Herr Staatssekretär, Sie haben exemplarisch den Westwallrundweg in der Südpfalz erwähnt. Ich vermute, Sie haben sich dabei auf den Weg im Bienwald bezogen. Ich unterstelle Ihnen, dass die Landesregierung ein großes Interesse daran hat, diesen Weg weiter offen zu halten.
Vor dem Hintergrund die Frage: Inwiefern passt es dazu, dass es derzeit Streitigkeiten zwischen dem Forstamt und dem Pfälzerwald-Verein gibt, die Verkehrssicherungspflicht an einen Verein abzugeben, um dann diesen Weg weiter zu betreiben? Wenn nämlich diese Verkehrssicherungspflicht auf einen Verein übergeht, kann unter Umständen nicht mehr gewährleistet bleiben, dass dieser Weg offen bleibt.
Wenn ich richtig informiert bin, bezieht sich die Frage der Verkehrssicherungspflicht auf den Weg als solchen und nicht auf die ansässigen Ruinen; denn hier ist die Verkehrssicherungspflicht im Auftrag des Bundes zu gewährleisten.
Unabhängig davon ist diese Frage ebenso wie die Frage der konkreten Ausgestaltung von touristischen Aspekten mit den Beteiligten in den nächsten Wochen zu klären. Die Tourismuskonzeption entlang des Westwalls ist im Koalitionsvertrag etabliert und nimmt eine entsprechende Rolle ein. Dass solche Gespräche keine konfliktfreien Gespräche werden, ist völlig klar, weil wir eine Reihe unterschiedlicher Interessen unter einen Hut zu bringen haben. Ich sage nur Umwelt- und Denkmalschutz.
Herr Staatssekretär, welches Wissen hat die Landesregierung über die Zahl der Bunkeranlagen und deren baulichen Erhaltungszustand? Haben Sie die schon kartiert, oder muss das noch gemacht werden?
Es gibt jetzt eine Untersuchung in vier Abschnitten. Der erste Abschnitt ist erfolgt, in dem wir sowohl eine Bestandserhebung mit Geobasisdaten vollziehen, aber auch versuchen, eine erste Einschätzung über den baulichen Zustand der Ruinen aufzunehmen. Das ist bei
Ruinen schwierig, weil gesprengte Anlagen nicht in eine Norm passen, was die Verkehrssicherungspflicht angeht.
Wir sind dabei. Wir werden alle vier Abschnitte sicherlich in den nächsten zwei Jahren abschließen, wobei wir – ich hatte das in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses gesagt –, wenn der vierte Abschnitt abgeschlossen ist, nicht wissen, ob dann alle Werte aus dem ersten Abschnitt noch gelten, weil sich bei den Ruinen schnell etwas verändern kann.
Sowohl Bund als auch Land gehen davon aus, dass wir über 3.300 Anlagen sprechen, ausgenommen unterirdische Stollen, die nicht Teil der Vereinbarung sind, weil wir sie nicht erfassen können.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Baldauf, dann noch Herr Steinbach, Herr Weiner und Herr Wilke, dann schließe ich die Frageliste.
Herr Staatssekretär, die Ruinen sind ein Teil der Kulturlandschaft des Pfälzerwaldes. Ist vorgesehen, diese Geschichte in den Kulturatlas aufzunehmen, oder ist dies schon erfolgt? – Das können Sie mir aber auch nachreichen.
Das müsste ich Ihnen nachreichen. Wir haben die Anlagen jetzt schon im Denkmalschutzgesetz aufgenommen. Das hatte ich erwähnt. Wie weit das schon im Kulturatlas aufgenommen worden ist, müsste ich Ihnen nach Rücksprache mit dem zuständigen Ressort nachreichen.
Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass Sie eine kapitalerhaltende Stiftung dafür gründen wollen. Sie haben dargelegt, dass wir als Grundlage ein Gesetz bauchen, und den ungefähren Zeitplan erläutert, innerhalb dessen wir das Gesetz im Landtag verabschieden müssen. Können Sie noch einmal Ausführungen dazu machen, wie die Mittelverwendungen innerhalb dieser Stiftung sichergestellt bzw. geregelt sein sollen und wie zwischen Erhalt, Sicherung von Anlagen und den anderen Zwecken, Richtung Natur- und Denkmalschutz, ausgewogen werden soll?
Zunächst einmal obliegt die Verteilung der Erträge aus einer Stiftung dem Stiftungsvorstand, der sowohl über entsprechende Projektanträge als auch darüber zu entscheiden hat, was an Maßnahmen zu ergreifen ist, um den jeweiligen Aufgaben der Verkehrssicherung nachzukommen.
Eine Unterscheidung in originär Gefahrenabwehr und Naturschutzprojekte ist deswegen schwierig – ich hatte das erwähnt –, weil eine ganze Reihe von Naturschutzprojekten, beispielsweise des Bundes für Umwelt und Naturschutz, darauf abzielt, eine Verkehrssicherungspflicht jenseits der klassischen Umzäunung zu etablieren. Es soll versucht werden, Naturschutzinteressen durch alternative Formen der Gefahrensicherung sicherzustellen. Insofern hätte man zwei Bereiche miteinander integriert. Das macht es schwierig zu sagen, so und so groß fällt der Anteil für dieses und für das andere aus.
