Herr Minister, diesen Teil der persönlichen Bemerkung über den Steuerschuldner bitte ich Sie, nicht zu beantworten.
Lieber Herr Schreiner, in dieser Konkretisierung würde ich, wenn ich es denn wüsste – aber es ist auch nicht so, dass der Minister jeden Steuerfall in seinem Land kennen muss und auch nicht kennen soll –, wenn ich ihn aus irgendeiner dienstlichen Notwendigkeit heraus kennen würde, dürfte ich ihn leider weder hier und auch nicht in einer vertraulichen Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nennen.
Ich stelle die Frage, ob es jetzt noch Freude macht, den Fall gekannt zu haben, wie ein Ministerpräsident aus dem Süden sagte.
Herr Minister, Sie haben als Möglichkeit der Austrocknung der Steueroasen auch die Harmonisierung des Steuerrechts angesprochen.
Können Sie abschätzen, von welchen Steuereinnahmen wir da reden würden, um die Finanzierung unseres Staates und damit unseres Gemeinwohls sicherzustellen?
Das kann ich bei den Körperschaftsteuersätzen nicht. Wenn wir sagen, wir wollen innerhalb der EU die Körperschaftsteuersätze harmonisieren, ist die Frage, auf welchem Niveau wir sie harmonisieren. Worst Case, wenn wir sie unterhalb der deutschen Sätze, die wir jetzt haben, harmonisieren, weil wir dann sogar möglicherweise Steuermindereinnahmen hätten, gegengerechnet, dass die nicht mehr weglaufen, die früher in noch günstigere Anlagen gegangen sind.
Ich glaube, wir hätten zunächst einmal einen faireren Wettbewerb. Das ist das wichtige. Wenn das stimmt – an das ich weitgehend glaube -, dass eine faire Marktwirtschaft, die unter fairen Bedingungen arbeitet, auch in der Lage ist, mehr Wachstum zu erzeugen, dann hätten wir auf diese Art und Weise mehr Steuereinnahmen.
Ich kann Ihnen ein anderes Beispiel geben: In dem Antrag, den ich in meiner Antwort angesprochen habe, den das Land im Bundesrat stellt, fordern wir unter anderem etwas ein, was mein Vorvorgänger Gernot Mittler bereits 2004 oder 2005 mit großem Engagement in Deutschland zunächst einmal 2005 in der Großen Koalition mehrheitsfähig gemacht hat und später versucht hat, gemeinsam mit dem damaligen Finanzminister Peer Steinbrück nach Brüssel zu tragen, das sogenannte ReverseCharge-Verfahren bei der Umsatzsteuer.
Das heißt, dass Umsatzsteuerbetrug bei der Vorsteuer nicht mehr möglich ist. Ich will auf die Einzelheiten nicht eingehen, aber es gab jetzt eine Untersuchung, die von einer europäischen Institution vorgenommen wurden und zu dem Ergebnis gekommen ist: Wenn man Karussellgeschäfte verhindern würde, beispielsweise solche Reverse-Charge-Verfahren oder andere Geschichten bei der Umsatzsteuer – nicht ein Wegfall von Steuerbegünstigungen oder niedrigeren Steuersätzen für Hoteliers oder so etwas, nur eine bessere Art der Besteuerung, die Steuervermeidung und -betrug nicht zulässt –, würde das Mehreinnahmen von 17 Milliarden Euro bundesweit bedeuten.
Sie können jetzt wieder die übliche Rechnung anstellen, was das für Rheinland-Pfalz – Hälfte Bund, Hälfte Länder mit jeweils 8,5 Milliarden Euro – bedeuten würde. Dann können Sie 5 % von diesen 8,5 Milliarden Euro an Rheinland-Pfalz rechnen – ich muss jetzt immer während des Redens rechnen –: Das sind 420 Millionen Euro, nicht schlecht. Dann bräuchten wir keine Vermögensteuer, die wir aus fiskalischen Gründen unter anderem einfordern und eine ähnliche Summe Geld ergeben würde.
