Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

Auch die Themen „Vermessungs- und Katasteramtsorganisation“ und „Personalbedarf beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation“ waren Thema.

Wir haben im Bereich der Justiz ein neues Wort „PEBB§Y“ gelernt. Das ist kein Getränk, sondern eine Personalbedarfsberechnungsmethode, die dort angewandt wird. Ich denke, an diesem Beispiel wird deutlich, wie nahe an der Wirklichkeit das Thema behandelt wird, nicht einfach nur statistischen Zahlen folgend, sondern die Situation beobachtend, im Bereich der Grundbuchämter oder der Rechtspfleger.

Wir nehmen an dieser Stelle ganz besonders zur Kenntnis, dass das Justizministerium zugesagt hat, den Empfehlungen des Rechnungshofes so weit Folge zu leisten, was jetzt im Doppelhaushalt 2014/2015 umgesetzt werden kann. Die weiteren Berechnungen und Erhebungen der PEBB§Y-Methode, die derzeit bundesweit läuft, will man berücksichtigen.

Wir haben einvernehmlich diesen Weg als Rechnungsprüfungskommission mitgetragen. Wir sehen an dieser Stelle den Einstieg in diesen Bereich.

Bei der Gesamtbewertung der Personalentwicklung der letzten Jahre ist der Hinweis von Herrn Kollegen Dr. Weiland auf eine Berichterstattung des Rechnungshofes gekommen. Wir haben festzuhalten, dass seit 1990 deutlich mehr Stellen im Vergleich zu 2013 im Landeshaushalt veranschlagt sind.

Wir müssen in diesem Zusammenhang die Frage stellen, warum und wo diese Stellen veranschlagt sind. Ich kann nicht einfach nur 12.300 mehr Stellen zum Ausdruck bringen, sondern ich muss ganz klar darauf hinweisen, dass es sich um die Bereiche Schulen mit einem Zugang von etwa 10.000, Hochschulen mit etwa 1.500 und Polizei mit fast 1.800 Stellen handelt.

Einsparungen – wie es hier profan heißt – gibt es allerdings im sonstigen Bereich mit 1.900 Stellen. Das ist die eigentliche Kernverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz, beispielsweise die Ministerien mit ihren nachgeordneten Behörden. Dort wurde eingespart. Dort schlagen sich die Empfehlungen deutlich nieder.

Es war politischer Wille dieses Hauses, einen Schwerpunkt im Bereich der Bildung und der Polizei zu setzen. Insoweit ist das ein Vortragen von Zahlen. Der politische Entscheidungsprozess ist in diesem Haus getroffen worden, um bewusst an dieser Stelle mehr Lehrkräfte einstellen zu können und gleichzeitig mehr Polizisten die Einstellung zu ermöglichen.

Die weitere Personalentwicklung – Stichwort: minus 1.900 Stellen im sonstigen Bereich –, wie ich das ausgeführt habe, wird zu weiteren Reduzierungen führen. Das Übernehmen der Empfehlungen des Rechnungshofes wird uns an dieser Stelle ein Stück weiterbringen.

Ich mache noch einen Hinweis auf den von uns besprochenen Kommunalbericht 2013, der ausgeführt hat, dass sich die Kommunen weiterhin in einer schwierigen finanziellen Situation befinden. Der negative Finanzierungssaldo hat sich zwar um 67 Millionen Euro verringert, weist aber immer noch mit 372 Millionen Euro einen hohen Stand aus. Insoweit darf ich auf den Tagesordnungspunkt „Finanzausgleich“ verweisen, der eine Verbesserung verspricht.

Allerdings gibt es in diesem Zusammenhang Hinweise für die Kommunen selbst, wie sie ihre Anstrengungen steigern können, um die Einnahmesituation zu verbessern – Stichwort „Durchschnitt der Realsteuerhebesätze unter dem Bundesvergleich“ – oder um ihre Ausgabesituation zu verbessern, mehr interkommunale Zusammenarbeit.

Der Kommunalbericht 2013 bietet für die Kommunen ein hilfreiches Instrument, um selbst in diesem Bereich ihre Haushalte ein Stück weit zu verbessern.

Zusammenfassend darf ich mich nochmals bei allen Beteiligten für die gute und kollegiale Zusammenarbeit bei der Rechnungsprüfungskommission bedanken. Ich kann für meine Fraktion signalisieren, dass wir dem Entlastungsverfahren zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wansch.

Ich begrüße Gäste im Landtag, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Mainzer Landtagsseminar. Herzlich willkommen!

