Protokoll der Sitzung vom 18.09.2013

Drucksache 16/2433 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses

Drucksache 16/2731 –

Berichterstatter ist Herr Heiko Sippel, der jetzt das Wort hat.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 3. Juli 2013 ist der Gesetzentwurf an den Wirtschaftsausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen worden.

Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 20. Sitzung am 4. September 2013 beraten. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 12. September 2013 beraten.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Gesetzentwurf wird angenommen.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Das Wort hat Frau Kollegin Mohr von der SPD-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Die Regulierungskammer ist zusammen mit der Bundesnetzagentur für die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgung in RheinlandPfalz zuständig. Mit diesem Gesetz entsprechen wir dem Paket der dritten Europäischen Energiemarktrichtlinie.

Die gegenwärtige Struktur der Organisation – diese Landesregulierungsbehörde ist noch beim Ministerium angedockt – entspricht nicht mehr den Anforderungen. Es wird mehr Unabhängigkeit verlangt. Diese gewähren wir jetzt mit der Einrichtung der Landesregulierungskammer. Damit erfolgt auch eine Herauslösung aus den ministeriellen Weisungsstrukturen. Diese Regulierungskammer ist komplett unabhängig.

Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr gut!)

Das Wort hat Herr Kollege Dr. Mittrücker für die CDUFraktion.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute den Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Regulierungskammer Rheinland-Pfalz.

Mit der Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005 obliegen der Bundesnetzagentur und den Landesregulierungsbehörden die Regulierungsaufgaben in Bezug auf Strom- und Gasnetzbetreiber. Die Regulierung der Strom- und Gasversorgung dient der Sicher

stellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs bei der Versorgung mit Strom und Gas.

Die Regulierungsbehörden sollen nach Artikel 35 der EU-Richtlinie Nr. 72/2009 für den Elektrizitätsbinnenmarkt und nach Artikel 39 der EU-Richtlinie 73/2009 für den Erdgasbinnenmarkt ihre Tätigkeiten unparteiisch, transparent und weisungsungebunden ausüben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau da beginnt die Notwendigkeit zu handeln.

(Beifall der CDU)

Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Landesregulierungsbehörden in Rheinland-Pfalz genügt den Anforderungen der zuvor genannten Richtlinien nicht.

Die Landesregulierungsbehörde unterliegt aktuell einem ministeriellen Weisungsrecht, was den Forderungen der EU-Richtlinien widerspricht. Im vorliegenden Gesetz zur Einrichtung einer Regulierungskammer Rheinland-Pfalz soll eine Instanz geschaffen werden, die ihre Aufgaben rechtlich getrennt und funktional unabhängig von den anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen ausübt. Das ministerielle Weisungsrecht wird mit dem Schaffen einer Regulierungskammer somit aufgehoben. Andere Länder haben bereits diesen Schritt vollzogen. Mit diesem vorliegenden Gesetz setzen wir die EU-Vorgaben um. Das ist richtig und notwendig.

(Beifall der CDU und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Nach intensiven Beratungen hat unsere Fraktion beschlossen, diesem Gesetz zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall im Hause)

Das Wort hat Frau Staatsministerin Lemke.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte mich für die zügigen Beratungen bedanken und vielleicht noch eines hinzufügen; denn der Inhalt des Gesetzes regelt auch die Qualifikationsanforderungen der Mitglieder der Regulierungskammer und die Dauer

der Amtszeiten. Separate Haushaltsmittel sind dann auch zu gewähren.

Ich freue mich, dass wir ein zügiges Einvernehmen herstellen konnten; denn allen Fraktionen ist offenbar klar, dass auch der Energie- und Gasmarkt nicht ohne staatliche Regulierung auskommen. Deswegen brauchen wir auch diese Kammer. Das wird auch weiterhin so sein.

Vielen Dank.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/2433 – in zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung die unveränderte Annahme empfiehlt. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Danke. Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Ich rufe Punkt 5 Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Bildung eines Gemeinsamen

Landesgremiums nach § 90 a des Fünften

Buches Sozialgesetzbuch

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/2434 –

Zweite Beratung

Beschlussempfehlung des Sozialpolitischen

Ausschusses

Drucksache 16/2732 –

Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/2770 –