Protokoll der Sitzung vom 19.09.2013

hier einen sehr großen Unterschied gibt. Es ist wichtig, dass wir das immer differenzieren.

Nun zunächst zu Rheinland-Pfalz. Hier sind keine Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten gegeben. Es könnte welche im Nordpfälzer Bergland geben. Näheres wissen wir darüber aber noch nicht. Auch dies möchte ich an dieser Stelle klarstellen.

Herr Brandl, Sie sind darauf eingegangen, was der Bundesminister macht. Nun lassen Sie mich darauf eingehen, was die Landesminister in Berlin getan haben und warum wir uns morgen im Bundesrat nicht mit einem Gesetz in dieser Frage befassen können, nicht einmal zur Vermittlung in den Vermittlungsausschuss kommen. Es würde der Diskontinuität zum Opfer fallen, weil von Herr Altmaier kein Gesetz vorliegt, obwohl – das muss ich deutlich sagen – die Landesregierung einiges unternommen hat.

In der 78. Umweltministerkonferenz hat das Land Rheinland-Pfalz mit den Ländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Bayern bereits zu Protokoll gegeben, es sollen keine Bohrungen mit der Anwendung der Fracking-Methode unter Einsatz wassergefährdender Stoffe – das sind die, die ich vorhin aufgeführt habe – getätigt werden, bis gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die Risiken vorliegen. Das war Schritt Nummer 1.

Schritt Nummer 2 war der Beschluss des Bundesrats am 14. Dezember 2012. Der Bundesrat hat einen konkreten Verordnungsentwurf zur Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für Vorhaben unter Anwendung der Technologie des Hydraulic-Fracturing beschlossen. Diesen Beschluss wollte Herr Altmaier wohl aufnehmen, hat er aber nicht; denn es hat keine Reaktion gegeben, und es hat uns dazu im Bundesrat keine Verordnung erreicht.

Am 2. Februar 2013 hat der Bundesrat, weil von der Bundesregierung keine Reaktion gekommen war, einstimmig eine Entschließung verabschiedet, einen offenen Dialogprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern zu führen, das Bergschadensrecht zu verbessern, keine Genehmigung von Fracking wegen unsicherer Datenlage zuzulassen und damit eine deutliche Aufforderung an den Bund verknüpft, Gesetzeslücken aufgrund unzureichender Umsetzung von EU-Vorschriften zu schließen.

Ich kann nur feststellen, Herr Altmaier hat nicht reagiert; denn uns hat nichts erreicht.

Wer hat etwas getan? – Die Landesregierung, wir haben etwas getan. Wir haben uns bestehende Regelungslücken angeschaut und mit den vorhandenen Instrumenten, die das Bundesrecht zulässt, diese soweit wie möglich geschlossen: mit der Neufassung des Landeswassergesetzes, Schutz unseres Trinkwassers vor dem nach wie vor nicht vollständig geklärten Risiken des Hydraulic-Fracturing. In Übereinstimmung mit Gutachten wird Fracking in Wasser- und Heilquellschutzgebieten verboten.

Der vorliegende Antrag bestätigt insofern bereits das Handeln der Landesregierung, worüber wir uns natürlich

freuen und das wir fortsetzen werden. Insofern bitte ich Sie um Zustimmung. Solange nicht geklärt ist, dass von der Fracking-Technologie keine Gefahren für Menschen und Umwelt ausgehen, solange wird es keine Zustimmung für den Einsatz von Fracking in Rheinland-Pfalz geben.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Ich möchte das anhand von diversen Gutachten, die es gibt, anhand von sechs Punkten klarmachen:

Es darf kein Fracking in Wasser- und Heilquellschutzgebieten geben, – kein Fracking ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, – kein Fracking ohne intensive geologische Erkundung, – kein Fracking ohne intensive Bewertung der eingesetzten Frack-Flüssigkeiten, – kein Fracking ohne Untersuchung der Langzeitsicherheit von Bohrungen und – kein Fracking ohne umfassendes Monitoring.

Dazu steht die Landesregierung.

Vielen Dank, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Wird Ausschussüberweisung beantragt? – Das ist nicht der Fall.