(Beifall im Hause)

Ich erteile Herrn Kollegen Schreiner das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auch mit dem Dank an den Rechnungshof beginnen. Die Unterlagen, die uns als Parlament im Zusammenhang mit der Sitzung der Rechnungsprüfungskommission und der Beratung heute zur Verfügung gestellt werden, beweisen, Herr Präsident Behnke, einmal mehr und immer wieder, genauso wie die ganzen Diskussionen, die wir seit Wochen und Monaten darüber führen, dass der rheinland-pfälzische Landesrechnungshof der vielleicht wichtigste Partner dieses Parlamentes bei der Kontrolle von Regierungshandeln ist. Herr Präsident, Ihnen und Ihren Mitarbeitern deshalb herzlichen Dank.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Die Haushaltskennzahlen – da sind wir uns über Fraktionsgrenzen hinweg einig – sind bedrückend. Die Schuldenlast ist bedrückend. Frau Ministerpräsidentin Dreyer, das ist Ihr Wort aus der Pressekonferenz, mit der Sie den neuen Doppelhaushalt vorgestellt haben. Das stellen wir jedes Jahr, Jahr für Jahr mit dem Bericht des Rechnungshofes fest. Ändern tut sich nichts. Solange ich in diesem Parlament bin – das sind jetzt auch schon einige Jahre –, macht das Land Rheinland-Pfalz regelmäßig zwischen 1 und 2 Milliarden Euro neue Schulden.

Das war, wie gesagt, in vielen vergangenen Jahren so. Das ist im geprüften Jahr so. Das ist, wenn wir den Blick in den Doppelhaushalt 2014/2015 werfen, auch dann so. Jedes Jahr gibt es mehr als 1 Milliarde Euro neue Schulden.

Da hilft nur eines: keine neuen Schulden mehr machen.

Herr Kollege Weiland hat auf einige Zahlen schon hingewiesen. Das Gegenteil ist leider der Fall. Hatten wir Ende des Jahres 2011 etwa 35 Milliarden Euro Schulden, so wird es am Ende dieser Legislaturperiode planmäßig ein Schuldenstand im Land Rheinland-Pfalz von 41 Milliarden Euro sein. Am Ende des Jahrzehntes, wenn wir in die Schuldenbremse einsteigen wollen, werden es fast 46 Milliarden Euro Landesschulden sein, die uns bedrücken. Das ist schlimm.

Viel schlimmer ist jedoch, dass wir uns in einer historischen Niedrigzinsphase befinden und die Zinsbelastungen, vor denen wir und die Generationen unserer Kinder und Enkel stehen, noch viel bedrückender sind. Auch das schreibt uns der Bericht des Rechnungshofes ins Stammbuch. Ende 2011 haben wir eine Zinsbelastung von etwa 1 Milliarde Euro gehabt. Zur Erinnerung, das ist der gleiche Betrag, wie wir neue Schulden gemacht haben. Wir machen neue Schulden, um Zinsen zu bezahlen. So wird am Ende dieser Legislaturperiode planmäßig die Zinsbelastung auf 1,4 Milliarden Euro steigen. Bis zum Beginn der sogenannten Schuldenbremse wird sie bei 1,6 Milliarden Euro liegen. Das sind 1,6 Milliarden Euro, die dieses Parlament im Jahr 2020 erst einmal an Zinsausgaben im Haushalt veranschlagen muss, bevor andere Ausgaben finanziert werden können. Das muss man angesichts einer historischen Niedrigzinsphase sehen.

Es sind gewisse Zinserhöhungen eingerechnet, aber man weiß nie, was die Zukunft bringt.

Wir hatten über viele Jahrzehnte einen wesentlich höheren Zinssatz als heute. Würden die Zinsen in diesem Sinne steigen, würde das sämtliche Konsolidierungsanstrengungen zunichtemachen.

Deshalb schauen wir uns die Kostenblöcke und die Ausgaben an. Herr Kollege Wansch, Sie hatten schon auf die Personalausgaben hingewiesen. Das ist mit Abstand der größte Kostenblock mit über 5 Milliarden Euro, die wir dort aktuell ausgeben. Wenn wir die Ausgaben an dieser Stelle in den Griff bekommen wollen, hilft nur eines, sich bescheiden, Schwerpunkte setzen, Bürokratie abbauen, schlicht und ergreifend Dinge einfach sein lassen.

Da ist es auch richtig, dass wir bis zum Beginn der Schuldenbremse eine in dieser Hinsicht historisch einmalige Situation haben, weil 24.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Landes in den wohlverdienten Ruhestand gehen werden. 24.000 Menschen gehen in den Ruhestand, und gleichzeitig haben wir unter SPDRegierungen 12.000 zusätzliche Stellen aufgebaut. Da gilt es, gut zu steuern. Da gilt es, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Es ist richtig, dass wir diesen Personalüberhang von 12.000 Stellen werden angehen müssen.

