Protokoll der Sitzung vom 15.06.2011

Meine Damen und Herren, ich meine, das ist der bessere Weg, als wenn ich aus der Schublade das Konzept

ziehe und sage: „Die und die Senate bleiben in Koblenz, und das andere findet in Zweibrücken statt. Mit den Bereichen gehen wir dann herüber. In dem Zeitraum machen wir das, und der Spareffekt sind 15 Personen in drei Jahren oder 20 Personen in fünf Jahren.“ Eines ist gewiss: Wenn Sie solche gravierenden Strukturveränderungen vornehmen, haben Sie nie einen Spareffekt von heute auf morgen. Das wäre dann der Fall, wenn Sie wie in der freien Wirtschaft Schließungen vornehmen würden. Das machen wir ausdrücklich nicht.

Glauben Sie mir, wir haben mit diesen Verfahren Erfahrung, egal ob es sich um eine Kommunalreform handelt, ob es um eine Reform der Bezirksregierungen geht oder ob es um andere Hausaufgaben geht, die wir kontinuierlich machen und bei denen wir uns anders verhalten als die CDU, die mit auf die Marktplätze geht, mit demonstriert und mit eskaliert und nicht zusammenarbeitet, um gute Lösungen zu finden. Das ist schade. Ich lade Sie ein, ein anderes Verhalten im Parlament an den Tag zu legen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es spricht Herr Abgeordneter Schneiders. Ihm steht noch eine Redezeit von acht Minuten zur Verfügung.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Diskussion der Vertreter der Koalitionäre kommt mir so vor, als würden sie sich winden, weil ihnen die Argumente ausgehen.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, Sie beschließen eine Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und damit die Schließung eines Standorts

(Zurufe von der SPD)

und wundern sich, wenn die Betroffenen auf die Barrikaden gehen.

(Beifall der CDU – Zurufe der Abg. Frau Brede-Hoffmann, SPD, und des Abg. Wiechmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Halten Sie sich zurück. Sie können nachher auch noch sprechen.

Meine Damen und Herren, gerade die Vertreter der Justiz sind konservativ, egal welcher Partei sie angehören. Sie waren es nicht gewohnt, dass sie für ihre Rechte auf die Straße gehen. Das hat sie verwundert und verblüfft.

Nunmehr ist es plötzlich der Einspareffekt, der in den Vordergrund geschoben werden soll.

Meine Damen und Herren, Ihre Argumente sind durch nichts belegt. Sie sagen, es gibt auch andere Bundesländer, die nur ein OLG haben. Sie erwähnen nicht beispielsweise Bayern, Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen. Das ist vielleicht noch ein besseres Beispiel. Das ist ein Flächenland mit drei Oberlandesgerichten, nämlich Braunschweig, Celle und Oldenburg.

Interessant ist auch, dass Braunschweig und Celle gerade 63 Kilometer auseinanderliegen. Niemand würde daran denken, das OLG in Oldenburg oder gar ein anderes dieser drei Gerichte schließen zu wollen.

Meine Damen und Herren, Ihre Argumentationen sind nicht schlüssig.

(Beifall der CDU)

Wenn Sie dann den Wissenschaftlichen Dienst bemühen und sich von ihm sagen lassen müssen, dass Sie kein Konzept haben, würde ich das auch nicht weiter ausbreiten.

(Beifall der CDU)

Ihre Schlussfolgerung aus diesem Gutachten ist schlichtweg falsch. Der Antrag ist zulässig. Es geht nicht darum, dass Ihnen der Rechnungshof Ihre Hausaufgaben lösen und ein Konzept erstellen soll. Die Koalitionsvereinbarung schreibt endgültig fest, dass eine Zusammenlegung der Oberlandesgerichte und der Generalstaatsanwaltschaften erfolgen soll.

Der Justizminister hat das in Pressegesprächen bestätigt und auch in einem Gespräch mit dem Vizepräsidenten des OLG bekräftigt, von dem uns berichtet worden ist. Das ist eine unumkehrbare Tatsache und eine Entscheidung, die selbstverständlich im Auftrag des Parlaments durch den Rechnungshof einer Prüfung unterzogen werden kann.

(Beifall der CDU)

Mein Damen und Herren, dass Sie noch kein Konzept anbieten und deshalb die Schlussfolgerung ziehen, eine Prüfung sei nicht möglich in der Annahme, es würde sich ähnlich eines Untersuchungsausschusses um eine Untersuchung eines Endergebnisses handeln, ist falsch.

(Pörksen, SPD: Das hat doch keiner gesagt! Lassen Sie doch einmal das Urteil!)

Selbstverständlich kann der Rechnungshof begleitend tätig sein. Das kann zum Beispiel bedeuten – hören Sie gut zu –, dass wir mit unserem Antrag der Meinung sind, das Parlament zu befassen. Das Parlament kann dies in der Form tun, dass es beispielsweise den Haushalts- und Finanzausschuss und den Ausschuss für Justiz und Verbraucherschutz – früher Rechtsausschuss – damit befasst, der begleitend auch in der Erstellung Ihres Konzepts zu Änderungen oder Vorschlägen kommen

kann und sich beispielsweise mit Unterstützung des Rechnungshofs bereits in der Prüfung befindet.

