und hat den Weg weiter beschrieben. Die Landesregierung – Ministerin Doris Ahnen – hat im Januar auf Basis dieses Antrages, der hier im Hause beschlossen worden ist, die weiteren Schritte zur Weiterentwicklung der Inklusion klar dargestellt.
Wenn ich heute sehe, dass wir die Besprechung der Großen Anfrage haben, dann muss ich sagen, die Große Anfrage kann nicht Grundlage Ihres Entschließungsantrags heute sein. Sie ist höchstens das Alibi dafür. Aus der Großen Anfrage wird ganz klar deutlich, dass wir in Rheinland-Pfalz, was das Thema „Inklusion“ anbelangt, auf einem sehr guten Weg sind. Gerade die Frage der Qualität ist für die Landesregierung eine wichtige Selbstverständlichkeit.
Das zeigt sich allein daran, dass wir die zweitniedrigste Förderquote aller Länder haben. Das bestätigt uns, dass es uns auch in Rheinland-Pfalz gelingt, Kinder im Regelsystem mit hoher Qualität individuell zu fördern.
Mit einer Inklusionsquote von ca. 25 % leisten sowohl die Schwerpunktschulen als auch die Förderschulen eine hervorragende Arbeit. Da möchte ich einmal ganz ausdrücklich Danke schön an alle engagierten Lehrkräfte sagen, die dies jeden Tag in unseren Schulen durchführen.
Um das noch einmal klar und deutlich zu machen: Wir wollen ein Elternwahlrecht garantieren und durch eine Schulgesetzänderung unmissverständlich klären, dass genau dadurch das Kindeswohl im Mittelpunkt steht. Genau dadurch ist das der Fall.
Zu Ihrer immer wiederkehrenden Unterstellung, dass die Zielzahl von 40 % Inklusionsquote bis 2016 so nicht erreichbar wäre oder es zu schnell wäre, muss ich sagen, gerade die Wahlfreiheit wird das Ausbautempo bestimmen. Die Eltern werden bestimmen, ob ihr Kind in einer Förderschule oder in einer Regelschule beschult wird. Wir werden die Rahmenbedingungen dafür sicherstellen. Die 40 % sagen nichts anderes, als dass damit die Rahmenbedingungen gewährleistet sind, dass eine sehr gute und qualitätsvolle Lehrerversorgung damit gewährleistet wird.
Deshalb müssen wir leider Ihren Entschließungsantrag ablehnen. Im Grunde genommen ist er überflüssig. Viele Dinge gehen leider ein bisschen drunter und drüber. Manche Dinge sind gut, weil sie aus dem Konzept der Landesregierung oder aus unserem Antrag aus dem Jahr 2010 stammen und übernommen worden sind. Das betrifft zum Beispiel die Lehrerbildung oder die Förderzentren. Andere Sachen sind Selbstverständlichkeiten, die längst auf dem Weg sind oder umgesetzt werden. Das betrifft zum Beispiel das Schulbauprogramm. Vieles ist widersprüchlich. Zum Beispiel ist es widersprüchlich, wenn Sie von der dauerhaften Wahlfreiheit einerseits und der Beibehaltung des Ressourcenvorbehalts andererseits sprechen.
Wir wollen zum Wohl aller Kinder, egal ob mit oder ohne Behinderung, eine qualitätsvolle Bildung durchsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dickes, Sie fordern in Ihrem Antrag sehr viel Richtiges.
Das muss man so sagen. Die meisten Dinge sind ganz klar Konsens. Dazu gehören die intensive Elternberatung, die klaren Kriterien über die Qualität, ein koordiniertes Konzept, Sie schreiben Strukturkonzept. Weil ich aus der Szene komme, wünsche ich mir mehr Prozessorientierung. Ich bin in der regierungstragenden Fraktion, um das entsprechend anzuregen, dass man nicht nur auf die Struktur, so wie Sie es schreiben, sondern auch auf die Prozesse achtet.