Somit können wir über den Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2745 – abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

Wir kommen zu Punkt 27 der Tagesordnung:

Grundversorgung mit Breitband garantieren und dynamisch entwickeln Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2738 –

dazu: Schnelles Breitband für Rheinland-Pfalz Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2778 –

Es wurde vereinbart, den Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss für Medien und Netzpolitik zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Alternativantrag der Fraktion der CDU wird mit als Material überwiesen.

Wir kommen zu Punkt 28 der Tagesordnung:

450-Euro-Jobs sind ein wirksames arbeitspolitisches Instrument – Abschaffung würde Schüler, Studenten, Rentner und Familien belasten Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2737 –

dazu: Faire Chancen für alle Beschäftigten – Gering- fügige Beschäftigung reformieren Antrag (Alternativantrag) der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2776 –

Ich darf für die antragstellende Fraktion Herrn Kollegen Kessel das Wort erteilen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Rückblickend auf die Debatte in diesem Hause vom 8. März dieses Jahres und vor der Bundestagswahl am kommenden Sonntag haben wir die Minijobs erneut zum Thema gemacht. Anlass ist die Forderung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm, die Minijobs abzuschaffen.

(Vizepräsident Dr. Braun übernimmt den Vorsitz)

Die Abschaffung würde insbesondere Schüler, Studierende, Rentner und Familien treffen. Aber auch den Arbeitgebern würde ein Instrument genommen, um flexibel mit unterschiedlich starken Arbeitsaufkommen umzugehen.

Auch wir sind dagegen, dass Vollzeit- und Teilzeitarbeitsplätze in geringfügige Beschäftigungsverhältnisse umgewandelt werden, und auch wir fordern, dass an den Minijobber ordentliche Stundenlöhne gezahlt werden. Auch wir sehen die Gefahr, dass bei einem langjährigen Verbleib in geringfügiger Beschäftigung nur geringe Rentenzahlungen erfolgen und Altersarmut droht.

(Frau Anklam-Trapp, SPD: Gut erkannt!)

Wir sehen aber auch, dass die Minijobs im gemeinnützigen Bereich wie auch bei gesellschaftlichen und kulturellen Angeboten eine wichtige Rolle spielen. Der Minijob bietet die Möglichkeit, insbesondere nach der Elternzeit oder Pflegezeit stufenweise wieder ins Arbeitsleben zurückzukehren, und er bietet Schülern, Studierenden und Rentnern die Möglichkeit, sich etwas dazuverdienen zu können.

(Beifall der CDU)

Wir wollen die positiven Effekte bewahren, den Missbrauch verhindern und der Altersarmut vorbeugen.

Die Einführung der grundsätzlichen Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte durch die schwarz-gelbe Bundesregierung zum 1. Januar 2013 zeigt erste Erfolge. Der Anteil der Personen, die einen Minijob im gewerblichen Bereich ausüben und sich dabei in der Rentenversicherung versicherten, stieg bereits

nach dem ersten Quartal 2013 von ehemals 5,6 % auf jetzt 25,9 %. Das ist ein Anstieg um fast das Fünffache.

Anfang August 2013 war bereits über eine halbe Million Minijobber rentenversichert. Mit der Änderung soll die Zahlung von eigenen Rentenversicherungsbeiträgen von der Ausnahme zur Regel werden. Rentner, Schüler und Studierende haben jedoch wie seither die Möglichkeit, auf Beitragszahlungen zu verzichten.

Auf eine weitere positive Entwicklung möchte ich gern hinweisen. Die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse stieg in Rheinland-Pfalz im vergangenen Jahr auf 1.275.000. Das ist ein historischer Höchststand. So viele gab es in Rheinland-Pfalz noch nie.

