Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde es mir verkneifen, Ihnen einen Grundkurs über die Gewaltenteilung zu geben. Frau Klöckner, das kann Frau Raue wesentlich besser als ich. Sie weiß wenigstens, wovon sie redet, wenn sie von Justizpolitik und von Justizstrukturen redet.
Aber eines ist doch klar: Die rechtliche und die haushalterische Grundlage der Justizstruktur liegt im Parlament, und wir müssen sie parlamentarisch entscheiden. Die Konzeption der Umsetzung liegt beim Ministerium. Ich bin dem Justizminister sehr dankbar, dass er die konkreten Vorschläge erarbeitet hat und sie auch substanziell mit Zahlen unterlegt hat.
Insofern können Sie nicht sagen, es gäbe keine Zahlen. Es gibt sehr wohl eine Konzeption des Justizministers, die nun in die Expertenkommission hineingegeben wird. Nun müssen auch Sie einmal etwas liefern und konkrete
Argumente vorlegen, weshalb diese Zahlen zu hinterfragen sind. Wir warten ab, was die Expertenkommission sagt, und werden die entsprechenden Schlüsse daraus ziehen.
Dabei hilft Ihnen auch keine Anhörung im Rechtsausschuss. Lassen Sie doch die Expertenkommission zuerst einmal arbeiten.
Lassen Sie sie ihre Vorschläge machen, und dann kommen wir im Parlament zusammen und werden das parlamentarische Verfahren eröffnen. Dann wird es natürlich auch eine Anhörung im Rechtsausschuss geben. Das ist bei einem solchen Vorgang doch ganz normal. Es werden alle Argumente gehört. Aber machen Sie keine unproduktiven Parallelveranstaltungen.
Dass die Rechtsprechung bei den Gerichten liegt, ist doch eine Selbstverständlichkeit. Dass sie unabhängig erfolgt, haben wir doch alle erlebt. Der Spruch des Verwaltungsgerichts in Koblenz ist doch der beste Beweis.
Natürlich will Herr Justizminister Hartloff jetzt auch wissen, wie ein solches Besetzungsverfahren nun auch rechtlich einwandfrei vonstattengehen kann, und deshalb ist eine Klärung durch das Oberverwaltungsgericht nur im Sinne der Sache. Unabhängig davon wird die Stelle auch entsprechend besetzt werden. Ich weiß gar nicht, was Sie wollen. Wir haben Rechtssicherheit und transparente und klare Verfahren herzustellen. Aber Sie wissen ja offensichtlich schon, wen Sie wollen.
Der Kollege, den Sie gefordert haben, ist auch ein honoriger Richter, das ist gar keine Frage. Er ist absolut qualifiziert, aber wir wissen auch, dass er Ihrer Partei nahe steht. Insoweit haben Sie auch im Beamtenrecht noch Nachhilfe zu nehmen; denn auch in einem solchen Verfahren kann es nicht sein, dass man in der Opposition vorher schon weiß, wer es werden soll. Warten wir doch das Verfahren ab. Es wird nach den Grundsätzen der Rechtsprechung und der entsprechenden parlamentarischen Grundsätze beendet werden.
Ich habe auch gesagt, dass wir in der Kommunikation vielleicht im Nachhinein Fehler gemacht haben. Dazu stehe ich auch. Deswegen habe ich zusammen mit den Kollegen Hering und Hartloff mit den Menschen gesprochen. Wir haben uns die Argumente angehört, wir haben unsere Positionen erklärt, und wir haben die Argumente überprüft, die wir für nachprüfbar halten. Wir haben daraus auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen. Herr Justizminister Hartloff hat eine Expertenkommission einberufen. Das ist doch gelebte Bürgernähe, und das bedeutet doch auch gelebte Demokratie.
Es bedeutet gelebte Demokratie, dass man es auf eine neue Grundlage stellt, um die Diskussion zu versachlichen.
Gestatten Sie mir noch wenige Anmerkungen. Ja, auch ich bin der Letzte, der von sich behauptet, fehlerfrei zu sein. Was allerdings die Sachlichkeit der Debatte anbelangt, könnte ich nun reihenweise Bemerkungen vortragen, bis hin zu der Aussage, dass aus verantwortlichem Munde aus der Richterschaft die Behauptung kommt, dass Überlegungen zu einer Strukturreform der Justiz als Willkür, als Machtergreifung oder sonst etwas bezeichnet werden.
Ich möchte dies aber jetzt nicht vertiefen, weil ich an der Sachlichkeit der Auseinandersetzung interessiert bin und weil ich glaube, dass wir sie führen müssen.
