitnahe Umsetzung eines Bundesteilhabegesetzes.
Die gesellschaftliche Aufgabe Inklusion kann nur gelingen, wenn sich die Gemeinschaft in allen Bereichen gegenüber Menschen mit Behinderung öffnet. Deshalb sind auch die Bereiche Freizeit und Kultur sowie das Ehrenamt zu beachten. Sportvereine und Kirchengemeinden sind dabei, den Bereich der Inklusion zu entdecken. Alle Bereiche sind gefragt.
Dabei dreht es sich häufig auch um die Frage der Mobilität und der Barrierefreiheit. Die Zielvereinbarungen, die wir erreicht haben, die Landesbauordnung, die geändert wurde und noch einmal geändert wird, und die im Personenförderungsgesetz festgeschriebenen Ziele, bis 2022 Barrierefreiheit zu erreichen, werden nicht ausreichen.
Auf europäischer Ebene wird von einem Rahmengesetz Zugänglichkeit gesprochen. Auch die DIN-Normen verändern sich. Ich denke, hier spielt auch der Bereich leichte Sprache eine Rolle. Der Kollege Fred Konrad hat das beim letztjährigen Bericht sehr deutlich vorgeführt. Hier kommt die Brücke zu den Kommunen, weil in den Kommunen das Leben stattfindet.
Die besondere Verantwortung für die Gestaltung des ambulanten Leistungsangebots und die Umsetzung der UN-Konvention liegt auch in eigenen Aktionsplänen der Kommunen, die zunehmend entstehen. Es gibt den Leitfaden „Unsere Gemeinde wird inklusiv“. Sozialraumorientierung ist angesagt. Das ist ein neuer Begriff, den wir aber auch mit Leben füllen müssen und der auch die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen umfasst.
Teilhabe, Beiräte und Beauftragte sind der eine Bereich. Inklusion will mehr. Inklusion will Formen der direkten Mitwirkung. Ein Beispiel sind die Mitglieder in Vorständen. Ich erlebe es im Landesvorstand der Lebenshilfe, dass wir das so machen.
Das Wahlrecht spielt eine Rolle. Die politische Mitwirkung muss unabhängig von sozialem Status, Geschlecht, Behinderung oder Herkunft gemeinsames Ziel sein.
Ein weiterer Bereich ist Gesundheit und Soziales. Hier müssen wir uns noch mehr um die Frühförderung und um Angebote für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf kümmern. Ich nenne ein Beispiel aus der Praxis. Dazu gehört die barrierefreie Gestaltung von Arztpraxen.
Schließlich spielt der Schutz der Persönlichkeit als Handlungsfeld eine Rolle. Hier geht es um die Prävention und den Schutz vor Gewalt. Es gibt die Zielvereinbarung zwischen den Verbänden der behinderten Menschen und der Polizei über freiheitsentziehende Maßnahmen. Im Betreuungsfeld müssen wir alternative Unterstützungsmöglichkeiten entwickeln, die helfen, die Selbstbestimmung in diesem Spannungsfeld zu regeln.
Unser Entschließungsantrag zum Fünften Bericht fasst diese Schwerpunkte und Zukunftsaufgaben noch einmal zusammen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, letztlich wird entscheidend sein, wie es uns gelingt, das gesellschaft
liche Bewusstsein zu verändern und die Barrieren in den Köpfen abzubauen. Das betrifft die Verwaltungen, die Behörden, die Justiz und alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Organisationen.
Ich habe einmal ein Beispiel mitgebracht. Die Zeitschrift „Ampel“ der Unfallkasse Rheinland-Pfalz beschreibt das sehr schön mit leichter Sprache zum Thema „Gold – Du kannst mehr als du denkst“. Das ist die Frage der Paralympics.
Das Thema „Leben wie alle – mittendrin von Anfang an“ mit dem Schlüsselwort Inklusion zielt weniger auf die individuelle Integration, sondern verändert die ausgrenzenden gesellschaftlichen Strukturen. Inklusion sieht das Andere und das Fremde als Bereicherung und nicht als Bedrohung. Alle Menschen sind verschieden. Inklusion ist kein Expertenthema, sondern erfordert die Zustimmung aller, der Menschen mit und ohne Behinderungen. Diese müssen alle gemeinsam daran arbeiten.
Gestatten Sie mir noch ein abschließendes Wort. Auf dem Mahnmal der Gedenkstätte der „Euthanasie“Anstalt in Hadamar steht: „Mensch achte den Menschen.“ – Das eignet sich auch gut für ein gesellschaftspolitisches Leitbild. Mensch achte den Menschen im Hier und Jetzt und in der Wirklichkeit.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich auf einzelne Eingaben eingehen würde, könnte ich sicher für die Fortsetzung der guten Stimmung sorgen.
Als Ergänzung zu dem Ihnen schriftlich vorliegenden Bericht des Bürgerbeauftragten möchte ich einige Anmerkungen für den Ausschuss machen.
Zunächst nenne ich einige wenige statistische Zahlen. Wir haben im vergangenen Jahr 2.702 Neueingaben gehabt. Davon waren 2.329 zulässig. Hinzu kamen noch 1.256 Bürgerinnen und Bürger, die sich mit ihren Unterschriften bei fünf Sammelpetitionen anschlossen. Das ist ein neues Instrument, um Massenpetitionen etwas zu vermeiden. Insgesamt haben etwa 4.000 Bürgerinnen und Bürger dieses Landes ihr Recht, eine Eingabe zu machen, wahrgenommen.
Insgesamt waren das seit der Zeit, seit der wir den Bürgerbeauftragten in Rheinland-Pfalz haben, etwa 110.000 Petitionen. Das Petitionsrecht ist also durchaus ein wesentliches Recht, das in unserem Land wahrgenommen wird.
Der Petitionsausschuss hat sich im vergangenen Jahr in neun Sitzungen mit den Eingaben beschäftigt. Schwerpunktthemen waren mit etwa 550 Eingaben der Justizvollzug. Man könnte sagen, 1 ‰ der Bevölkerung, so viele sitzen etwa ein, knapp 4.000 Menschen, haben für fast 14 % der Petitionen gesorgt. Ich kann Ihnen auch als Vorsitzender der Strafvollzugskommission, des ständigen Unterausschusses, versichern, dass es sich nicht um eine Schwäche des Strafvollzugs handelt, sondern offenbar das Recht der Petition dort, wo andere Rechte wie Freiheitsrechte eingeschränkt sind, vielleicht einen besonderen Stellenwert hat.
