Protokoll der Sitzung vom 03.07.2013

(Vizepräsidentin Frau Klamm übernimmt den Vorsitz)

Dort reden Sie bestimmten Leuten nach dem Mund und sorgen dafür, dass sich die Verwirrung fortsetzt.

Aber Sie haben heute ein Schreiben von der Belegschaft bekommen, in dem sehr deutlich gesagt wird, was diese Belegschaft von Ihrem Verhalten hält. Ich muss es nicht zitieren, Sie haben es vorliegen. Da wird Ihnen klar gesagt, Sie sollen endlich mit dafür sorgen, dass auf dem Nürburgring Ruhe einkehren kann. Das können wir mit dem Gesetz heute schaffen. Wenn Sie es weiter hinauszögern wollen, wird dies nicht entstehen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Daran ändert auch Ihr Entschließungsantrag nichts. Das ist doch nur der Versuch, Ihre Ablehnung zu kaschieren, sie mit einer Begründung zu versehen, die überhaupt nicht trägt. Wenn es eines Beweises bedurft hat, wie wenig Interesse Sie an einer Klärung von Rechtsfragen haben, muss ich Sie nur darauf hinweisen, dass Sie nicht bereit waren, mit uns gemeinsam einen Antrag beim Wissenschaftlichen Dienst zu stellen. Nein. Sie haben es verweigert, weil Sie wahrscheinlich schon geahnt haben, zu welchem Ergebnis der Wissenschaftliche Dienst kommen könnte. Genauso ist das eingetreten.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Gesetz ist weder verfassungswidrig noch ist es beihilferechtlich und wettbewerbsrechtlich problematisch.

Es sind zwei Änderungen vorgesehen, die heute in den Gesetzesänderungsantrag eingebaut worden sind, einmal die Frage des Rechtsweges und dann die Herausnahme der Testfahrten.

Leider ist es aus zeitlichen Gründen nicht möglich, das hervorragende Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Einzelnen darzulegen; denn es würde es verdienen. Deswegen nur einige wenige Hinweise. Ich glaube, Sie sind in der heutigen Diskussion wichtig, warum wir zu dem Ergebnis kommen, es kann heute entschieden werden.

Das Land ist für die Gesetzgebung zuständig. Ich glaube, das wird nicht mehr bestritten. Der Verwaltungsrechtsweg ist auf die Entscheidung seitens des Innenministeriums beschränkt. Es kollidiert nicht mit Insolvenzrecht, da eine bereits bestehende öffentliche Zweckbindung lediglich durch ein Gesetz festgeschrieben wird. Damit gibt es insolvenzrechtlich kein Problem. Auch das wird nicht mehr bestritten.

Es gibt auch keine Kollision mit dem Wettbewerbsrecht, da das Ziel des Wettbewerbsrechts, das eingeschränkt fortbestehen bleibt, dem dient, dass der Missbrauch marktbeherrschender Stellung ausgeschlossen wird. Hier geht es darum, den öffentlichen Zugang zu sichern, den Nürburgring zu widmen. Das sind zwei Dinge, die nebeneinander stehen und deswegen keinerlei rechtliche Bedenken auslösen könne.

Die rechtliche Zweckbindung ist keine Grundrechtsverletzung, weil der Nürburgring Träger öffentlicher Belange ist. Er ist eine öffentliche Einrichtung und kein Träger von Grundrechten.

Die Eigentumsgrundrechtsverletzung, die behauptet wurde, gilt ebenfalls nicht, weil die Zweckbestimmung, die Widmung erfolgt, bevor der Eigentumsübergang erfolgt. Auch damit gibt es kein Problem.

Auch die Frage, die gestern und heute noch einmal in den beiden Ausschüssen erörtert worden ist, kommt zu der Antwort: Es liegt zwar ein Eingriff in die Berufsfreiheitsausübung vor, Artikel 12, aber er ist nach Gesetz zulässig und liegt in einer Größenordnung vor, die man

nicht beanstanden kann. Das ist heute Morgen auf entsprechende Nachfrage von Herrn Professor Jutzi, von dem man sich offensichtlich eine andere Antwort erwartet hatte, genau dargelegt worden.

Das Gleiche gilt für die Behauptung, es läge ein Grundrechtsverstoß vor, da ein Einzelfall gesetzlich geregelt würde. Ja, wie denn anders? Es gibt nur den Nürburgring.

(Heiterkeit bei der SPD)

Es gibt keine fünf Nürburgringe, aus denen man einen herausgreift. Deswegen entbehrt diese Behauptung, die von einem Gutachter mit Vehemenz vorgetragen worden ist, jeglicher rechtlicher Basis.

Jede Fraktion kann Gutachter vorschlagen, aber diese drei Gutachter waren sehr stark vom Ergebnis her bestimmt. Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Das erlaube ich mir schon zu sagen.

