Das Gesetz sieht Neuregelungen zur örtlichen Zuständigkeit vor, wenn es darum geht, die Bundesmittel weiterzuleiten und zu verwalten, die der Bund für die Erstattung der Kosten der Grundsicherung im Alter über die Länder an die Kommunen leitet.
Gleichzeitig ist in diesem Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Regelungen für den Datenschutz in einem Paragrafen zusammengefasst werden sollen, und zum Dritten wurde geregelt, dass der bisherige Landessozialbeirat nicht fortgesetzt wird. Mit diesen Punkten können wir uns auch einverstanden erklären, sie sind in Ordnung.
Aber ein weiterer Punkt ist mir noch wichtig, weil er auch Gegenstand der Debatte im Ausschuss war. Dies betraf die Beteiligung der örtlichen Kommunen an den Aufwendungen des Kreises. Wir wissen bereits von früheren Beratungen des entsprechenden Änderungsgesetzes, dass es den kreisangehörigen Gemeinden am liebsten wäre, sie würden überhaupt nicht mehr an den Kosten der Sozialhilfe beteiligt. Sie tragen daran 25 %. Es hat aber zumindest eine Verständigung gegeben, dass diese Kostenbeteiligung natürlich nur an den netto bei den Kreisen verbliebenen Aufwendungen erfolgt,
was auch vernünftig ist, das heißt also, nach Abzug des anzurechnenden Anteils aus der neuen Schlüsselzuweisung C 1 und auch nach Abzug der erstatteten Leistungen für die Grundsicherung, sodass auch diese Regelung im Sinne aller beteiligten Kommunen – sowohl der kreisangehörigen Gemeinden als auch der Kreise – ist. Man hat sich darauf verständigt, und dies ist durchaus positiv.
Es gibt aber einen Grunddissens zwischen den Regierungsfraktionen und der CDU als Opposition, den wir auch schon des Öfteren benannt haben. Aber da er sich bis heute aus unserer Sicht nicht aufgelöst hat, werden wir auch weiterhin darauf beharren, dass wir im Landtag keine Gesetze mehr mit verabschieden, die zu einer Belastung oder zu einer unzureichenden Entlastung der Kommunen führen.
Wir diskutieren aktuell vor dem Hintergrund der Inklusion über die Frage, wie die Gemeinden hierüber wieder belastet werden. Wir haben erhebliche Ausgabensteigerungen im Bereich der Sozialausgaben. Wir haben in Rheinland-Pfalz ein Verfassungsgerichtsurteil, welches festgestellt hat, dass die Kommunen in Rheinland-Pfalz auch im Vergleich zu den Kommunen in anderen Bundesländern deutlich schlechter gestellt sind.
Wir sind der Auffassung, dass das, was diese Landesregierung bislang dagegen getan hat, unzureichend ist. Sie hat eine Änderung des kommunalen Finanzausgleichs beschlossen, der unter dem Strich nur etwa 50 Millionen Euro neue Mittel vorsieht, was deutlich hinter dem zurückbleibt, was die Enquete-Kommission selbst als notwendigen Bedarf festgestellt hat. Solange diese Regelung so aussieht, wie sie heute vorgelegt wurde, werden wir nicht akzeptieren, dass das Land einen Teil der Bundesmittel einbehält, nur weil es Leistungen der Grundsicherung erbringt. Es sind auch keine unerheblichen Mittel.
Der Bund wird in Kürze die Mittel auszahlen, und ich denke, diese Gesamtsummen sollte man noch einmal nennen. Da das Gesetz rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 gelten soll, nenne ich auch die Zahl von 2013. Im Jahr 2013 wird Rheinland-Pfalz insgesamt 134 Millionen Euro allein als Anteil für die Ausgaben der Grundsicherung im Alter erhalten, und 2014 werden es 193 Millionen Euro sein.
Das Land Rheinland-Pfalz will sich hiervon 2013 über 25 Millionen Euro einbehalten und 2014 fast 37 Millionen Euro. Wir sind der Auffassung, dass dies kein guter Weg ist. Wir brauchen eine vernünftige Finanzausstattung unserer Gemeinden, und deshalb werden wir auch diesem Gesetz nicht zustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschließen heute in zweiter Lesung ein Landesgesetz, das notwendig ist, weil ein Bundesgesetz die Kommunen entlastet. Das ist gut, das ist richtig, und es ist fair, dass die Kommunen die Aufwendungen erhalten, die durch Bundesgesetz geregelt sind und wodurch die Kommunen bislang über Gebühr belastet wurden. Frau Kollegin Thelen, Sie sagten soeben, dass Sie es nicht in Ordnung finden, dass sich das Land an den Aufwendungen beteiligt. Sie haben die Schuldenbremse mit beschlossen.