Wir prüfen ernsthaft alle Petitionen. Mit 435 Eingaben folgt der Bereich Gesundheit und Soziales. 229 Eingaben gab es aus dem Bereich Ordnungsverwaltung und Verkehr, 227 aus dem Bereich Landwirtschaft und Umwelt, vor allem Windkraft, 195 Eingaben aus dem Bereich Kommunalabgaben und Angelegenheiten, 181 aus dem Bereich Bauen und Wohnen. 103 Eingaben gab es im Bereich Ausländerrecht. Das ist eine zurückgehende Zahl.
Dazu kommen noch 11 veröffentlichte Petitionen mit 2.960 Mitzeichnungen insgesamt. Auf die veröffentlichten Petitionen komme ich nachher noch einmal zu sprechen.
Wir hatten 61 Legislativeingaben, davon 7 öffentlich. Dort lagen die Schwerpunkte bei den Rundfunkgebühren, Änderung des Schulgesetzes usw.
Darüber hinaus hatten wir 11 Legislativeingaben zur Änderung des Feiertagsgesetzes. Damit beschäftigen wir uns noch ernsthaft in diesem Jahr. Es gab zwei Sammellegislativeingaben, die sich mit der Landesbauordnung und mit der Absenkung des Wahlalters bei Kommunal- und Landtagswahlen beschäftigten.
Hinzu kommt der ständige Unterausschuss des Petitionsausschusses, die Strafvollzugskommission. Wir haben im vergangenen Jahr sieben Sitzungen, davon drei auswärtige durchgeführt. Wir haben die Jugendstrafanstalt Schifferstadt besucht und haben uns dort vor allem über die Umsetzung des Jugendstrafvollzugsgesetzes informiert. Wir waren in der Justizvollzugsanstalt Trier. Wir waren in der Justizvollzugsanstalt Koblenz, ebenfalls im vergangenen Jahr, und haben dort das Pilotprojekt „Führungsverhalten und Mitarbeitergesundheit“ kennengelernt. Das sind durchaus wichtige Besuche, die wir im Laufe der Legislaturperiode fortsetzen, sodass wir alle Justizvollzugsanstalten besucht haben.
Das Ministerium hat in den Sitzungen der Strafvollzugskommission, die hier am Ort stattgefunden haben, über die Evaluation des Jugendstrafvollzugs, Sprechstunden von Anstaltsleitern und Umgang mit Intensiv-Petenten berichtet. Das war auch ein Thema zwischen uns und dem Ministerium.
Ich habe gesagt, ich gehe noch einmal auf die öffentlichen Petitionen ein. Gut angenommen worden ist diese Möglichkeit der öffentlichen Petition auch im zweiten Jahr seit der Einführung. Dafür sorgt auch, dass wir das zusammen mit dem Bürgerbeauftragten sehr gut organisatorisch geregelt haben. Die Fraktionen sind gut vernetzt und können schnell entscheiden, ob eine Petition veröffentlicht werden kann. Mittlerweile gibt es andere Bundesländer, die unser Bundesland als Vorbild nehmen und das Modell Rheinland-Pfalz und SchleswigHolstein, wo das bereits im März 2013 beschlossen worden ist, übernehmen wollen.
Themen waren bei den öffentlichen Petitionen zum Beispiel Bürgerbefragungen zur Mittelrheinbrücke, Einrichtung einer Standspur auf der A 60, das Landesgesetz über die Grundsätze der kommunalen Verwaltungsreform, gefährliche Hunde, öffentlich-rechtliches Fernsehprogramm. Das war eine ganze Reihe von Themen.
Insgesamt waren es elf veröffentlichte Petitionen zusammen mit knapp 3.000 Mitzeichnungen. Die Petitionen, die nach der Entscheidung nicht veröffentlicht werden, die Fraktionen miteinander absprechen und die im Ausschuss dann bestätigt werden, werden ganz normal als persönliche Petition weitergeführt.
Asylverfahren sind auch ein Bereich, mit dem wir uns intensiv beschäftigt haben. Hier gibt es Probleme beim Sprachnachweis. Es gibt Probleme, die wir unter Umständen in der Härtefallkommission lösen. Da gibt es übrigens zum ersten Mal einen Bericht der Landesregierung, der im April ergangen ist; denn das Recht der obersten Landesbehörde, einem nachvollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer auf Ersuchen einer Härtefallkommission eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen – so sagt es das Aufenthaltsgesetz –, haben wir umgesetzt. Wir haben seit 2005 in wechselnden Statistiken immer wieder Härtefallersuchen. Wir haben im vergangenen Jahr zwölf Härtefälle mit insgesamt 26 Personen bearbeitet. Etwa 80 % konnten positiv entschieden werden, in den vergangenen Jahren im Schnitt etwa 50 %. Die Entscheidungsgrundlagen sind humanitäre oder persönliche Gründe, Zuverlässigkeit, Stand der Integration usw.
Wir haben als Petitionsausschuss auch über den Gartenzaun hinausgeblickt. Wir haben im September eine Informationsreise zum Europäischen OmbudsmannInstitut nach Innsbruck unternommen. Der Vizepräsident Dr. Braun war Delegationsleiter. Wir haben die Volksanwaltschaft Tirol besucht. Eindrucksvoll für alle, die dabei waren, war der kleine, aber feine Landtag in Tirol.
Wir hatten ebenfalls im September vergangenen Jahres die Tagung der Vorsitzenden der Petitionsausschüsse und der Bürgerbeauftragten der Bundesrepublik und der benachbarten Länder in Erfurt, haben dort über Zusammenarbeit der Einrichtungen, über neue Technologien, über das Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsgeheimnis, über die Gestaltung von Behördenschreiben, Umgang mit fremdsprachlichen Petenten beraten. Ich denke, dass sich das in der Praxis auswirkt. Nach meiner Meinung sind diese Treffen sehr sinnvoll.