Ferner gehören zu den konsensfähigen Dingen ein Konzept zur Einrichtung der Förderzentren – das ist in Arbeit und angekündigt –, die Einbeziehung der berufsbildenden Schulen, die Schulbaurichtlinie und Grundlagen der Förderpädagogik in der Lehrerbildung und Konzepte der Kooperation von Förderschulen und allgemeinen Schulen. Das ist alles selbstverständlich. Darüber gibt es Konsens im ganzen Haus. Das ist das, was das Bildungsministerium voraussetzt.
Das Bildungsministerium sagt selbst, sie können in dieser Form die 40 % Inklusionsquote erreichen. Ich frage die CDU: Bei der Energiewende haben Sie von uns zum Beispiel erwartet, dass wir klar Benchmarks machen und sagen, wie viel Prozent wir von der Energie zu einem bestimmten Zeitpunkt haben usw. Da sind wir abhängig von Privaten, die die Investitionen vornehmen. Das heißt, wir können das gar nicht vorgeben, denn da sind wir abhängig vom Markt. Da ist es nicht sinnvoll, irgendwelche Zahlen zu nennen.
Hier in diesem Bereich, wo das Land selbst zu bestimmen hat, wie die Kriterien aussehen und wie die Schule zu laufen hat, welches Konzept verfolgt werden kann, kann das Land vorausberechnen, wie hoch der prozentuale Anteil ist. Das Bildungsministerium geht davon aus, dass wir auf 40 % kommen können. Das liegt in unserer Verantwortung. Da geht das.
treuungsgeld wiederholt, wie wichtig die Eltern sind und dass sie Experten für ihre eigenen Kinder sind. Wir sagen, bei dem Punkt ist das wirklich wichtig, und der Elternwille ist maßgeblich. Jetzt sagen Sie, nein, an dem Punkt nicht, weil wir dort als Staat oder Schule bestimmen möchten. Man sollte sich entscheiden.
Das Entscheidende an diesem Antrag, weshalb wir auseinander liegen, ist die Begründung am Anfang, der Feststellungsteil. Der ist falsch. In Artikel 24 der UNBehindertenrechtskonvention steht wörtlich: „Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass (…) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden (…). – Weiter heißt es, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen bzw. inklusiven – je nach Übersetzung – hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht haben.
Jetzt sagen Sie, dass die Behindertenrechtskonvention nur dann nicht eingehalten wäre, wenn man daraus eine Diskriminierung des behinderten Menschen ableiten könnte. Das steht da gar nicht. Da steht, behinderte Menschen haben das Recht auf den Zugang zum allgemeinen unentgeltlichen Bildungssystem zusammen mit den anderen Kindern aus der Gemeinschaft, in der sie leben.
Ich weiß nicht, wie man das so interpretieren kann, dass das nur dann gelten würde, wenn ein anderes Vorgehen, zum Beispiel über Förderschulen besteht, wenn der Staat vorgibt, dass ein Kind aufgrund seiner Behinderung eine andere Schule aufsuchen muss, also dass das nur dann gelten würde, wenn das Kind diskriminiert wird. Das mag vielleicht in einem Kommentar stehen. Verträge werden auch kommentiert.
Ich darf Sie darauf hinweisen, dass Deutschland die UNBehindertenrechtskonvention ohne eine Protokollerklärung ratifiziert hat. Ohne eine solche Protokollerklärung gilt das, was da steht. Ich bin kein Jurist. Wenn Sie mir sagen, bei einem solchen Vertrag gilt nur das, was man darunter versteht, wenn man das interpretiert, dann lasse ich mich gerne belehren. Aber meines Wissens ist es so, wenn ein Land einen Vertrag ohne Protokollnotiz ratifiziert, dann verpflichtet es sich, diesen Vertrag umzusetzen. Zu diesem Vertrag gehört, dass die Kinder die entsprechende Unterstützung bekommen. Das wollen wir sicherstellen, sonst hätten wir 100 % gesagt.
