Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Wir haben in der Verbandsgemeinde Bad Münster gewählt, wohl wissend, dass spätestens zum 1. Januar 2017 wahrscheinlich das Ende der Verbandsgemeinde sein wird. Die Bürger haben heute gewählt und wussten nicht und wissen bis heute nicht, ob sie innerhalb dieser Periode noch einmal wählen müssen oder nicht. Man hätte ihnen eine Zukunftsoption geben müssen.

Seit der Einbringung des ersten Gesetzes zur Fusion der beiden Städte hat sich in der Argumentation der Landesregierung, die nach wie vor eine Fusion der Verbandsgemeinde Bad Münster mit der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach Land befürwortet, nichts geändert. In der ganzen Zeit sind offensichtlich keine weiteren Gespräche und Argumente gesammelt worden. Wenn das bedeutet, dass es eine Offenheit gibt, auch neue Wege zu beschreiten, dann war es das wert, diese Zeit abzuwarten und vielleicht auch, bei den Bürgerinnen und Bürgern noch ein wenig Unsicherheit zu belassen, wie es in den umliegenden Verbandsgemeinden weitergehen wird.

Herr Minister, darum bitte ich Sie ganz eindringlich um diese Offenheit. Bereits im letzten Plenum, als wir über die Fusion gesprochen haben, hatte ich Sie ausdrücklich darum gebeten, einen runden Tisch im Landkreis Bad Kreuznach einzuberufen mit den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster, aber auch mit den umliegenden Gemeinden. Es sind viele Ideen möglich, und es ist möglich, dass man sich gemeinsam an einen Tisch setzt und über Optionen nachdenkt, die im Kreis möglich sind.

Sie wissen sehr wohl, dass es ein klares Bürgervotum in den Befragungen gab, und es dürfte Ihnen auch nicht entgangen sein, dass die Wahlergebnisse der Verbandsgemeinde Bad Münster ganz klar in Richtung der Wählergemeinschaft gegangen ist, die sich gegen die Zwangsfusion mit Bad Kreuznach Land ausgesprochen hat.

Wenn wir die Bürger ernst nehmen wollen, wenn wir die neugewählten Bürgermeister und Räte ernst nehmen wollen, dann müssen wir von allen Seiten diese Gespräche führen, Offenheit zeigen und gemeinsam nach Lösungen suchen und diese Lösungen nicht von oben herab aufoktroyieren.

(Beifall der CDU)

Herr Minister, darum bitte ich Sie. Wir werden als CDUFraktion selbstverständlich dieses Gesetz mittragen, weil dort nur die Option der Zwangsfusion, aber nicht die Zwangsfusion als solche enthalten ist. Das ist etwas, was wir nicht mittragen können. Wir haben immer gesagt, wir stehen aufseiten der Bürger, und das werden wir auch weiterhin tun.

Ich wünsche ganz persönlich den Städten Bad Münster und Bad Kreuznach in der Zusammenarbeit alles Gute und viel Glück für die Zukunft, und ich wünsche den Gemeinden der Verbandsgemeinde Bad Münster, dass für sie eine gute Lösung gefunden wird.

(Beifall der CDU)

Herr Kollege Steinbach hat das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das vorliegende Gesetz zu den Folgen des freiwilligen Zusammenschlusses der Städte Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der ersten Stufe der kommunalen Gebietsreform. – Es ist dies aber ein besonderer Schritt; denn nicht nur ein Teil einer Verbandsgemeinde ist davon betroffen, sondern mit Bad Kreuznach auch eine große kreisangehörige Stadt. Das ist gegenüber den anderen Vorhaben ein gewisses Novum.

Daher liegt mit diesem Gesetz ein eindeutig ungewöhnlicher und auch ein besonderer Fall vor. Beide Vorredner sind schon darauf eingegangen, dies zu würdigen, und zwar in der Frage der Historie und auch der Auseinandersetzung und der intensiven Diskussion, die es vor Ort gegeben hat. Deswegen möchte ich das nicht in redundanter Form wiederholen.

Aber es geht um mehr als nur um die Fusion zweier Gemeinden. Es geht auch darum, dass die Chance ergriffen wird, dass beispielsweise die Struktur der Bäderlandschaft vor Ort gemeinschaftlich gefasst und neu organisiert wird. Das Beispiel in Bad Kreuznach und Bad Münster am Stein-Ebernburg zeigt deutlich, wie dringend erforderlich einerseits die von der Landesregierung angestoßenen Reformmaßnahmen sind, weil sie auch Strukturverbesserungen und deutliche Effizienzsteigerungen nach sich ziehen werden. Zusätzlich zeigt es auch, welche Verbesserungen und weiteren Schritte damit ausgelöst werden können. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass das Land mit besonderer Initiative und mit besonderer Unterstützung agiert hat.