Zuletzt möchte ich mich ganz herzlich – und das ausdrücklich auch im Namen meines Stellvertreters Thomas Günther – bei dem Bürgerbeauftragten Dieter Burgard und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken. Die Zusammenarbeit und die Zuarbeit waren wie in all den Jahren vorher – auch beim vorherigen Bürgerbeauftragten – ganz hervorragend. Der Ausschuss hat von dieser guten Zuarbeit und Zusammenarbeit profitiert.
Ich möchte mich bei Iris Eschenauer bedanken und ihrem Team von der Landtagsverwaltung, das den Vorsitzenden und den Ausschuss perfekt begleitet, und zwar seit Jahren. Ich möchte mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss für die vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Die Zusammenarbeit macht immer noch Spaß, auch noch nach vielen Jahren.
Einen herzlichen Dank an die Dienststellen und Behörden in den Kommunen und auch in der Landesregierung, die an unserer Arbeit – es ist für sie nicht immer ganz einfach – für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes kooperativ und oft unbürokratisch mitgewirkt haben.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im rheinland-pfälzischen Landtag zum 1. Januar 2010 – an diesem Datum trat das Gesetz in Kraft – mit dem Landeswohnformen- und Teilhabegesetz die Rechte älterer und behinderter Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, auf eine neue und der gesellschaftlichen Entwicklung angepasste Grundlage gestellt. Schon der Name „Landeswohnformen- und Teilhabegesetz“ weist auf die Ziele hin.
Das alte Heimgesetz bildete die Wünsche und auch die Möglichkeiten eines auch unter Einschränkungen und Behinderungen leb- und erlebbaren Höchstmaßes an Selbstbestimmung und Teilhabe nicht mehr ab. Die im Juli angelaufene Evaluation des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes durch Herrn Professor Dr. Klie wird uns Hinweise darauf geben, inwieweit dieses Vorhaben gelungen ist und an welcher Stelle wir das Gesetz noch weiterentwickeln müssen.
Eingebunden in diese Evaluation sind auch die Regelungen zur Umsetzung des Gesetzes, nämlich die Durchführungsverordnung, die wir heute in diesem Antrag besprechen. Die Durchführungsverordnung wird die Heimmindestbauverordnung, die Heimmindestpersonalverordnung und die Heimmitwirkungsverordnung ersetzen, die ebenfalls nicht mehr den Ansprüchen dieser Zeit entsprechen.
Die Durchführungsverordnung befindet sich zurzeit in der Abstimmung im Ministerium und soll möglichst Ende des Jahres in Kraft treten. Auf diese Durchführungsverordnung bezieht sich der Antrag der CDU.
Nun hat ein Anhörungsverfahren im Allgemeinen den Zweck, kritische Punkte und Anregungen in das Verfahren einzubringen. Das ist auch in diesem Fall so geschehen, und die Landesregierung wird in Abstimmung mit den regierungstragenden Fraktionen die Rückmeldungen der angehörten Verbände und Träger auswerten und in den Entwurf der Durchführungsverordnung einarbeiten – dies ist zum Teil auch schon geschehen –, soweit sie mit der Zielsetzung des Gesetzes auch vereinbar sind. Frau Staatsministerin Dreyer hat auch zugesagt, im Sozialpolitischen Ausschuss über das Ergebnis zu berichten.
Die CDU hat sich nun aus den Rückmeldungen die Punkte herausgezogen, von denen sie sich im Besonderen einen Aufmerksamkeitswert versprach. Frau Thelen, mitten in einem Prozess der Beteiligung und Abstimmung liegt uns heute ein Antrag vor, der Ängste schürt und der im Kern die Lebenschancen der betroffenen Menschen hinter vordergründigeren Interessen zurückstellt.
Selbst der Bundesverband privater Altenheime wertet die Durchführungsverordnung als grundsätzlich richtig und zeitgemäß, und natürlich nehmen wir die Fragen der Übergangszeiten und des Bestandsschutzes ernst. Auch das Argument zur Ausgestaltung der Durchführungsverordnung bezüglich der Einrichtungen nach § 5 des Landeswohnformen- und Teilhabegesetzes haben wir aufmerksam aufgenommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber ob Bestandsschutz oder Verlängerung der Übergangszeiten, neue Einrichtungen erfüllen meist schon die Regelungen der Durchführungsverordnung. Die fünfte Generation der Alteneinrichtungen, das Modell KDA – ein Modell der Wohngemeinschaften, das vom KDA kreiert wurde –, zeigt Wege in die Zukunft der stationären Einrichtungen auf. Die Nutzungszeiten von stationären Einrichtungen – das wissen alle, die damit ernsthaft zu tun haben – liegen selten ohne große Veränderungen über 30 Jahre. Für viele Einrichtungen stehen also ohnehin grundlegende Sanierungen in den nächsten zehn Jahren an. Deshalb halte ich es für eher unerheblich, ob wir die Übergangsfristen noch verlängern oder ob wir den Bestandsschutz für alte Einrichtungen garantieren.
Die Wirtschaftlichkeit und das Überleben von Einrichtungen hängt auch wesentlich von der Konkurrenzfähigkeit am Markt ab. Das wird sich von selbst regeln.
Ich komme nun zur Qualifizierung von Mitarbeitern. Wer nicht mehr lernen will – dies gilt für viele Bereiche im Leben –, erstarrt und verliert den Anschluss. Die auf Berücksichtigung der persönlichen Kompetenzen angelegten und flexibel gestalteten Regelungen zur Qualifizierung der Leitungspersonen und Fachkräfte sind wichtige Faktoren einer Zukunftssicherung und guten Versorgung alter und behinderter Menschen. Wozu also dieser Antrag der CDU? – Die Antwort lautet: Er ist reine Effekthascherei mitten in einem Abstimmungsprozess unter Beteiligung der Träger und Verbände.
Das ist nicht im Sinne der Sache und der betroffenen Menschen.
Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit:
Liebe Frau Thelen! Ihre Rede vorhin war gar nicht so rabiat, wie das vorher in den Pressekonferenzen dargestellt war. Das hat mich schon etwas verwundert.
Die Verbände und diejenigen, die angehört wurden, werden genau beobachten, wer ihre Argumente – natürlich haben Sie gute Argumente, weil Sie sie von denen übernommen haben –
für politisches Theater nutzt oder wer verantwortlich mit den Anregungen und mit der Kritik umgeht und sie in den Verfahrensprozess einbringt.