(Beifall der CDU)

Meine Damen und Herren, Ihr Winden, keine Konzeption zu haben, keine Gründe nennen zu können, die für eine Zusammenlegung sprechen, und keine Einspareffekte jedenfalls bis heute darlegen zu können, zeigt, dass Sie etwas losgetreten haben, das von der Motivation her durch etwas völlig anderes bestimmt gewesen sein muss.

(Beifall der CDU)

Ich müsste spekulieren, wenn ich jetzt sagen würde, es geht um die noch nicht besetzte Präsidentenstelle oder eine Verärgerung in anderer Sache. Ich habe keine Ahnung. Es kann aber nicht die Motivation gewesen sein, Strukturen zu verbessern – hier widersprechen Ihnen die Richter – und Einsparungen zu erzielen. Auch hier widersprechen Ihnen die Richter und wahrscheinlich die praktischen Belege nachher. Es ist schon angeführt worden, dass Verfahren, an welchem Gerichtsstandort sie dann auch durchgeführt werden müssten, zu höheren Kosten und nicht zu Einsparungen führen würden.

Meine Damen und Herren, Sie können sich drehen und wenden, wie Sie wollen.

Der Kollege Justizminister erinnert sich, dass ich beim Geburtstag des OLG-Präsidenten Willi Kestel in Zweibrücken ihn gefragt habe, wie denn so etwas zustande kommt. Weshalb sagt man nicht, dass man im Laufe der Legislaturperiode überlegen will, die Strukturen der Justiz anzupacken, und beruft Gremien ein, die sich sachlich und fachlich damit auseinandersetzen? Nein, das tut man nicht. Man nimmt einen Federstrich, schreibt es in die Koalitionsvereinbarung und hat damit, wie man meint, Tatsachen geschaffen. Man hat nur nicht mit den Betroffenen gerechnet.

Meine Damen und Herren, die Betroffenen an den Gerichtsstandorten kritisieren zu Recht ihre federstrichartige Vorgehensweise. Wir sind diejenigen, die als Opposition im Parlament zu Recht diesen Antrag gestellt haben.

Wir bieten Ihnen nochmals an, wenn Ihnen das leichter fällt, diesen Antrag selbstverständlich begleitend mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss und den Rechtsausschuss fortzuführen, damit der Rechnungshof – Sie kennen die Vorschrift nach der Landeshaushaltsordnung – im Auftrag des Parlaments tätig und Ihnen sogar behilflich sein kann, obwohl wir nicht Ihre Hausaufgaben zu lösen haben.

(Zurufe von der SPD)

Meine Damen und Herren, überwinden Sie sich, und machen Sie sich nicht zum Vollzugsbüttel der Regierung. Haben Sie den Mut und stimmen Sie zumindest der Ausschussüberweisung zu.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Hoch das Wort.

Herr Kollege Schneiders, es wundert mich. Es gibt genau zwei Möglichkeiten. Entweder war Ihnen die Rede des Kollegen Baldauf nicht gut genug, sodass Sie den gleichen Inhalt noch einmal vortragen mussten, oder Sie haben sich innerfraktionell entschieden, die verlängerte Redezeit dazu zu nutzen, einfach zweimal die gleiche Rede zu halten in der Hoffnung, dass Falsches richtiger wird. Das kann beides nicht im Sinne der Sache sein.

(Beifall der SPD)

Herr Vorsitzender des Rechtsausschusses, es wundert mich schon, dass Sie uns auffordern, einen unzulässigen Antrag an den Ausschuss zu überweisen. Ich frage mich, was das für ein parlamentarischer Vorgang ist.

Leider perpetuieren Sie auch eine Sache, die wir aus der letzten Wahlperiode zur Genüge kennen. Wenn der Wissenschaftliche Dienst ein Gutachten abgibt, das in Ihrem Sinn ist, ist Dogma dafür überhaupt kein Ausdruck. Wenn Ihnen das Ergebnis eines Gutachtens aber nicht gefällt, sagen Sie, der Wissenschaftliche Dienst hat zwar gesagt, dass es unzulässig ist, aber wir sind trotzdem der Meinung, dass es zulässig ist. Also wischen wir das einfach einmal weg.

(Ramsauer, SPD: So ist es in der Justiz!)

Wenn Sie so mit dem Wissenschaftlichen Dienst und vor allem mit dem Leiter des Wissenschaftlichen Dienstes umgehen, der, glaube ich, auch noch Ihre Vertrauensperson ist, ist das sehr erstaunlich.

Ich habe mich aus einem ganz anderen Grund gemeldet, nämlich wegen zwei Sachen. Sie führen Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie die Größe der Oberlandesgerichtsbezirke an. Schauen Sie sich doch bitte einmal an, wie viele Einwohner jeweils auf ein Oberlandesgericht entfallen. Dann überdenken Sie noch einmal Ihre Argumentation.

Wir schieben überhaupt keine Einsparsachen vor. Unsere Verfassung – Sie haben mitgestimmt; ich erinnere mich gut daran – gibt uns vor, dass wir die Schuldenbremse einhalten und einsparen müssen, und zwar in einer signifikanten Größenordnung, nämlich 220 Millionen Euro pro Jahr.

Herr Schneiders, wenn Sie nach den Vorreden des Ministers, von Frau Raue und mir sagen, es wäre beabsichtigt, den Standort Koblenz zu schließen, dann haben Sie entweder unter dem Tisch gehangen oder Sie behaupten, dass wider besseres Wissen gehandelt wird. Das ist glatt gelogen. Das kann man so nicht stehen lassen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)