Wenn ich aber davon ausgehe, dass die Bundesregierung in den letzten Jahren ihre Aufgaben nicht verletzt hat und ihnen hinreichend nachgekommen ist, und ich weiter davon ausgehen kann, dass ein Bedarf von 80.000 Euro pro Jahr vorhanden ist, um der Verkehrssicherungspflicht nachzugehen, und vielleicht sogar sage, es ist das doppelte, 160.000 Euro, dann bleibt immer noch pro Jahr weit über die Hälfte für Maßnahmen übrig, die über das notwendige Maß der Verkehrssicherungspflicht hinausgehen.
Ein Großteil des Stiftungsvermögens wird für die Verwaltung benötigt. Sieht die Landesregierung die Chance, Sitz und Verwaltung der Stiftung im Bereich des Westwalls anzusiedeln, also vor Ort?
Vor Ort ist eine schwierige Angelegenheit. Natürlich konzentriert sich die öffentliche Diskussion auf die Pfalz, aber wir haben eine ganze Reihe von Anlagen in der Eifel, insofern ist eine Zentrale vor Ort entlang der gesamten Landesgrenze westlicherseits aus geografischer Sicht sehr ausgedehnt und deshalb schwierig.
Es ist darüber nachgedacht worden, ob man nicht vorhandene Strukturen nutzt, beispielsweise in Bad Bergzabern. Das muss man sicherlich sehen.
Was den Verwaltungsaufwand betrifft, sind wir bestrebt, ihn so niedrig wie möglich zu halten. Dafür gibt es auch Beispiele. Eine Stiftung, die sozusagen einerseits beispielsweise den LBB beauftragt, Verkehrssicherungsmaßnahmen zu vollziehen, stellt keinen großen Verwal
Wir haben andere Beispiele: Stiftung für Innovation, Stiftung für Kultur usw., bei denen wir wissen, dass wir keinen übermäßigen Verwaltungsaufwand haben. Das ist auch erklärtes Ziel, einen möglichst minimalen Verwaltungsaufwand zu generieren.
Herr Staatssekretär, habe ich Ihre Antwort auf meine Frage von vorhin dahin gehend richtig verstanden, dass die Landesregierung mit dem Vertrag vom Januar sozusagen die Katze im Sack erworben hat, und alle Annahmen über die Unterhaltungskosten des Westwalls als begehbares Friedensdenkmal damit spekulativ sind?
Das ist eine Frage, die einen gewissen Vorwurf enthält. Im Grunde überlegt man sich seit Jahrzehnten eine Lösung für die Erhaltung der Anlage. Seit Jahrzehnten kämpft man gegen den Abrisswunsch, der immer wieder seitens des Bundes vorgetragen worden ist und zum Teil schon gerichtlich ausgefochten werden musste.
Dörrenbach stellt ein Beispiel dar, das am Ende eine juristische Auseinandersetzung nach sich gezogen hat. Das hat sich noch im Kreisrechtsausschuss abgespielt, aber es wäre weitergegangen.
Insofern geht es erst einmal darum, eine gewisse Rechtssicherheit zu schaffen, aber auch die Aufgaben, die wir als Land haben, sicherzustellen, auch finanziell sicherzustellen; denn wir haben nur ein Denkmalschutzgesetz und gewisse Aufgaben im Umwelt- und Naturschutz, die wir vollziehen wollen.
Insofern stehen den Chancen entsprechende Risiken gegenüber. Das ist völlig klar. Wir können nicht im Detail abschätzen, wie sich gesprengte Betonanlagen in den nächsten Jahren entwickeln und welche Aufwendungen notwendig sind.
Auf der anderen Seite habe ich dargestellt, dass dem jetzigen Aufwand von 80.000 Euro ein deutlich höherer Ertrag künftig zur Verfügung stehen wird, sodass wir das Risiko als eher gering einschätzen.
Ich verweise noch einmal auf das Gutachten der Deloitte-Gesellschaft, die die Vereinbarung nach § 7 LHO, also nach § 7 BHO geprüft hat.
Bundesgleichstellungsbericht anerkennen – Vorschläge für eine konsistente Gleich- stellungspolitik unter der Lebens- verlaufsperspektive umsetzen Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2084 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zunächst allen Frauen und Mädchen hier im Saal und in ganz Rheinland-Pfalz alles Gute zum Internationalen Frauentag heute wünschen.
Lassen Sie mich meine Rede heute mit einem Zitat beginnen. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Es ist durchaus richtig, und alle geschichtliche Erfahrung bestätigt es, dass man das Mögliche nicht erreichte, wenn nicht immer wieder in der Welt nach dem Unmöglichen gegriffen worden wäre.“ Deswegen ist es wichtig, dass wir heute am Internationalen Frauentag zusammenstehen und uns mit den Frauen in aller Welt solidarisieren und die Gleichberechtigung fordern, wohl wissend, dass sie nicht morgen um die Ecke schlendern und ab dann unser Leben bereichern wird, aber wohl wissend, dass wir dem Fatalismus, was dieses Thema anbelangt, die Stirn bieten müssen und wir nicht aufgeben dürfen, den Mut zu haben, das scheinbar Unmögliche immer wieder zu fordern, meine Damen und Herren.
Vom Unmöglichen ist es nur ein kleiner Schritt zur Bundesregierung. Die Bundesregierung hatte die gute Idee, eine Sachverständigenkommission damit zu beauftragen, erstmals einen Bundesgleichstellungsbericht zu verfassen, der einen Überblick über die Herausforderungen im Bereich der Frauenpolitik geben sollte.