Zum Beihilferecht: Dort ist in einer überzeugenden Weise von Frau Rechtsanwältin Maier in der Anhörung dargelegt worden, dass kein irgendwie gearteter Verstoß gegen beihilferechtliche Bestimmungen vorliegt.

(Glocke der Präsidentin)

Was bleibt für die Verweigerung der Zustimmung? – Nichts.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Heiterkeit der Abg. Frau Klöckner, CDU)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Kollegin Klöckner das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Vertreter der Landesregierung! Herr Kollege Pörksen, Sie haben vorhin gesagt, wir sollten einem guten Gesetz zustimmen. Das haben Sie von uns auch gefordert, als Sie den ersten Gesetzentwurf eingebracht haben

(Pörksen, SPD: Dazu haben Sie überhaupt nichts gesagt!)

und sich in der Anhörung mit einem solchen grottig schlechten Gesetz bis auf die Knochen blamiert haben.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Wie bitte?)

Wenn ein Gesetz gut ist, bringen wir es gerne mit ein. Ich bin sehr froh und meinen Kolleginnen und Kollegen dankbar, die die richtigen Fragen bei Ihrem ersten Ge

setzentwurf gestellt haben und über alle Expertengrenzen hinweg bestätigt worden sind, dass es falsch war, ein solches Gesetz vorzulegen.

(Pörksen, SPD: Wir haben das Gutachten ange- fordert, Sie nicht! – Zuruf der Abg. Frau Schmitt, SPD)

Warum sollen wir Ihnen jetzt vertrauen, wenn Sie sich mit einem ersten Gesetzentwurf so in die Nesseln gesetzt haben? Herr Pörksen, dieses Selbstbewusstsein muss man erst einmal haben.

(Beifall der CDU)

Im Ziel sind sich alle Fraktionen und auch die Regierung hier im Hause einig, dass wir ein dauerhaftes öffentliches, aber vor allem zuverlässiges Zugangsrecht brauchen. Dieses dauerhafte öffentliche Zugangsrecht am Ring wollen wir haben, aber nicht nur für den Moment, in dem abgestimmt wird, sondern vor allen Dingen auch für die Zukunft.

Wir halten den Weg, den Sie heute einschlagen, für den falschen. Das Gesetz ist jetzt neu vorgelegt. Bis auf einen Paragrafen ist alles neu.

(Pörksen, SPD: So etwas habe ich schon fünfmal gehört! So ein Quatsch!)

Sie haben gesagt, es sei ein bisschen redaktionell und optisch geglättet worden. Legen Sie die Synopsen nebeneinander. Es gibt vier Paragrafen. Ein Paragraf ist noch bestehen geblieben: Das Gesetz tritt einen Tag danach in Kraft. Das ist hochinteressant. Ansonsten aber ist der Inhalt erheblich verändert worden.

Wir werden dieses nun neu vorgelegte Gesetz in dieser Eile von zwei Tagen nicht mit verabschieden. Wir haben deshalb auch einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht. Das ist der richtige Weg.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Das ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!)

Ich sage Ihnen noch ein Weiteres: Was Sie uns heute zur Abstimmung vorlegen, birgt gegenüber dem ersten Entwurf sogar noch deutlich mehr Einschränkungen des Zugangsrechts zugunsten eines künftigen Eigentümers und künftigen Betreibers und zulasten, also zum Nachteil, des öffentlichen Nutzens und des nachgelagerten Wettbewerbs – das sind die Kartellrechtsfragen.

(Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Deshalb können wir diesem Gesetz, in zwei Tagen vorgelegt, so nicht ungeprüft einfach mit zustimmen.

(Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Was haben Sie denn in den letzten zwei Tagen gemacht? Geschlafen?)

Das ist schön, was Herr Köbler jetzt sagt. Er fragt mich, ob wir die letzten zwei Tage geschlafen hätten.

Das ist eine Unverschämtheit.

(Beifall der CDU – Zuruf des Abg. Pörksen, SPD)

Sie haben bei Herrn Rechtsanwalt von Heusinger in Koblenz eine Expertise in Auftrag gegeben. Sie hätten besser auf dessen Expertise geachtet, als uns zu beschimpfen; denn Sie mussten Ihren Gesetzentwurf wieder einrollen. So viel einmal zu dieser Überheblichkeit, Herr Köbler.

(Beifall der CDU)

Ich sage noch eines: Mir ist von der Aktuellen Stunde Herr Guth noch im Ohr, der sagte, dass der Gesetzentwurf für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse bei jungen Fachkräften oder älteren Fachkräften ein Jahr gebraucht hätte, weil man keine Schnellschüsse machen und gründlich arbeiten wolle,