Es ist aber natürlich auch nicht richtig, dass wir jetzt wollen, dass in Rheinland-Pfalz noch mehr Unterricht in den Schulen ausfällt, weil wir beispielsweise die Lehrer, die in den Ruhestand gehen, nicht ersetzen, sondern wir brauchen ein Instrument zur gezielten Steuerung des Personalabbaus, ein ressortübergreifendes Personalüberhangmanagement, wie es der Rechnungshof nennt.

Das war nicht vorhanden. Das ist nicht vorhanden. Das ist die Personalvermittlungsstelle, für die die CDUFraktion seit vielen Jahren wirbt. Ich darf es an dieser Stelle erwähnen. Das ermöglicht es uns, dass wir, wenn ein Beamter an der einen Stelle in den Ruhestand geht und wir die Stelle frei bekommen, aber die Arbeit nach wie vor getan werden muss, innerhalb der Landesverwaltung intern umbesetzen und ohne Stellenaufwuchs die Arbeit erledigen können, im Gegenteil, sogar Stellen abbauen können.

Der zweite Aspekt ist, dass wir in dem Moment, in dem ich von den Beamten mehr verlange – machen wir uns nichts vor, wenn wir Bürokratie abbauen, wenn wir Dinge sein lassen, dann wird das trotzdem zu Arbeitsverdichtungen in der Landesverwaltung kommen –, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, insbesondere den Beamtinnen und Beamten im Land, einen gerechten Lohn zahlen. Es darf nicht davon abhängen, ob ich meine Arbeit als Angestellter oder als Beamter tue, wenn es darum geht, ob Tarifanpassungen mitgemacht werden oder nicht mitgemacht werden. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist schließlich eine alte Forderung auch der SPD.

Insofern ist es interessant, einen ersten Blick in den Entwurf für den nächsten Doppelhaushalt zu werfen. Die Musterklagen der Beamtinnen und Beamten gegen die verfassungswidrige 1%ige Besoldungsanpassung sind angelaufen. Im Haushaltsentwurf befindet sich deshalb schon die erste Position, eine globale Mehrausgabe für das Personal in Höhe von 160 Millionen Euro. Die Haushaltsberatungen werden zeigen, ob die Landesregierung selbst nicht mehr daran glaubt, dass sie vor Gericht mit ihrer Position Bestand haben wird.

Ich könnte mir vorstellen, dass es der richtige Weg ist, 160 Millionen Euro nicht auf diesem Unterkonto zu bunkern und zu warten, bis die Gerichte das Land dazu verurteilen, den Beamten ihren gerechten Lohn zu zahlen, sondern darauf zu drängen, dass Personalabbau und eine vernünftige Bezahlung Hand in Hand gehen und Arbeitsverdichtung eben auch erwartet, dass man bei Arbeitsverdichtung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erwarten muss, dass sie fair bezahlt werden.

Doch zurück zu der bedrückenden Gesamtsituation. Das betrifft genauso Städte, Kreise und Gemeinden. Dort sieht es nicht besser aus. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt bei knapp 3.000 Euro in den Städten, Gemeinden und Kreisen; Investitions- und Kassenkredite zusammengenommen. Damit sind wir auf Platz 3 von hinten bei den Ländern.

Die Zinsen erdrücken uns erst recht in den Kommunen. Die Zins-Steuer-Quote – das Verhältnis von Zinsausgaben und Steuereinnahmen – hat inzwischen ein Verhältnis von 9 % erreicht. 9 % der kommunalen Steuereinnahmen werden für Zinsen ausgegeben. Damit haben die Kommunen in Rheinland-Pfalz im Ländervergleich Platz 2 von hinten. Insofern ist eine Schuldentragfähigkeit unserer rheinland-pfälzischen Städte, Gemeinden und Kreise nicht mehr gegeben. Wenn ich mir das Verhältnis der Schulden zum Bruttoinlandsprodukt anschaue, dann haben wir den schlechtesten Platz im Ländervergleich. Da muss etwas passieren. Da muss die Landesregierung etwas tun.

Vorhin ist in der Debatte um das Landesgesetz zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs der kommunale Entschuldungsfonds angesprochen worden. Da ist es eben auch wichtig, auf die Zahlen zu verweisen, die uns der Rechnungshofbericht mitgibt, dass nämlich der Kommunale Entschuldungsfonds verpufft. Es ist richtig, dass Tilgungen in Höhe von 120 Millionen Euro von Kassenkrediten bei den kreisfreien Städten erfolgt sind. Das ist richtig. Aber im gleichen Zeitraum, in dem 120 Millionen Euro getilgt worden sind, sind auch 752 Millionen Euro neu aufgenommen worden. Der Effekt verpufft.

