Ich denke, der eigentliche Antrieb sowohl bei SPD als auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dürfte der sein, dass Sie jetzt einmal die Chance haben, das Wahlalter mit 16 durchzubringen und dafür nicht die Zweidrittelmehrheit brauchen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir eingangs die Anmerkung, ich bin fest davon überzeugt, dass politisches Desinteresse in allen Alterskohorten vorhanden ist in hoffentlich geringer Zahl, aber es bringt nichts, moralisch mit dem Zeigefinger zu behaupten, es seien die jungen Menschen hier im Land, die sich nicht für Politik interessierten und nicht wählen gehen möchten, meine Damen und Herren.
Zurück zu dem Wahlrecht, zu der Erweiterung für die Beiräte für Integration und Migration: Wir als Fraktion der GRÜNEN begrüßen es sehr, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Wahlrecht erweitern können, und zwar zum einen für die Einwohnerinnen und Einwohner, die binationale Eltern haben, zum anderen für die Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen ein Elternteil Spätaussiedlerin oder -aussiedler ist, und zum Dritten auch für die Einwohnerinnen und Einwohner, die als Kind ausländischer Eltern mit der Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen haben, und ebenso auch für die Staatenlosen, die wir ausdrücklich beim Wahlrecht mit einschließen.
Ich würde gern auf die Frustration eingehen, die Sie in den Beiräten für Integration und Migration skizziert hatten, Herr Kessel. Ich bin überzeugt, dass es auch ein Stück weit damit zusammenhängt, inwieweit eine Kommune einen solchen Beirat ernst nimmt und in ihre alltägliche Arbeit mit einbindet. Insofern glaube ich, dass es vor Ort sehr unterschiedlich ist.
Ich kann nur daran appellieren und hoffen, dass nach den Kommunalwahlen die sehr gute Zusammenarbeit, die es teilweise vor Ort zwischen den kommunalen Parlamenten und den Beiräten für Integration und Migration gibt, weiter fortgeführt und ausgebaut wird und man sich in den Kommunen, in denen man vielleicht bisher leider die Beiräte noch nicht so sehr an Entscheidungen mit beteiligt hat, überlegt, sie in Zukunft stärker zu beteiligen, meine Damen und Herren.
Wir glauben auch, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einen Beitrag dazu leisten, die politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund in unserem Land Rheinland-Pfalz zu stärken, aber der Wermutstropfen bleibt. Ich möchte nicht verhehlen, dass die beste Art und Weise, die politische Partizipation zu stärken, ist, das Kommunalwahlrecht auch für die NichtEU-Bürgerinnen und -Bürger in unserem Land einzuführen. Insofern hoffen wir, dass die Stärkung der Beiräte für Integration und Migration mit der Wahlrechtserweiterung jetzt ein Schritt ist, wir aber als Endziel auf jeden Fall im Auge behalten, das Wahlrecht für die Nicht-EUBürgerinnen und -Bürger für die Kommunalwahlen einzuführen.
Da wir uns auch dafür einsetzen, mehr Frauen in die Kommunalparlamente und in die Politik insgesamt zu bekommen, möchte ich es nicht unerwähnt lassen, dass es bei den Beiräten für Integration und Migration einen 40%igen Frauenanteil gibt. Das ist sehr lobenswert. Ich hoffe, dass auch nach den nächsten Wahlen im November dieser hohe Frauenanteil konstant bleibt und vielleicht auch in den Kommunalparlamenten man sich eine Scheibe davon abschneidet, was diesen hohen Frauenanteil anbelangt, meine Damen und Herren.
Zugleich möchte ich noch einmal – wir alle sind auch kommunalpolitisch verwurzelt und verankert – ausdrücklich dafür werben, dass wir unseren Teil dazu beitragen, dass die Beiräte für Integration und Migration in ihrer Arbeit gestärkt werden und wir jetzt im Vorfeld der Neuwahlen im November unseren Beitrag dazu leisten, dass wir viele Kandidatinnen und Kandidaten haben, um dieses Gremium mit Leben zu füllen und wirklich ein Stück weit die politische Partizipation für Menschen mit Migrationshintergrund vor Ort zu verbessern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den dazugehörigen Änderungsantrag.
Dieser Gesetzentwurf sieht vor, das Wahlrecht für die kommunalen Beiräte für Migration und Integration auf den größtmöglichen Kreis zu erweitern, und zwar auf Einwohnerinnen und Einwohner, die als Kinder ausländischer Eltern mit ihrer Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen haben, auf Einwohnerinnen und Einwohner, die einen deutschen und einen ausländischen Elternteil haben, auf Einwohnerinnen und Einwohner, bei denen mindestens ein Elternteil Spätaussiedler ist.