Dass das nicht zustande kommt, hängt zum Großteil daran, dass andere europäische Länder das nicht wollen. Aber da gibt es Potenziale und eigentlich keinen Grund, diese Potenziale nicht aufzuheben und sie versuchen zu nutzen.
Ich rufe die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Alexander Licht und Gerd Schreiner (CDU), Entwicklung des Frachtfluges am Flughafen Frankfurt-Hahn – Nummer 4 der Drucksache 16/2259 – betreffend, auf.
1. Welche Auswirkungen hatten die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Frachtfluggesellschaft Air Cargo Germany (ACG) als Kunde des Flughafens Frankfurt-Hahn auf die Initiative der Landesregierung, im Rahmen des Nachtragshaushalts 2013 zusätzliche Landesmittel für den Flughafen bereitzustellen?
2. Gab oder gibt es zur Stützung der Fluggesellschaft ACG Gespräche mit der Landesregierung oder mündliche oder schriftliche Zusagen der Landesregierung zu Bürgschaften für die ACG?
3. Welche Anstrengungen hat die Landesregierung unternommen, um den Flughafen Hahn beim Frachtfluggeschäft in der direkten Konkurrenz zum Flughafen Frankfurt, aber auch zu anderen Flughäfen zu stärken und insbesondere zum Flughafen Frankfurt Möglichkeiten der Kooperation und gegenseitigen Ergänzung auszuschöpfen?
4. Von welchen konkreten Perspektiven für den Frachtflug am Hahn zur Erreichung der Rentabilität geht die Landesregierung bei ihren Bemühungen aus, die Zukunft des Flughafens auf eine sichere wirtschaftliche Grundlage zu stellen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Flughafen Frankfurt-Hahn ist der erste internationale Verkehrsflughafen in RheinlandPfalz und gilt zu Recht als das erfolgreichste Konversionsprojekt.
Vor wenigen Jahren hat er sich als wichtiger deutscher Verkehrsflughafen etabliert, Rang 5 bei der Fracht und Rang 10 bei den Fluggastzahlen.
Grundlegende verkehrs-, struktur- und arbeitsmarktpolitische Ziele des Landes werden durch das Infrastrukturprojekt verwirklicht. Ich denke, dass insofern ein grundlegender Konsens in diesem Hause besteht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Licht und Schreiner wie folgt:
Zu Frage 1: Infolge des im März dieses Jahres verabschiedeten Nachtragshaushalts konnten der Flughafen Frankfurt-Hahn GmbH (FFHG) im Wege eines Gesellschafterdarlehensvertrags mit dem Land RheinlandPfalz finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition, hierüber wurden sie fortlaufend unterrichtet.
Ich erlaube mir an dieser Stelle folgende Anmerkung: Ich finde es schon bemerkenswert, wie Sie öffentlich – das korrespondiert ein bisschen mit der Frage an Herrn Dr. Kühl; ich darf aus Ihrer Anfrage zitieren – wirtschaftliche Schwierigkeiten eines Privatunternehmens hier zum Gegenstand einer öffentlichen Debatte machen. Ob Sie damit dem Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz einen Gefallen tun, mögen Sie bitte selbst beurteilen.
Maßgeblicher Grund für die Einbringung des Nachtragshaushalts war vielmehr die Situation der FFHG, insbesondere die finanziellen Belastungen durch anstehende Darlehensverpflichtungen. Auch hierüber hatten wir Sie bereits mehrfach und ausführlich unterrichtet. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die umfänglichen Debatten im Plenum und im Haushalts- und Finanzausschuss anlässlich der Einbringung und Verabschiedung des Nachtragshaushalts verweisen.
