Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Wer trägt die Fragen vor? – Herr Abgeordneter Licht hat das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zum Straßennetz in Rheinland-Pfalz frage ich die Landesregierung:

1. Welcher jährliche Investitionsbedarf wurde jeweils für Bundesstraßen inklusive Bundesautobahnen, für Landesstraßen sowie für Kreisstraßen in den Jahren 2009, 2010 und 2011 in Rheinland-Pfalz für Neubau wie Um- und Ausbau realisiert?

2. Welche Mittel sind allein für den Ausbau und die Erhaltung von Landesstraßen in den Jahren 2012 und 2013 erforderlich und nach Planansatz des LBM vorgesehen?

3. Welche Finanzmittel sind nach einem dem LBM vorliegenden Gutachten allein jährlich zum Ausbau und zum Erhalt (ohne Neubaumaßnahmen) von Landesstraßen im Schnitt der Jahre erforderlich?

4. Welche Zusatzaufgaben hat der LBM in den letzten Jahren übernehmen müssen, und welche Kosten sind ihm dabei jährlich entstanden?

Für die Landesregierung antwortet Herr Staatsminister Lewentz.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung verfolgt eine Infrastrukturpolitik, die eine nachhaltige Mobilität für die Bevölkerung und die Wirtschaft stärkt. Dabei sind alle Verkehrsträger

in den Blick zu nehmen. Mobilität ist eine Grundvoraussetzung für eine positive wirtschaftliche Entwicklung. Sie ist ebenso Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger Arbeitsplätze und soziale Infrastrukturen erreichen können.

Die Straße ist dabei in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz nach wie vor ein wesentlicher Träger der Mobilität. Mit einer Netzlänge von rund 18.500 km verfügt Rheinland-Pfalz über eines der dichtesten Straßennetze bundesweit. Ein so dichtes Straßennetz leistungsfähig zu erhalten, ist vor dem Hintergrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte eine große Herausforderung. Dies gilt für alle Träger der Straßenbaulast, also Bund, Land, Landkreise und Gemeinden gleichermaßen. Für das Land gilt dies im Besonderen vor dem Hintergrund der Schuldenbremse, die im Jahr 2010 vom rheinland-pfälzischen Landtag mit Zustimmung aller Fraktionen in der Landesverfassung verankert wurde und nach der der Landeshaushalt ab dem Jahr 2020 ohne Schuldenaufnahme auskommen soll.

Dies zwingt schon jetzt dazu, bei den Investitionen Prioritäten zu setzen.

Die Frage, ob im Straßenbau ausreichend investiert wird, kann man sicherlich nicht sachgerecht beantworten, wenn man, wie in der hier vorliegenden Mündlichen Anfrage, nur einzelne Jahre oder kurze Zeiträume betrachtet. Schließlich kann es durchaus vertretbar sein, in einzelnen Jahren mit den Bauausgaben kürzerzutreten, wenn die Investitionslinie im längeren Durchschnitt stimmt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Beantwortung wird jetzt auch von Zahlen gespickt sein. Chemische Formeln, obwohl wir auch für Öle zuständig sind, wird sie nicht enthalten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt:

Zu Frage 1: Für Neubau, Erhaltung, Um- und Ausbau der Bundesfernstraßen in Rheinland-Pfalz wurden verausgabt: In 2009 376,5 Millionen Euro, in 2010 352 Millionen Euro und in 2011 380 Millionen Euro.

Für den Landesstraßenbau lauten die entsprechenden Zahlen: 93,7 Millionen Euro, 84,5 Millionen Euro und 83,8 Millionen Euro.

Für den Kreisstraßenbau sind es 57,8 Millionen Euro, 50,2 Millionen Euro und 52,1 Millionen Euro. Allerdings lässt ein zeitlicher Ausschnitt von drei Jahren nur eine eingeschränkte Beurteilung des Investitionsverhaltens zu. Ich habe das eingangs bereits erwähnt.

So lagen beispielsweise die Ausgaben des Bundes im Zeitraum 2006 bis 2008 mit 276,5 Millionen Euro, 283,9 Millionen Euro und 300,3 Millionen Euro deutlich niedriger als in den Jahren 2009 bis 2011. Für die letztgenannten Jahre will ich auch noch einmal an Konjunkturpakte usw. erinnern dürfen.