Gleichzeitig – darüber freue ich mich als Jugendministerin ganz besonders – soll das Wahlalter für die Beiratswahlen auf 16 Jahre abgesenkt werden. Das ist aus meiner Sicht ein ganz wichtiges Zeichen an die junge Generation in unserem Land.
Wir haben in diesem Hause bereits über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der Kommunal- und Landtagswahl diskutiert. Vielleicht tragen die nun kommenden Wahlen der Integrationsbeiräte dazu bei, hier noch einmal einen Denkanstoß zu geben, ob die Einbindung der jungen Generation in unserem Land nicht doch eine gute Idee im Sinne unserer Demokratie ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, in Zukunft allen Menschen mit Migrationshintergrund das Wahlrecht zu den Beiräten einzuräumen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, so wie es dieser Gesetzentwurf vorsieht. So werden aus Betroffenen Akteure. Das führt nicht nur zu einer besseren Integrationspolitik vor Ort, sondern das verleiht ihr auch eine wesentlich höhere Akzeptanz und Legitimität.
Den Kreis der Wahlberechtigten zu erweitern, stärkt die Beiräte, und alles, was die Beiräte stärkt, ist gut; denn sie leisten eine ungemein wichtige Arbeit. Das sehen wir vor allem daran, dass überall dort im Land, wo es Integrationsbeiräte gibt, Integration sehr gut funktioniert.
Die Beiräte sind Motoren der Integration. Die steigende Zahl von kommunalen Integrationskonzepten, an denen die Beiräte maßgeblich beteiligt sind, ist ein Zeichen dafür. Die Beiräte sind gleichzeitig Fachgremien und beraten kommunale Entscheidungsträgerinnen und –trä- ger bei Integrationsfragen.
Als Frauenministerin möchte ich auch noch einmal herausstellen – Frau Spiegel hat es schon gesagt –, mit einem Frauenanteil von rund 40 % sind die Beiräte ein leuchtendes Vorbild für unsere Kommunalparlamente in unserem Land.
Die beste Würdigung für die gute Arbeit der Integrationsbeiräte wäre eine hohe Wahlbeteiligung; denn die Wahlbeteiligung – auch das wurde schon gesagt – ist noch ausbaufähig. Dieser Gesetzentwurf ist daher auch ein wichtiges Signal zur Mobilisierung von Wählerinnen und Wählern.
Natürlich unterstützt die Landesregierung die Wahlkampagne zu den Beiratswahlen; denn wir wollen die politische Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund stärken.
Als Ziel am Ende dieses Prozesses – auch das wurde schon gesagt – steht für mich immer auch noch das Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländerinnen und -Ausländer. Es ist immer noch eine Diskriminierung, dass EU-Ausländerinnen und -Aus-länder bei Kommunalwahlen wählen dürfen, nicht aber Menschen, die teilweise schon sehr lange in Deutschland leben, aber eben nicht die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzen.
Meine sehr geehrten, lieben Damen und Herren! Ich bitte Sie alle: Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf! Unterstützen Sie die Wahl! Helfen Sie bei der Mobilisierung von Wählerinnen und Wählern, insbesondere auch bei den Gruppen, die jetzt neu mitwählen dürfen. Die Integration in Rheinland-Pfalz macht große Fortschritte. Lassen Sie uns heute einen weiteren großen Schritt tun. Danke schön.
Vielen Dank. – Wir kommen zur Abstimmung und stimmen zunächst über den Änderungsantrag – Drucksache 16/3546 – ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung unter Berücksichtigung des soeben beschlossenen Änderungsantrags. Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben! – Vielen Dank! Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist das Gesetz in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des St. Nikolaus Schiffervereins Urmitz. Seien Sie herzlich willkommen!
Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3373 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute das Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde am 26. März 2014 zur ersten Beratung in den Landtag eingebracht. Der Landtag hat beschlossen, den Gesetzentwurf an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Der Sozialpolitische Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 8. Mai 2014 und der Rechtsausschuss in seiner 32. Sitzung am 8. Mai 2014 beraten. Mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist die zweite Beratung des Änderungsgesetzes. Nachdem wir bereits in der ersten Beratung die grundsätzlichen Positionen ausgetauscht haben, kann ich es kurz machen.
Das Gesetz sieht Neuregelungen zur örtlichen Zuständigkeit vor, wenn es darum geht, die Bundesmittel weiterzuleiten und zu verwalten, die der Bund für die Erstattung der Kosten der Grundsicherung im Alter über die Länder an die Kommunen leitet.