Das einzelne Gesetz, welches wir jetzt erst in die Beratung und dann in die Verabschiedung geben werden – darauf haben die Vorrednerinnen und Vorredner auch hingewiesen –, macht aber im Nachgang weitere Schritte erforderlich; denn bislang ist nur die aus der Verbandsgemeinde ausgegliederte Gemeinde – die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg – umfasst, die aber zeitgleich Sitz der Verbandsgemeinde ist. Natürlich ist es nun erforderlich, dass ein Prozess in der Region angestoßen wird, der im Diskurs klärt, wie mit den verbleibenden Gemeinden zu verfahren sein wird. Ich setze darauf, dass in diesem Fall auch anhand des Beispiels, das gesetzt worden ist, gute Lösungen erarbeitet werden.

Meine Damen und Herren, ich freue mich außerordentlich, dass das Ergebnis der intensiven Verhandlungen auch ist, dass die Fraktion der CDU diesen Gesetzentwurf mit verantwortet und mit unterstützt. Wir werden bei der Fragestellung der kommunalen Gebietsreform nämlich dauerhaft nicht nur auf der Ebene der Verbandsgemeinden verbleiben können. Das Erfordernis ist unabweisbar, im weiteren Fortgang Gebietsreformen auch auf der Kreisebene anzugehen, und sämtliche Schritte hierzu werden vor Ort sicherlich mit sehr kritischem Augenmerk beobachtet und begleitet werden.

Daher wäre es uns insgesamt zu wünschen – es wäre dem Land zu wünschen –, dass das Zusammengehen

wie in diesem Fall auch für die weiteren Schritte positiv und beispielgebend sein könnte. Ich kann die Verlockungen verstehen, jetzt zunächst einmal innehalten zu wollen oder sich in einer Art Verweigerungshaltung oppositionell einzurichten, meine Damen und Herren von der CDU. Ich bin aber fest davon überzeugt, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz von uns im Landtag ein weiteres Vorangehen mit einem klaren Konzept und einem klaren Ziel erwarten, und ich bin auch davon überzeugt, dass sie denjenigen, die sich einer solch schwierigen Aufgabe verweigern werden, keine Unterstützung gewähren werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Das Wort hat Herr Staatsminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, als Ergebnis dieser Kommunalwahl darf man feststellen, dass Befürworter einer Kommunal- und Verwaltungsreform sich durchaus bestätigt sehen können, auch in der Betrachtungsweise der Bürgerinnen und Bürger, die sehr konstruktiv mit den einzelnen Entscheidungsebenen umgegangen sind.

Herr Pörksen, Sie sind darauf eingegangen, und auch Herr Steinbach hat es erwähnt: Meine Damen und Herren, wir haben in der Tat viel Geld in die Hand genommen. Frau Dickes, ich bin Ihnen dankbar, dass wir uns in der Bewertung der Frage einig sind, weshalb es in Bad Münster am Stein zu dieser Situation gekommen ist und ob es richtig ist, dass wir diese Fusion mit viel Geld unterstützen. – Ja, 30 Millionen Euro sind viel Geld. Im Herbst des vergangenen Jahres ist eine erste Zuweisung in Höhe von 10 Millionen Euro zur Verringerung von Krediten und zur Liquiditätssicherung an die Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg ausgezahlt worden. Vor wenigen Tagen habe ich der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg eine weitere Zuweisung von 1,2 Millionen Euro zu diesem Zweck bewilligt, und im kommenden Monat wird der Stadt Bad Kreuznach die nächste Zuweisung in Höhe von 3,8 Millionen Euro gewährt. Wir bewegen uns also auf dem vereinbarten Pfad.

Natürlich hat die Fusion der beiden Städte eine deutliche Auswirkung auf die Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg; denn sie wird ca. ein Drittel ihrer Bevölkerung verlieren. Daher wird es erforderlich sein, diese Veränderung an vielen Stellen mit neuen Regelungen zu belegen, beispielsweise der Übergang von Aufgaben, von Bediensteten und Versorgungsempfängern, von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, Verbindlichkeiten und Forderungen von der Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg auf die Stadt Bad Kreuznach. Das ist vollkommen klar. Wir begleiten diese Maßnahmen sehr intensiv.

Frau Dickes, um das Beispiel von Ihnen aufzugreifen, wir halten das Mädchen schon für hübsch. Wir werden dafür sorgen, dass diese Braut nicht unattraktiv wird. Sie wissen, dass wir in den nächsten Jahren im Zeitraum bis zur Auflösung weitere Zuweisungen gewähren – ich muss die Summen an dieser Stelle nicht wiederholen –, um diesen Verlust von einem Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner, zumindest was die finanziellen Möglichkeiten anbelangt, auszugleichen.

Ich bin auch damit zufrieden, dass zwischen der Stadt Bad Kreuznach und den Stadtwerken ein Weg gefunden werden konnte, im Bereich Wasser und Abwasser Regelungen herbeizuführen, damit wir diesen Zeitraum überbrücken können.

