Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Licht, die Wirtschaftsministerin des Landes Rheinland-Pfalz hat einen guten Kontakt zu allen mittelständischen Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land.
Der neue Besitzer des Nürburgrings, Capricorn, hat angekündigt – dazu hätte ich auch gerne einmal etwas gehört, lieber Herr Kollege Licht –, dass er über einen Beirat die Region ganz intensiv in die neuen Entwicklungen am Nürburgring einbeziehen möchte. Es gab ohne Zweifel in der jüngeren Vergangenheit erhebliche Unruhe am Ring, aber gerade durch die Ankündigungen des neuen Besitzers besteht eine Chance, dass wir tatsächlich mit der Region gemeinsam etwas entwickeln, was wieder die Perspektiven für diese Region und natürlich auch für den Nürburgring in den Fokus nimmt. Es wäre schade, wenn Sie das so leichtfertig, wie Sie immer versuchen, gegen die Region und gegen den neuen Besitzer zu agitieren, aufs Spiel setzen würden.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Bracht, CDU: Das habe ich doch nicht gemacht! – Weitere Zurufe von der CDU)
Gott sei Dank ist es so, dass der Unternehmer weiß, dass er natürlich da, wo uns das möglich ist, auf die Unterstützung der Landesregierung und der Landespolitik zählen kann. Das ist doch vollkommen klar.
Ich will noch einen anderen Satz sagen, weil Sie sich auch da in die Büsche geschlagen haben. Wir haben hier im vergangenen Jahr miteinander diskutiert. Wir haben gesetzlich einen öffentlichen Zugang zum Nürburgring festgeschrieben. Wo waren Sie denn, als wir dieses Gesetz diskutiert und beschlossen haben? Sie haben sich aus dem Staub gemacht.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt kommt ein Redebeitrag, der etwas aus der Reihe fallen wird. Es geht darum, bei den 544 Millionen Euro, die der Insolvenzverwalter in der zurückliegenden Ausschusssitzung genannt hat, zu verdeutlichen, um welche Positionen es sich handelt. Ich versuche, das relativ kurz zu machen. Ich versuche auch, es nicht allzu
theoretisch zu machen. Ich biete jetzt schon an, dass wir gerne bereit sind, das in der nächsten Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses näher zu erläutern.
Diese 544 Millionen Euro setzen sich wie folgt zusammen: Ein Betrag von 325,3 Millionen Euro ist praktisch der Betrag, der aus dem sogenannten 330-MillionenEuro-Kredit, aus dem Kreditauftrag des Landes resultiert. Die Differenz zu 330 Millionen Euro ergibt sich aus einer Nichtinanspruchnahme des Kredites in Höhe von 4,7 Millionen Euro. Das ist die Differenz.
Ein zweiter Teil sind die Finanzierungskosten, die mit diesem Kredit verbunden sind. Die Kosten sind dadurch entstanden, dass die ISB ihre Refinanzierung bei der EZB erst später auflösen konnte als an dem Tag, an dem die Insolvenz entstanden ist. Kosten sind dadurch entstanden, dass es ein Zinssicherungsgeschäft – vernünftigerweise – für diesen Kredit gab.
Wenn der Kredit aber vorher zu Ende geht, entstehen Kosten aus der Nichtinanspruchnahme dieses Zinssicherungsgeschäftes. Sie erinnern sich vielleicht daran, dass wir am 1. August 2012 sehr ausführlich in diesem Raum in der Ausschusssitzung erläutert hatten, was es mit diesem Zinssicherungsgeschäft auf sich hat.
Hinzu kommt ein Betrag von 5,8 Millionen Euro, der dadurch entstanden ist, dass die Nürburgring GmbH ihre letzte Rate vor der Insolvenz nicht mehr zahlen konnte und weshalb diese ebenfalls als offene Forderung in Rechnung gestellt wird.
Darüber hinaus gibt es eine Nichtabnahmeentschädigung, die an die refinanzierende Bank, also an die EZB, zu zahlen ist, weil eben der Kreditbetrag von 4,7 Millionen Euro nicht in Anspruch genommen worden ist, aber von dieser Bank vorgehalten worden ist. Das sind 90.000 Euro.