Die Vertreter der Lebenshilfe, der Diakonie und des BBA waren auch bei mir. Ich habe das auch ernst genommen, aber was Sie damit gemacht haben, ist politisches Theater.
Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgaben des Staates verändern sich. Das hat das ehemalige Versorgungsamt auf dem Weg in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über die vergangenen Jahrzehnte deutlich gespürt und mitgemacht.
Am Ende hatten wir eine ziemlich verschachtelte Situation mit vier Standorten, aber sechs Einrichtungen und einer Doppelstruktur mit gegenseitigen Stützpunkten.
Ich denke, es ist ein richtiger Weg, das zu straffen. Es wurde von der Vorrednerin schon gesagt, dass der Prozess dieser Straffung beispielhaft geschieht. Das freut uns; denn wir unterstützen die Landesregierung gern bei dieser Neuregelung und bei der Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Es bleibt bei der Bürgernähe; denn die vier Standorte bleiben erhalten. Auf der anderen Seite werden Doppelstrukturen beseitigt. Eine zukunftsträchtige Neugliederung wird so entstehen. Ich denke, dass wir hier im Hause mit dieser Entscheidung den richtigen Weg gehen.
Die SPD-Fraktion befürwortet das und wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herzlichen Dank.
Herr Staatssekretär, Sie haben die Lektüre von heute Morgen erwähnt. Ich habe das auch gelesen. Haben Sie den Eindruck, dass dort eine größere Auseinandersetzung zwischen einer Parteigliederung und den Eigentümern droht?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landessozialverwaltung hat in der Zeit der Regierungsverantwortung durch die SPD-geführte Landesregierung schon eine ganze Reihe von Strukturveränderungen erlebt. Damit wurde – die Frau Ministerin hat es schon dargestellt – auch der Aufgabenentwicklung Rechnung getragen, die durch den gesellschaftlichen Wandel, aber auch durch Übertragung in und aus anderen Verwaltungsebenen und -bereichen erfolgt ist.
Heute bringt die Landesregierung ein Gesetz ein, das diese Entwicklung folgerichtig weiterführt; denn bereits 1996 war die Notwendigkeit der Bündelung und Vernetzung deutlich geworden, sodass am 1. Januar 1996 aus dem Landesamt für Jugend und Soziales und dem Landesversorgungsamt als obere Landesbehörde das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung entstanden ist.
Die vier Versorgungsämter blieben zunächst, wurden dann 1999 Ämter für soziale Angelegenheiten mit Zweigstellen auch des Landesamtes. Dieses System der Zweigstellen hat sich dann auch mit Zweigstellen der Ämter für soziale Angelegenheiten beim Landesamt weitergeführt. Mit diesem Gesetz soll nun eine einstufige Landessozialverwaltung eingerichtet werden. Herr Keggenhoff, die doppelte Zweigstellenlösung wurde trotz aller fachlichen Funktionalität doch letztendlich auch durch eine gewisse organisatorische Unübersichtlichkeit geprägt.
Das Landesgesetz zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung regelt durch eine Bündelung der Aufgaben einen einstufigen Aufbau. Wir als Sozialdemokraten haben vor allem an diesem Gesetzentwurf begrüßt, dass dieser einstufige Behördenaufbau unterhalb der Ministeriumsebene zu der weiteren Effizienz führt, dass Synergieeffekte da sind. Es werden auch von den sechs Standorten zwei nicht mehr dasein. Gleichzeitig bleibt aber die bürgernahe Aufgabenwahrnehmung, indem an allen vier Standorten in Koblenz, Landau, Trier und Mainz die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu dem Amt haben.
Die Frau Ministerin hat es schon erwähnt, die Einbeziehung der Personalvertretung und aller Betroffenen ist für uns ein ganz wichtiger Punkt gewesen, insbesondere auch das Ergebnis, dass für die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Wechsel des Arbeitsortes notwendig ist.
Es gab eine große Zustimmung im Anhörungsverfahren, die uns auch von der Ministerin dargestellt worden ist. Die Beteiligung der Betroffenen und – ich muss das erwähnen – offenbar eine relativ schmerzfreie Personalentwicklung im Leitungsbereich, die erreicht werden konnte, führen dazu, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr begrüßen und uns dem Antrag auf Überweisung zunächst an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an die weiteren beteiligten Ausschüsse anschließen.
Herzlichen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben einen Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr genannt. Gibt es realistische Berechnun
gen, wie hoch der tatsächliche Beitrag bei einem Durchschnittsbürger ist, der diese Mindestversorgung in Anspruch nehmen will?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht genießt Verfassungsrang. Das gilt sowohl für Artikel 17 Grundgesetz als auch für Artikel 11 der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz, in denen festgelegt ist, dass jedermann das Recht hat, sich mit Eingaben an die Volksvertretung zu wenden.
Gemäß Artikel 90 a der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz hat der Landtag einen Petitionsausschuss bestellt, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt.
Das Petitionsrecht beinhaltet nun nicht, dass dem Anliegen des Petenten in jedem Fall recht gegeben wird, aber es garantiert den unmittelbaren kommunikativen Zugang zum Staat bzw. zu den Petitionsinstanzen. Dem Petenten dürfen aus seiner Petition keine Nachteile erwachsen, und er hat einen Anspruch auf Prüfung, Entscheidung und auf einen entsprechenden Bescheid. Das ist übrigens nicht in allen Ländern dieser Erde so, auch nicht in allen Bundesländern.
Das Petitionswesen erfüllt für den Petenten zwei wesentliche Funktionen, zum einen den individuellen Rechts- und Interessenschutz, zum anderen die aktive Teilhabe an staatlichen und politischen Entscheidungen. Dabei darf allerdings nicht übersehen werden, dass das Petitionswesen dabei auch in Konkurrenz zu anderen Institutionen und Verfahren des demokratischen Rechtsstaates steht. Da gilt es, dass das Rechtssystem, das ebenfalls Schutzmechanismen für den Bürger gegenüber dem Staat enthält, oder auch das politische System mit seinen Möglichkeiten der politischen Partizipation in Konkurrenz treten können.
