Wenn Sie von Verweigerung sprechen, dann ist es allenfalls die Verweigerung von Rot-Grün, sich mit uns zusammenzusetzen.
Ich greife gerne auf, wie das damals Anfang der 70erJahre war. Ein Helmut Kohl hatte die Größe, sich mit seinem Oppositionsführer, mit Jockel Fuchs, zusammenzusetzen. Das war hier nicht der Fall.
Wissen Sie, ich bin mir schon ziemlich sicher, dass die Menschen in diesem Land fähig und in der Lage sind, unangenehme Entscheidungen mitzutragen.
Das Problem ist nur, sie müssen erkennen, wofür es gut ist, dass ein Konzept dahintersteht. Dieses Konzept fehlt völlig.
Es ist überhaupt keine Linie vorhanden. Nur ein Bruchteil der Kommunen muss fusionieren. Es ist eben schon
Bei aller Liebe, wenn es nur CDU- oder FWG-geführte Kommunen betrifft: Soll das Zufall sein, dass keine von der SPD dabei ist? – Das kann uns kein Mensch erklären.
Die Geschichte mit den Kreisgrenzen. Erst waren sie geschlossen, dann durfte einer gehen, dann waren sie wieder geschlossen, dann hat die Ministerpräsidentin, obwohl sich eine freiwillige andere Fusion ergeben hat, bestimmt, dass drei Dörfer gehen können. Auch da ist keine Linie erkennbar.
Ich zitiere gerne, was in der Anhörung von Wittlich-Land und Manderscheid gesagt wurde: „Wir haben noch einmal nach Mainz geschrieben, und uns wurde mitgeteilt, dass es doch nicht so ist, man also nicht über die Kreisgrenzen hinweg fusionieren könnte, und man auch nicht bereit wäre, hier eine Ausnahme zu machen.“
Vielleicht noch ein weiteres Zitat zu dem Thema „Bürgerbeteiligung und Anhörung“, ein Zitat von Günther Theis, GRÜNEN-Mitglied im Verbandsgemeinderat: „Sie war aus meiner Sicht schlicht und ergreifend mangelhaft. Man hat zwar immer betont, den Bürger und die Kommune zu Wort kommen zu lassen, hat jedoch vonseiten des Ministeriums alle Vorschläge abprallen lassen, ohne sie einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich sage, das ist eine Politik nach Gutsherrenart, und ich finde es erschreckend, dass die GRÜNEN nach zweieinhalb Jahren so einsteigen.
Deswegen unser Appell kurz vor Weihnachten: Besinnen Sie sich, machen Sie dieses Moratorium mit, starten Sie mit uns gemeinsam neu!
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Damen und Herren! Wir GRÜNEN haben bei der Auseinandersetzung
mit der Kommunal- und Verwaltungsreform einen Blick in die Geschichte gewagt. Ich habe mir explizit noch einmal die Plenarprotokolle zu der Kommunal- und Verwaltungsreform der 70er-Jahre angeschaut. Darin wurde deutlich, dass es mitnichten so war, dass sie völlig konfliktfrei abgelaufen ist,
Deswegen haben wir uns gefragt, was damals anders war als jetzt. – Die Regierungspartei hatte eine andere Farbe, und man hatte einen breiten Ansatz der Bürgerbeteiligung gewählt.
Aber – das sage ich gleich dazu – man hat erstmalig ein sehr breites konsultatives Verfahren gehabt und gleichzeitig die Quoren im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform gesenkt. Das ist ein erstmaliger Prozess, der uns aber auch Anregung sein muss, damit konstruktiv, aber auch kritisch in einigen Dingen umzugehen. Das haben wir bei der Einbringung der Gesetze auch angekündigt, dass wir uns das bei den Anhörungen genau anschauen werden.
Es wird nicht dabei bleiben, sondern die EnqueteKommission „Bürgerbeteiligung“ wird eine umfangreiche Auswertung vornehmen.
Eine Erkenntnis kam zu dem Stichwort „Bürgerinformation“. Viele Bürgerentscheide mit einer Frage, die mit Ja oder Nein beantwortet werden sollte, waren nicht mit breiten Informationen begleitet. Man hat keine neutrale Abwägung mit Pro und Kontra gehabt. In den Anhörungen wurde vorgebracht, dass teilweise die Einwohnerversammlungen sehr emotional aufgeladen waren und eine neutrale, inhaltliche Auseinandersetzung mit den jeweiligen Fragen nicht möglich war.
Das muss uns zu denken geben. Ich denke, dass wir bei der Bürgerinformation eine bessere Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen brauchen, damit wir die Bürgerbeteiligung weiterentwickeln können.
Zu den Beteiligungsverfahren an sich: Man hat damals – wie gesagt – das konsultative Verfahren aufgesetzt und beim Übergang in die Freiwilligkeitsphase die Quoren gesenkt.
Wir unterstützen sehr, dass die Quoren gesenkt wurden, aber dabei hat man nicht bedacht, dass Bürgerentscheide – wir wollen nicht fusionieren; wir wollen eigenständig bleiben – eigentlich gegen das Landesgesetz sind. Das ist jetzt die Schwierigkeit.
Das hat auch bei uns teilweise zu hitzigen Diskussionen geführt. Diese Kritik prallt an uns nicht ab. Wir nehmen
sie auf. Wir wollen künftig Verfahren weiterentwickeln und Mehr-Ebenen-Konflikte lösen, aber auch klären, wie es ist, wenn ein Bürgerentscheid von der Formulierung her gegen ein Landesgesetz gerichtet ist. Darüber müssen wir nachdenken. Das haben wir ernsthaft aufgenommen.
Wenn ich jetzt Ihren Antrag lese, sehe ich keine konkreten Vorschläge, wie es mit der Bürgerbeteiligung besser laufen soll. Ich spreche gerade Frau Beilstein an. Ich weiß, dass Sie wissen, wie es ist, wenn ein Bürgerentscheid vor Ort eine andere Aussage tätigt.
Ich denke, Ihr Antrag ist allein parteipolitisch motiviert und legt uns keinen Vorschlag vor, wie es künftig besser werden soll. Dies ist hervorzuheben, wenn Ihnen die Bürgerbeteiligung so wichtig ist, wie Sie es vorhin angeführt haben.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Beilstein, ich nehme an, Sie haben den Antrag geschrieben. Sie hatten auch das Gesetz geschrieben, das Sie uns vorgelegt haben.
Ich behaupte, inhaltlich ist das der gleiche „Murks“. Es ist nichts, was gut ist. Sie sind in der Wortwahl ziemlich über das Ziel hinausgeschossen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Klöckner, man kann anderer Meinung als wir sein, das ist vollkommen in Ordnung, aber ich würde mich gern inhaltlich mit einer Vorstellung von Ihnen beschäftigen dürfen.