Sie haben an keiner Stelle gesagt – Sie wollen die Landkreise als erstes angehen –, wie Sie sich eine neue Landkreisordnung in unserem Land vorstellen, nicht an einer Stelle.
Sie haben nichts zur Stadt-Umland-Beziehung gesagt. Sie haben nichts darüber gesagt, wie Sie Aufgaben umverteilen wollen.
Zu dieser Schimäre, man würde nicht miteinander reden, ist zu sagen, wir haben seit 2006 zigmal zusammengesessen – ich sage dies immer gebetsmühlenartig –, und zwar in den Räumen der FDP-Fraktion. Wir haben damals gesagt, wir brauchen auch die GRÜNEN und die Freien Wähler mit am Tisch. Die Kollegen von den GRÜNEN waren damals außerparlamentarisch tätig.
(Frau Klöckner, CDU: Sie haben sich unseren Vorschlägen verweigert! – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sie waren doch überhaupt nicht dabei! – Pörksen, SPD: Sie waren mit Ihrer Kasse beschäftigt! – Dr. Weiland, CDU: Lassen Sie doch den Minister reden!)
Noch einmal: Bis heute liegt nicht ein einziger konkreter Vorschlag der CDU-Rheinland-Pfalz oder der CDULandtagsfraktion vor.
Dann reden Sie immer wieder von Zahlen, die, so wie Sie sie in den Zusammenhang stellen, völlig falsch sind.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende einer Debatte und nicht am Anfang, ich bitte Sie, die Emotionen etwas herunterzufahren.
Ich möchte Ihnen ganz gerne die Zahlen noch einmal insgesamt vorstellen: Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie behaupten gebetsmühlenartig, von 70 betroffenen Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden sollen nach dem Willen der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen nur 22 fusionieren. Dass diese Zahl nicht richtig ist und nicht richtig sein kann, dürfte Ihnen sehr wohl bewusst sein.
Ich will Ihnen gern einmal die tatsächlichen Zahlen und Fakten darlegen: Am 30. Juni 2009, als dem nach § 2 des Landesgesetzes über die Grundsätze der Kommunal- und Verwaltungsreform maßgeblichen Stichtag, unterschritten 8 von insgesamt 28 verbandsfreien Gemeinden und 66 von insgesamt 163 Verbandsgemeinden die festgelegten Mindesteinwohnerzahlen von 10.000 bzw. 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wir reden also über eine Zahl von insgesamt 74 Gebietskörperschaften.
Für 12 dieser Kommunen – das haben wir intensiv diskutiert – wurden nach entsprechender Prüfung verschie
dene Ausnahmegründe von einer Fusionspflicht anerkannt. Bei Berücksichtigung dieser Ausnahmen verbleiben somit 62 Gebietskörperschaften mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf.
18 dieser Gebietskörperschaften haben sich freiwillig auf den Weg gemacht und sich Fusionspartner gesucht. Die Landesgesetze über diese freiwilligen Gebietsänderungen haben wir gemeinsam beschlossen.
Verbleiben also noch 44 Gemeinden und Verbandsgemeinden. In dem heute zur Beschlussfassung vorgelegten Gesetzespaket sind 11 von den bei Beginn der Anhörung vorgesehenen 14 Kandidaten mit einem eigenen Gebietsänderungsbedarf berücksichtigt. Dann kommt die Ausnahme, die Ihnen auch bekannt ist: Heidesheim, Budenheim in Verbindung mit Ingelheim. Die andere Ausnahme Kirn und Kirn-Land haben wir ebenfalls intensiv diskutiert.
Es verbleiben also noch 31 Gemeinden und Verbandsgemeinden. Zwischen und mit den Verbandsgemeinden Hillesheim und Obere Kyll wurden konkrete Verhandlungen über eine freiwillige Gebietsänderung geführt, wobei sich für letzere eine freiwillige Lösung mit der übrigens in einem anderen Landkreis gelegenen Verbandsgemeinde Prüm ergeben könnte. Die Gespräche und Ratsdiskussionen kennen Sie alle.
Für die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg wird im Zusammenhang mit der Städtefusion eine Lösung gefunden werden. In diesem Zusammenhang ist die Frage zu stellen, die wir Jahre und Jahrzehnte nicht gelöst haben, wie wir mit der Entschuldung der Stadt Bad Münster am SteinEbernburg umgehen.
(Pörksen, SPD: Wer waren die Verursacher? – Die CDU natürlich! – Baldauf, CDU: Wir sind immer schuld! Ihr macht alles richtig!)
Das ist ein Meilenstein für diese Stadt, die finanziell dem Untergang geweiht war. Das ist die einzige Chance zur Rettung gewesen. Auch das haben wir im Rahmen dieser Diskussion der Kommunal- und Verwaltungsreform gemeinsam hinbekommen.