Ich habe eine schöne bildhafte Darstellung gefunden, dass das Petitionswesen in diesem Fall sogenannte Notrufsäule des kleinen Mannes sein kann, und wer den Knopf auf dieser Notrufsäule drückt, der landet beim Bürgerbeauftragten. Ich denke, das ist eine ganz wichtige Geschichte; denn seit 1974 haben wir zusätzlich zu den Petitionsgesetzen auch das Gesetz über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, also nicht weit weg von 40 Jahren. Der Bürgerbeauftragte unterstützt nach diesem Gesetz den Petitionsausschuss. Er hat die Aufgabe, im Rahmen des parlamentarischen Kontrollrechtes des Landtages und damit unseres Ausschusses die Stellung des Bürgers im Verkehr mit den Behörden zu stärken.
Der Bürgerbeauftragte ist also Ansprechpartner, und er ist – das hat sich im Laufe der Jahre herausgebildet – auch öffentliche Institution, die in der Bevölkerung und
im politischen Bereich eine hohe Bedeutung und auch eine hohe Wertschätzung genießt.
Der heute vorliegende Bericht des Bürgerbeauftragten zeigt die gemeinsame Arbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die wir leisten, auf, berichtet darüber und gibt darüber umfassend Auskunft.
Ich will einige wenige Zahlen nennen. Es waren im Berichtsjahr 2.721 Neueingaben, davon 2.357 zulässig. Es wurden 3.007 Eingaben erledigt, also auch noch aus den Vorjahren. Es gab Schwerpunkte, die sich im Laufe der Jahrzehnte natürlich immer ein bisschen entwickeln, die aber in den vergangenen Jahren schon deutlich wurden mit 474 Eingaben im Justizvollzug, davon 388 – ein besonderer Schwerpunkt – im Strafvollzug, mit 460 Eingaben im Bereich Gesundheit und Soziales. Danach kommen Eingaben im Bereich Landwirtschaft und Umwelt. Bauen und Wohnen spielt eine große Rolle, Ordnungsverwaltung, Verkehr und – das ist gegenüber vorherigen Jahren etwas zurückgegangen, hat sich also verringert – im Bereich Ausländerrecht.
Es kommen natürlich auch kommunale Angelegenheiten, zum Beispiel Gebühren oder Abgaben, dazu. Das ist ganz wichtig. Das sind aber nur Zahlen. Dahinter verstecken sich oder verstecken sich auch nicht, sondern werden sehr deutlich, auch Einzelschicksale. Es wird eine politische Dimension deutlich. Es wird oft von dem Seismografen Petitionsrecht gesprochen. Es verstecken sich dahinter, oder es kommt dahinter hervor für uns im Ausschuss eine Reihe von Zumutungen. Das ist aber der Preis des demokratischen Rechts der Petition, dass wir uns auch mit solchen Dingen auseinandersetzen müssen, sozusagen mit Fehldrücken auf den Knopf der Notrufsäule.
Dazu kommen Legislativeingaben, die zunächst nicht über den Bürgerbeauftragten laufen, dabei auch eine Sammellegislativeingabe mit über 10.000 Unterschriften, also eine ganze Reihe von Aufgaben. Zehn Legislativeingaben gab es zu Rundfunkgebühren, eine ganz wichtige Geschichte im Berichtsjahr, und zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes gab es auch einige.
Es gehört zu den Aufgaben des Petitionsausschusses übrigens noch die Arbeit in dem ständigen Unterausschuss, der Strafvollzugskommission, dazu. Wir haben im vergangenen Jahr drei Sitzungen durchgeführt, davon eine auswärtige. Das war eine ganz spannende Geschichte, nämlich in der Sozialtherapeutischen Anstalt in Ludwigshafen, die im Bereich des Justizstrafvollzuges eine wichtige und bisher wenig bekannte Aufgabe erfüllt.
Die Strafvollzugskommission hat dazu einige Berichte des Ministeriums entgegengenommen, einer davon Korrespondenz von Gefangenen nicht deutscher Sprache. Wir beschäftigen uns also mit dem Alltag auch in diesem Bereich. Ich denke, die Strafvollzugskommission hat eine wichtige Aufgabe in der Kontrolle dieser Aufgaben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Petitionen bringen Anstöße zur Veränderung oder zur Weiterentwicklung des Rechts. Davon können wir berichten. Aber auch das Petitionsrecht verändert sich. So haben wir seit dem Jahr 2011 auch Erfahrungen in öffentlichen Petitionen. Das waren im vergangenen Jahr – am 15. März 2011 gestartet – 12 veröffentlichte Petitionen mit insgesamt 5.577 Mitzeichnungen.
Wir sind damit als eines der ersten Bundesländer mit in eine Arbeit eingetreten, die 2005 in einem zweijährigen Modellversuch „Öffentliche Petitionen“ beim Bundestag eingerichtet wurde. Da gibt es auch eine Evaluation, die einige Ergebnisse zeigt, die für uns auch interessant sein könnten, nämlich dass elektronische Petitionssysteme dazu beitragen, dass das Petitionswesen auch in modernen demokratischen Rechtsstaaten seine Attraktivität behält, dass sich zentrale Aktivitäten im Bereich der elektronischen Demokratie und Partizipation hier auch wiederfinden, darüber hinaus, dass es keine generelle Zunahme des Petitionsaufkommens in diesem Fall gibt und – sehr vorsichtig möchte ich das formulieren – dass eine öffentlichkeitswirksame Stärkung der Petitionsinstanzen und eine sensiblere und aufmerksamere Wahrnehmung von Bürgeranliegen durch das politische System auch mit eine Folge dieser öffentlichen Petitionen sein kann.
So weit mein Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses im Berichtsjahr.
Es bleibt mir, Dank zu sagen an alle, die vom Leitbild einer bürgerfreundlichen Gesellschaft nicht nur sprechen, sondern es auch erleben und gestalten. Das sind der Bürgerbeauftragte sowie seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Frau Eschenauer mit ihrem Team von der Landtagsverwaltung. Das sind Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, und nicht zuletzt auch die vielen Ansprechpartner in den Ministerien und den Verwaltungen, die unsere Arbeit nicht als Belästigung, sondern als Ausdruck eines herausragenden Grundrechts in einer demokratischen Gesellschaft sehen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie beurteilt die Landesregierung den Gesetzentwurf insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf Rheinland-Pfalz?
2. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Landesregierung nötig, um ein Konzept für eine nachhaltige und sozial gerechte Finanzierung der Pflege zu erreichen?
3. Welche Initiativen hat das Land unternommen, um ein Gesamtkonzept zur Neuausrichtung der Pflege zu erreichen?
Sehr geehrte Frau Ministerin, das Pflegeversicherungsgesetz von 1994 baut im Wesentlichen auf eine funktionierende Familienstruktur und Solidarität auf. Wie wird sich das in Zukunft verändern? Gibt es neue Herausforderungen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Tagen, am 26. April 2012, hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung verabschiedet. Am gleichen Tag wurde ein Alternativantrag der SPDFraktion abgelehnt und der Gesetzentwurf der Bundesregierung und ein Änderungsantrag der Fraktion der LINKEN in die entsprechenden Ausschüsse überwiesen.
Dieser Gesetzentwurf hat von Anfang an einen großen Gegenwind erlebt. Das liegt auch daran, dass hier zwar geringfügige Verbesserungen, die dringend gefordert wurden, auch um den Preis eines geringfügig um 0,1 Prozentpunkte erhöhten Beitragssatzes vorgeschlagen werden bzw. im Entwurf jetzt in erster Lesung beschlossen worden sind, dass aber bereits die Plenardebatte aufzeigte, dass es um viel mehr geht. In der Plenardebatte ging es im Wesentlichen um die im Gesetzentwurf nicht berücksichtigte Reform des sogenannten Pflegebegriffs. Hier ist deutlich zu sagen, dass eine notwendige Umsetzung dieser bereits seit 2009 mit Vorschlägen eines Beirates definierten neuen Regelung von der Bundesregierung auf die lange Bank geschoben wird.
Dort wird natürlich argumentiert, eine Reform dieses Begriffes brauche Zeit. Aber ich denke, wir müssen darüber hinaus diese Herausforderung jetzt annehmen. Das Echo von den Verbänden war vernichtend für dieses neue Reformgesetz. Ich denke, dass es nicht sehr lange dauern wird, bis der Reform eine weitere folgen wird.
Der Pflegerat ist tief enttäuscht, der Sozialverband VdK findet den Entwurf bereits in der Entwurfsfassung enttäuschend und unzureichend, die AWO spricht von Zumutung für die Pflegebedürftigen, der Paritätische Wohlfahrtsverband sagt, dass dringend notwendige Reformschritte auf die lange Bank geschoben werden, und die Hospiz-Stiftung spricht von Flucht vor der Verantwortung.
So sehen wir das auch. Ich werde einen Begriff verwenden, den ich in einer ähnlichen Debatte hier schon einmal verwendet habe: Der Berg kreißte und gebar eine Maus.
Das Pflege-Neuausrichtungsgesetz ist infolge der vorangegangenen Politik der Berliner Koalition im besten Fall „sozial light“. Denn es gab auch Rückbau wie bei der Instrumentenreform, Nichtbefassung wie beim Präventionsgesetz, aber in diesem Fall ein kleiner Schritt in eine Richtung, die wir als große Herausforderung annehmen müssen.
Ich will einige Anmerkungen zu zentralen Themen und Perspektiven einer wirklichen Reform des SGB XI machen.
Die Pflegeversicherung, 1994 in Kraft getreten, baut auf etwas, was sich in Zukunft sehr stark verändern wird, nämlich auf ein traditionelles Familienbild, auf die Bereitschaft zur Übernahme von Pflegeaufgaben. Sie ist auch im Wesentlichen Kind einer traditionellen krankenversicherungsorientierten Sozialpolitik. Ich denke, da müssen wir Änderungen vornehmen. Es war eine Zeit lang durchaus ein Erfolgsmodell, aber die Herausforderungen, die in den nächsten Jahrzehnten ins Haus stehen, sowohl die demografischen als auch die sozialen Wandlungsprozesse in unserer Gesellschaft, stellen andere Herausforderungen.
Die zentralen Fragen für eine wirkliche Reform der Pflegepolitik – das wurde von der Ministerin heute schon angesprochen – sind:
Erstens: Wer pflegt? Wir werden also in den nächsten Jahren betreffend diese Familienpflegebereitschaft nicht mehr haben, nicht, weil sie nicht da ist, sondern weil sich die demografischen Voraussetzungen verändern. Wir werden umdenken müssen. Die Zahl der Pflegebedürftigen und die Schätzwerte der Entwicklung des Pflegebedarfs klaffen wie eine Schere auseinander.
Zweitens: Pflege ist aber zentral auch ein soziales Schicksal.
Ich werde das im zweiten Abschnitt weiterführen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem, was die Ministerin gesagt hat, ist von der Stellungnahme her wenig hinzuzufügen. Ich möchte aber noch einige Dinge erwähnen, die mir besonders wichtig sind.
Ich habe vorhin damit geendet, Pflege sei auch zentral ein soziales Schicksal. Die Pflegeversicherung – auch die jetzige Neuausrichtung – vernachlässigt die soziale Dimension der Pflege und betont immer noch zu stark die medizinisch-pflegerische Seite, die natürlich auch wichtig ist. Pflege bedarf einer an der Lebenswelt orientierten und kommunalen Verankerung. Da haben wir mit den Pflegestützpunkten bisher wirklich gute Instrumente zur Verfügung.
Teilhabe ist ein ganz wichtiger Aspekt. Pflege ist auch eine personelle Unterstützung von Menschen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei spielt die Herstellung von Würde unter den Bedingungen von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung eine sehr große Rolle. Wir haben das im Landeswohnformen- und Teilhabegesetz versucht zu formulieren. Ob im Heim oder in der Pflege zu Hause, überall geht es nicht nur um die Sicherung von Lebensqualität, sondern auch um die Herstellung dieser Würde durch Interaktion und die Sicherung der sozialen Teilhabe. Letztlich ist das nicht nur eine Aufgabe für die professionelle Pflege, sondern das ist eine Aufgabe für die Gesellschaft insgesamt, die soziale Netzwerke verlangt.
Zur Bürgerversicherung ist schon einiges gesagt worden. Ich meine, das muss ich nicht ergänzen.
Ich möchte aber nur noch ganz kurz etwas wertend sagen: Die Koalition in Berlin hat eine große Chance versäumt, indem die Überarbeitung des Begutachtungsverfahrens beim SGB XI, die in dem Gutachten enthalten war, und des Pflegebegriffes nicht intensiv angegangen wurden. Insofern kann ich feststellen, dass die zentralen Fragen der Finanzierung der Neuausrichtung der Pflegeversicherung wieder einmal vertagt wurden. Schade!
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Frau Thelen, wir sind auf dem richtigen Weg. Ich hatte eigentlich in der vergangenen Legislaturperiode das Gefühl, dass Sie einen Teil dieses Weges mitgegangen sind, aber als ich Ihren Antrag gelesen habe, der sich auf die Besprechung Ihrer Großen Anfrage und der Antwort der Landesregierung darauf beziehen soll, habe ich festgestellt, dass Sie entweder diese Antwort auf Ihre Große Anfrage nicht gut gelesen haben oder nicht verstanden haben, was in diesem Land geschieht.
Gefragt sind nicht neue Statistiken, die Sie immer anfordern und unter denen man über diese Entwicklung jammern kann – mich wundert dabei auch, dass Sie das, was in diesem Land geschieht, nur als Negativentwicklung dargestellt haben –, sondern gefragt sind Mut und Gestaltungswille. Ich denke, das, was die Landesregierung mit Unterstützung der Regierungsfraktionen als Konzept auch in Beantwortung Ihrer Großen Anfrage aufgezeigt hat, beweist diesen Mut und Gestaltungswillen sowie auch das Bemühen, dies gemeinsam mit den Betroffenen und den Einrichtungen zu machen. Darauf möchte ich gleich noch etwas näher eingehen.
Die Große Anfrage – wenn man sie genau liest – enthält zunächst einmal eine Reihe von Situationsbeschreibungen, die genau das beschreiben, was Sie soeben vermisst haben. Sie sagen auch etwas aus über die Chancen, die in der Entwicklung stecken, dass nämlich behinderte Menschen heute eine größere Chance haben, alt zu werden und natürlich auch mit ihren Behinderungen alt zu werden. Sie sagen auch etwas aus über die Risiken, aber nicht nur so sehr in eine Richtung.
Die Bedeutung der demografischen Entwicklung für Menschen mit Behinderungen und für die Eingliederungshilfe bringt natürlich Herausforderungen mit sich. Ich denke, dass diese Herausforderungen in der Großen Anfrage beschrieben sind und darin auch beschrieben ist, wie die Lebenserwartung und die Lebensqualität sich verändert haben. Darüber hinaus ist der Paradigmenwechsel beschrieben sowie die Herausforderung, den Begriff des Altseins vielleicht neu zu formulieren.
Fehlende statistische Zahlen sind – wie ich glaube – nicht das Entscheidende. Es gibt eine sehr differenzierte Darstellung, und es gibt auch Kernaussagen, die deutlich das Konzept dieser Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen beschreiben, nämlich dass das Selbstbestimmungsrecht und mehr Teilhabe im Mittelpunkt stehen, der Verzicht auf Unterscheidung zwischen ambulanten und stationären Leistungen ein Zukunftsziel ist, das in die Gemeindearbeit integriert werden soll, ein echtes persönliches Budget ein Ziel ist und auch ältere Menschen im Rahmen des neuen Pflegebegriffes Leistungen erhalten sollen, die über die Eingliederungshilfe hinausgehen.
Da haben wir natürlich einen Punkt, den wir seit Langem bemängeln, dass die Bundesregierung in der Frage des neuen Pflegebegriffes ein Reförmchen veranstaltet hat.
Ihr Antrag geht in dem kleinen Antragsabschnitt durchaus in diese Richtung: Eingliederungshilfe auf die demografische Entwicklung vorbereiten, Fachkräfteversorgung soll gesichert werden, Kostenentwicklung nachhaltig leistbar gestalten. – Das ist alles in Ordnung. Aber die Begründung, die Sie hier noch einmal wiederholt haben, dass wir, also die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, zu wenig eigene Erkenntnisse zu diesem Bereich und kein Konzept haben, geht doch deutlich an der Wirklichkeit vorbei.
Unser Alternativantrag weist natürlich in diese Richtung. Der Alternativantrag unterstützt die Politik der Landesregierung, die wir in den vergangenen Jahren auch deutlich mitgestaltet haben. Er unterstützt insbesondere auch die Meinung der Landesregierung, dass diese Versorgung der Menschen mit Behinderungen auch eine Kernaufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Das ist natürlich nicht einfach.
Ich bin selbst Mitglied in einem Kreistag. Dass die Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsrechts dabei eine große Rolle spielt, habe ich eben schon beschrieben, ebenso den Aktionsplan „Altern“ und dass die Frage der Umsetzung der UN-Konzeption, eine personenzentrierte Unterstützung älterer Menschen mit Behinderungen fordert. „Ambulant vor stationär“ habe ich ebenfalls genannt.
Wir fordern die Landesregierung in unserem Antrag auf, diesen Weg weiterzugehen und insbesondere auch auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass der Pflegebedarf unabhängig vom Lebensmittelpunkt gesichert wird, auch aus der Pflegeversicherung. Wir unterstützen die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Pflegestrukturplanung. Das wird im Moment auch durch Modellprojekte und durch eine Stelle bei der Landeszentrale für Gesundheitsförderung gemacht, dass wir die Landkreise
und kreisfreien Städte dabei unterstützen, ihre Sozialplanung in dieser Richtung zu gestalten. Dass wir gemeinsam mit den kommunalen Gebietskörperschaften und den Trägern der Angebote für ältere Menschen darauf hinwirken, dass sie fachlich in die Lage versetzt werden, ist eine ganz wichtige Geschichte. Es werden Wohnangebote gefördert. Ich denke, das haben wir in diesem Hause schon sehr oft besprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht natürlich darum, Ressourcen effizienter und effektiver zu nutzen. Ich glaube, da sind wir einer Meinung.