Beim Landesstraßenbau lagen sie mit 86,6 Millionen Euro, 87,2 Millionen Euro und 98,5 Millionen Euro hingegen deutlich höher.

Zu Frage 2: Im Landesstraßenbauprogramm 2012/2013 sind Investitionsmittel in Höhe von 81,6 Millionen Euro bzw. 78,7 Millionen Euro veranschlagt. Unter Berücksichtigung der darin enthaltenen Anteile für Baukostenzuschüsse für kommunale Entwässerungsanlagen, die auch der Entwässerung von Landesstraßen dienen, sowie der Mitfinanzierungsbeiträge für den Bau des Hochmoselübergangs stehen davon effektiv 73,1 Millionen Euro bzw. 70,2 Millionen Euro für Baumaßnahmen im Landesstraßennetz zur Verfügung.

Wie bereits gesagt, müssen diese Ansätze auch vor dem Hintergrund der in den Vorjahren höheren Budgets gesehen werden.

Zu Frage 3: Der durchschnittliche jährliche Finanzierungsbedarf für Erhaltung, Um- und Ausbau des Landesstraßennetzes wurde im Jahr 2003 gutachtlich ermittelt. Ausgangspunkt war der im Jahr 2002 messtechnisch erfasste Straßenzustand. Investitionsziel sollte es damals sein, dass am Ende des vorgegebenen Betrachtungszeitraums – hier das Jahr 2018 – der durchschnittliche Straßenzustand nicht unter dem Ausgangswert liegt. Hierfür wurde ein durchschnittlicher jährlicher Investitionsbetrag von 74 Millionen Euro errechnet.

Zwischenzeitlich ist der Baupreisindex deutlich gestiegen. Deshalb wurde im Jahr 2008 dieser Betrag unter Berücksichtigung der Kostensteigerung auf rund 82 Millionen Euro fortgeschrieben.

Im Durchschnitt der Jahre 2003 bis 2012 wurde der Wert von 82 Millionen Euro auch erreicht.

In diesem Jahr wurde der Straßenzustand turnusgemäß erneut messtechnisch erfasst. Die Auswertung der Daten ist noch im Gange. Auf der Grundlage der hier erhobenen Daten wird der erforderliche durchschnittliche jährliche Finanzierungsbedarf im kommenden Jahr neu zu berechnen sein.

Zu Frage 4: Die dem LBM übertragenen Aufgaben sind nicht statisch. Schon aus der umfassenden Zuständigkeit des LBM im Verkehrsbereich ergibt sich, dass dem LBM zusätzliche Aufgaben sowohl aus der Weiterentwicklung rechtlicher Vorschriften und technischer Regelwerke als auch durch organisatorische Vorgaben im Rahmen der Landesverwaltung zuwachsen können und auch zuwachsen werden. Es können allerdings auch Aufgabenstellungen entfallen.

So viel zu meiner Beantwortung.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Licht.

Herr Minister, in welcher Höhe lag die Nettokreditaufnahme des LBM in den Jahren 2009 bis 2011, bzw. wo

liegen die Planungen für das laufende Jahr 2012 mit welcher Begründung?

Da dies nicht Inhalt der Fragestellung war, habe ich mich nicht darauf vorbereitet. Herr Licht, Sie sind aber im LBM-Beirat am 14. November 2012 umfassend darüber informiert worden. Die Zahlen liegen Ihnen vor.

(Frau Klöckner, CDU: Das darf er nicht! Hier sind wir im Parlament! – Licht, CDU: Herr Präsident, bitte!)

Frau Fraktionsvorsitzende Klöckner, der LBM-Beirat ist ein Beirat, der mit aus Parlamentariern gebildet wird. Die Parlamentarier entsenden ihre Vertreter. Die Fraktionen entsenden ihre Vertreter in den LBM-Beirat.

(Baldauf, CDU: Haben Sie etwas zu verbergen? – Frau Klöckner, CDU: Wir sind aber hier im Parlament!)

So wie ich Herrn Staatssekretär Häfner in der Berichterstattung mir gegenüber verstanden habe, hat er ausführlich im LBM-Beirat darüber berichtet. Sie können mich gerne fragen, dann bereite ich mich darauf vor, Herr Licht.