Wir reden hier also noch über eine Anzahl von 27 der insgesamt 74 Gebietskörperschaften, die bisher noch nicht akut in den Reformprozess einbezogen sind. Die in dem Antrag der Fraktion der CDU aufgestellte Behauptung, von 70 betroffenen Gemeinden sollen nach dem Willen der Landesregierung nur 22 fusionieren, ist daher offensichtlich – das will ich ausdrücklich noch einmal betonen – falsch.
Liebe Frau Beilstein, diese Aussage müsste vielmehr richtig lauten: Von insgesamt 74 betroffenen Gemeinden wurden bisher lediglich 27 Fälle noch nicht konkret angegangen. Das ist geradezu eine Umkehrung Ihrer These.
Man kann es auch positiv ausdrücken: Von 74 Gebietskörperschaften sind sogar schon 40 Fälle erledigt, also über die Hälfte.
Nun ist es auch nicht so, dass wir mit dem Beschluss der heutigen Gesetze mit der Kommunal- und Verwaltungsreform am Ende wären. Auch das habe ich schon mehrfach betont.
Alle noch nicht konkret einbezogenen Gebietskörperschaften – das wissen Sie alle – wurden von mir mit Schreiben vom 17. Oktober 2012 ausdrücklich auf ihren Gebietsänderungsbedarf und die Tatsache hingewiesen, dass ab der zweiten Stufe der Kommunal- und Verwaltungsreform bis 2019 eine Optimierung ihrer Gebietsstrukturen vorgesehen ist – dies noch einmal vor dem Hintergrund, es wäre keine Zeit gewesen und alles wäre so kurzfristig gelaufen.
Des Weiteren habe ich um Mitteilung ihrer jeweils favorisierten Lösungen gebeten – also ein Appell an diese Kommunen, das Schicksal in die eigene Hand zu nehmen.
Jedem der vorliegenden Gesetze liegt eine sorgfältige – das will ich betonen –, den Einzelfall betrachtende Abwägung zugrunde.
Bis zum Jahr 2019 werden aber sukzessive alle noch verbleibenden betroffenen Gebietskörperschaften in größere Strukturen überführt werden müssen.
Zum Thema „Bürgerentscheide“ möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen und habe es auch schon im Ausschuss gesagt, wir haben sie alle abgewogen und haben sie uns alle genau angeschaut.
Ich möchte das Stichwort „Eich“ noch einmal nennen. Dort, wo die Menschen konstruktiv damit umgegangen sind, haben die Kolleginnen und Kollegen diese Bürgerentscheide auch aufgegriffen und umgesetzt. Ich finde, das ist der richtige Weg.
Aber wir alle werden niemals eine Gebietsreform hinbekommen, wenn vor Ort gesagt wird: Nein, ich will keine Veränderung, und wir dies als Gradmesser nehmen. Dann bekommen wir alle – auch Sie in der Verantwortung – keine Veränderungen hin. Wir müssen die Bürger mitnehmen, wir müssen die Bürger anhören und ihre Aussagen bewerten – das alles haben wir getan –, und am Schluss müssen wir in diesem Parlament, in der Regierung entscheiden. Das geht überhaupt nicht anders.
Herr Licht, ich weiß nicht, ob das der richtige Umgang mit den Anzuhörenden ist. Die Anhörungen während dieser drei Tage waren sehr intensiv, und bei der Besprechung dieser Anhörungen lautete Ihr erster Antrag, ob man nicht auf die Besprechung verzichten könne. – Das geht doch nicht! Sie können es nachlesen, soweit ich mich erinnere, ist Wortprotokoll geführt worden. Sie
Ihr Moratorium wäre ein Schieben auf die lange Bank, und das hilft keinem weiter, weder den betroffenen Gemeinden noch anderen. Es hilft uns nicht weiter.
Es ist vollkommen in Ordnung, dass die CDU nicht mit unseren Vorstellungen übereinstimmt. Das ist die Möglichkeit der Opposition. Aber bitte legen Sie uns irgendwann – und das möglichst schnell – Ihre konkreten Vorstellungen für den Umgang mit einer Kommunal- und Verwaltungsreform in diesem Land vor. Gesprächsbereit sind wir immer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie in den Raum stellen, die zweite Stufe vorzuziehen und erst eine Kreisreform durchzuführen, dann möchte ich wissen, welche Vorstellungen Sie für eine Kreisreform haben. Dann können wir uns damit auseinandersetzen. Wir kennen von Ihnen nicht einen einzigen konkreten Vorschlag.
Sie haben die Mittelinstanzen angesprochen. Gehen Sie nach Koblenz, gehen Sie nach Neustadt, gehen Sie nach Trier und sagen Sie ihnen, dass Sie sie auflösen wollen. Das können Sie tun, das kann durchaus Ihre Vorstellung sein, aber auch da wüsste ich gern, was dann mit den Aufgaben dieser Behörden geschieht, die einen sehr guten Job machen. Auch das wüsste ich dann gern.
(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Frau Klöckner, CDU – Baldauf, CDU: Ein tosender Applaus für die hervorragende Rede!)