Zum Zeitraum selbst bis zur Auflösung der derzeitigen Restverbandsgemeinde Bad Münster am SteinEbernburg möchte ich Ihnen sagen, ich halte das Jahr 2019 für zu spät und damit nicht für vertretbar. Ich strebe an, dass wir zum 1. Januar 2017 diese Restverbandsgemeinde in eine neue Zukunft überführen.

Ich glaube, dass die Tatsache, innerhalb einer kommunalen Legislaturperiode noch einmal wählen zu müssen, kein Abschreckungspotenzial bietet. Ich selbst bin in einer solchen Verbandsgemeinde zu Hause. In der Verbandsgemeinde Loreley ist während einer kommunalen Wahlperiode noch einmal neu gewählt worden. Das hat die Bürgerinnen und Bürger nicht in weniger deutlichem Maß zur Wahlurne gebracht als der Tag der allgemeinen Kommunalwahl. Damit kann man umgehen, wenn wir einen Weg finden.

Wir sind gerne bereit, auch durch Teilnahme an runden Tischen, dies vor Ort zu begleiten. Das machen wir zum Beispiel in der Verbandsgemeinde Nassau oder an anderer Stelle auch ganz selbstverständlich. Wir werden diese aber nicht initiieren. Die runden Tische müssen von unten wachsen. Sie müssen von denjenigen, die vor Ort Verantwortung haben, auf den Weg gebracht werden, umso mehr, wenn wir die Hoffnung haben, dass wir eine freiwillige Fusion bekommen. Ansonsten werden wir Vorschläge unterbreiten. Erste Überlegungen meines Hauses sind Ihnen bekannt. Sie haben viel mit dem Stichwort Verbandsgemeinde Bad Kreuznach zu tun.

Ich möchte aber noch einmal betonen, die gewünschte Offenheit ist absolut da. Wenn wir vor Ort bessere Wege finden, mit Unterstützung vor Ort und mit Unterstützung der drei Landtagsfraktionen, dann ist es gar kein Problem, wenn es realistisch ist, dies auch in einen Gesetzentwurf zu gießen. Dies würde für mich auch bedeuten, es wäre schön, wenn man in dieser Geschichte der Stadt Bad Münster am Stein-Ebernburg, die das Problem offen zu Tage hat treten lassen, eine Lösung finden würden. Dort ging es nicht mehr weiter ohne eine Veränderung. Hier ist auch das Stichwort des Staatskommissars genannt worden. Es ist alles ausgelotet worden, aber es musste zu diesem Punkt geführt werden. Es wäre gut, dass man dann mit dem Rest dieser Verbandsgemeinde versucht, dies in einem gemeinsamen Weg weiterzuentwickeln.

Wenn dies nicht möglich ist und auch vor Ort nicht aufgegriffen wird, dann wird mein Haus einen Vorschlag

unterbreiten. Wir werden nicht allzu lange damit warten. Wenn wir versuchen, den 1. Januar 2017 aus meiner Sicht anzupeilen, dann müssen wir sehr schnell mit eigenen Vorschlägen kommen.

Wenn in einem Verfahren ein Vorschlag vorgelegt wird, sind wir selbstverständlich ganz offen, diesen auch gemeinsam weiterzuentwickeln. Ich glaube aber, bis zum Ende der Legislaturperiode der Kommunalparlamente bis 2019 warten zu wollen, erscheint mir an der Stelle zu lange. Hier muss auch ein gewisser Druck in die Diskussion kommen. Am Ende wird dieser Druck helfen und für die Weiterentwicklung dieser Region gut sein.

Ich biete ausdrücklich diese Offenheit an. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.

Danke.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf – Drucksache 16/3678 – an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. Gibt es dagegen Bedenken? – Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.

Ich rufe die Punkte 11 bis 15 der Tagesordnung gemeinsam auf:

Entlastung der Landesregierung Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2012 Antrag der Landesregierung – Drucksache 16/3156 –

Entlastung des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz für das Haushaltsjahr 2012 Antrag des Rechnungshofs – Drucksache 16/3173 –

Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/3250 –

Stellungnahme der Landesregierung zum Jahresbericht 2014 des Rechnungshofs Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 16/3580 –

Kommunalbericht 2014 Unterrichtung durch den Rechnungshof – Drucksache 16/3650 –

Gemäß Absprache im Ältestenrat soll die Behandlung ohne Aussprache erfolgen. Es wird eine Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung durch die Rechnungsprüfungskommission vorgeschlagen. Wer stimmt für die Überweisung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit wird dem Überweisungsvorschlag einstimmig gefolgt.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Finanzielle Zukunft des 1. FC Kaiserslautern sichern Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/3416 –

dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 16/3573 –

Zur Berichterstattung erteile ich Herrn Kollegen Hüttner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der CDU „Finanzielle Zukunft des 1. FC Kaiserslautern sichern“ – Drucksache 16/3416 – wurde am 27. März 2014 beraten und an den zuständigen Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.

Der Innenausschuss hat den Antrag in seiner 39. Sitzung am 10. April 2014 beraten.

Da der federführende Innenausschuss die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Haushalts- und Finanzausschuss nicht mehr statt.