Wir sagen 40 % deshalb, weil das Kindeswohl – Frau Dickes, ich bin sofort fertig, dann können Sie sich unterhalten – für uns im Zentrum steht. Deswegen sagen wir nicht 100 %, sondern 40 %. Diese 40 % können wir gegebenenfalls umsetzen.
Es geht um Ihre Definition. Sie sagen, dass die UNKonvention sagt, dass eine Förderschule Kinder diskriminiert und ausschließt. Nach dieser Definition müssten die Förderschulen geschlossen werden. Das wäre die logische Schlussfolgerung aus dem, was Sie gesagt haben.
Wir gehen den anderen Weg. Für uns ist auch eine Förderschule ein Teil des allgemeinen Schulwesens. Das ist auch eine sehr gute Form der Beschulung.
Wenn wir uns darauf einigen, dass wir ein breites Spektrum an Angeboten haben, zu dem eine Förderschule, eine Realschule plus, eine Integrierte Gesamtschule, ein Gymnasium, eine Grundschule und eine berufsbildende Schule gehört und alles Teile unseres allgemeinen Schulsystems sind, dann ist es nicht im Geringsten eine Diskriminierung; denn es ist auch keine Diskriminierung, wenn ein Kind auf ein Gymnasium geht.
Wenn ich mich so missverständlich ausgedrückt habe, dann tut mir das leid. Ich versuche, das jetzt richtigzustellen. Es ist Folgendes: Sie schreiben in Ihrem Antrag – ich zitiere –: „Die Förderschulen würden nur dann der Konvention widersprechen, wenn sie diskriminierend wirken würden.“ Das entspricht nicht den Tatsachen. Das hat gar nichts damit zu tun. Diskriminierend haben Sie gesagt. Ich habe als meine Wortwahl nicht von Diskriminierung sprechen wollen. Es geht darum, es widerspricht auch der UN-Behindertenrechtskonvention, wenn die Kinder nicht gemeinsam mit anderen Kindern in der Gemeinschaft, in der sie leben, die Schule auf einer unentgeltlichen öffentlichen Schule besuchen können, und zwar unabhängig davon, ob es sich hierbei um eine Diskriminierung handelt oder ob es in diesem Förderschulsystem, in dem abgesonderten Schulsystem, für das Kind dieselben Fördermöglichkeiten gibt, ohne dass es in irgendeiner Weise diskriminiert wird.
Das heißt, es ist nicht von einem Diskriminierungsvorbehalt abhängig, ob Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24, umsetzen muss, so wie Sie
es schreiben. Es ist völlig unabhängig von einem Diskriminierungsvorbehalt. Wir müssen es umsetzen, weil es da steht und weil wir uns dazu verpflichtet haben. Ich möchte noch anfügen, mir geht es darum, das zu widerlegen. Ist es jetzt klar? Sie sagen, das gilt nur, wenn es auf der Förderschule nicht diskriminierend ist. Ich sage, das gilt, weil es da steht. So ist das mit Verträgen.
Ich sage noch ein Wort. Das hängt mit Diskriminierung und Beachtung des Wohls des Kindes zusammen. Niemand in diesem Hohen Haus und im Bildungsministerium – wir sind dort seit langer Zeit im Gespräch, ich weiß nicht, die wievielte Debatte das ist – will Kinder in eine Schule bringen, in der sie nicht entsprechend gefördert, therapiert und betreut werden können, niemand, und zwar kein Kind mit keiner Behinderung. Deshalb sprechen wir nicht von 100 %, sondern von 40 %. Ich bitte darum, das nicht immer falsch darzustellen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion erweckt den Eindruck, dass wir als Landesregierung vorschnell und ohne fertige Konzepte schulische Inklusion umsetzen wollen. Meine Damen und Herren, dieser Vorwurf ist falsch.