Frau Ministerin, wie bewerten Sie die Aussage der Initiative „Soonwald“, die einen Dialog mit Ihnen gesucht hat und deren Vorsitzender daraufhin ausgeführt hat: „Wir wurden nicht gefragt.“?
In diesem Verfahren der Offenlegung wurden selbstverständlich alle Bürgerinnen und Bürger des Landes gefragt, und es war auch breit publiziert. Es wurde uns auch geschrieben, und wir haben das auch aufgenommen.
Natürlich erhalten alle Initiativen und alle Bürgerinnen und Bürger, die uns diesbezüglich eine Nachricht zukommen ließen, eine Antwort. Nachdem wir den Beschluss im Kabinett getroffen haben, sind wir momentan bei der Beantwortung der Anfragen. Insofern haben wir auch diese Initiative selbstverständlich gehört. Ich lese auch die Presse und nehme wahr, was mir die Bürger auch öffentlich zukommen lassen. Auch das ist angekommen.
Frau Ministerin, Ihre Antworten drängen zu der Frage: Sind Sie ernsthaft der Meinung, man solle ein Landesenergiekonzept in die Entscheidung der Verbandsgemeinden legen?
bandsgemeinden, sondern sie können die ihnen ohnehin zugewiesene Rolle der Ausgestaltung für ihre Verbandsgemeinde ausschöpfen. Das ist genau das, was das Landesentwicklungsprogramm im Rahmen der Gesetzgebung bzw. der Norm – zu Frage 1 habe ich geschildert, wie sie gestaltet ist – vorsieht und was ich unseren Verbandsgemeinden selbstverständlich zutraue. Das haben übrigens auch Sie damals getan, 2007 im Fachausschuss. Darauf darf ich gern noch einmal verweisen.
Frau Ministerin, zunächst vielen Dank für die objektive Einschätzung der Beschäftigung der CDU-Fraktion mit dem Landesentwicklungsprogramm.
Meine Frage geht in Richtung Bürgerwille und Bürgerbeteiligung. Sie haben bei der jetzigen Veröffentlichung als Überschrift gewählt: Der Bürgerwille entscheidet. –
Nun haben Sie eben dargestellt, dass die Verbandsgemeinderäte und die Verbandsgemeindebürgermeister entscheiden. Planen Sie in diesem Zusammenhang weitere Initiativen, um den Bürgerwillen tatsächlich zu stärken, oder war das nur eine plakative Überschrift?
Wissen Sie, ich finde, wir sollten unsere Demokratie vor Ort und unsere Räte mit all ihren demokratischen Möglichkeiten, die sie haben, ernst nehmen.
Frau Ministerin, es gibt Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden können, und es gibt Entscheidungen, die auf anderen Ebenen getroffen werden müssen.
Die Frage lautet: Wie lösen Sie das Problem auf, dass Sie Entscheidungen, die eigentlich überregional getroffen werden müssten, in die regionale Ebene schieben? Das gibt ein Gap, das nicht aufgelöst ist. Darum frage ich Sie: Wie würden Sie das auflösen?
Es wird mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms aufgelöst, mit den gesetzlichen Grundlagen, die es gibt. Natürlich wird im Rundschreiben noch einmal genau erklärt, wie das funktioniert, Herr Mittrücker. Ich gehe davon aus, dass die CDU-Fraktion auch das studiert hat.
Frau Ministerin, die Entwicklung der Windkraftplanung obliegt, so Ihre Äußerungen eben, der Entscheidung der Kommunen. Wie werden Sie steuern, dass dabei Ihre Ziele erreicht werden, und wenn sie übertroffen werden, gibt es Ihrerseits eine Steuerung?
Sie wissen, dass wir ein Gutachten in Auftrag gegeben haben, damit wir den optimalen Ausbau auch der Verteilnetzstruktur, der Infrastrukturanbindung für Windkraftanlagen sozusagen auf die Reise schicken. Wir sind über diese Studie in intensivstem Austausch mit all denjenigen, die im Land Projekte planen, sodass wir schon jetzt eine Übersicht gewinnen können, ob der Plan erreicht bzw. eingehalten werden kann.
