Es tut mir leid. Ich möchte nur zwei Fragen an Herrn Weiland stellen. Er hat mir bei der letzten Plenarsitzung Fragen nicht beantworten können. Das fand ich befriedigend. Heute hätte ich zwei Fragen. Was raten Sie dem in meinem Beispiel genannten Geschäftsführer von Bad Bertrich? Raten Sie ihm nur, zu Herrn Mittler nach Mendig zu fahren, damit er Ihnen die Lösung sagt und Ihren Gesetzentwurf anwenden kann?
Sie behaupten zum wiederholten Male, unsere gesetzliche Regelung sei offensichtlich nicht legal. Sie haben versucht, das mit „Keep it simple“ und „Keep it legal“ anzudeuten. Sagen Sie mir doch einfach, was an der bestehenden gesetzlichen Regelung nicht legal ist. Wenn Ihnen das gelingt, bin ich gern bereit, darüber nachzudenken. Wenn es richtig ist, ändere ich es sofort. Ich vermute, Sie müssen, wie beim letzten Mal, passen.
Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Ramsauer das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von 2 Minuten und 50 Sekunden.
Die brauche ich gar nicht. Herr Kollege Weiland, ich frage Sie deshalb, weil mich das sehr bedrückt, nachdem Sie sich vorhin vor einer Zwischenfrage gedrückt haben. Wir werden heute noch über den Westwall reden. Wir werden wahrscheinlich hören, welches Leid dieses bombastische Wahnsinnwerk der Nazis auch den Menschen, die dort betroffen sind, gebracht und welcher Größenwahn dahintergesteckt hat. Sie haben heute den Liquipool als Westwall der Regierung bezeichnet. Wären Sie bereit, darüber noch einmal nachzudenken und vielleicht Ihre Wortwahl anders zu wählen?
Für die Fraktion der CDU hat Herr Abgeordneter Dr. Weiland das Wort. Herr Dr. Weiland, Sie haben noch 1 Minute und 20 Sekunden Redezeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Westwall ist Ausdruck eines Unrechtregimes gewesen. Der Westwall ist von einem Unrechtsregime zu einem Zeitpunkt
errichtet worden, zu dem schon klar war, dass die Existenz dieses Unrechtregimes nicht mehr lange andauern sollte.
Wenn versucht wird, wie Herr Ramsauer das jetzt hier versucht, diese meine Äußerung, die ich im Zusammenhang mit der Verteidigungslinie der Landesregierung für einen illegitimen Liquipool bezeichnet habe, in die Nähe irgendeiner schwierigen historischen Parallele zu stellen, dann tun Sie mir leid, Herr Ramsauer. Wenn Ihnen sonst nichts einfällt, dann ist es arm um Sie bestellt. Das muss ich jetzt wirklich einmal sagen.
Sie haben hier überhaupt niemanden zur Distanzierung aufzurufen. Wer sind Sie überhaupt? Was glauben Sie überhaupt, wer Sie sind?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, man hat beim Liquiditätspool zwei Möglichkeiten. Der rheinlandpfälzische Finanzminister hat beim Liquiditätspool zwei Möglichkeiten. Er kann sich entweder bei Herrn Finanzminister a. D. Gernot Mittler erkundigen oder
Ich möchte nur sachlich feststellen, Herr Ramsauer ist genauso wie jeder andere Kollege gewählter Abgeordneter dieses Hauses und kann natürlich Fragen stellen.
Es gibt eine weitere Wortmeldung von der SPD-Fraktion. Für die Fraktion spricht Herr Abgeordneter Wansch.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Präsident! Der Vortrag von Herrn Kollegen Dr. Weiland macht deutlich, dass er sich mit Sicherheit ein Stück vergaloppiert hat. Das ist auch genau das, was den Gesetzentwurf, der von Ihnen vorgelegt wurde, ausmacht. Sie haben sich in einer Diskussion vergaloppiert, und Ihr einziges Bestreben, das Sie haben, ist, dieses Pferdchen noch zu reiten. Aber auch Sie müssen doch die alte Indianerweisheit kennen, wenn das Pferd tot ist, steige ab.
Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2322 –. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Ich möchte, bevor wir zum nächsten Punkt kommen, Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse der IGS Nicolaus-August-OttoSchule Nastätten. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2383 – Zweite Beratung
Öffentliches Zugangsrecht am Nürburgring dauerhaft und rechtssicher regeln Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/2538 –
Den Nürburgring als Sportstätte und wirtschaftlichen und touristischen Motor für die Region erhalten Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entschließung – – Drucksache 16/2539 –
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings“ wurde durch Beschluss des Landtages am 6. Juni 2013 an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 13. Juni, seiner 25. Sitzung am 20. Juni und in seiner 26. Sitzung am 2. Juli beraten. In seiner 25.
Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 27. Juni und in seiner 25. Sitzung am 3. Juli 2013 beraten.
Die Beschlussempfehlung lautet, der Gesetzentwurf wird mit den Änderungen, die in der Drucksache 16/2534 abgedruckt sind, angenommen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich mich mit dem heute zur Entscheidung vorliegenden Gesetz zur Erhaltung der Zweckbestimmung des Nürburgrings befasse, lassen Sie mich einige wenige Sätze zum Verhalten der CDU sagen.
Wir alle sind uns über die Bedeutung des Nürburgrings für die Region einig. Ich glaube, das kann man ohne Einschränkungen sagen. Aus dem Grunde bedauern wir es außerordentlich, dass Sie von der CDU wieder einmal der Versuchung erlegen sind, Ihr parteipolitisches Süppchen zu kochen, statt mit uns gemeinsam ein gutes Gesetz für die Region zu machen.
In Mainz erwecken Sie den Eindruck, dass Sie diese Gemeinsamkeit wollen, vor Ort am Nürburgring sieht es anders aus.