Ich habe aber in Ihrer Rede und Ihrem Antrag etwas vermisst. Es geht vor allem um die Menschen, um eine weitgehende Normalität des Lebens. Es geht um Selbstbestimmung und Teilhabe. In diesem magischen Dreieck von Qualität, von Kosten und auch von Rechtsanspruch haben wir dieses Leitbild Normalität, Selbstbestimmung und Teilhabe, nach dem wir uns richten. Ich denke, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Ich komme insofern auf meine Anfangsthese zurück und denke, dass Ihre Kritik, warum auch immer, da zu kurz greift. Wenn man eine solche Antwort auf eine Große Anfrage bekommt, dann versucht man natürlich, daraus etwas zu machen. Ich denke, Sie haben nicht eine zukunftsweisende Antragsgeschichte daraus gemacht.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 4. Bericht über die Lage behinderter Menschen und die Umsetzung des Landesgesetzes zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen ist eine umfangreiche Bestandsaufnahme der Bemühungen des Landes, aber auch der Kommunen und vieler anderer Akteure in den unterschiedlichsten Handlungsfeldern, den Auftrag der Landesverfassung zum Schutz von behinderten Menschen vor Benachteiligungen zu erfüllen und auf ihre Integration und die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Seit 2001 ist das als Artikel 64 Bestandteil der Landesverfassung.
Mit dem Landesgesetz zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, das wir im Jahr 2002 in diesem Parlament beschlossen haben, und mit der Ratifizierung der UN-Konvention in Rheinland-Pfalz 2008 und im Bund 2009 wurde dieser Auftrag konkretisiert und schließlich 2010 im Aktionsplan als Leitbild, als Querschnittsthema und als gesamtgesellschaftliche Aufgabe noch einmal formuliert.
Der Aktionsplan ist die Aufforderung zum Dialog und zur Beteiligung an der Praxis der Umsetzung. Dieses Ange
bot wird auch angenommen. Mehrere Kommunen erarbeiten eigene Aktionspläne. Gesellschaftliche Gruppen machen das ebenso. Zielvereinbarungen werden geschlossen, wie zum Beispiel zur Inklusion von Kindern mit Behinderungen oder zu Tageseinrichtungen für Kinder mit Behinderungen. Eine Zielvereinbarung trägt die Bezeichnung „Behinderte Menschen und Polizei“. Eine ganze Reihe von Zielvereinbarungen zur Barrierefreiheit wurde mit Firmen, Behörden und im Hinblick auf Bahnhöfe geschlossen. Es gibt Foren und Zukunftskonferenzen, die die Akteure in diesem Feld zusammenbringen und regionale Maßnahmen und Entwicklungen im Sinne der Ziele des Aktionsplans fördern.
Der Bericht enthält Leitlinien und orientiert sich ganz klar und ausdrücklich an den Zielen der UNBehindertenrechtskonvention. Frau Thelen, das ist ein schwieriges Feld. Das ist ein Spannungsfeld, aber ich sehe das nicht so negativ wie Sie. Er gliedert sich dann in die Handlungsfelder Erziehung und Bildung, Arbeit, Wohnen, Kultur, Sport, Freizeit, Gesundheit und Pflege, Schutz der Persönlichkeitsrechte, Interessenvertretung, Mobilität und Barrierefreiheit und schließlich Bewusstseinsbildung, das eine ganz wichtige Geschichte ist.
Ich will auf einige wenige Aspekte im Einzelnen kurz eingehen. Ich will zum Beispiel auf den Bereich Barrierefreiheit und auf den Bereich Wohnen eingehen. In dem Zusammenhang greife ich noch einmal auf den Aktionsplan zurück, den ich mitgebracht habe. Er hat mit der sogenannten leichten Sprache eine wunderbare Ergänzung gefunden. Da sagt Malu Dreyer: „Dort, wo alle wohnen, sollen auch behinderte Menschen wohnen können. Mitten in der Stadt oder mitten im Dorf, dort, wo sie selbst leben möchten, so wie alle anderen auch.“ Ich meine, das ist eine ganz wesentliche Aussage und bringt zum Ausdruck, was wir dafür tun.
Ich meine auch, dass das Landesgesetz über Wohnformen und Teilhabe von 2010 dem nicht widerspricht, sondern die Möglichkeiten bietet, „wohnen wo und wie ich will“ und vor allem „selbstbestimmt wohnen wo und wie ich will“ umzusetzen. Wir haben Barrierefreiheit bei einer ganzen Reihe von Beispielen aus dem Bereich des Leitsystems des Sozialministeriums. Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II konnte die Barrierefreiheit neben energiepolitischen Maßnahmen in vielen Bereichen durchgesetzt werden. Das Beispiel von der BUGA haben wir heute Morgen mitbekommen. Da gibt es eine ganze Reihe von Ansätzen, die es sich lohnt, weiterzubetreiben.
Das gilt auch für den Bereich des Arbeitslebens, in dem Landessonderprogramme laufen und Integrationsfachdienste zur Verfügung stehen. Leider versorgen Integrationsfirmen noch nicht in dem Umfang, wie ich mir das wünschen würde, Menschen mit Behinderungen und Schwerbeschädigte. Dort haben wir aber – das ist zu loben – eine hohe Beschäftigungsquote im Landesdienst. Das ist also eine Reihe von Erfolgsergebnissen.
Bei der Interessenvertretung behinderter Menschen ist vor allem – das gilt auch für ältere Menschen – das Motto „nichts über mich ohne mich“ wichtig.
Das haben wir in vielen Fällen umgesetzt. Ich denke, die enge Zusammenarbeit in diesem Netzwerk, auf die ich noch zurückkommen werde, spielt eine besondere Rolle.
Ich will einen Punkt, den auch Frau Thelen angesprochen hat, hervorheben, nämlich die Forderung nach Inklusion im Bildungsbereich, die im Raum steht. Wir haben 228 Schwerpunktschulen, 27 davon sind neu im Schuljahr 2011/2012 hinzugekommen. Wir achten das Wahlrecht der Eltern in diesem Bereich. Dass noch 140 Förderschulen bestehen – ich klammere das „noch“ ein –, heißt, dass ein wesentlicher Anteil der Bildungsarbeit in diesem System der Förderschulen für behinderte Schülerinnen und Schüler und für Benachteiligte geleistet wird.