Ich darf Ihnen sagen, dass dies wohl der Fall sein wird. In der Gestaltung sind mit dem Landesentwicklungsprogramm und mit dem Erlass unter Einhaltung aller naturschutzfachlicher Belange, die es gibt, sicherlich die Ziele gut zu erreichen.
So weit reicht die Übersicht. Damit reicht auch die Steuerung. Wenn das LEP seine Wirkung entfaltet, wird genau dies eintreten.
Meine Damen und Herren, Herr Kollege Baldauf hat für eine dritte Zusatzfrage das Wort. Darauf folgt Herr Kollege Mittrücker. Anschließend schließe ich die Rednerliste zu dieser Mündlichen Anfrage.
Frau Ministerin, Sie werden mit folgendem Satz zitiert: Wenn es die Bürger nicht wollen, wird es eine Windkraftanlage nicht geben. –
Heißt das im Klartext, wenn alle Rheinland-Pfälzer sagen, sie wollen keine Windanlagen mehr, dass Sie keine einzige Anlage mehr errichten?
Herr Baldauf, ich bin eben schon darauf eingegangen, dass mir die Demokratie sehr wichtig ist. Wenn die Bürger entscheiden, passiert das mittels der Wahl.
Wenn sie ihre Verbandsgemeinderäte wählen und diese besetzen und die Verbandsgemeindebürgermeister steuernd mitlenken und die Ausgleiche der Interessen vor Ort herstellen, ist das genau im Sinne des Bürgerwillens, so wie ich ihn im Rahmen unserer Verfassung verstehe, wie wir ihn alle verstehen und wie auch Sie ihn verstehen. Ich verweise noch auf einmal auf die Debatte im Jahr 2007.
Frau Ministerin, Sie haben eben selbst die Verteilnetzstudie ins Spiel gebracht. Können Sie dem Parlament sagen, welche Vorgaben Sie konkret an diejenigen gemacht haben, die die Verteilnetzstudie erstellen sollen?
Darüber können wir selbstverständlich im zuständigen Ausschuss, der das bearbeitet und berät, gerne sprechen.
Wir beantworten das auch gerne schriftlich. Selbstverständlich können wir das tun. Es gibt extra den Energieunterausschuss des Wirtschaftsausschusses, der sich mit diesen technischen Fragen befasst. Da können wir auf all diese Fragen eingehen, Herr Mittrücker.
Ich rufe die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Verstärktes Vorgehen gegen Steuervermeidung und -verkürzung durch Bekämpfung sogenannter Steueroasen – Nummer 3 der Drucksache 16/2259 – betreffend, auf.
Da Sie als einziger die Mündliche Anfrage eingebracht haben, können auch nur Sie vortragen. Bitte schön.
1. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, durch Initiativen auf Bundesebene, wie zum Beispiel die Neuauflage einer schwarzen Liste für Steueroasen oder die Verschärfung der Verjährungsfrist für Steuerbetrug, Steuervermeidung zu verhindern?
2. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, durch europaweite Initiativen auf Bundesebene, wie zum Beispiel einem europäischen Steuerpakt mit einer einheitlichen Bemessungsgrundlage für die Unternehmensbesteuerung und Mindeststeuersätzen, Steuervermeidung bzw. Steuerbetrug zu verhindern?
3. Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung einer EU-weiten Transparenzrichtlinie, nach der Unternehmen mit sämtlichen Tochterunternehmen offenlegen müssen, wo welche Gewinne ausgewiesen werden und wie hoch entsprechende Steuerzahlungen sind?
4. Kann nach Auffassung der Landesregierung in Deutschland ein ähnliches Abkommen wie das FATCA-Abkommen in den USA etabliert werden, demzufolge alle Banken, die in den USA tätig sind oder mit US-amerikanischen Staatsanleihen handeln, alle steuerrelevanten Daten von amerikanischen Staatsbürgern an die Finanzbehörden in den USA melden müssen?