Bei den Landkreisen sind 40 Millionen Euro getilgt worden und im gleichen Zeitraum 395 Millionen Euro neu aufgenommen worden.

Bei den Gemeinden sind 32 Millionen Euro getilgt worden – sicherlich freut sich jede Gemeinde, die Schulden tilgen kann, darüber –, aber im gleichen Atemzug sind 327 Millionen Euro neu aufgenommen worden. Dieser Kommunale Entschuldungsfonds verpufft angesichts der dramatischen Situation, vor der die Kommunen in Rheinland-Pfalz stehen. Da hilft nur eine grundlegende und verlässliche Reform des kommunalen Finanzausgleichs, die wir vorhin angemahnt haben.

(Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Und wann finanziert ihr sie?)

Herr Kollege Steinbach, zum Schluss möchte ich den Blick noch auf einen sehr konkreten Punkt lenken, einen von vielen konkreten Punkten, die wir im Rahmen der Rechnungsprüfungskommissionsitzungen diskutiert haben, das Thema „Landesgartenschauen“. Die Bomben, die hier schlummern, stammen nicht aus dem Zweiten Weltkrieg. Sie sind ganz wenige Jahre alt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich zitiere, was wir gleich einvernehmlich beschließen werden. Wir werden beschließen – ich zitiere Seite 14 der Beschlussvorlage –: „Die Vorbereitung und Durchführung von Landesgartenschauen war durch den maßgeblichen Einfluss von Interessenverbänden, personelle Verflechtungen und intransparente Verfahren geprägt. Bei der Ausschreibung von Bauleistungen wurde der Wettbewerb (…) unzulässig eingeschränkt. Das Auftragsvolumen konzentrierte sich auf wenige Unternehmen. Allein ein Unternehmen erhielt bei drei Landesgartenschauen Aufträge mit einem Volumen von 11,4 Millionen Euro.“

Eine Anmerkung von mir: Der Gesellschafter dieser Firma war von September 2001 bis Dezember 2012 Aufsichtsratsvorsitzender der Projektgesellschaft Landesgartenschau Rheinland-Pfalz GmbH. Eine derartige Konstellation – ich formuliere vorsichtig – birgt die Gefahr von Interessenkonflikten. Deshalb ist eines ganz wichtig, was wir dann im Weiteren als Forderung beschließen, dass zustimmend zur Kenntnis genommen wird, dass bei künftigen Landesgartenschauen in den Zuwendungsbescheiden ausdrücklich auf die Beachtung der Vergabebestimmungen hingewiesen wird.

Was verbirgt sich hinter diesem unscheinbaren Satz? Dahinter verbirgt sich, dass derjenige, der der finanzielle Nutznießer solcher Konstellationen ist, sich dann auch dafür verantworten muss und er sich genau so an das

Vergaberecht halten muss wie das Land oder die ausschreibenden Gemeinden. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, auf den hinzuweisen mir deshalb wichtig ist, weil sich natürlich die Bombenfunde in Landau gut machen, um zu begründen, warum man ein Moratorium – so nenne ich es einmal – bei den Landesgartenschauen plant.

(Ministerpräsidentin Frau Dreyer: Oh nein!)

Es ist aber nicht der einzige Punkt. Die eigentlichen Probleme bei den Landesgartenschauen liegen tiefer. Sie legen in Interessenverquickungen. Das muss aufgearbeitet werden. Das muss aufgeräumt werden.

Danken wir also dem Rechnungshof, dass er an dieser Stelle, bei den Haushaltskennzahlen im Ganzen, aber auch an vielen anderen einzelnen Stellen dafür sorgt, dass der Scheinwerfer auf Verwaltungshandeln und auf Handeln von Unternehmen im Land Rheinland-Pfalz gerichtet wird. Danken wir für diesen Beitrag von mehr Transparenz.

Mein Wunsch wäre, dass wir all das, was wir heute als Anmerkungen zum Rechnungshofbericht beschließen, auch beherzigen; denn das Land Rheinland-Pfalz – jedes Land, jede öffentliche Hand – kann auf Dauer nur das Geld ausgeben, das es vorher eingenommen hat. Solide Finanzen sind damit auch erst dauerhaft das Fundament für all das, was wir uns unter der großen Überschrift „Soziale Fairness“ leisten wollen und uns leisten können wollen.

Wenn uns finanziell, weil wir zu viele Schulden machen, die Luft ausgeht, dann trifft es immer zuerst die Schwachen, die es am wenigsten verdient haben, die erst recht die Solidarität des Landes verdient haben.