Meine Damen und Herren, Gegenstand der Beantwortung der Landesregierung sind die Fragen, die Sie eingereicht haben. Darüber kann die Landesregierung weitere Informationen geben. Das haben wir uns als Regel so gegeben. Bitte halten wir uns auch daran. – Herr Kollege Schreiner.

Vielen Dank, Herr Präsident. Ich habe eine Nachfrage zu der Frage 3, und zwar erfolgt die jährliche Refinanzierung des LBM aus Landesmitteln. Das sind Pachterträge nach Straßenkilometern. Die hierfür getroffenen Verträge enthalten eine jährliche Erhöhung dieser Pacht. Dies wird aber nicht vollständig eingehalten. Deshalb meine Frage: Was sind die Gründe dafür, dass diese Pachtzahlungen nicht so steigen wie eigentlich vorgesehen?

Wir haben einen durchschnittlichen Wert ermittelt – so habe ich es ausgeführt –, den wir zur Unterhaltung brauchen. Es sind 82 Millionen Euro für die Jahre 2003 bis 2012 nach Anpassung des Preisindex, wie ich ausgeführt habe. Da wir diese erzielen konnten, war nach meiner Einschätzung die vollständige Pachtzahlung nicht notwendig. Es ist eine Pachtzahlung aus dem Landeshaushalt zum LBM.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Henter.

Herr Minister, der LBM hat, um den Investitionsbedarf zu ermitteln, Kreisstraßen untersucht und in Qualitätskriterien eingestuft und uns im Kreistag unterrichtet. Ist Gleiches für die Landesstraßen erfolgt? Wer ist über das Ergebnis unterrichtet worden?

Ich habe Ihnen vorgetragen, dass wir die Landesstraßen insgesamt alle untersucht haben. Daraus hat sich ergeben, welchen jährlichen Investitionsbedarf wir zur Unterhaltung haben. Das ist natürlich im entsprechenden Ausschuss immer und regelmäßig vorgetragen worden.

Ich habe auch ausgeführt, dass wir gerade dabei sind, in diesem Jahr eine Fortschreibung der Untersuchung für alle Straßen vorzunehmen. Das wird dann auch vorgetragen werden.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Licht.

Herr Minister, das gilt auch jetzt für die Frage, die ich stellen werde. Würden Sie dann, wenn Sie sie jetzt nicht beantworten können, die Antworten zumindest dem Parlament nachliefern? Deswegen jetzt die Frage: Eine jährliche Refinanzierung aus Landesmitteln von Aufgaben des LBM sollte durch Pachterträge aus Straßenkilometern erfolgen. Das ist allgemein bekannt. Die hierfür getroffenen Verträge beinhalten eine jährliche Pachterhöhung, welche nicht vollständig eingehalten wird. Worin liegen hierfür die Gründe, und um welche Summen geht es?

Die Gründe habe ich Ihnen eben auf die Frage von Herrn Schreiner genannt. Die einzelnen Summen muss ich nachliefern; das will ich auch gerne tun.

(Licht, CDU: Auch zu der anderen Frage, die ich eben gestellt habe?)

Gerne.

Eine Zusatzfrage des Herrn Kollegen Dr. Weiland.

Der LBM als Landesbetrieb ist ermächtigt, Kredite aufzunehmen. Können Sie uns sagen, wie hoch der Gesamtschuldenstand des LBM ist und ob dieser Gesamtschuldenstand im Verhältnis zu den jährlichen Zuführungen zum Geschäftsbetrieb des LBM aus dem Landeshaushalt die Erfüllung der Kernaufgaben noch möglich macht?

Sie wissen, dass der LBM seine Aufgaben hervorragend erfüllt, und zwar nicht nur die Kernaufgaben, sondern alle ihm übertragenen Aufgaben. Gerade in der jetzigen Zeit stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dies rund um die Uhr im wahrsten Sinne des Wortes sieben Tage in der Woche unter Beweis. Die Aufgabenerfüllung ist also gewährleistet. Die einzelnen Fragen waren nicht abgefragt, das werde ich Ihnen gerne nachliefern.

(Dr. Weiland, CDU: Haben Sie die auch nicht im Kopf als zuständiger Minister? Schlecht!)