Dem Land kommt die Aufsicht über die sozialen Angelegenheiten und damit die Ausführung dieses Gesetzes zu. Die Landesverwaltung wird die Abwicklung dieses Gesetzes vornehmen. Es kommt den Kommunen zugute, dass vierteljährlich die Abrechnung erfolgt und nicht wie bisher einmal im Jahr.
Auch das wird zur Entlastung der Kommunen führen. Von daher ist es einfach fair, dass für diese Aufwendungen auch ein entsprechender Teil einbehalten wird. Ich glaube, es sind 16 %. Es kommen dann immer noch 84 % den Kommunen zugute. Wir halten das für in Ordnung und für fair.
Neu in diesem Gesetz ist auch, dass nicht mehr der gewöhnliche Aufenthalt nachzuweisen ist für die Auszahlungen für die Grundsicherung und die Eingliederungshilfe. Auch das hilft dem einen oder anderen und dient der Entbürokratisierung.
Wir haben im Ausschuss noch einmal ausführlich über dieses Gesetz diskutiert, auch über die 25 % der Kommunen, die Sie erfreulicherweise aufgegriffen haben. Das war mir persönlich ein ganz wichtiges Anliegen, das mich über viele Jahre umgetrieben hat. Ich bin froh, dass es hier zu einer Verständigung gekommen ist.
Ansonsten gibt es keine neuen Erkenntnisse. Von daher darf ich auf meine Ausführungen in der ersten Lesung verweisen. Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es geht an dieser Stelle tatsächlich um das Änderungsgesetz zum Ausführungsgesetz zum Zwölften Sozialgesetzbuch. Das Inhaltliche wurde be
reits gesagt. Es geht um die Anpassung des Landesgesetzes an die geänderte Finanzierung, weil der Bund 100 % der Leistungen der Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit und im Alter übernehmen wird und es deshalb zu einer Bundesauftragsverwaltung kommt. Das alles ist hier bereits in der ersten Lesung und auch im Ausschuss ausreichend betrachtet worden.
Der Dissens besteht – Frau Thelen, Sie haben es auf den Punkt gebracht –, was mit den 16 % dieser Leistungen ist, die das Land übernimmt, nämlich für Menschen, die z. B. im Pflegeheim leben, weil das eine stationäre Einrichtung ist und das Land damit 50 % der Kosten übernimmt.
Diese Leistungen werden vom Land bezahlt. Wenn jetzt 100 % dessen, was der Bund an Aufwendungen weitergibt, an die Gemeinden fließen würde, dann käme es nicht zu einem Ausgleich der Aufwendungen der Gemeinde, sondern zu einem Ausgleich der Aufwendungen des Landes an die Gemeinden.
Sie haben vielleicht recht – ich möchte Ihnen da gar nicht widersprechen, man wird das auch betrachten, wie sich der geänderte kommunale Finanzausgleich auswirken wird –, dass es weitere Kompensationen für die Gemeinden geben muss. Das werden wir sehen.
Sie können aber doch nicht sagen, in einem Rechtsbereich machen wir eine Überkompensation, weil unserer Meinung nach in einem anderen Rechtsbereich nicht ausreichend kompensiert wird. Was haben wir denn dann am Schluss? Dann können wir sagen, es geht alles am Ende in eine große Ausgleichsmasse, und dann schauen wir einmal, solange sich die Kommunen beschweren, muss man etwas hineingeben, wenn nicht, dann hören wir auf. Das ist doch keine vernünftige Vorgehensweise.
Machen Sie doch einen Vorschlag, in welchem Rechtsbereich Sie das ausgleichen wollen oder in welchen Rechtsbereichen die Kompensation nicht ausreicht. Dann kompensieren wir in diesem Rechtsbereich, nämlich dem SGB XII, so, wie es rechtlich auch vorzugeben ist, nämlich das, was die Kommunen auch tatsächlich ausgeben und nichts darüber hinaus. Das sind tatsächlich diese 84 %. Diese bekommen die Kommunen auch. Damit sind sie auf null. Ein Minus muss doch überhaupt nicht angestrebt werden. Das macht nichts gerechter.
