Die Haustiere werden in vielen Bereichen immer exotischer. Hier gilt es noch einmal ganz besonders. Für die Haltung der sogenannten Exoten und der Gifttiere, aber auch für den Handel und den Erwerb dieser Tiere ist ein Sachkundenachweis absolut dringend erforderlich, aber auch zum Beispiel für Hunde und andere Tiere.
Ich möchte es noch einmal betonen, es geht nicht um Gängelei oder Besserwisserei, sondern es geht um Information, verstärkte Aufklärung, damit wir auf den Weg zu einer sachgerechten und artgerechten Tierhaltung im Heimtierbereich kommen können.
Ein anderes Thema, das auch im Koalitionsvertrag steht, das Verbandsklagerecht für die Tierschutzverbände, hat den Vorteil und die Qualität, dass die Verbände klagen können und wir im Tierschutz nicht darauf angewiesen sind, dass Klagen lediglich von Einzelpersonen bei Verstößen gegen das Tierschutzgesetz gebracht werden können.
Wir werden diese Forderung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Ich weiß von den Verbänden, dass sie darauf warten. Hier ist es natürlich sinnvoll, im Gespräch mit den Verbänden einen guten Weg zu suchen.
Meine Damen und Herren, ich hätte noch ganz viel zu sagen. Aber fünf Minuten sind eine herrliche Katastrophe.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf unserer Bunderegierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes ist für die Verbesserung und Verschärfung des Tierschutzes ein wichtiger und richtiger Schritt und wurde auch im Bundesrat allgemein begrüßt.
Neben der nationalen Umsetzung der EU-Versuchstierrichtlinie und detaillierten Verbesserungen im Tierschutz sieht der Entwurf auch weitere Verordnungen und Regelungen durch die Landesregierung und die zuständigen Behörden vor. Deshalb ist es wichtig, dass Rheinland-Pfalz seine Aufgabe im Tierschutz deutlich wahrnimmt und weiter nach vorne bringt. Dazu trägt der Tierschutzbericht wesentlich bei, der natürlich kontinuierlich fortgeschrieben werden und über die Tierschutzmaßnahmen in Rheinland-Pfalz berichten muss.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die gute und umfangreiche Zusammenstellung des Tierschutzberichtes bedanken.
Gehe ich Ihren Antrag durch, dann kommt man aber gleich zu dem Resultat, dass vieles detailliert besprochen werden muss. Sie sprechen die fehlenden Regelungen für die Sachkundenachweise für Tierhalter für Nutz-, Wild- und Heimtiere an. Ich denke, hier muss man genau differenzieren.
Sachkundenachweise für die Haltung von Nutztieren – für den gewerblichen Bereich ist dies geregelt – erübrigt sich eigentlich; denn die Haltung von Nutztieren ist in der Hand von gut ausgebildeten Landwirten, und dort noch einmal Sachkundenachweise zu fordern, macht wohl keinen Sinn.
Im Privatbereich sieht es anders aus. Wenn ich mir ein Schaf zu Hause halte, muss ich schon wissen, wie ich mit dem Tier umgehen kann. Darüber muss man reden.
Die Bundesregierung wird ebenfalls prüfen, in welchen Bereichen weitere Qualifikationen von Tierhaltern zu einer besseren Tierschutzmöglichkeit beitragen.
Sachkundenachweise für die Haltung von Heimtieren: Auch hier muss man unterscheiden, möchte ich einen Sachkundenachweis für jedes Haustier haben oder beziehe ich das auf besondere, auf exotische Tiere, wie dies die Kollegin schon sagte. Es ist schon wichtig, dass ich als Tierhalter weiß, wie ich mein Tier richtig und angemessen ernähre, wie ich es unterbringe, wie ich es pflege.
Besonders bei exotischen Tieren kommt zum Tierschutz auch noch der persönliche Eigenschutz hinzu. Man sollte schon wissen, wie man mit seiner Giftschlange zuhause umgehen muss.
Also in dem Sinne muss man es differenzieren und unterschiedlich ausprägen. Das macht deutlich, dass Bedarf besteht, tiefer einzusteigen, die Sachlage erörtert werden muss, aber auch der dadurch entstehende Bürokratieaufwand mit abzuwägen ist.