Zu Frage 2: Wie Sie wissen, hat die ACG 2009 den Flugbetrieb auf dem Flughafen Hahn aufgenommen. Es gab seither bis in die jüngste Vergangenheit eine ganze Reihe von Gesprächen mit Vertretern der ACG bzw. deren Gesellschaftern. Es ist eine schon bewährte Tradition in Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierung zu den hier ansässigen Unternehmen gute Kontakte pflegt. Dies setzt aus Sicht der Unternehmen – ich möchte betonen – zu Recht voraus, dass betriebliche und geschäftliche Angelegenheiten mit der gebotenen Vertraulichkeit behandelt werden. Dies ist für mich eine Selbstverständlichkeit.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Frage, ob in letzter Zeit Gespräche in Bezug auf die Situation der ACG geführt wurden, mit ja, viele.
Das Land hat dabei, wie durchaus üblich, seine Bereitschaft erklärt, Kredite der ACG entsprechend den einschlägigen Bestimmungen zu verbürgen. Mit Rücksicht auf die zu schützenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der Gesellschaft haben Sie sicherlich Verständnis dafür, dass mir weitere Ausführungen zum Engagement des Landes nicht möglich sind.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch eines anfügen: Ich habe eingangs über die guten Kontakte zwischen den Unternehmen und der Landesregierung gesprochen. Ich kann Ihnen versichern, dass es auch meinerseits eine Vielzahl hochrangiger mündlicher und schriftlicher Kontaktaufnahmen in Richtung der Bundesregierung, namentlich zu Bundesverkehrsminister Herrn Dr. Ramsauer, im Sinne der ACG gegeben hat.
Im Übrigen – auch darauf möchte ich hinweisen – hat nicht das Land, sondern das Luftfahrtbundesamt (LBA) – Sie alle konnten es der Presse entnehmen – das Ruhen der Betriebsgenehmigung der ACG angeordnet. Das Luftfahrtbundesamt hat mit Blick auf die von einem Unternehmen zu gewährleistende Sicherheit im Luftverkehr zu entscheiden.
Zu Frage 3: Sie fragen nach Anstrengungen, den Flughafen Hahn im Frachtgeschäft zu stärken. Ich bin Ihnen dankbar, dass ich hier an dieser Stelle – man kann es wirklich nicht oft genug tun – erneut berichten kann. Sind nicht alleine bereits der Ausbau der B 50, die 24Stunden-Betriebsgenehmigung und die Beschlüsse zur Eisenbahnanbindung hinreichender Beleg dafür, dass es der Landesregierung ernst mit ihrem Bekenntnis zum Hahn ist?
Diese Landesregierung steht zum Flughafen FrankfurtHahn. Wir haben dies immer wieder deutlich zum Ausdruck gebracht, nicht zuletzt mit dem klaren Bekenntnis der Regierungsfraktionen bei der Verabschiedung des Nachtragshaushalts.
Darüber hinaus sind wir auf unterschiedlichen Ebenen im Dialog mit Entscheidern und Multiplikatoren, seien es Kammern, Verbände, Unternehmer oder Politik, nicht zuletzt auch mit der Europäischen Kommission.
Wir haben unsere Hausaufgaben in dieser Hinsicht bisher gemacht. Wir werden sie auch Morgen und in Zukunft mit Nachdruck erledigen.
Wo sich Möglichkeiten zu einer wie auch immer gestalteten Kooperation bieten, loten wir sie aus und besprechen ihr Potential mit den infrage kommenden Partnern.
Dies gilt im Übrigen auch für die Geschäftsführung der FFHG, zu deren ureigenen und vordringlichsten Aufgaben es gehört, für ihren Flughafen die Werbetrommel zu rühren. Ich weiß, dass dies auf vielen Ebenen und international geschieht. Dafür an dieser Stelle auch mein ausdrücklicher Dank an die Geschäftsführung.
Bei all dem darf nicht aus dem Blickwinkel geraten, dass die weitere Entwicklung letztendlich von äußeren Faktoren weltweit und insbesondere von der konjunkturellen Entwicklung entscheidend mitbestimmt wird.
Zu Frage 4: Der Flughafen Hahn hat nicht ohne Grund in nur wenigen Jahren den fünften Rang unter Deutschlands Frachtflughäfen erreicht. Alle Faktoren, die für diesen Aufstieg maßgeblich waren, beispielsweise die