Herr Bracht, ich möchte Ihnen auf Ihren Zwischenruf hin sagen, das Zahlenmaterial habe ich den Kolleginnen und Kollegen im Rechtsausschuss zur Verfügung gestellt. Es müsste auch Ihnen vorliegen. Insofern wüsste ich nicht, dass noch eine weitere Bringschuld meinerseits bestünde. Ich kann es Ihnen aber gern noch einmal persönlich zusenden; denn Sie sind nicht Mitglied im Rechtsausschuss.
Zu der Besetzung der Stelle möchte ich Ihnen nur sagen, mein Motiv, dass ich dies zunächst aufgeschoben habe, war folgende Überlegung: Wenn die Koalition das anstrebt und ein solches Verfahren in Gang gesetzt wird mit den Gesetzen, die ein Parlament beschließen muss, möchte ich dem Parlament nicht vorgreifen mit der Besetzung einer Stelle und den damit verbundenen Kosten und Pensionslasten. Es geht immerhin um Kosten von mehreren hunderttausend Euro. Das muss man wissen.
Da aber die Diskussion so geführt wurde, habe ich die Entscheidung getroffen, unabhängig davon, wie die Entscheidungen sind, werde ich diese Stelle besetzen, auch um aus der Diskussion den immer wiederholten Vorwurf herauszunehmen, diese Überlegung bestehe nur, weil es im Vorfeld – sicherlich für alle belastende – Auseinandersetzungen um die Besetzung dieser Stelle gegeben hat, bei der sicherlich auch für die Beteiligten nicht alles glücklich gelaufen ist. Das ist keine Frage. Ich habe gesagt, genau um diesen Vorwurf herauszunehmen, besetze ich diese Stelle.
Wenn ich heute das Beschwerdeverfahren beim OVG anspreche, dann nur deswegen, weil wir davon rechtliche Hinweise erwarten, weil bei der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in erster Instanz inhaltlich
die eine oder andere Frage offen geblieben ist. Aber unabhängig davon wird die Stelle in dem ganz normalen Verfahren besetzt. Sie ist im nächsten Justizblatt ausgeschrieben, nicht mehr und nicht weniger. Zu dieser Aussage stehe ich, und etwas anderes habe ich auch nicht gesagt, und dem füge ich auch nichts hinzu. Insbesondere äußere ich mich inhaltlich überhaupt nicht über mögliche Bewerberinnen und Bewerber, über ihre Qualifikation und andere Dinge. So etwas gehört sich nicht. Es beschädigt die Personen, und deshalb bitte ich auch, von solchen Diskussionen Abstand zu nehmen.
Ehe ich der antragstellenden Fraktion das Wort erteile, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen. Zum einen begrüßen wir den CDU-Gemeindeverband Saarburg. Seien Sie herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüße ich, um die gute Ausgewogenheit auf der Tribüne zu gewährleisten, den Verein „Rohrbach tut gut!“ e.V. sowie Mitglieder des SPD-Ortsvereins und der Juso AG aus Herxheim. Seien Sie ebenfalls herzlich willkommen!
(Beifall im Hause – Ministerpräsident Beck: Das sind aber zwei unter- schiedliche Gruppen! Die eine ist eine Bürgergrup- pe, die andere ist eine Partei. Ich wollte nur Wert darauf legen, dass niemand vereinnahmt wird. – Frau Klöckner, CDU: Darauf legen wir auch Wert!)
Trotzdem scheint es mir jetzt sehr schön ausgewogen zu sein, Herr Ministerpräsident, allein vom Gewicht!
Herr Präsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr verehrte Damen und Herren! Die Bundesregierung hat letzte Woche den Entwurf eines Versorgungsgesetzes auf den Weg gebracht. Dieser Gesetzentwurf kann die bestehenden grundlegenden Probleme einer sinnvol
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Im April dieses Jahres haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder und des Bundes zusammen die Eckpunktpapiere zum Versorgungsgesetz verabschiedet. Darin wurden viele wichtige Elemente des Masterplans von Rheinland-Pfalz übernommen. Deshalb wollen wir in dieser Aktuellen Stunde auch auf diesen Entwurf eingehen.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung stehen nicht der Mensch, der effiziente Umgang mit Ressourcen, die Nachhaltigkeit und der Qualitätswettbewerb, sondern einzelne Maßnahmen und das Geld im Mittelpunkt.
Das Problem im Gesundheitssystem ist erstens die mangelnde Vernetzung zwischen verschiedenen Sektoren, sodass die Patienten wie in einem Verschiebebahnhof von einer Station zur anderen gebracht werden, ohne vernünftig versorgt zu werden, ohne dass der Hausarzt davon weiß, wo der Patient ist, wie er betreut und behandelt wird.