(Beifall der CDU)

Diese Entwicklung war mit einer Zunahme von mehr als 20.000 sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen bei den über 50-Jährigen besonders augenfällig. Die Zahl atypischer Beschäftigungsverhältnisse ist hingegen, nachdem sie seit 2007 stagnierte, im vergangenen Jahr im Bundesgebiet um insgesamt 146.000 auf – immer noch viel zu viele – 7,89 Millionen zurückgegangen. Auf Landesebene nahm die Anzahl der geringfügig Beschäftigten nur minimal um 331 Personen zu, wobei sich bei den Frauen die Anzahl um 1.212 Beschäftigte verringerte. Die Zunahme ist darauf zurückzuführen, dass insbesondere bei den über 50-Jährigen und bei den unter 25Jährigen ein Anstieg zu verzeichnen war.

Dem Schrumpfen von Minijobs im gewerblichen Bereich steht ein Zuwachs in Privathaushalten gegenüber. Dieser Zuwachs ist erwünscht, weil der Weg damit oft aus der Schwarzarbeit in eine geregelte und abgesicherte Beschäftigung führt. Wir wollen, dass der positive Trend im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen mit weiteren Reformen unterstützt und gefestigt wird. Wir wollen aber auch das Instrument der Minijobs als eine Form der Beschäftigung für die Menschen erhalten, die so arbeiten möchten und sich bewusst für diese Möglichkeit entscheiden.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Abgeordnete Dr. Machalet.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kessel, wir haben dieses Thema am 8. März dieses Jahres schon sehr intensiv diskutiert. Ich bin eigentlich auch sehr froh darüber, dass wir heute, drei Tage vor der Bundestagswahl, das Thema „Minijobs – Zukunft der geringfügigen Beschäftigung“ – zugegebenermaßen zu einer nicht ganz humanen Uhrzeit – noch einmal diskutieren.

Liebe CDU, schade finde ich es allerdings, dass Sie im Gegensatz zum März dieses Jahres nicht in der Lage waren, einen eigenen Antrag vorzulegen, sondern darauf angewiesen waren, den Antrag aus Hessen einfach zu kopieren und in den rheinland-pfälzischen Landtag einzubringen. Ich fand den Antrag, den Sie damals im März eingebracht haben, qualitativ deutlich besser, aber das müssen Sie beurteilen.

(Zurufe von der CDU)

Sie hätten sich wenigstens einen anderen Titel einfallen lassen können; denn den Titel: „450-Euro-Jobs sind ein wirksames arbeitspolitisches Instrument“ kann man zwar bejahen, wenn man – was ich Ihnen nicht unterstelle – für Lohn- und Sozialdumping ist, aber wenn man sich einmal die Zahlen anschaut, kann man sehen, dass Minijobber im Durchschnitt pro Stunde nicht halb so viel verdienen wie Arbeitnehmer mit einer Vollzeitstelle. – Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen in den Bürgerbüros aussieht, aber bei mir schlagen schon regelmäßig vor allem junge Frauen, aber auch ältere Frauen auf, die zu Dumping-Löhnen arbeiten und die in ihrem 450-Euro-Job pro Stunde 4 Euro verdienen. Die Erhöhung auf 450 Euro, die Sie in Ihrem Antrag so positiv bewerten, hat in den allermeisten Fällen nicht dazu geführt, dass der Stundenlohn erhöht wurde, sondern einfach die Stundenzahl erhöht wurde, sodass für den gleichen Lohn nun noch mehr gearbeitet werden kann, und das können wir an der Stelle so nicht zulassen.

Herr Kessel, auch das, was Sie zur Rentenversicherungspflicht bei der Neuregelung der 450-Euro-Jobs gesagt haben, ist aus meiner Sicht ein reines Feigenblatt. Auch Sie waren bei dem Gespräch mit Frau Schulz dabei. Ende Juni waren es im gewerblichen Bereich 13,1 % und in den Privathaushalten 10,7 %, die rentenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Man kann also noch nicht davon ausgehen, dass dies wirklich dazu beiträgt, dass mehr Menschen tatsächlich die Möglichkeit nutzen, sich in der Rentenversicherung zu versichern.

Sie schreiben in Ihrem Antrag, ein Drittel all derer, die in 450-Euro-Jobs arbeiten, sind jünger als 25 oder älter als 60 Jahre, und Sie sagen dann, es treffe vor allem Schüler und Studierende, wenn die Möglichkeit, 450-EuroJobs anzubieten, abgeschafft würde.