Zur Käfighaltung bei Legehennen kann ich nochmals – wie schon vor einigen Wochen – betonen, dass es absolut untragbar ist, wenn Tiere zusammengepfercht auf Drahtgittern viel zu eng sitzen. Aber hier kann aufgrund der rechtlichen Sachlage nicht die Bundesregierung verbieten, sondern die Regierung, die Landesregierung agieren. Deshalb kann und muss die Landesregierung Rheinland-Pfalz ihre Anforderungen an das Halten von Legehennen detailliert darstellen und in einem intensiven Austausch mit Landwirten, Verbänden, Organisationen den Tierschutz umsetzen und weiterentwickeln.
Mir ist es ein wichtiges Anliegen, die Tiertransporte mit in die Diskussion einzubringen. Es kann nicht sein, dass nach dem Tierschutzbericht von 141 kontrollierten Lebendtiertransporten 55 zu beanstanden waren. In erster Linie wurden die Überschreitung der Lenkzeiten und technische Mängel beanstandet, aber ich will mir gar nicht vorstellen, wie die Bedingungen im Wagen selbst aussehen. Vielleicht werden die Tiere zu eng, ungesichert, nicht artgerecht oder unsachgemäß transportiert.
In dem Zusammenhang will ich ganz bewusst an die verunglückten Hundebabys erinnern. Der Transport und Verkauf von jungen Welpen, die viel zu früh von der Mutter weggenommen werden und aus Profitgier oft ungeimpft und krank früh transportiert werden, muss unterbunden werden. In dieser Hinsicht muss es länder
In dem Zusammenhang möchte ich die gute und wichtige Arbeit der Tierheime hervorheben. Die haben in dem Fall wirklich gute Arbeit geleistet. Neben dem Engagement der Hauptamtlichen ist auch ein großes Engagement von Bürgern zu verzeichnen, die ganz im Sinne des Tierschutzes sich nicht selbst ein Tier anschaffen, sondern ihre Zeit und Kraft im Tierheim einbringen. Deshalb müssen die Tierheime weiter unterstützt werden.
Zuletzt muss ich noch auf eine gestern von Frau Staatsministerin Lemke getroffene Äußerung eingehen. Sie stellte im Zusammenhang mit der Windkraftdiskussion dar, wie groß der Wunsch nach Reduktion der Zahl der Kormorane und der Rabenkrähen aufseiten der Fischer und Jäger sei. In diesem Kontext erschreckt mich diese Äußerung sehr. Ich bin kein Jäger, aber ich bin davon überzeugt, dass ein gut gesetzter Schuss nicht mit einem qualvollen Zerrupfen an Rotorblättern eines Windrades vergleichbar ist.
Man sieht, in diesem Bereich besteht großer Klärungs- und Ergänzungsbedarf. Deshalb beantragen wir, den Antrag an den Ausschuss zu überweisen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Tierschutz hat in Rheinland-Pfalz eine gute Tradition. Diese Tradition findet ihren Niederschlag in der Verfassung, in der wir, noch bevor der Bundesgesetzgeber dies im Grundgesetz geregelt hat, sogar in einer weitergehenden Formulierung festgestellt haben, dass wir Tiere als Mitgeschöpfe achten und wir sie vor vermeidbaren Schäden und Leiden schützen wollen.
Diese Tradition – dankenswerterweise wurde das schon angesprochen – wird im Tierschutzbericht gelebt, den es
nicht zufällig zum zehnten Mal in diesem Jahr gab. Alle zwei Jahre erscheint der Tierschutzbericht. Das ist eine Tradition, die diese Landesregierung von ihren Vorgängerregierungen geerbt hat. Zwei Jahrzehnte intensiver Tierschutz in Rheinland-Pfalz haben eben auch Früchte getragen.
Wir sehen anhand dieses Tierschutzberichts aber auch, dass es trotz aller Anstrengungen und Bemühungen noch etliche Herausforderungen gibt. Dies ist insbesondere bei den Nutztieren der Fall. Das sollte man nicht kleinreden. Es stimmt einen schon sehr nachdenklich, wenn man feststellen muss, dass die Beanstandungsquoten bei Kontrollen quer durch alle Bereiche im zweistelligen Prozentbereich liegen.