Daneben gibt es einen zweiten Teil von Refinanzierungskosten, die dadurch gekennzeichnet sind, dass dadurch kein oder kaum ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist.
Kein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist durch die Forderung nach der Vorfälligkeitsentschädigung, die in dem Kreditvertrag zwischen der ISB und der Nürburgring GmbH vereinbart war.
Das kennt vielleicht der eine oder andere. Wenn er einen privaten Kredit für eine Hausfinanzierung abschließt, schützt sich die kreditgebende Bank vor einem Wechsel der Bank dadurch, dass sie eine Vorfälligkeitsentschädigung einrichtet. In dem Fall ist kein wirtschaftlicher Schaden bei der ISB entstanden, weil die ISB durch die 100%ige Bürgschaft des Landes abgesichert war.
Zum Zweiten kommt hinzu, dass es üblich ist, dass man Zinsen, die einem als Kreditgeber noch zustehen, so
Da üblicherweise zwischen dem Zeitpunkt der Insolvenz und dem Zeitpunkt, bis man bei der Tabelle anmeldet, noch Zinsen entstanden sind oder hätten entstehen können, sind die in Höhe von 7 Millionen Euro angemeldet worden.
Um es aber zu verstehen, müssen Sie zuhören. Oder lesen Sie es im Protokoll nach. Wenn Sie dann zu dem Ergebnis kommen, dass ich etwas gesagt habe, was falsch ist, können wir gerne darüber diskutieren, aber einfach reinzurufen ohne zuzuhören, weil man keine Lust dazu hat, ist nicht in Ordnung.
Der Schaden von 7 Millionen Euro ist bei der ISB nicht in dem Ausmaß entstanden, weil die Bürgschaft des Landes oder die Rückverbürgung des Landes gegriffen hat, bevor der Zeitpunkt der Anmeldung zur Insolvenztabelle eingetreten ist.
Ein dritter Bereich, der von der Insolvenztabelle erfasst ist, ist ein Bürgschaftsausfall, für den das Land aus einem Kredit eintreten musste, den die Nürburgring GmbH noch zu DM-Zeiten aufgenommen hat, der durch das Land – ich glaube, zum Teil – verbürgt war und der noch nicht komplett abbezahlt war. Das waren 1,6 Millionen Euro.
Ein weiterer Punkt sind Zuschüsse in Höhe von 21,5 Millionen Euro. Da mag man sich zunächst fragen, warum Zuschüsse – wenn wir Zuschüsse zahlen, erwarten wir normalerweise nicht, dass sie zurückgezahlt werden – von 21,5 Millionen Euro als Forderung deklariert werden. Warum ist das so? Es handelt sich um drei Tranchen im Bereich der sogenannten Fremdenverkehrsförderung über die Tourismusabgabe, und es handelt sich um den letzten Zuschuss für die Formel 1 von 13,5 Millionen Euro. Das sind zusammen, wenn man das über einen Zeitraum von, ich glaube, drei oder vier Jahren nimmt, 21,5 Millionen Euro.
Die Forderung entsteht deswegen, weil die Verwendungsnachweise wegen der Insolvenz nicht mehr bis zum Schluss geprüft werden konnten. Wenn es keine Verwendungsnachweise gibt, muss das Land zurückfordern. In dem Fall aber konnten die Verwendungsnachweise wegen der Insolvenz nicht mehr erstellt werden.
Letzter Punkt: Es gab Gesellschafterdarlehen über viele Jahre zurück in Höhe von 83,2 Millionen Euro, die offen
standen. Sie wurden zum Verlustausgleich gegeben – Sie erinnern sich vielleicht noch, dass man Anfang der 2000er-Jahre in der Erwartung, dass es eine Umstrukturierung gibt, den Verlustausgleich über Gesellschafterdarlehen gemacht hat –, und ein Großteil der Formel-1Zuschüsse des Nürburgrings ist über viele Jahre zurück über den Liquiditätspool in Form von Darlehen vergeben worden. Auch die werden natürlich als Forderung eingerechnet. Das macht 83,2 Millionen Euro.