Es würde dazu führen, dass die Kommunen, die in diesem Bereich hohe Ausgaben haben, überkompensiert werden, während Kommunen, die vielleicht einen Geldmangel wegen höherer Ausgaben in einem anderen Bereich haben, dann darauf verzichten müssten, genau das ausgeglichen zu bekommen. Das würden Sie auch nicht wollen. Davon bin ich überzeugt.
Ich würde Sie deshalb bitten, machen Sie das, was an dieser Stelle richtig wäre. Stimmen Sie mit uns diesem Gesetzentwurf zu. Wir werden es auf jeden Fall machen.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landtag beschäftigt sich heute in zweiter Beratung mit dem Entwurf eines Landesgesetzes, das sich im Wesentlichen darum dreht, dass es notwendige Änderungen und Ergänzungen zu den Zuständigkeiten für einen zeitgerechten Mittelabruf von Bundesmitteln und der Sicherstellung der damit verbundenen Nachweispflichten des Landes enthält. Es geht sozusagen um technische Fragen, wie hier auch schon in einer ersten Debatte dargelegt und im Ausschuss gemeinsam erörtert wurde.
Aber es geht auch um eine sehr politische Frage, nämlich wie wir das organisieren, was auch unter starker Beteiligung des Landes Rheinland-Pfalz – an der Spitze der damalige Ministerpräsident Kurt Beck – in den Verhandlungen mit dem Bund erreicht wurde, dass sich nämlich der Bund sehr viel stärker als in der Vergangenheit an den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beteiligt.
Zur gemeinsamen Erinnerung sei gesagt, bis zum Jahr 2008 war es so, dass der Bund lediglich einen Festbetrag zur Verfügung stellte. Seit 2009 erfolgt die Beteiligung durch den Bund prozentual an den Nettoausgaben. Gemessen an den Leistungen belief sich die Höhe der Bundesbeteiligung noch im Jahr 2009 auf 13 %. Sie stieg jährlich um 1 % an, wurde für das Jahr 2012 auf 45 % angehoben, dann durch die Änderungen im SGB XII vom 20. Dezember 2012 in weiteren Schritten noch einmal angehoben, so dass wir im Jahr 2013 schon auf eine Bundeserstattung von 75 % schauen konnten. Tatsächlich haben wir seit dem Jahr 2014 eine Entlastung derer, die Nettoausgaben im Bereich der Grundsicherung haben, von 100 %. Meine Damen und Herren, deswegen lassen Sie uns diese Botschaft voranstellen. Wir erreichen auch durch dieses Landesgesetz, das abgesichert ist und abgesichert bleibt, dass die Kommunen als örtliche Träger der Sozialhilfe zu 100 % von den Kosten der Grundsicherung entlastet werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen deshalb schon sagen, liebe Frau Thelen, ich kann immer nachvollziehen, wenn sich die Opposition Gesetzentwürfen der Regierung nicht anschließt, weil sie sonst nicht Opposition wäre, aber Sie finden die Begründung, die Sie geliefert haben, nicht in dem Gesetz, das Sie ablehnen. Das ist an der Stelle das Problem. Wir entlasten die Kommunen tatsächlich in vollem Umfang von den Kosten, die bei ihnen entstehen.
Wir sind natürlich so frei, darauf hinzuweisen – ich denke, es wäre falsch, wir würden das als Landesregierung nicht tun, wir würden auch unserer Verantwortung nicht gerecht werden –, dass wir als überörtlicher Träger der Sozialhilfe ebenfalls Kosten haben, die uns auch im Landeshaushalt belasten. Dann ist es nur würdig und gerecht, wie es im Gottesdienst immer heißt, dass wir uns auch an der Stelle mit unserem Anteil die Kompensation vom Bund verschaffen.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie deshalb um Zustimmung, was von den regierungstragenden Fraktionen schon signalisiert worden ist. Es ist auch eine Bestätigung des Kurses, den wir als kommunalfreundliche Landesregierung gegenüber unseren Kommunen immer wieder auf den Weg gebracht haben.
Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Somit kommen wir zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3373 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/3395 – Zweite Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushalts-